1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Mühlacker GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planung und Errichtung eines geförderten passiven Glasfasernetzes in der Stadt Mühlacker (Ortsteile Mühlacker, Lienzingen, Lomersheim, Dürrmenz und Großglattbach)
Beschreibung: Die Stadtwerke Mühlacker GmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") beabsichtigt, ein nach der "Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker zu errichten. Das Netz soll zum Eigentum der Auftraggeberin errichtet werden. Die Auftraggeberin hat einen Generalübernehmer (nachfolgend "Auftragnehmer"), der die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung des geförderten Netzes gemäß der Förderbestimmungen ggf. unter Einsatz von Nachunternehmern in den Ortsteilen Mühlacker (inkl. Industrie- sowie Gewerbepark Waldäcker), Lienzingen, Lomersheim, Dürrmenz und Großglattbach übernimmt, gesucht. Die Vergabe erfolgte in mehreren Teillosen. Die Generalübernehmerleistungen für die weiteren Ortsteile Mühlhausen und Enzberg der Stadt Mühlacker wurden bereits in einer gesonderten Ausschreibung vergeben (Bekanntmachungsnr. 2023/S 146-464951). Die Ausschreibung der Betreiberleistungen für das noch zu errichtende geförderte Netz ist ebenfalls bereits abgeschlossen. Im Rahmen der EU-weiten Netzbetreiberausschreibung (Bekanntmachungsnr. 2023/S 025-068559) wurde die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen (Jagst), AG Ulm, HRB 510515 als Betreiberin ausgewählt.
Kennung des Verfahrens: ce375e60-eb1c-4dfa-b8bc-6fa62e7a1d50
Interne Kennung: 03273-21 (2)
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren ist zweistufig ausgestaltet worden und ist nun durch Zuschlag abgeschlossen worden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314310 Verlegen von Kabeln
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mühlacker
Postleitzahl: 75417
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJH1FW Die Auftraggeberin hat sich vorbehalten, die Anzahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren gem. § 3b EU Abs. 3 Nr. 1 bis 3 VOB/A je Los auf 3-5 Bieter zu beschränken. Bei der Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung. Die maximale Gesamtpunktezahl eines Bewerbers beträgt 10 Punkte, wobei jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. (1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (20 %, maximal 2 Punkte) Bewertet werden zu gleichen Teilen (jeweils 1 möglicher Punkt) der Gesamtumsatz und der Umsatz im Bereich Planung und Errichtung von Breitbandinfrastrukturen, wobei jeweils der durchschnittliche Jahresumsatz herangezogen wird. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze kumuliert betrachtet. Die Höchstpunkzahl erhält jeweils der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit einem Viertel des höchsten durchschnittlichen Umsatzes. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Umsätze erfolgt mittels linearer Interpolation. (2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (80 %, maximal 8 Punkte) Für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit sind allein die eingereichten Referenzen relevant. Bewertet wird einerseits die Anzahl der geplanten bzw. hergestellten Anschlüsse, wobei jeweils nur die insoweit besten zwei Referenzen für Planung und Errichtung berücksichtigt werden. Die Höchstpunkzahl (4 Punkte) erhält jeweils der Bewerber mit den meisten im Durchschnitt der zwei besten Referenzangaben geplanten bzw. errichteten Anschlüssen. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit einem Drittel der angeschlossenen Endkunden. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Umsätze erfolgt mittels linearer Interpolation. Des Weiteren wird im Rahmen der Referenzen bewertet, ob die Leistungen im Rahmen einer im Rahmen der Breitband- bzw. Gigabitförderprogramme des Bundes bzw. der Länder erbracht worden sind. Je gewerteter Einzelreferenz (Planung oder Bau), die im Rahmen eines Förderprogramms erbracht wurde, erhält der Bieter einen Punkt, also maximal 4 Punkte. Von dem Vorbehalt wurde nicht Gebrauch gemacht, da nur drei Unternehmen am Verfahren beteiligt waren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausbaugebiet Mühlacker
Beschreibung: Siehe Angebotsaufforderung und Anlagen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314310 Verlegen von Kabeln
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mühlacker
Postleitzahl: 75417
