1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Herford GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Einführung und Betrieb eines Vertriebs-/ Abrechnungssystems mit den Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser
Beschreibung: Die Stadtwerke Herford GmbH versorgt über 100.000 Menschen mit Strom, Gas, Wasser und Wärme und möchte für diese Leistungen ein neues Vertriebs- und Abrechnungssystem einführen, um die Leistungen effektiv zu vertreiben, effizient abzurechnen und eine guten Kundenservice zu ermöglichen.
Kennung des Verfahrens: 6b350e38-55e1-4f6a-977d-97fae3a21584
Interne Kennung: 02401-24
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach Sektorenverordnung (SektVO). Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben. Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist, dass der Teilnahmeantrag fristgemäß über die Vergabeplattform DTVP eingeht. Welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag und dem Angebot beizufügen sind, ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen. Ist der Teilnahmeantrag oder das Angebot unvollständig, so steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Unterlagen unter Beachtung des Vergaberechtes nachfordert werden können. In der Teilnahmephase wird die Eignung der Teilnehmer geprüft (Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische/berufliche Leistungsfähigkeit). In der Verhandlungsphase wird zunächst nur zur Abgabe unverbindlicher, indikativer Erstangebote aufgefordert. Mit dem Erstangebot können Änderungen am Vertrag vorgeschlagen werden (D03). Diese sind Grundlage der nachfolgenden Verhandlungen. In der Verhandlungsphase finden auch eine Angebotspräsentationen und Workshops statt. Nach der Verhandlung der Erstangebote werden alle Bieter zur Abgabe verbindlicher Folgeangebote aufgefordert. Danach schließen ggfs. weitere Verhandlungsrunden an. Sämtliche Kommunikation hat ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Anfragen/Rückfragen werden nur berücksichtigt, wenn sie bis spätestens 9 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Teilnahmeanträge/Angebote über die Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Anfragen/Rückfragen werden nur nach Möglichkeit beantwortet. Entsprechendes gilt in der Verhandlungsphase.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48210000 Vernetzungssoftwarepaket, 48213000 Softwarepakte für die Betriebssystemerweiterung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werrestraße 103
Stadt: Herford
Postleitzahl: 32049
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJHWPN 1. Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Sektorenauftraggeberin hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen. 2. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen über die Bieterkommunikation des Vergabeportals an die Sektorenauftraggeberin gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen erteilt. 3. Die Sektorenauftraggeberin behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist. Sofern die Sektorenauftraggeberin während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird sie diese auf der Vergabeplattform hochladen. Den Unternehmen obliegt es selbst zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahrens bereitstehen. 4. Alle Formblätter sind erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. Es wird ausdrücklich auf die Allgemeine Bieterinformation (Anlage A) hingewiesen. 5. Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Der Teilnahmeantrag/Das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben bzw. einzustellen, ohne dass dadurch Kosten- oder Ersatzansprüche ihr gegenüber hergeleitet werden können. Der Auftraggeber kann das Verfahren insbesondere dann aufheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann oder kein Wettbewerb besteht. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn weniger als drei geeignete Teilnahmeanträge und/oder weniger als drei wertbare Angebote vorliegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einführung und Betrieb eines Vertriebs-/ Abrechnungssystems mit den Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser
Beschreibung: Beschafft wird ein Vertriebs- und Abrechnungssystem, das alle typischen Prozesse der Marktrolle Lieferant bei Stadtwerken umfasst. Hierzu gehören insbesondere die Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme und Abwasser. Dabei wird sowohl die Einführung als auch der Betrieb des Vertriebs-und Abrechnungssystems gefordert. Die Einführung umfasst die dafür notwendigen IT-Dienstleistungen, insbesondere die Konfiguration des Systems, die Datenmigration aus den Altsystemen und die Schulungen der Anwender. Der Betrieb muss als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. als Cloudbasierte Software erfolgen. Zur Abgrenzung wird festgelegt, dass die Abrechnung in der Marktrolle Netz und die Finanzbuchhaltung nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
