1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Contargo GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: West - Erweiterung Emmelsum (WEE) Los 2: Flächenerschließung inkl. Kranbahn
Beschreibung: Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Flächener-schließung inkl. Kranbahn als Los 2 im Zuge der Terminalerweiterung am Standort Emmelsum europaweit aus. Die Auftraggeberin beabsichtigt in diesem Zusammenhang im Verbund mit der DeltaPort GmbH & Co. KG, als Hafenverbund der drei ehemals eigenständigen öffentlichen Rheinhäfen Hafen Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen und Stadthafen Wesel, das Containerterminal im südwestlichen Teil des Hafens Emmelsum zu erweitern. Das bestehende Terminal wird von der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH, mit ihren Standorten in Emmerich sowie in Emmelsum, als Hinterlandanbindung der ARA-Häfen zum Containerumschlag betrieben. Hierzu ist die rd. 300 m lange Kaianlage mittels einer Containerbrücke ausgestattet. Das nordwestlich des bestehenden Terminals liegende geböschte Ufer soll daher zu einem senkrechten Ufer in Spundwandbauweise umgestaltet werden und die bisherige Terminalfläche inklusive Kranbahn erweitern. Diese gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ (alle Lose) umfasst: • Rückbaumaßnahmen • Errichtung einer Kaianlage als senkrechtes Ufer inklusive einer Flügelwand • Hinterfüllung der Kaianlage sowie der Flügelwand zur Erstellung der Ha-fenbetriebsflächen • Tiefenbaggerung zur Anpassung der vorhandenen Hafensohle am nordwestlichen Ende des geplanten Liegeplatzes, Herstellung einer wasserseitigen Sohlsicherung • Errichtung von zwei tiefgegründeten Kranbahnbalken über ca. 140 m Länge als Verlängerung vorhandener Infrastruktur • Verlängern einer vorhandenen Spurschienengleises um ca. 130 m • Erschließen und Befestigen einer Terminalfläche auf ca. 11.300 m² inkl. Regenwasserentwässerung, eines Leckage- und Löschwasser-rückhaltebeckens, Löschwasserversorgung und Elektroversorgungseinrichtungen Die gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ wurde wiederum in insgesamt vier Lose aufgeteilt, welche nach dem jetzigen Planungsstand in vier un-terschiedlichen europaweiten Ausschreibungen vergeben werden sollen: • Los 1: Wasserbau (bereits in Ausführung) • Los 2: Flächenerschließung/Kranbahn • Los 3: Elektrotechnik • Los 4: Gleisbau • Los 5: Portalkran Das hier ausgeschriebene Los 2 „Flächenerschließung inkl. Kranbahn“ umfasst die folgenden Leistungen: • Kaikopf • Kranbahnbalken inkl. Tiefgründung • Kampfmittelsondierung, • Bodenauf- und Abtrag • Entwässerung • Leerrohrsystem • LW- Versorgung • Oberflächenbefestigung Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A „Baubeschreibung“ nebst Anlagen, Anlage 03) und dem Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschrei-bung Teil B „Leistungsverzeichnis“ nebst Anlagen, Anlage 04a) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Bei der Gesamtmaßnahme „Terminalerweiterung“ handelt es sich um eine geförderte Maßnahme aus Mitteln des Bundes. Die Zuschlagserteilung in Bezug auf das vorliegende Los 2 steht dementsprechend unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung bzw. ggf. Nachbewilligung der notwendigen Förder-mittel durch den Zuwendungsgeber. Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang Februar 2025 und Ende Juni 2026 liegen. • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil A „Baubeschreibung“ Anlage 03 u. Teil B „Leistungsverzeichnis“ Anlage 04a) nebst den entsprechenden Anlagen sowie den Besonderen Vertragsbe-dingungen (BVB - Einheitspreisvertrag) (Anlage 10). Zudem sind die fol-genden Unterlagen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen: -Rahmenterminplan Ausschreibung Los 2 (Anlage 05) -Ausschreibungspläne (Anlage 06 – ZIP-Ordner) -Baugrundgutachten (Anlage 07) -Kranlast (Anlage 08) -Leitfaden-Kampfmittelverordnung (Anlage 09) • Die im Leistungsbeschreibung genannten Qualitäten als Grundlage der vor-liegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 10) zu entnehmen. • Die Bieter müssen mit dem Angebot auch die jeweilige Urkalkulation einreichen. Zur Form der Einreichung der Urkalkulation verweisen wir auf Punkt 8. dieses Aufforderungsschreibens. • In Bezug auf die Kalkulation der Angebotspreise wird auf Punkt 5.1 der Leistungsbeschreibung (Teil A., Anlage 03) verwiesen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorge-nannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot einen an dem Rahmenterminplan (Anlage 05) und an den Punkten 4. und 8.5 der Baubeschreibung (Teil A, Anlage 03) orientierten Bauzeitenplan einreichen. ACHTUNG: Ein eingereichter Bauzeitenplan, welcher die im Rahmenterminplan benannten Abhängigkeiten (auch Zwischenfristen nach § 8 Abs. 1 BVB und nach der Baubeschreibung Teil A, Punkt 4.3) nicht berücksichtigt und damit die Umsetzung der Maßnahme in der vertraglich vorgegebenen Zeit nicht gewährleistet, führt zu einer Nichtberücksichtig des gesamten Angebotes.
