1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für Handgepäckkontrollspuren mit mindestens EDSCB C3
Beschreibung: Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB min. EU Standard C3, möglichst bis EU Level 2, deren Zubehör und Instandhaltungsverträgen
Kennung des Verfahrens: 6b091689-bb50-4ed3-ae9e-8df015006de5
Interne Kennung: B 19.10 - 0468/20/VV : 2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38546000 System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 567 055 380,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 567 055 380,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: deutschlandweite Lieferungen in der Regel zu Flughäfen, siehe Vergabeunterlagen Ergänzung zu BT-747 / BT-750: Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Kapazitäten zur Leistungserbringung: Erklären Sie für jedes Los, um das Sie sich bewerben, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, die Leistung an verschiedenen Flughäfen und verschiedenen Standorten der Bundespolizei und anderer Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der in den Rahmenvereinbarungen enthaltenen Handgepäckkontrollspuren zu Anfang der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen abgerufen werden wird. Beschreiben Sie für die Vergabestelle für jedes Los, um das Sie sich bewerben, nachvollziehbar, d. h. insbesondere unter Angabe der entsprechenden, Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personal- und weiteren Kapazitäten, wie Sie im Auftragsfall sicherstellen, - für Los 1 an mindestens 2 und - für Los 2 an mindestens 6 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen) gleichzeitig Handgepäckkontrollspuren errichten zu können (umfasst Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe, Benutzereinweisung). Beschreiben Sie darüber hinaus, welche personellen Ressourcen ihnen für das parallele Errichten von - für Los 1 mindestens 2 und - für Los 2 mindestens 4 Systemen zur zentralen Prozessdatenerfassung und Bildverteilung (Datenbanksystem, an das die an einem Flughafen installierten Handgepäckkontrollspuren angeschlossen wird - DMS) zeitgleich mit der Installation der Handgepäckkontrollstellen zur Verfügung stehen. Stellen Sie ebenso nachvollziehbar dar, wie Sie später sicherstellen, an sämtlichen bestellten Handgepäckkontrollspuren - bei Los 1 bis zur geschätzten Bedarfsmenge von 65 Handgepäckkontrollspuren und - bei Los 2 bis zur geschätzten Bedarfsmenge von 188 Handgepäckkontrollspuren fristgerecht (basierend auf den Wartungsintervallempfehlungen der Gepäckprüfanlagenhersteller) und den - bei Los 1 bis zu 9 DMS und - bei Los 2 bis zu 18 DMS die regelmäßige Wartung durchführen können und dass Ihnen dafür die nötigen Service-Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Es wird eine Mindestanzahl von - 10 für Los 1 und - 50 für Los 2 für die Errichtung und Instandhaltung qualifizierter, der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtiger Mitarbeitender gefordert. Bitte bestätigen Sie, dass die vorgenannte, für das jeweilige Los geforderte Mindestanzahl bei Auftragsausführungsbeginn erfüllt wird. Es wird darüber hinaus eine Mindestanzahl von - 6 für Los 1 und - 30 für Los 2 gefordert, welche über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Installation, Prüfung, Wartung und Reparatur von Röntgeneinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Strahlenschutzes verfügen (Fachkundegruppen R5 gem. Strahlenschutzverordnung oder gleichwertiger Nachweis gem. Strahlenschutzgesetz). Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Anforderung für jedes Los, um das Sie sich bewerben, und fügen Sie die entsprechenden Bescheinigungen in Kopie bei. Die Personen der Gruppe "Mitarbeitende mit R5-Fachkundebescheinigungen" dürfen Teil der Gruppe "Mitarbeitende für die Errichtung und Instandhaltung" sein, so dass bei Los 1 insgesamt 10 und bei Los 2 insgesamt 50 Mitarbeitende ausreichen können. Bewerben Sie sich um beide Lose, müssen nicht nur die Eignungskriterien für Los 1 und für Los 2 in Summe erfüllt sein, sondern darüber hinaus Zuschläge enthalten sein. Die Mindestanforderungen lauten in diesem Fall - Personal- und weitere Kapazitäten für das zeitgleiche Errichten von Handgepäckkontrollspuren an 10 Standorten, - Mindestanzahl von 70 für die Errichtung und Instandhaltung qualifizierten, der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtigen Mitarbeitenden, - Mindestanzahl von 40 Personen, welche über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Installation, Prüfung, Wartung und Reparatur von Röntgeneinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Strahlenschutzes verfügen (Fachkundegruppen R5 gem. Strahlenschutzverordnung oder gleichwertiger Nachweis gem. Strahlenschutzgesetz). Auch hier dürfen die Personen der Gruppe "Mitarbeitende mit R5-Fachkundebescheinigungen" Teil der Gruppe "Mitarbeitende für die Errichtung und Instandhaltung" sein, so dass hier insgesamt 70 Mitarbeitende ausreichen können. Fügen Sie auch hier die o.g. Nachweise und Erklärungen bei. Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG: Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG zu unterziehen. Nachweis der Autorisierung durch den Gerätehersteller: Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages in der Lage sein, Handgepäckkontrollstellen liefern zu können, die mit EDSCB ausgestattet sind, die mindestens nach dem ECAC-Standard C3 zertifiziert sind und die Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Benennen und beschreiben Sie für jedes Los, um das Sie sich bewerben, separat die Produkte (Komponenten der Handgepäckkontrollspuren wie Förderstrecken vor und hinter dem EDSCB, EDSCB, Monitor-Arbeitsplätze, zentrales Bildverteilsystem), auf deren Basis Sie später voraussichtlich Ihr Angebot erstellen werden. Das enthaltene EDSCB muss bei jedem Los mindestens den ECAC-Standard C3 für EDSCB erfüllen. Erklären Sie hierin für jedes Los, um das Sie sich bewerben, separat, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber für jedes Los, um das Sie sich bewerben, schriftliche Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei. Sofern Sie selbst der Hersteller der voraussichtlich von Ihnen angebotenen Produkte sind, geben Sie dies bitte in dieser Erklärung an. Notwendigkeit der nationalen Zertifizierung gem. § 10a LuftSiG: Gemäß § 10a LuftSiG darf Sicherheitsausrüstung für Maßnahmen gemäß § 5 LuftSiG nur verwendet werden, wenn diese Sicherheitsausrüstung durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert ist. Für die Zertifizierung der Sicherheitsausrüstung für die konkrete Anwendung ist in Deutschland folgende Luftsicherheitsbehörde die benannte Zertifizierungsstelle: Bundespolizeipräsidium Referat 65 Ratzeburger Landstr. 4 23562 Lübeck Die nationale Zertifizierung als EDSCB muss nach Juli 2024 erfolgt sein. Für EDSCB, deren nationale Zertifizierung zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist, muss aufgrund einer geänderten Vorschriftenlage die nationale Zertifizierung als EDSCB erneut beantragt werden. Erklären Sie für jedes Los, um das Sie sich bewerben, in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie für die von Ihnen als in Frage kommend eingestuften und für Ihr Angebot als EDSCB in Frage kommenden Geräte - die nationale Zertifizierung schnellstmöglich beantragen oder - bereits beantragt haben oder - bereits eine nationale Zertifizierung als EDSCB durch die vorgenannten Zertifizierungsstelle erfolgt ist und dies nach Juli 2024 erfolgt ist. Hinweis: Der Nachweis der bedingungsgemäßen (nach Juli 2024 erfolgten) nationalen Zertifizierung durch die o.g. Zertifizierungsstelle muss spätestens bei der Abgabe des finalen Angebotes vorliegen. Die an der Teilnahme am Vergabeverfahren interessierten Bewerber werden dringend ersucht, die nationale Zertifizierung bzw. Neuzertifizierung bei der o.g. Stelle zu beantragen. Erklärungen zur Anwendung / Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems: Erklären Sie für jedes Los, um das Sie sich bewerben, dass Sie bzw. die Hersteller der von Ihnen angebotenen Produkte bei deren Herstellung ein von einer unabhängigen akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001) anwenden werden. Die Gleichwertigkeit zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist von Ihnen mit dem Teilnahmeantrag darzustellen. Fügen Sie zum Nachweis über bestehende Qualitätssicherungssysteme dem Teilnahmeantrag eine von unabhängigen und akkreditierten Stellen, die den europäischen Normen für die Akkreditierung und Zertifizierung entsprechen, ausgestellte Bescheinigung bei.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Nachweis gemäß Vergabeunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung 53419