Interne Kennung: 02401-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48210000 Vernetzungssoftwarepaket, 48213000 Softwarepakte für die Betriebssystemerweiterung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werrestraße 103
Stadt: Herford
Postleitzahl: 32049
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit von 5 Jahren erfolgt eine jährliche Verlängerung des Vertrages, wenn keine Kündigung des Vertrages erfolgt. Die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt 10 Jahre, sodass nach Ablauf der 5-jährigen Mindestlaufzeit 5 Verlängerungen möglich sind.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123, 124 GWB vorliegen
Beschreibung: Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen (Anlage C05) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung nach Sanktions-VO-Eigenerklärung gemäß dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Beschreibung: Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung nach Sanktions-VO (Anlage C06) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Erklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach § 2TVgG NRW
Beschreibung: Für die Erklärung ist das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (Anlage C11) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Formlose Unternehmensdarstellung
Beschreibung: Formlose Unternehmensdarstellung, aus der die Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens, insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich Ablösung und Einführung Abrechnungssystem, Firma, Sitz, Rechtsform, Gesellschaftsstruktur und ggf. Konzernstruktur und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Beschreibung: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate nach Veröffentlichung). Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Juristische Personen oder Partnerschaften: Handelsregisterauszug bzw. Partnerschaftsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art
Beschreibung: Juristische Personen oder Partnerschaften: Handelsregisterauszug bzw. Partnerschaftsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art (nicht älter als 6 Monate nach Veröffentlichung). Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung über den mittleren Umsatz (brutto) im Bereich Einführung und Betrieb eines Abrechnungssystems in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023)
Beschreibung: Erklärung über den mittleren Umsatz (brutto) im Bereich Einführung und Betrieb eines Abrechnungssystems in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023). Der mittlere Mindestumsatz pro Jahr beträgt EUR 5.000.000 brutto. Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung Umsätze (Anlage C07) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es soll eine Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abgegeben werden: - EUR 2.500.000,00 für Personenschäden pro Jahr - EUR 2.500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfalle eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist gem. dem zu schließendem Vertrag für die gesamte Laufzeit aufrecht zu halten. Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung Versicherungsschutz (Anlage C08) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestens 3 Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge
Beschreibung: Mindestens 3 Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge. Als vergleichbar werden IT-Dienstleistungen im Bereich der Einführung und des Betriebs eines Abrechnungssystems angesehen, die folgenden Inhalt haben: a) Kunde der Referenzprojekte ist ein Stadtwerk oder Energieversorgungsunternehmen, bei denen der Teilnehmer seine Software in der Marktrolle Vertrieb als SaaS-Lösung eingeführt hat und betreibt b) Die Einführung umfasste die Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser (jede Sparte muss bei mindestens einer der Referenzen umgesetzt worden sein, nicht zwingend alle Sparten bei allen Referenzen) c) Teilnehmer fungiert in Referenzprojekten als Einzelauftragnehmer oder in einer Bietergemeinschaft d) Die Ablösung und Einführung umfasste auch die Übernahme von Daten des Bestandssystems in das neue System Für die Angabe der Referenzen ist das Formblatt Eigenerklärung Referenzen (Anlage C09) zu verwenden. Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Projekten mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen die Eigenangaben im Formblatt Referenzen (Anlage C09). Sofern der Teilnehmer freiwillig zusätzliche Unterlagen (z.B. umfangreiches Projektdatenblatt) einreichen will, muss dieses mit den Angaben im Formblatt übereinstimmen. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis Zertifizierungen IT-Sicherheit gemäß ISO/IEC 27001.
