Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Verwertung von E-Großgeräte für den Bodenseekreis

617304-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Verwertung von E-Großgeräte für den Bodenseekreis
OJ S 200/2024 14/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandratsamt Bodenseekreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerwertung von E-Großgeräte für den Bodenseekreis
BeschreibungDer Landkreis Bodenseekreis schreibt die Übernahme und Verwertung von E-Großgeräten zum 01.07.2025 im Landkreis Bodenseekreis neu aus.
Kennung des Verfahrens53bd4cea-d8bf-4fcf-97be-f7c35d6f5071
Interne KennungBSK-2024-032
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen, 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bodenseekreis (DE147)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas vom Bieter einzureichende Angebot besteht aus dem Angebotsvordruck (Angebotsteil I) steht als gesonderte Datei zum Download zur Verfügung. Die Angebotsteile II bis V sind vom Bieter zu erstellen. Die Angebotsteile II, III und ggf. V sind zusammen mit dem (ausgefüllten und eingescannten) Angebotsteil I im PDF-Format elektronisch (in Textform) einzureichen. Angebotsteil I: Vollständig ausgefüllter Angebotsvordruck Angebotsteil II: Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung Angebotsteil III: Eignungsnachweise Angebotsteil IV: Kalkulation (Die Kalkulation ist auf gesonderte Anforderung im Rahmen der Angebotsbewertung bzw. spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen.) Angebotsteil V: Gegebenenfalls gesonderte Erklärungen des Bieters Bieterfragen: (siehe 2.1.10 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) Eventuelle Fragen zum Angebot sind rechtzeitig (i. d. R. spätestens zehn Kalendertage) vor dem Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu stellen (vgl. Punkt 2.1.2 „Auskünfte“). Kalkulation: (siehe 2.1.7 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der Angebotsbewertung die Kalkulation zur angebotenen Leistung (Angebotsteil IV) in einem separaten, verschlossenen Umschlag vorzulegen bzw. spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen . Der Umschlag ist mit der Bezeichnung „Kalkulation“ zu kennzeichnen. Die Kalkulation ist in einer dokumentenechten und nicht digitalisierten Form einzureichen. Die Öffnung der Kalkulation (ggf. im Zuge von Aufklärungsgesprächen) dient der Angebotsbewertung sowie der Klärung von Fragen zum Angebot. Bietergemeinschaften: (siehe 2.1.8 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck „Bieter“ sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer Beauftragung) als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung ist im Angebotsvordruck zu finden. Darüber hinaus muss die Bietergemeinschaft im Angebotsteil V die Gründe für die Zusammenarbeit darlegen, so dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß GWB beurteilen kann. Darüber hinaus haben insbesondere Bietergemeinschaften auch die Regelungen unter Punkt 2.1.4 zu beachten. Sicherheiten: (siehe 2.1.6 der Leistungsbeschreibung) Der Auftragnehmer hat eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 10.000 EUR innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Bürgschaft ist von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Weitere Anforderungen an die Bürgschaftserklärung sowie die Höhe der geforderten Bürgschaft sind unter dem Paragrafen „Sicherheiten“ in den besonderen vertraglichen Bedingungen aufgeführt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
KonkursInsolvenz
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren
KorruptionBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
VergleichsverfahrenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller Vereinigungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
BetrugsbekämpfungBetrug oder Subventionsbetrug
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInsolvenz
Rein innerstaatliche AusschlussgründeRein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der beruflichen Tätigkeit
Entrichtung von SteuernVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung terroristischer Vereinigungen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Verwertung von E-Großgeräte für den Bodenseekreis
Beschreibung: Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: Übernahme und Verwertung von E-Großgeräten (Sammelgruppe 4) -Übernahme und Transport von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 4 (ohne Nachtspeichergeräte) an insgesamt drei Entsorgungszentren im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung). Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer -Übernahme von E-Großgeräten der Sammelgruppe 4 von ca. 20 Wertstoffhöfen des Kreises (bestehende Drittbeauftragung der Sammel- und Transportleistungen) an einer vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (Erstbehandlungsanlage) bzw. Übernahmestelle -Verwertung der an den Entsorgungszentren und von den Wertstoffhöfen übernommenen Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 (ohne Nachtspeichergeräte) nach ElektroG3 (inkl. Nachweisführung) Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie die besonderen vertraglichen Bedingungen stehen als gesonderte Datei zum Download zur Verfügung.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Nach der Laufzeit von zwei Jahren verlängert sich der Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre (bis maximal zum 30.06.2029), wenn dieser nicht mit einer Vorlaufzeit von zwölf Monaten von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit). Siehe Leistungsbeschreibung 2.1.1
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungMit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: -Bietergemeinschaftserklärung (Nur auszufüllen, zu unterschreiben und zu stempeln, wenn eine Bietergemeinschaft gebildet wird.) - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). (Eine Unterbeauftragung für die zu erbringenden Leistungen ist möglich. Hierbei sind die Regelungen in den besonderen vertraglichen Bedingungen und die Regelungen des Landestariftreue und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu berücksichtigen) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit sind auch die notwendigen Investitionen des Auftragnehmers vor der Leistungsaufnahme zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV auf Grundlage der im Angebotsteil III (S. 9 der Bewerbungs-und Angebotsbedingungen) vorgelegten Nachweise geprüft. Nachweise der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht: -Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2022, 2021) -(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2022. 2021) oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern. -Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I (S. 8 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) enthalten) Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der im Angebotsteil III (S. 8 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) vorgelegten Referenz/-en sowie durch Vorlage entsprechender Nutzungsnachweise für die vom Bieter vorgesehene/-n Anlage/-n geprüft. Nachweise der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht: -Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 300 Mg/a Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 4) für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2021 bis 2023. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). -Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle für die Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 (Wertstoffhöfe). Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage C der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. -Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Erstbehandlungsanlage/-n für die Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 (Entsorgungszentren und Wertstoffhöfe). Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage D der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/11/2024 11:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss65 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/11/2024 11:00:00 (UTC)
Zusätzliche Informationen: Elektronische Angebotsöffnung.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsUnzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern können ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Bieter hat in einem solchen Fall darzulegen und gegebenenfalls unter Beweis zu stellen, dass der Geheimwettbewerb dennoch gewahrt bleibt, um gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB den Ausschluss seines Angebotes zu verhindern. Verbindlichkeit der Angebote: Die Angebote sind verbindlich einzureichen. Angebote, die mit einem Zusatz versehen sind, dass der Abschluss des Vertrages noch der Zustimmung des Vorstandes oder sonstiger Gremien des Bieters oder Unterauftragnehmers bedarf sowie Angebote mit vergleichbaren Zusätzen, die die Verbindlichkeit des Angebotes einschränken, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandratsamt Bodenseekreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandratsamt Bodenseekreis
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bodenseekreis
Registrierungsnummer: 9911
Postanschrift: Glärnischstraße 1-3  
Stadt: Friedrichshafen
Postleitzahl: 88045
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
Telefon: +49 75412045493
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: a8ed72ca-71b6-46cf-bcfe-693c04b088c0
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 53bd4cea-d8bf-4fcf-97be-f7c35d6f5071 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/10/2024 09:10:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 617304-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2024

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Neuhausen auf den Fildern
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Neuweiler
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Niederstetten
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