Beschreibung: Gegenstand des Loses 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 65 Handgepäckkontrollspuren inklusive deren Peripherie und dafür benötigten Zubehörs sowie deren Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Die Handgepäckkontrollspuren müssen modular zusammensetzbar sein, um eine möglichst optimale Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Installationsortes vornehmen zu können. Aus der Rahmenvereinbarung muss darüber hinaus der Abschluss von Instandhaltungsverträgen gemäß dem beiliegenden Instandhaltungsvertragsmuster (Dokument 16) abrufbar sein. Aus der Rahmenvereinbarung zu Los 1 kann bis zu einem Höchstwert von 148.783.695,00 EUR (netto; Summe für Lieferanteil und Instandhaltung) abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die vorstehend genannten Mengen sind fiktiv und dienen hier nur der Information. Die für die Kalkulation des Angebotspreises nötigen Informationen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel/Leistungen aus der zuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in Los 1 zur Abnahme eines Mindestauftragsvolumen von 7.500.000,00 EUR (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über das Mindestauftragsvolumen hinaus. Die Handgepäckkontrollspuren und deren Zubehör sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Darüber hinaus sind die Handgepäckkontrollspuren am jeweiligen Einsatzort instand zu halten, wenn für sie ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung und dessen Anlagen sowie den daraus erfolgenden Bestellungen (Lieferung als auch Instandhaltung). Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche Handgepäckkontrollspuren, Peripherie oder Zubehör aus den hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen erhalten, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen wird. Sofern also beispielsweise aus der Rahmenvereinbarung von Los 1 und/oder Los 2 eine Handgepäckkontrollspur abgerufen wird, besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf einen Abschluss eines Instandhaltungsvertrags und den Abruf von Instandhaltungsleistungen für diese Handgepäckkontrollspur. Die EDSCB müssen ein Tunnelmaß von mindestens 60 cm Breite x 40 cm Höhe aufweisen. Die EDSCB müssen spätestens mit der Abgabe des finalen Angebotes national zertifiziert sein. Die EDSCB müssen dafür unter anderem mindestens den EDSCB-Standard C3 erfüllen. Nach Kenntnis der Vergabestelle beabsichtigt die oberste Luftsicherheitsbehörde, im Laufe des Jahres 2025 die maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung gemäß § 3 LuftSiAV anzupassen. Neu zu installierende EDSCB müssen mit Inkrafttreten der Regelung grundsätzlich mindestens den Standard C4 limited (inklusive Standard C3), und ggfs. auch G1 und APID Standard 2 erfüllen und dafür entsprechend national zertifiziert sein. EDSCB, die nach niedrigeren Standards national zertifiziert sind (z.B. nur C3) dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden. Insofern kann es zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben z.B. innerhalb einer Verhandlungsrunde notwendig werden, die vorgenannten Standards zur Mindestanforderung zu erheben. Die EDSCB müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Erstangebotes die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Darüber hinaus muss für jede Handgepäckkontrollspur eine CE-Konformitätserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Maschinenrichtlinie) ausgestellt und der Auftraggeberin eine Ausfertigung überlassen werden. Jede aus den verschiedenen Modulen, deren Bestandteilen und der Peripherie gebildete Gesamtmaschine muss so ausgeführt sein, dass deren Nutzung als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber möglich ist. Die Auftragnehmerin übernimmt die Aufgaben des Herstellers im Sinne von Artikel 5 MaschRL 2006/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das ProdSG in Verbindung mit der 9. ProdSV, für die in Verkehr zu bringende Gesamtmaschine. Alle in den Handgepäckkontrollspuren und deren Peripherie oder deren Zubehör verbauten IT-Systeme müssen die Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums erfüllen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38546000 System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Automatische Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zur maximal zulässigen Rahmenvertragsdauer
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sofern der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 7 Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 148 783 694,40 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 148 783 695,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: zu BT 5071: Die Leistungsorte sind verschiedene in der Bundesrepublik Deutschland. In der Regel ist der Leistungsort an einem Flughafen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis über Sicherheitsbescheid oder Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Vorlage eines Sicherheitsbescheids gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 lit. a und b VSVgV und Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a und b und Nr. 3 VSVgV Die Auftragnehmerin muss während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und während der Laufzeiten der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf der Rahmenvereinbarung und der abgeschlossenen Instandhaltungsverträge den Schutz sämtlicher in ihrem Besitz befindlichen oder ihr zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere nach dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung gewährleisten. Dies ist notwendig, damit die Auftraggeberin während der Nutzung der aus den beiden Rahmenvereinbarungen gelieferten Handgepäckkontrollspuren daran Änderungen vornehmen lassen kann, die in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH beschrieben sind. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn in Reaktion auf eine geänderte Gefährdungslage Anpassungen oder Änderungen an der Detektionssoftware oder an detektionsrelevanten Bauteilen der EDSCB vorgenommen werden müssen und die hieran zu stellenden technischen Anforderungen als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestuft sind. Sind Sie nicht selbst Hersteller der angebotenen EDSCB oder müssen Sie für die vorstehend beschriebenen Anpassungen oder Änderungen an der Detektionssoftware oder an detektionsrelevanten Bauteilen der EDSCB als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestufte Dokumente an Dritte (z.B. Gerätehersteller oder Zulieferer) weiter geben, muss dieser Dritte während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge die Voraussetzungen für die Entgegennahme und die Verwahrung von als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestuften Dokumenten ebenfalls erfüllen. Die Auftragnehmerin muss spätestens vor der Zuschlagserteilung die Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens der Auftragnehmerin befindet erfüllen und dem Auftraggeber muss ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid (international: "Facility Security Clearance") seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen. Sofern Sie sich bereits in der Geheimschutzbetreuung befinden, erklären Sie bitte im Dokument "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Bewerber/Bieter", ob und in welchem Umfang ein Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder entsprechender Landesbehörden oder ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid einer nationalen Sicherheitsbehörde des Landes, in dem sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet, unter Angabe der zuständigen Behörde und sofern vorhanden des Aktenzeichens/der Betriebsnummer vorliegt. Falls Sie über den vorgenannten Sicherheitsbescheid nicht verfügen, erklären Sie bitte gemäß dem Dokument "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Bewerber/Bieter" Ihre Bereitschaft, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheids des BMWK oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden. Sie und die bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer haben sich unter Verwendung des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Unterauftragnehmer" zu verpflichten, während der gesamten Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung und bis zum Ende des letzten Instandhaltungsvertrages, der aus einer der beiden Rahmenvereinbarungen abgerufen wurde, sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf der jeweiligen Rahmenvereinbarungen und der abgeschlossenen Instandhaltungsverträge den Schutz aller in Ihrem Besitz befindlichen oder Ihnen zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften - insbesondere nach dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft des BMWK nebst seinen Anlagen - zu gewährleisten. Sie haben sich unter Verwendung des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Unterauftragnehmer" zu verpflichten, von Unterauftragnehmern, an die Sie im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergeben, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß den Nummern 1 und 2 des § 7 Abs. 2 S. 1 VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen. Werden die zuvor geforderten Angaben und Verpflichtungserklärungen nicht vorgelegt, oder können auch im weiteren Verfahren weder ein Sicherheitsbescheid vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder von entsprechenden Landesbehörden oder ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid einer nationalen Sicherheitsbehörde des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens des Bewerbers oder Bieters befindet ausgestellt noch Mitarbeiter zum Zugang ermächtigt werden, wird der Bewerber oder Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Hierbei kann insbes. im Falle ausländ. Einflusses auf das betreffende Unternehmen, wenn beispielsw. ausländische Kapitalbeteiligungen oder andere maßgebliche Einflussmöglichkeiten auf Verschlusssachen durch fremde Staatsangehörige bestehen, oder Gesellschafter/innen, Geschäftsführer/innen und Mitglieder von Aufsichtsgremien eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, das BMWK unter anderem eine Verschlusssachen-Ermächtigung und somit eine Erteilung eines Sicherheitsbescheids verweigern.