1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Barrierefreier Ausbau Haltestelle Hauptfriedhof
Beschreibung: Ergänzende Leistungen zum Ingenieurbauwerk
Kennung des Verfahrens: 5f102680-fbdd-4966-bd69-73d8e3fa5382
Interne Kennung: 176-24-EK7-02
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Barrierefreier Ausbau Haltestelle Hauptfriedhof
Beschreibung: Ergänzende Leistungen zum Ingenieurbauwerk
Interne Kennung: 176-24-EK7-02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132 GWB, Absatz 5 nach.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MV Mannheimer Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Nachtrag 1+3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 96 306,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NA1+3
Datum des Vertragsabschlusses: 30/07/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 651578-2021
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Die MV Mannheimer Verkehr GmbH hat OBERMEYER PLANEN + BERATEN GmbH mit der Objektplanung für Verkehrsanlagen und dem Ingenieurbauwerk nach HOAI für diese Maßnahme im Jahr 2021 beauftragt. Im Verlauf des Projektes müssen nun ergänzende Leistungen zum Ingenieurbauwerk beauftragt werden. Diese Leistungen sind nun in die Entwurfsplanung, Zusammenstellung von Förder- und Genehmigungsunterlagen, mit den bereits Obermeyer beauftragt ist, ergänzend einzubinden - aufgrund weitere Folgemaßnahmen und neuer gesetzlichen Anforderungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde mit einem erheblichen Mehraufwand und Kostensteigerungen verbunden sein (§132 GWB, Absatz 2 Nr. 2). Dies begründet sich auf eine aufwendige Einarbeitung mit Sichtung aller Unterlagen und notwendigen intensiven Abstimmungsprozessen, was auch zu Verzögerungen in dem eng gesteckten Terminplan führt. Das beauftragt Unternehmen hat dagegen inzwischen detailliertes Fachwissen und Ortskenntnisse über die Maßnahme erlangt. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132, Absatz 5 GWB nach.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die MV Mannheimer Verkehr GmbH hat OBERMEYER PLANEN + BERATEN GmbH mit der Objektplanung für Verkehrsanlagen und dem Ingenieurbauwerk nach HOAI für diese Maßnahme im Jahr 2021 beauftragt. Im Verlauf des Projektes müssen nun ergänzende Leistungen zum Ingenieurbauwerk beauftragt werden. Diese Leistungen sind nun in die Entwurfsplanung, Zusammenstellung von Förder- und Genehmigungsunterlagen, mit den bereits Obermeyer beauftragt ist, ergänzend einzubinden - aufgrund weitere Folgemaßnahmen und neuer gesetzlichen Anforderungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde mit einem erheblichen Mehraufwand und Kostensteigerungen verbunden sein (§132 GWB, Absatz 2 Nr. 2). Dies begründet sich auf eine aufwendige Einarbeitung mit Sichtung aller Unterlagen und notwendigen intensiven Abstimmungsprozessen, was auch zu Verzögerungen in dem eng gesteckten Terminplan führt. Das beauftragt Unternehmen hat dagegen inzwischen detailliertes Fachwissen und Ortskenntnisse über die Maßnahme erlangt. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132, Absatz 5 GWB nach.
Abschnittskennung: CON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE811244559
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Telefon: +49 621 465-0
Fax: +49 621 465-3111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE330928290
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 895799-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9c1cb968-f11f-47d0-90b0-59e9414f744a - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 629208-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 203/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/10/2024