Beschreibung: Nachweis Zertifizierungen IT-Sicherheit gemäß ISO/IEC 27001. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis-Leistungsverhältnis
Beschreibung: Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird anhand der einfachen Richtwertmethode ermittelt, bei der das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Kennzahl Z errechnet wird: Z = Leistungspunktzahl ./. Preis x 1000. Die Leistungspunktzahl für das einzelne Angebot ergibt sich aus der Bewertung nach der Leistungsbewertungsmatrix "Anforderungen an Abrechnungssystem" (Anlage E02). Die Leistungsbewertungsmatrix enthält dabei folgende Bestandteile: Der Quotient "L (Leistungspunktzahl)" wird durch die Summe aller Punkte der in Anlage E02 genannten Anforderungen errechnet. Die vom Bieter erreichte Punktzahl für die jeweiligen Anforderung ergibt sich aus der folgenden Formel gem. Anlage E02: Gewichtung Anforderung entsprechend der Priorität des Auftraggebers x Faktor anhand des angebotenen Erfüllungsfaktors durch den Bieter. Alle in Anlage E02 aufgelisteten Anforderungen sind von dem Auftraggeber priorisiert worden: - M (Prio 1) = Gewichtung der Anforderung mit 5 - S (Prio 2) = Gewichtung der Anforderung mit 3 - K (Prio 3) = Gewichtung der Anforderung mit 1. Da der Auftraggeber möglichst von erprobten Standards des Bieters profitieren möchte, wird unterschieden, ob die Anforderung im Standard der angebotenen Softwarelösung umsetzbar ist oder nur durch individuelle Anpassung oder Erweiterung. Anhand der Angabe des Bieters wird die Gewichtung mit einem Faktor gem. dem angebotenen Erfüllungsgrad multipliziert a) Standard = Faktor 2 b) Individuell = Faktor 1 c) Nicht lösbar = Faktor 0. Pro Anforderung ergibt sich somit ein Punktwert aus Gewichtung x Faktor. Die über alle Anforderungen in Anlage (Anlage E02) aufsummierten Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl, mithin die "Leistungspunktzahl L". Der Divisor "P (Preis)" ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage D02) und der dort ermittelten Wertungsgesamtsumme. Bewertet wird nun die sich nach der oben genannten Formel ergebende Kennzahl Z. Hierbei erhält die höchste (wertbare) Kennzahl Z die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 65 Punkten. 0 Wertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,25-fachen Wert der höchsten Kennzahl Z. Alle Angebote mit darunter liegenden Kennzahlen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Ermittlung der Wertungspunkte für die dazwischen liegenden Kennzahlen erfolgt über eine lineare Interpolation. Die entsprechende Formel ist in den Zuschlagskriterien (Anlage B02 der Vergabeunterlagen) angegeben.
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: IT-Lösungskonzept
Beschreibung: Der Bieter hat diverse Konzepte mit den Lösungsansätzen mit seinem Angebot einzureichen, die jeweils als Unterkriterien gewertet werden sollen: 1. Konzept Projektorganisation und Erfahrung Projektteam (maximal 4 Wertungspunkte): Der Auftraggeber erwartet hier ein Konzept zur Projektorganisation mit Festlegung der wesentlichen Schlüsselpersonen (Projektleitung, Teilprojektleitung). Bieter hat zudem ein Projektplan aufzustellen und diesen mit Abhängigkeiten zu Plausibilisieren. Der Bieter soll ein erprobtes Vorgehensmodell zur Projektumsetzung vorschlagen, welches ein Projektmanagement-Tool und Qualitätssicherungsmaßnahmen enthält. Der Auftraggeber legt hierbei bei der Bewertung besonderen Wert auf - Darstellung eines schlüssigen Projektorganigramms, das die in Anlage E01 genannten Rahmenbedingungen zur Projektorganisation berücksichtigt und Zeitabläufe wie Abhängigkeiten darstellt - Hoher Detaillierungsgrad, z.B. in Wochenschärfe als Ganttdiagramm - Berücksichtigung hinreichender Pufferzeiten und Abstimmungsabläufe mit dem Auftraggeber 2. Migrationskonzept (maximal 4 Wertungspunkte): Der Bieter schlägt in seinem Migrationskonzept eine Migrationsstrategie vor, die sich bereits in vergleichbaren Projekten bewährt hat. Dabei verdeutlicht der Bieter, dass er eine vollständige Datenmigration durchführen und bei der Testierung durch einen Wirtschaftsprüfer unterstützen kann. Das Konzept soll aufzeigen, dass der Bieter über praxiserprobte Konzepte/ Werkzeuge verfügt, um im Zuge der Migration eine Verbesserung der Datenqualität zu erreichen. Der Auftraggeber legt hierbei bei der Bewertung besonderen Wert auf - Darstellung eines plausiblen, praxiserprobten Migrations-Konzepts - Darstellung eines Zeitplans, der die in Anlage E01 genannten Meilensteine zur Migration umfasst und hinreichend Pufferzeiten aufweist. Der Zeitplan soll in Monatsschärfe aufgestellt werden. 