Kennung des Verfahrens: 4c2d5b43-7cf8-4085-bf44-0bb52a8ea955
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Emmelsum
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie bei Abgabe des Angebots unbedingt folgende formalen Anforderungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass allein ein Verstoß gegen die hier genannten Voraussetzungen unter Umständen zu einem Ausschluss des Angebots führen muss. VORSICHT: Sämtliche mögliche Vorbehalte in einem Begleitschreiben wie z.B. „unser Angebot steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch ***“ oder „bzgl. *** gehen wird davon aus, dass ***“ oder „unser Angebot beinhaltet nicht ***“ oder „es gelten unsere AGB“ etc. führen wegen Änderung in den Vergabeunterlagen zwingend zum Ausschluss. Hier hat die Vergabestelle keinerlei Ermessen! Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann. Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“), • mit Ziffer 4a („bepreistes Leistungsverzeichnis“), (bitte auch im GAEB-Format (Ziffer 04b)), • mit der Ziffer 11 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), • mit der Ziffer 12 („Anlage Referenzen“), • mit der Ziffer 13 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird), • mit der Ziffer 14 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft), • mmit der Ziffer 15 („Verzeichnis Nachunternehmer“, nur wenn Nachunterneh-mer eingesetzt werden sollen), • mit der Ziffer 16 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit ande-rer Unternehmen zurückgegriffen werden soll - „Eignungsleihe“) • mit der Ziffer 17 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unterneh-men“, nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückge-griffen wird; „Eignungsleihe“), • mit der Ziffer 18 (Verpflichtungserklärung im Sinne des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) in elektronischer Form beigefügt werden. Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden. Neben den obigen Vordrucken (Vergabeunterlagen) müssen die Bieter die folgenden Dokumente selbst erstellen und ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform im Rahmen der Angebotsfrist einreichen: • Urkalkulation: kein Vordruck • Bauzeitenplan: kein Vordruck • Bearbeitungskonzept im Sinne von Punkt 6.2 dieses Aufforderungsschreibens: kein Vordruck Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständig-keit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Angebotes. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfah-ren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden aus-geschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ab-lauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Zudem wird die Übersendung der Urkalkulation von den Bietern eingefordert. Ein vertrauenswürdiger Umgang mit den jeweiligen Daten wird von der Vergabestelle garantiert. Der Bieter hat demnach, in einem separat einzureichenden und verschlossenen Umschlag oder digital, eine detaillierte Angebotskalkulation (Urkalkulation) dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber ist berechtigt den Umschlag oder die Datei zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet. Es steht den Bietern frei, die Urkalkulation als PDF-Datei mit dem Angebot über das Vergabeportal einzureichen, ggf. auch passwortgeschützt (Dann muss das Passwort in einem separaten Umschlag per Post eingereicht werden). Auch hier sichert die Vergabestelle absolute Vertraulichkeit zu. Kommt eine elektronische Übertragung der Urkalkulation für den Bieter gar nicht oder nur passwortgeschützt in Betracht, ist die Urkalkulation bzw. das Passwort für das geschützte PDF-Dokument in einem verschlossenen Umschlag in Papierform unter Wahrung der Angebotsfrist (16.12.2024 - 12:00 Uhr) an die folgende Adresse Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB RA Dr. Elmar Loer Gustav-Heinemann-Ufer 88 50968 Köln einzureichen. Die Urkalkulation bzw. das Passwort sind mit der deutlichen Kennzeichnung ACHTUNG: NICHT ÖFFNEN! Contargo Emmelsum Los 2 Flächenerschließung ABSENDER: Firma *** in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis einzureichen. !!!Besonders wichtig ist hierbei die Angabe des Absenders auf dem Umschlag!!! Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) ver-wiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Contargo GmbH & Co. KG August-Hirsch-Straße 3 47119 Duisburg (Deutschland) Freecall 00800 CONTARGO www.contargo.net info@contargo.net Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Rhenus Office Systems GmbH Rhenus Platz 1 59439 Holzwickede Deutschland E-Mail: datenschutz@de.rhenus.com Website: www.office-systems.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen wer-den. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelas-sen ist: Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregis-tergesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 1 Wettbe-werbsregistergesetz an. Unterhalb von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Auskunftsabfrage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Wettbewerbsregistergesetz im Ermes-sen der Vergabestelle. