1. Zuständige Behörde
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Zuständige Behörde
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis
    
    
    
     Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
    
    
     Der Erwerber ist ein Auftraggeber
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     1.1. 
    
    
     Zuständige Behörde
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg
    
    
    
     Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
    
    
     Der Erwerber ist ein Auftraggeber
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Enzkreis und dem Landkreis Ludwigsburg im Verkehrsraum Illingen
    
    
     Interne Kennung: 707
    
    
     Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
     
     
      Art der Transportdienstleistungen: Sonstige Beförderungsdienste
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
     
     
      Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens.
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Enzkreis und dem Landkreis Ludwigsburg im Verkehrsraum Illingen
    
    
     Beschreibung: Der Enzkreis und der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs.1 ÖPNVG BW und zuständige Behörden i.S.d. Verordnung (EG) Nr.1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr.1370/2007), einen öffentl. Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum (Linienbündel Illingen) in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Illingen. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgender Linie im zuvor benannten Verkehrsraum: 707 Mühlacker– Mühlhausen/Enz–Illingen–Vaihingen–Großglattbach Die Gesamtleistung der Buslinie 707 liegt bei ca. 290.000 Fahrplankilometer/Jahr. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Der beabsichtigte ÖDA umfasst für seine Laufzeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentl. Personennahverkehr (öffentl. Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr.1370/2007) im gesamten von ihm abgedeckten Gebiet. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Verkehrsraums umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel zum 14.12.2025 vorgesehen. Der aktuelle Nahverkehrsplan steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: Enzkreis: https://www.enzkreis.de/Landratsamt/%C3%84mter-Dezernate/Dezernat-2-Infrastruktur-Umwelt-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr-%C3%96PNV-/ Kreis Ludwigsburg: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/bus-bahn/oeffentlicher-personennahverkehr/ Zusätzliche Angaben: 1) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmachung (ergänzende Vorinformation) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Berichtigungsbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. 2) Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe des genannten Verkehrsraums (Linienbündels) ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich jeweils nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. 3) Anforderungen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr im Enzkreis und im Landkreis Ludwigsburg im Verkehrsraum Illingen (Linie 707); Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation" (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs.2 Satz 5 PBefG) und bilden die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/Landkreis-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen/ 4) Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es in Folge dieser ergänzenden Vorinformation zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf den Verkehrsraum kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung sind die gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindenden Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u.a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den Aufgabenträgern sowie das Recht der Aufgabenträger, die Mindeststandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. 5) Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Betriebsbeginn. Betriebsbeginn ist der 14.12.2025 (Fahrplanwechsel 2025).
     
    
     Interne Kennung: LOT-0001
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
     
     
      Datum des Beginns: 14/12/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 12/12/2026
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Enzkreis
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis
    
    
     Registrierungsnummer: 00008166
    
    
     Postanschrift: Zähringerallee 3  
    
    
     Stadt: Pforzheim
    
    
     Postleitzahl: 75177
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 7231 308 1652
    
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
      
       Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
      
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg
    
    
     Registrierungsnummer: 08118-A2348-64
    
    
     Stadt: Ludwigsburg
    
    
     Postleitzahl: 71638
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    10. Änderung
   
   
    Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 69e488b1-a224-46ae-bd10-4ace4583e15d-01
   
   
    Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
   
   
    Beschreibung: Veröffentlichung der ergänzenden Vorinformation im Rahmen dieser Berichtigung.
   
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0001
    
    
     Beschreibung der Änderungen: 1. Streichung des Verweises auf geplante Veröffentlichung einer ergänzende Vorinformation in Ziffer 5.1 der Vorinformation, da die ergänzende Vorinformation im Rahmen dieser Berichtigung erfolgt. 2. Anpassung der „Zusätzlichen Angaben“ in Ziffer 5.1 der Vorinformation mit Verweis auf Standards und Auslösung der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge 3. Eintragung der bereits genannten Vertragslaufzeit unter Ziffer 5.1.3 der Vorinformation
    
    
   
    11. Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 76e1a303-26ca-48b8-9adc-68ecdac581cb - 01
    
    
     Formulartyp: Planung
    
    
     Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: T01
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 639539-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 22/10/2024