3. Dokumentationskonzept (maximal 2 Wertungspunkte): Das Konzept beinhaltet Umfang und Art der Dokumentation des Projekts inkl. der im Laufe des Projekts vorzunehmenden Festlegungen und Einstellungen. Der Auftraggeber legt hierbei bei der Bewertung besonderen Wert auf - Darstellung eines plausiblen, praxiserprobten Dokumentations-Konzepts - Darstellung des Aufbaus der Dokumentation, z.B. anhand eines Muster-Inhaltsverzeichnisses 4. Schulungskonzept (maximal 3 Wertungspunkte): Das Konzept zeigt das Vorgehen bei der Durchführung der Schulungen auf. Der Auftraggeber legt hierbei bei der Bewertung besonderen Wert auf - Darstellung eines plausiblen, praxiserprobten Schulungs-Konzepts, aus dem u.a. hervorgeht, wann welche Benutzergruppen in welchem zeitlichen Umfang geschult werden sollen - Darstellung der Schulungsinhalte, z.B. anhand eines Muster-Inhaltsverzeichnisses Die Einzelkonzepte dürfen die maximale Seitenzahl von 3 Seiten nicht überschreiten. Hierbei sind die entsprechenden Formblätter (Anlage D07 bis D10) zu verwenden. Für jedes der zuvor benannten Einzelkonzepte gilt das nachfolgende Bewertungssystem: Für die Einzelkonzepte können jeweils maximal 4 Konzeptpunkte vergeben werden. Die Bewertung erfolgt nach einem modifiziertem Schulnotensystem, bei welchem 4 Konzeptpunkte die beste Bewertung und 0 Konzeptpunkte die schlechteste Bewertung darstellen: 0 Konzeptpunkte: Das Konzept ist nicht beschrieben. 1 Konzeptpunkt: Das Konzept ist ungenügend oder nur lückenhaft beschrieben. Wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung werden nicht berücksichtigt und lässt deshalb höchstens eine unterdurchschnittliche Umsetzung der erwarteten Aufgabenerledigung erwarten. 2 Konzeptpunkte: Das Konzept ist allgemein beschrieben und berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung und lässt deshalb eine durchschnittliche Umsetzung erwarten. 3 Konzeptpunkte: Das Konzept ist konkret beschrieben und berücksichtig alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber und die Komplexität des Projekts erkennbar und lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. 4 Konzeptpunkte: Das Konzept ist konkret beschrieben und berücksichtigt alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber und die Komplexität des Projekts erkennbar und lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. Zusätzlich lässt das beschriebene Konzept im unmittelbaren Bietervergleich die beste Umsetzung der Aufgabe in ihrer vollen Komplexität erwarten. Bei Kriterium "IT-Lösungskonzept" mit seinen Unterkriterien können maximal 13 Wertungsprunkte erreicht werden. Die Wertungspunkte je Unterkriterium werden anhand der erreichten Punkte nach vorgenannter Tabelle vergeben. Dabei sind die erreichten Konzeptpunkte in das Verhältnis zu der pro Unterkriterium jeweils maximal erreichbaren Wertungspunktzahl zu setzen. Für die Konzepte zur Projektorganisation und Migration entspricht ein Konzeptpunkt je einem Wertungspunkt. Für das Konzept zur Dokumentation entspricht ein Konzeptpunkt 0,50 Wertungspunkte. Für das Konzept zur Schulung entspricht ein Konzeptpunkt 0,75 Wertungspunkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 13
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Workshop mit den Nutzern
Beschreibung: Gewertet wird die Darstellung der Effizienz betreffend die Prozessbearbeitung und Benutzerfreundlichkeit der Lösung. Es werden alle Bieter mit einem wertbaren Angebot zu den Workshops eingeladen. Der Auftraggeber wird die Bieter über den Verfahrensablauf mit der Einladung zum Workshop informieren. Im Rahmen des Workshops ist die Anwendung der Software vorzustellen. Der Workshop muss auf die in Anlage E02 aufgeführten 4 Kapitel im Bereich "Allgemeine funktionalen Anforderungen" und die 9 Kapitel im Bereich "Funktionalen Anforderungen Marktrolle Vertrieb" eingehen und die Erfüllung dieser Anforderungen exemplarisch aufzeigen. Konkret müssen die 8 wichtigsten Standardtransaktionen