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 21 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin hat sich gem. § 5 Abs. 2 Satz 6 EU VOB/A vorbehalten, mehrere oder alle Lose an ein Unternehmen zu vergeben, wenn ein Unternehmen in Bezug auf alle Lose oder eine bestimmte Loskombination (unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe) insgesamt einen günstigeren Preis anbietet als die Summe aus den jeweils günstigsten Angeboten je Einzellos. Alle denkbaren Loskombinationen konnten zugunsten einer für die Auftraggeberin preisgünstigeren Vergabe bezuschlagt werden. Von dem Vorbehalt wurde im Rahmen der Auswertung und Zuschlagserteilung Gebrauch gemacht. Ein angebotener Rabatt kam unabhängig davon zum Tragen, ob die kombinierte Losvergabe für den Zuschlag ursächlich war. Das bedeutet, auch wenn nur ein Unternehmen ein Angebot abgibt und hierbei Kombinationsrabatte anbietet, gelten die rabattierten Preise als vereinbart. Die unten angegebene Gesamtvergütung (Summe alle Lose) setzt sich jeweils aus zwei Pauschalpreisen für die Planung sowie die Errichtung der Netzinfrastrukturen sowie aus einem Hausanschlusspreis zusammen, der mit der Anzahl der in der Leistungsbeschreibung prognostizierten zu errichtenden Hausanschlüsse multipliziert wurde. Sollten weniger Hausanschlüsse errichtet werden oder der Aufwand hierfür geringer ausfallen als geplant, kann sich der Gesamtauftragswert hierdurch verringern.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen s. §§ 160 ff. GWB Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin vorliegend die Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 2 GWB einschlägig sein sollte, weil die ausgeschriebenen Leistungen hauptsächlich dazu dienen, der Auftraggeberin die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, gelten die Regelungen für Bauausschreibungen nach den Vorschriften des § 2 VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (EU VOB/A) entsprechend.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Mühlacker GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Ausbaugebiet Lienzingen
Beschreibung: Siehe Angebotsaufforderung und Anlagen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314310 Verlegen von Kabeln
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mühlacker
Postleitzahl: 75417
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 21 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin hat sich gem. § 5 Abs. 2 Satz 6 EU VOB/A vorbehalten, mehrere oder alle Lose an ein Unternehmen zu vergeben, wenn ein Unternehmen in Bezug auf alle Lose oder eine bestimmte Loskombination (unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe) insgesamt einen günstigeren Preis anbietet als die Summe aus den jeweils günstigsten Angeboten je Einzellos. Alle denkbaren Loskombinationen konnten zugunsten einer für die Auftraggeberin preisgünstigeren Vergabe bezuschlagt werden. Von dem Vorbehalt wurde im Rahmen der Auswertung und Zuschlagserteilung Gebrauch gemacht. Ein angebotener Rabatt kam unabhängig davon zum Tragen, ob die kombinierte Losvergabe für den Zuschlag ursächlich war. Das bedeutet, auch wenn nur ein Unternehmen ein Angebot abgibt und hierbei Kombinationsrabatte anbietet, gelten die rabattierten Preise als vereinbart. Die unten angegebene Gesamtvergütung (Summe alle Lose) setzt sich jeweils aus zwei Pauschalpreisen für die Planung sowie die Errichtung der Netzinfrastrukturen sowie aus einem Hausanschlusspreis zusammen, der mit der Anzahl der in der Leistungsbeschreibung prognostizierten zu errichtenden Hausanschlüsse multipliziert wurde. Sollten weniger Hausanschlüsse errichtet werden oder der Aufwand hierfür geringer ausfallen als geplant, kann sich der Gesamtauftragswert hierdurch verringern.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen s. §§ 160 ff. GWB Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin vorliegend die Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 2 GWB einschlägig sein sollte, weil die ausgeschriebenen Leistungen hauptsächlich dazu dienen, der Auftraggeberin die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, gelten die Regelungen für Bauausschreibungen nach den Vorschriften des § 2 VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (EU VOB/A) entsprechend.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Mühlacker GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Ausbaugebiet Lomersheim
Beschreibung: Siehe Angebotsaufforderung und Anlagen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314310 Verlegen von Kabeln
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mühlacker
Postleitzahl: 75417