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betref-fenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Be-werbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Baden-Württemberg ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - § 3 Nr. 1 VOB/A-EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Zum Nachweis zur allgemeinen Eignung müssen die Bieter die folgenden Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Eigenerklärung zur Eignung (Formular). • Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der: o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, o alle Mitgliederaufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: West – Erweiterung Emmelsum (WEE) Los 2: Flächenerschließung inkl. Kranbahn
Beschreibung: Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Flächener-schließung inkl. Kranbahn als Los 2 im Zuge der Terminalerweiterung am Standort Emmelsum europaweit aus. Die Auftraggeberin beabsichtigt in diesem Zusammenhang im Verbund mit der DeltaPort GmbH & Co. KG, als Hafenverbund der drei ehemals eigenständigen öffentlichen Rheinhäfen Hafen Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen und Stadthafen Wesel, das Containerterminal im südwestlichen Teil des Hafens Emmelsum zu erweitern. Das bestehende Terminal wird von der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH, mit ihren Standorten in Emmerich sowie in Emmelsum, als Hinterlandanbindung der ARA-Häfen zum Containerumschlag betrieben. Hierzu ist die rd. 300 m lange Kaianlage mittels einer Containerbrücke ausgestattet. Das nordwestlich des bestehenden Terminals liegende geböschte Ufer soll daher zu einem senkrechten Ufer in Spundwandbauweise umgestaltet werden und die bisherige Terminalfläche inklusive Kranbahn erweitern. Diese gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ (alle Lose) umfasst: • Rückbaumaßnahmen • Errichtung einer Kaianlage als senkrechtes Ufer inklusive einer Flügelwand • Hinterfüllung der Kaianlage sowie der Flügelwand zur Erstellung der Ha-fenbetriebsflächen • Tiefenbaggerung zur Anpassung der vorhandenen Hafensohle am nordwestlichen Ende des geplanten Liegeplatzes, Herstellung einer wasserseitigen Sohlsicherung • Errichtung von zwei tiefgegründeten Kranbahnbalken über ca. 140 m Länge als Verlängerung vorhandener Infrastruktur • Verlängern einer vorhandenen Spurschienengleises um ca. 130 m • Erschließen und Befestigen einer Terminalfläche auf ca. 11.300 m² inkl. Regenwasserentwässerung, eines Leckage- und Löschwasser-rückhaltebeckens, Löschwasserversorgung und Elektroversorgungseinrichtungen Die gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ wurde wiederum in insgesamt vier Lose aufgeteilt, welche nach dem jetzigen Planungsstand in vier un-terschiedlichen europaweiten Ausschreibungen vergeben werden sollen: • Los 1: Wasserbau (bereits in Ausführung) • Los 2: Flächenerschließung/Kranbahn • Los 3: Elektrotechnik • Los 4: Gleisbau • Los 5: Portalkran Das hier ausgeschriebene Los 2 „Flächenerschließung inkl. Kranbahn“ umfasst die folgenden Leistungen: • Kaikopf • Kranbahnbalken inkl. Tiefgründung • Kampfmittelsondierung, • Bodenauf- und Abtrag • Entwässerung • Leerrohrsystem • LW- Versorgung • Oberflächenbefestigung Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A „Baubeschreibung“ nebst Anlagen, Anlage 03) und dem Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschrei-bung Teil B „Leistungsverzeichnis“ nebst Anlagen, Anlage 04a) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Bei der Gesamtmaßnahme „Terminalerweiterung“ handelt es sich um eine geförderte Maßnahme aus Mitteln des Bundes. Die Zuschlagserteilung in Bezug auf das vorliegende Los 2 steht dementsprechend unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung bzw. ggf. Nachbewilligung der notwendigen Förder-mittel durch den Zuwendungsgeber. Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang Februar 2025 und Ende Juni 2026 liegen. • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil A „Baubeschreibung“ Anlage 03 u. Teil B „Leistungsverzeichnis“ Anlage 04a) nebst den entsprechenden Anlagen sowie den Besonderen Vertragsbe-dingungen (BVB - Einheitspreisvertrag) (Anlage 10). Zudem sind die fol-genden Unterlagen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen: -Rahmenterminplan Ausschreibung Los 2 (Anlage 05) -Ausschreibungspläne (Anlage 06 – ZIP-Ordner) -Baugrundgutachten (Anlage 07) -Kranlast (Anlage 08) -Leitfaden-Kampfmittelverordnung (Anlage 09) • Die im Leistungsbeschreibung genannten Qualitäten als Grundlage der vor-liegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 10) zu entnehmen. • Die Bieter müssen mit dem Angebot auch die jeweilige Urkalkulation einreichen. Zur Form der Einreichung der Urkalkulation verweisen wir auf Punkt 8. dieses Aufforderungsschreibens. • In Bezug auf die Kalkulation der Angebotspreise wird auf Punkt 5.1 der Leistungsbeschreibung (Teil A., Anlage 03) verwiesen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorge-nannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot einen an dem Rahmenterminplan (Anlage 05) und an den Punkten 4. und 8.5 der Baubeschreibung (Teil A, Anlage 03) orientierten Bauzeitenplan einreichen. ACHTUNG: Ein eingereichter Bauzeitenplan, welcher die im Rahmenterminplan benannten Abhängigkeiten (auch Zwischenfristen nach § 8 Abs. 1 BVB und nach der Baubeschreibung Teil A, Punkt 4.3) nicht berücksichtigt und damit die Umsetzung der Maßnahme in der vertraglich vorgegebenen Zeit nicht gewährleistet, führt zu einer Nichtberücksichtig des gesamten Angebotes.