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss - für Los 1 mindestens 10.000.000,00 EUR pro Jahr, und - für Los 2 mindestens 50.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte je Los, um das Sie sich bewerben, eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste (2 Listen, wenn Sie sich um beide Lose bewerben). Bewerben Sie sich um beide Lose, muss der Umsatz mindestens 60.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Unter dem Tätigkeitsbereich des Auftrages sind das Liefern und das Instandhalten von Einrichtungen zu verstehen, die automatisch Sprengstoff detektierende Prüfgeräte enthalten und gem. § 5 oder § 8 LuftSiG an Flughäfen eingesetzt werden. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit - für Los 1 mindestens 2 und - für Los 2 mindestens 4 geeigneten Referenzen (für beide Lose mindestens 6) in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: - Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist). - Als gleichwertig nach § 27 Abs. 5 VSVgV werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: -- Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum für Los 1 an mindestens 2 internationalen Verkehrsflughäfen aufsummiert mindestens 5 mit EDSCB C3 ausgerüstete Handgepäckkontrollspuren (Summe aus allen Referenzen), und für Los 2 an mindestens 4 internationalen Verkehrsflughäfen aufsummiert mindestens 10 mit EDSCB C3 ausgerüstete Handgepäckkontrollspuren (Summe aus allen Referenzen) geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben oder vorhandene Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB C3 nachgerüstet haben. Die Handgepäckkontrollspur muss in beiden Fällen jeweils mindestens bestehen aus --- einem Bereich, in welchem mehrere Passagiere parallel ihr Handgepäck in Gepäckwannen ablegen können und diese Gepäckwannen dann automatisiert zum EDSCB transportiert werden --- einem EDSCB, das mindestens den EU-Standard C3 erfüllt, --- einer automatisiert arbeitenden Trennung zwischen unverdächtigem und verdächtigem Gepäck, --- getrennten Zuförderstrecken für unverdächtiges Gepäck zur Gepäckrückgabe und für verdächtiges Gepäck hin zu Nachkontroll-Arbeitsplätzen, --- mindestens einem Nachkontrollplatz, an welchem die bisher vorliegenden Informationen zum verdächtigen Gepäckstück aufgerufen und von der Nachkontrolle verwendet werden können, --- einem Bereich, an dem mehrere Passgiere ihr Gepäck parallel aus den Wannen entnehmen können, --- einer weitestgehend automatisch arbeitenden Wannentransporteinrichtung, welche die leeren Wannen vom Ende der Handgepäckkontrollspur zurück zu deren Anfang befördert und dort den Passagieren zur Benutzung bereitstellt. -- Je Los muss mindestens eines der in den Referenzleistungen enthaltenen EDSCB C3 die Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. -- Je Los muss in mindestens einer Referenzleistung auch die Instandhaltung von mit EDSCB ausgestatteten Handgepäckkontrollspuren an einem internationalen Verkehrsflughafen enthalten sein. - Sofern in einem Auftrag die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme mit EDSCB-C3 ausgerüsteten Handgepäckkontrollspuren oder die Nachrüstung vorhandener Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB-C3 für mehrere Erfüllungsorte (z.B. internationaler Verkehrsflughafen A und B) erfolgte, stellen die jeweiligen Erfüllungsorte eigenständige Referenzprojekte dar. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass für jedes Referenzprojekt ein separater Vertrag geschlossen wurde. - Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. - Für die Referenzen ist der Vordruck "21" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage, sofern erforderlich, bitte mehrfach. - Es sind für das Los 1 nur 2 Referenzen und für das Los 2 nur 4 Referenzen (für beide Lose nur 6 Referenzen) gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Erfolgt die Bewerbung für beide Lose, kann jede der in der vorgenannten Liste enthaltenen Referenzleistungen nur für jeweils ein Los verwendet werden. Wurde eine auf dieser Liste enthaltene weitere Referenzleistung z.B. zur Vervollständigung der Referenzen für Los 2 verwendet, steht diese Referenzleistung für eine ggf. notwendige Vervollständigung der Referenzleistungen für Los 1 nicht mehr zur Verfügung. Die Priorität liegt hier immer auf der Vervollständigung der Referenzleistungen für das Los 2. Die Vervollständigung von Referenzleistungen für Los 1 erfolgt nur nachrangig, wenn eine auf der vorgenannten Liste enthaltene Referenzleistung für Los 2 nicht benötigt wird oder mit ihr die Eignungsvoraussetzungen für Los 2 nicht erreicht werden können. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 11/02/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/10/2024 11:30:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Von der Auftragnehmerin (AN) im Rahmen des Vergabeverfahrens unterzeichnete Verpflichtungserklärung "VS-NfD" und Verpflichtungserklärungen zum Schutz der Verschlusssachen "VS-Vertraulich" (VS-V) gemäß § 7 Abs. 2 VSVgV gelten während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge. Die Voraussetzungen für die Entgegennahme und die Verwahrung von VS-V-eingestuften Dokumenten sind für diese Zeiträume zu erfüllen. Die AN hat etwaige sich aus der Verpflichtungserklärung ergebende Pflichten auch im Hinblick auf die von ihr benannten Unterauftragnehmer oder beauftragte Drittunternehmen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass diese die Voraussetzungen an die Verschlusssache VS-V erfüllen. - Die AN hat die in der Anlage 2 des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft aufgeführten Regelungen der Geheimschutzklausel einzuhalten. Die Kosten für erforderliche Geheimschutzmaßnahmen sind von der AN zu tragen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Finanzielle Vereinbarung: Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: entfällt, Laufzeit max. 7 Jahre
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvereinbarung 53472
Beschreibung: Gegenstand des Loses 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 188 Handgepäckkontrollspuren inklusive deren Peripherie und dafür benötigten Zubehörs sowie deren Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Die Handgepäckkontrollspuren müssen modular zusammensetzbar sein, um eine möglichst optimale Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Installationsortes vornehmen zu können. Aus der Rahmenvereinbarung muss darüber hinaus der Abschluss von Instandhaltungsverträgen gemäß dem beiliegenden Instandhaltungsvertragsmuster (Dokument 16) abrufbar sein. Aus der Rahmenvereinbarung zu Los 2 kann bis zu einem Höchstwert von 418.271.685,00 EUR (netto; Summe für Lieferanteil und Instandhaltung) abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die vorstehend genannten Mengen sind fiktiv und dienen hier nur der Information. Die für die Kalkulation des Angebotspreises nötigen Informationen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel/Leistungen aus der zuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in Los 2 zur Abnahme eines Mindestauftragsvolumen von 21.000.000,00 EUR (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über das Mindestauftragsvolumen hinaus. Die Handgepäckkontrollspuren und deren Zubehör sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Darüber hinaus sind die Handgepäckkontrollspuren am jeweiligen Einsatzort instand zu halten, wenn für sie ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung und dessen Anlagen sowie den daraus erfolgenden Bestellungen (Lieferung als auch Instandhaltung). Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche Handgepäckkontrollspuren, Peripherie oder Zubehör aus den hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen erhalten, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen wird. Sofern also beispielsweise aus der Rahmenvereinbarung von Los 1 und/oder Los 2 eine Handgepäckkontrollspur abgerufen wird, besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf einen Abschluss eines Instandhaltungsvertrags und den Abruf von Instandhaltungsleistungen für diese Handgepäckkontrollspur. Die EDSCB müssen ein Tunnelmaß von mindestens 60 cm Breite x 40 cm Höhe aufweisen. Die EDSCB müssen spätestens mit der Abgabe des finalen Angebotes national zertifiziert sein. Die EDSCB müssen dafür unter anderem mindestens den EDSCB-Standard C3 erfüllen. Nach Kenntnis der Vergabestelle beabsichtigt die oberste Luftsicherheitsbehörde, im Laufe des Jahres 2025 die maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung gemäß § 3 LuftSiAV anzupassen. Neu zu installierende EDSCB müssen mit Inkrafttreten der Regelung grundsätzlich mindestens den Standard C4 limited (inklusive Standard C3), und ggfs. auch G1 und APID Standard 2 erfüllen und dafür entsprechend national zertifiziert sein. EDSCB, die nach niedrigeren Standards national zertifiziert