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 21 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin hat sich gem. § 5 Abs. 2 Satz 6 EU VOB/A vorbehalten, mehrere oder alle Lose an ein Unternehmen zu vergeben, wenn ein Unternehmen in Bezug auf alle Lose oder eine bestimmte Loskombination (unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe) insgesamt einen günstigeren Preis anbietet als die Summe aus den jeweils günstigsten Angeboten je Einzellos. Alle denkbaren Loskombinationen konnten zugunsten einer für die Auftraggeberin preisgünstigeren Vergabe bezuschlagt werden. Von dem Vorbehalt wurde im Rahmen der Auswertung und Zuschlagserteilung Gebrauch gemacht. Ein angebotener Rabatt kam unabhängig davon zum Tragen, ob die kombinierte Losvergabe für den Zuschlag ursächlich war. Das bedeutet, auch wenn nur ein Unternehmen ein Angebot abgibt und hierbei Kombinationsrabatte anbietet, gelten die rabattierten Preise als vereinbart. Die unten angegebene Gesamtvergütung (Summe alle Lose) setzt sich jeweils aus zwei Pauschalpreisen für die Planung sowie die Errichtung der Netzinfrastrukturen sowie aus einem Hausanschlusspreis zusammen, der mit der Anzahl der in der Leistungsbeschreibung prognostizierten zu errichtenden Hausanschlüsse multipliziert wurde. Sollten weniger Hausanschlüsse errichtet werden oder der Aufwand hierfür geringer ausfallen als geplant, kann sich der Gesamtauftragswert hierdurch verringern.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen s. §§ 160 ff. GWB Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin vorliegend die Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 2 GWB einschlägig sein sollte, weil die ausgeschriebenen Leistungen hauptsächlich dazu dienen, der Auftraggeberin die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, gelten die Regelungen für Bauausschreibungen nach den Vorschriften des § 2 VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (EU VOB/A) entsprechend.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Mühlacker GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Ausbaugebiet Dürrmenz
Beschreibung: Siehe Angebotsaufforderung und Anlagen.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314310 Verlegen von Kabeln
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mühlacker
Postleitzahl: 75417
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 21 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin hat sich gem. § 5 Abs. 2 Satz 6 EU VOB/A vorbehalten, mehrere oder alle Lose an ein Unternehmen zu vergeben, wenn ein Unternehmen in Bezug auf alle Lose oder eine bestimmte Loskombination (unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe) insgesamt einen günstigeren Preis anbietet als die Summe aus den jeweils günstigsten Angeboten je Einzellos. Alle denkbaren Loskombinationen konnten zugunsten einer für die Auftraggeberin preisgünstigeren Vergabe bezuschlagt werden. Von dem Vorbehalt wurde im Rahmen der Auswertung und Zuschlagserteilung Gebrauch gemacht. Ein angebotener Rabatt kam unabhängig davon zum Tragen, ob die kombinierte Losvergabe für den Zuschlag ursächlich war. Das bedeutet, auch wenn nur ein Unternehmen ein Angebot abgibt und hierbei Kombinationsrabatte anbietet, gelten die rabattierten Preise als vereinbart. Die unten angegebene Gesamtvergütung (Summe alle Lose) setzt sich jeweils aus zwei Pauschalpreisen für die Planung sowie die Errichtung der Netzinfrastrukturen sowie aus einem Hausanschlusspreis zusammen, der mit der Anzahl der in der Leistungsbeschreibung prognostizierten zu errichtenden Hausanschlüsse multipliziert wurde. Sollten weniger Hausanschlüsse errichtet werden oder der Aufwand hierfür geringer ausfallen als geplant, kann sich der Gesamtauftragswert hierdurch verringern.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen s. §§ 160 ff. GWB Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin vorliegend die Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 2 GWB einschlägig sein sollte, weil die ausgeschriebenen Leistungen hauptsächlich dazu dienen, der Auftraggeberin die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, gelten die Regelungen für Bauausschreibungen nach den Vorschriften des § 2 VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (EU VOB/A) entsprechend.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Mühlacker GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Ausbaugebiet Großglattbach
Beschreibung: Siehe Angebotsaufforderung und Anlagen.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314310 Verlegen von Kabeln
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mühlacker
Postleitzahl: 75417