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Emmelsum
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 17 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterium
Beschreibung: Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder an-derweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: • Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 10 Jahren Berufserfah-rung in der Bauausführung von Ingenieurbauwerken). • Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen je-weilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 6 Jahren Berufserfah-rung in der Bauausführung von Ingenieurbauwerken). • zwingender Nachweis der Zertifizierung als Fachbetrieb in dem folgenden Bereich (für AN und ggf. seine Nachunternehmer, die mit der Herstellung der WHG-Flächen und dem Löschwasser- und Leckagerückhaltebecken beauf-tragt werden.): - Zertifizierung als Fachbetrieb nach dem WHG (Wasserhaushaltsge-setz) gemäß § 62 AwSV für Arbeiten an LAU-Anlagen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2) • zwingender Nachweis des Gütezeichens Kanalbau AK 1 (für AN und ggf. seine Nachunternehmer) Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind. Der Nachweis hierüber ist dem AG mit dem Angebot vorzulegen. Gleichwertige (ausländische) Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Für den Fall des Einsatzes eines Nachunter-nehmers in diesem Bereich wird auf die Notwendigkeit der wirksamen Eignungslei-he hingewiesen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: • Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für das Gewerk „Gründung“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn im Rahmen des Referenzobjekts der Einsatz von Ortbetonbohrpfähle mit einer Läge von mindestens 20 m Länge sowie der Einsatz von geneigten Pfählen und der Einsatz von Zug- und Druckpfähle durchgeführt wurde, das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 300.000. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und das Projekt in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. • Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekt für das Gewerk „Stahlbeton“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn im Rahmen des Referenzobjekts die Ausführung eines fugenlosen Stahlbetonbalkens auf einer Länge von mindestens 100 m durchgeführt wurde, das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 1.800.000 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibili-siert ist und das Projekt in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. • Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzobjekt für das Gewerk „Ortbetonbauwerke nach DAfStb“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn im Rahmen des Referenzobjekts die Ausführung eines Ortbetonbauwerks nach Anforderungen der DAfStb inkl. Einsatz von FD-Beton ausgeführt wurde, das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 150.000 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und das Projekt in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) • Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekten für das Gewerk „Flächenbau“: Mindestens ein Referenzobjekt „Flächenbau“ muss die folgenden Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen: Im Rahmen des Referenzobjekts muss die Ausführung von Betriebsflächen, ausgelegt für Schwerlastverkehr von mindestens SLW 60 auf einer Fläche von mind. 5.000 m² in beliebiger Bauweise (Beton oder Asphalt) durchgeführt worden sein, das Projektvolumen des Referenzobjekts muss mindestens EUR 1.0 Mio. netto betragen und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden und das Projekt muss in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) worden sein. Mindestens ein weiteres Referenzobjekt „Flächenbau“ muss die folgenden Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen: Im Rahmen des Referenzobjekts muss die Ausführung von Betriebs-flächen auf einer Fläche von mind. 2.000 m² in beliebiger Bauweise (Beton oder Asphalt) durchgeführt worden sein, das Projektvolumen des Referenzobjekts muss mindestens EUR 0,5 Mio. netto betragen und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden und das Projekt muss in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) worden