ausführlich gezeigt werden: 1. Anlegen von Neukunden 2. Erfassen von Vertragsabschlüssen 3. Erfassen von Zählerständen 4. Prüfung von NNE-Rechnungen 5. Erstellen von Abrechnungen 6. Buchung von Zahlungseingängen 7. Erstellung von Mahnungen und 8. Vereinbarung von Ratenplänen. Erzielt werden können maximal 12 Wertungspunkte. Bei dem Nichtpreiskriterium erfolgt die Bewertung nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem 12 Wertungspunkte die beste Bewertung und 0 Wertungspunkte die schlechteste Bewertung darstellen. Bewertungsrelevant ist die Darstellung der effizienten Prozessbearbeitung und Benutzerfreundlichkeit des Abrechnungssystems. Ferner wird darauf geachtet, wie die Vermittlung der komplexen Sachverhalte gelingt. Für die Wertung dieses Kriteriums bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden den Workshop anhand des bekannt gegebenen Bewertungsmaßstabes bewerten. Wenn im Wertungsgremium unterschiedliche Auffassungen zur Einzelbewertung des Workshops bestehen, wird jedes Mitglied des Wertungsgremiums für sich Darstellung im Workshop bewerten. Aus den Wertungspunkten, die die Mitglieder des Wertungsgremiums vergeben, wird ein Mittelwert gebildet. Der so entstehende Wert wird auf zwei Nachkommastellen gerundet und geht in die Gesamtwertung ein. Für die effiziente Prozessbearbeitung werden 6 der 12 Wertungspunkte vergeben. Die effiziente Prozessbearbeitung bemisst sich daran, wie aufwändig die Bearbeitung für den Anwender ist. Je weniger Aufwand der Anwender hat, desto effizienter ist die Prozessbearbeitung. Maßgeblich kommt es dabei auf die Anzahl der notwendigen Dateneingaben und Klicks für die oben aufgeführten 8 wichtigsten Standardtransaktionen an, die jeweils auch Dokumentation und Kundenkommunikation (Ausdruck, E-Mail, etc.) umfassen. Für jede der oben aufgezählten 8 Standardtransaktionen wird die Effizienz der Prozessbearbeitung bewertet. Pro Standardtransaktionen werden maximal 0,75 Wertungspunkte nach folgender Logik vergeben 0 Wertungspunkte Die Dateneingaben und Klicks gehen sehr weit über das für die Transaktion fachlich notwendige Maß hinaus ODER der Ablauf der Transaktion wurde dem Bewertungsgremium nicht verständlich dargestellt. 0,35 Wertungspunkte: Die Dateneingaben und Klicks gehen nur geringfügig über das für die Transaktion notwendige Maß hinaus und der Ablauf der Transaktion wurde dem Bewertungsgremium weitgehend verständlich dargestellt. 0,75 Wertungspunkte: Die Dateneingaben und Klicks sind auf das für die Transaktion notwendigen Maß beschränkt und der Ablauf der Transaktion wurde dem Bewertungsgremium ausführlich und verständlich dargestellt. Mithin können maximal 8 x 0,75 = 6 Wertungspunkte für die Effizienz der Prozessbearbeitung erreicht werden. Für die Benutzerfreundlichkeit werden 6 der 12 Wertungspunkte vergeben. Diese bemisst sich daran, wie übersichtlich die Oberflächen aufgebaut sind und wie selbsterklärend die Bedienung ist. Zur objektiven Bewertung werden bei den wichtigsten Standardtransaktionen (siehe oben) folgende Kriterien berücksichtigt: Es müssen möglichst wenig Eingabemasken durchlaufen werden, um die Standardtransaktionen durchzuführen (idealerweise ist für jede Transaktion jeweils nur eine Eingabemaske notwendig). Es befinden sich möglichst wenig Datenfelder und andere Inhalte auf den Eingabemasken, die für die jeweilige Transaktion gar nicht benötigt werden. Für möglichst viele Eingabefelder werden Auswahlhilfen (z.B. "Drop-Down-Listen") oder Hilfetexte bereitgestellt. Eine Navigation durch die Eingabemasken und Eingabefelder ist per Tastatur möglich. Möglichst viele Eingabemasken haben ein "responsive Design" und passen sich an die jeweilige Bildschirmgröße an. Für jede der oben aufgezählten 8 Standardtransaktionen werden diese 5 Kriterien zur Benutzerfreundlichkeit bewertet. Pro Standardtransaktionen und pro Kriterium werden maximal 0,15 Wertungspunkte nach folgender Logik vergeben 0 Wertungspunkte: Das Kriterium ist in der jeweiligen Standardtransaktion nicht erfüllt 0,07 Das Kriterium ist in der jeweiligen Standardtransaktion teilweise erfüllt 0,15 Wertungspunkte: Das Kriterium ist in der jeweiligen Standardtransaktion vollständig erfüllt Mithin können maximal 8 x 5 x 0,15 = 6 Wertungspunkte für die Benutzerfreundlichkeit erreicht werden.