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 21 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin hat sich gem. § 5 Abs. 2 Satz 6 EU VOB/A vorbehalten, mehrere oder alle Lose an ein Unternehmen zu vergeben, wenn ein Unternehmen in Bezug auf alle Lose oder eine bestimmte Loskombination (unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe) insgesamt einen günstigeren Preis anbietet als die Summe aus den jeweils günstigsten Angeboten je Einzellos. Alle denkbaren Loskombinationen konnten zugunsten einer für die Auftraggeberin preisgünstigeren Vergabe bezuschlagt werden. Von dem Vorbehalt wurde im Rahmen der Auswertung und Zuschlagserteilung Gebrauch gemacht. Ein angebotener Rabatt kam unabhängig davon zum Tragen, ob die kombinierte Losvergabe für den Zuschlag ursächlich war. Das bedeutet, auch wenn nur ein Unternehmen ein Angebot abgibt und hierbei Kombinationsrabatte anbietet, gelten die rabattierten Preise als vereinbart. Die unten angegebene Gesamtvergütung (Summe alle Lose) setzt sich jeweils aus zwei Pauschalpreisen für die Planung sowie die Errichtung der Netzinfrastrukturen sowie aus einem Hausanschlusspreis zusammen, der mit der Anzahl der in der Leistungsbeschreibung prognostizierten zu errichtenden Hausanschlüsse multipliziert wurde. Sollten weniger Hausanschlüsse errichtet werden oder der Aufwand hierfür geringer ausfallen als geplant, kann sich der Gesamtauftragswert hierdurch verringern.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen s. §§ 160 ff. GWB Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin vorliegend die Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 2 GWB einschlägig sein sollte, weil die ausgeschriebenen Leistungen hauptsächlich dazu dienen, der Auftraggeberin die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, gelten die Regelungen für Bauausschreibungen nach den Vorschriften des § 2 VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (EU VOB/A) entsprechend.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Mühlacker GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 20 429 586,33 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: MSG Media Service GmbH
Offizielle Bezeichnung: MSG Media Service GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Keine
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Keine
Titel: Generalübernehmervertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 30/09/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: MSG Media Service GmbH
Offizielle Bezeichnung: MSG Media Service GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Keine
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Keine
Titel: Generalübernehmervertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 30/09/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: MSG Media Service GmbH
Offizielle Bezeichnung: MSG Media Service GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Keine
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Keine
Titel: Generalübernehmervertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 30/09/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: MSG Media Service GmbH
Offizielle Bezeichnung: MSG Media Service GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Keine
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Keine
Titel: Generalübernehmervertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 30/09/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: MSG Media Service GmbH
Offizielle Bezeichnung: MSG Media Service GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Keine
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Keine
Titel: Generalübernehmervertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 30/09/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Mühlacker GmbH
Registrierungsnummer: HRB 510151 Amtsgericht Mannheim
Postanschrift: Danziger Straße 17
Stadt: Mühlacker
Postleitzahl: 75417
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
Telefon: +49704187650
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: MSG Media Service GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: Amtsgericht Stuttgart HRB 205744
Postanschrift: Albstrasse 20-22
Stadt: Kornwestheim
Postleitzahl: 70806
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: 07154-2010010
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 630f15f7-2dce-42c8-8bb1-95b5657cc94f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2024 13:15:24 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 643348-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 207/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/10/2024