sein. Im Rahmen der beiden Mindestreferenzen zum Flächenbau sind sowohl Erfahrungen in der Herstellung von Beton- als auch Asphaltflächen mit oben genannten Rahmenbedingungen nachzuweisen. Sofern nur eine von beiden Bauweisen (Beton oder Asphalt) im ersten Referenzobjekt „Flächenbau“ enthalten ist, ist die zweite Bauweise zwingend über die zweite Mindestreferenz zum Flächenbau nachzuweisen. Auch wenn beide Bauweisen durch ein Referenzobjekt abgedeckt werden, sind zwingend die beiden angefragten Mindestreferenzen zum Flächenbau nachzuweisen. Insgesamt sind somit mindestens acht (8) vergleichbare Referenzobjekte mit dem Angebot einzureichen. Die vorgenannten Mindestreferenzen können auch innerhalb von einer oder mehrerer gewerkeübergreifender Projektreferenzen erbracht werden. Die jeweilige Projektreferenz wird dann für jede dort inkludierte Mindestreferenz, welche die obigen Anforderungen erbringt, gewertet. Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungs-leihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (Anla-ge 17) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: • Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäfts-jahren in Höhe von jeweils mindestens 15.000.000,00 €. • Nachweis der folgenden Versicherungen: -Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall, dreifach maximiert je Ver-sicherungsjahr, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Ver-sicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen. -Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abde-cken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen. -Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. min-destens € 2.500.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE). • Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (90 % der Gesamtwertung)
Beschreibung: Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 90 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 90 Punkte. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht (also „doppelt so teuer“ ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept der Projektabwicklung (10 % der Gesamtwertung)
Beschreibung: Ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeu-tung für die Vergabestelle. Das schriftliche Konzept der Projektabwicklung (Bearbeitungskonzept) wird daher mit insgesamt 10 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 10 Punkte zu erreichen. ACHTUNG: Das Bearbeitungskonzept ist wertungsrelevant! Es wird neben dem im Angebot kalkulierten Honorar über den Zuschlag entscheiden. Die Bieter sollen konzeptionell auf höchstens 20 DIN-A4-Seiten darstellen, wie sie das Projekt angehen wollen. Das schriftliche Bearbeitungskonzept muss mit dem Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden. Im Rahmen des Konzepts der Projektabwicklung soll zu folgenden Punkten eine nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen: • Beschreibung des Bauablaufs einschl. Angaben zu Baustellenorganisation (abschnittsweises Bauen), Qualitätsmanagement, Risikoanalyse unter Berücksichtigung von Schnittstellen und Abhängigkeiten • Qualitative und quantitative Ausarbeitung der Termin- Personal- und Geräteplanung unter Berücksichtigung aller Randbedingungen und Abhängigkeiten, insbesondere der Schnittstellen zu den Losen 3 und 4 sowie vorgegebenen Zwischen- und Fertigstellungsterminen aus dem Rahmenterminplan. In Bezug auf die Personal- und Geräteplanung erwartet die Vergabestelle eine verbindliche Angabe der für den jeweiligen Zeitraum eingesetztem Geräte und Anzahl der Arbeiter/Arbeiterkolonnen mit Zu-ordnung der Tätigkeitsbereiche auf der Baustelle über die ge-samte Bauzeit. Das Konzept der Projektabwicklung nach prognostisch zu erwartendem Projekterfolg fließt mit 10 % in die Gesamtwertung ein, so dass maximal 10 Punkte erreicht werden können. Es werden ganze und halbe Punkte vergeben.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auf-lagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestel-le weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Die Vergabestelle weist dennoch ergänzend auf folgende Regelungen hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Contargo GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Contargo GmbH & Co. KG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Contargo GmbH & Co. KG
Organisation, die Angebote bearbeitet: Contargo GmbH & Co. KG
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Contargo GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE813870828
Postanschrift: Rheinkaistr. 2
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 062117825252
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Fax: 07219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 62861c7c-c802-497a-b2c0-d4f23e90e2f1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/10/2024 18:02:39 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 635289-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/10/2024