Gewichtung (Punkte, genau): 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Änderungswünsche an dem EVB-IT-Vertragswerk
Beschreibung: Die Wertung dieses Kriteriums erfolgt ausgehend vom ausgereichten Mustervertrag und seinen Anlagen (Anlagen F01 ff. der Vergabeunterlagen). Die darin enthaltenen Musterregelungen sind auf die jeweils relevanten Zielvorstellungen des Auftraggebers ausgerichtet, ohne Mindestvorgaben zu sein. Die Bieter können damit von den dortigen Regelungen abweichen. Gewertet werden die durch die Bieter vorgeschlagenen materiell-rechtlichen Abweichungen zu den Musterregelungen in Ansehung der nachfolgend aufgeführten Zielvorstellungen des Auftraggebers. Es erfolgt eine absolute Bewertung der Angebote, sodass auch zwei Angebote, die sich im direkten Vergleich qualitativ unterscheiden, dieselbe Bewertung erhalten können. Gegenstand der Wertung sind allein die nachfolgend dargestellten Regelungen des EVB-IT-Vertrages, die als Unterkriterien behandelt werden: 1. Abweichung bei den Zahlungsbedingungen (maximal 2 Wertungspunkte): Die Zielvorstellung des Auftraggebers ist der Ziff. 16 der EVB-IT Cloud-AGB und für die Initiale Leistungsphase der Anlage D02 Preisblatt zu entnehmen. 2. Abweichung bei den Lizenzbedingungen (maximal 2 Wertungspunkte): Die Zielvorstellung des Auftraggebers zu den Vertragsbestandteilen und zu der Rangfolge der Vertragsbestandteile ist der Ziffer 1.2. des EVB-IT-Cloud-Vertrages zu entnehmen. 3. Abweichung bei der Gewährleistung (maximal 2 Wertungspunkte) Die Zielvorstellung des Auftraggebers ist der Ziff. 18 der EVB-IT Cloud-AGB zu entnehmen. 4. Abweichung bei den Haftungsregelungen (maximal 2 Wertungspunkte): Die Zielvorstellung des Auftraggebers ist den Ziff. 6 und 8.6 der Anlage F01 (EVB-IT-Cloudvertrag) zu entnehmen. 5. Abweichung bei den Vertragsstrafenregelungen (maximal 2 Wertungspunkte): Die Zielvorstellung des Auftraggebers ist der Ziff. 20 (Gutschrift bei Nichtverfügbarkeit) der Anlage F04 (Kriterienkatalog für Cloudleistungen) in Verbindung mit den Regelungen der Ziff. 19 (Verfügbarkeit) und Ziff. 21 (Reaktions- und Wiederherstellungszeiten) in der Anlage F04 (Kriterienkatalog für Cloudleistungen) zu entnehmen. Im Rahmen der Angebotswertung werden in den Unterkriterien jeweils 0 bis 2 Punkte nach dem folgenden Schema vergeben: 2 Punkte: Mehr als geringfügige positive Abweichung vom EVB-IT-Vertrag und seinen Anlagen 1,6 Punkte: Geringfügige positive Abweichung vom EVB-IT-Vertrag und seinen Anlagen 1,2 Punkte: Unveränderte Übernahme der vorgeschlagenen Regelungen 0,8 Punkte: Geringfügige negative Abweichung vom EVB-IT-Vertrag und seinen Anlagen 0,4 Punkte: Mittlere negative Abweichung vom EVB-IT-Vertrag und seinen Anlagen 0 Punkte: Starke negative Abweichung vom EVB-IT-Vertrag und seinen Anlagen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Sektorenauftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe den EVB-IT-Cloudvertrag (Anlage F01) und die gesamten Vergabeunterlagen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe den EVB-IT-Cloudvertrag (Anlage F01) und die gesamten Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Sektorenauftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Sektorenauftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Sektorenauftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Sektorenauftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Herford GmbH
Beschaffungsdienstleister: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Herford GmbH
Registrierungsnummer: DE170840020
Postanschrift: Werrestraße 103
Stadt: Herford
Postleitzahl: 32049
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
Telefon: +49 89 231164 140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
Registrierungsnummer: DE 222157292
Postanschrift: Pfeuferstr. 7
Stadt: München
Postleitzahl: 81373
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: RA Daniel Altenburg
Telefon: +49 89231164-182
Fax: +49 89231164-570
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster)
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0d464b17-cc27-4587-9857-06d64c052b19 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2024 16:35:45 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 629684-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 203/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/10/2024