sind (z.B. nur C3) dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden. Insofern kann es zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben z.B. innerhalb einer Verhandlungsrunde notwendig werden, die vorgenannten Standards zur Mindestanforderung zu erheben. Die EDSCB müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Erstangebotes die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Darüber hinaus muss für jede Handgepäckkontrollspur eine CE-Konformitätserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Maschinenrichtlinie) ausgestellt und der Auftraggeberin eine Ausfertigung überlassen werden. Jede aus den verschiedenen Modulen, deren Bestandteilen und der Peripherie gebildete Gesamtmaschine muss so ausgeführt sein, dass deren Nutzung als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber möglich ist. Die Auftragnehmerin übernimmt die Aufgaben des Herstellers im Sinne von Artikel 5 MaschRL 2006/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das ProdSG in Verbindung mit der 9. ProdSV, für die in Verkehr zu bringende Gesamtmaschine. Alle in den Handgepäckkontrollspuren und deren Peripherie oder deren Zubehör verbauten IT-Systeme müssen die Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums erfüllen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38546000 System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Automatische Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zur maximal zulässigen Rahmenvertragsdauer
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sofern der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 7 Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 418 271 685,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 418 271 685,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: zu BT 5071: Die Leistungsorte sind verschiedene in der Bundesrepublik Deutschland. In der Regel ist der Leistungsort an einem Flughafen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis über Sicherheitsbescheid oder Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Vorlage eines Sicherheitsbescheids gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 lit. a und b VSVgV und Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a und b und Nr. 3 VSVgV Die Auftragnehmerin muss während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und während der Laufzeiten der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf der Rahmenvereinbarung und der abgeschlossenen Instandhaltungsverträge den Schutz sämtlicher in ihrem Besitz befindlichen oder ihr zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere nach dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung gewährleisten. Dies ist notwendig, damit die Auftraggeberin während der Nutzung der aus den beiden Rahmenvereinbarungen gelieferten Handgepäckkontrollspuren daran Änderungen vornehmen lassen kann, die in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH beschrieben sind. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn in Reaktion auf eine geänderte Gefährdungslage Anpassungen oder Änderungen an der Detektionssoftware oder an detektionsrelevanten Bauteilen der EDSCB vorgenommen werden müssen und die hieran zu stellenden technischen Anforderungen als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestuft sind. Sind Sie nicht selbst Hersteller der angebotenen EDSCB oder müssen Sie für die vorstehend beschriebenen Anpassungen oder Änderungen an der Detektionssoftware oder an detektionsrelevanten Bauteilen der EDSCB als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestufte Dokumente an Dritte (z.B. Gerätehersteller oder Zulieferer) weiter geben, muss dieser Dritte während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge die Voraussetzungen für die Entgegennahme und die Verwahrung von als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestuften Dokumenten ebenfalls erfüllen. Die Auftragnehmerin muss spätestens vor der Zuschlagserteilung die Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens der Auftragnehmerin befindet erfüllen und dem Auftraggeber muss ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid (international: "Facility Security Clearance") seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen. Sofern Sie sich bereits in der Geheimschutzbetreuung befinden, erklären Sie bitte im Dokument "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Bewerber/Bieter", ob und in welchem Umfang ein Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder entsprechender Landesbehörden oder ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid einer nationalen Sicherheitsbehörde des Landes, in dem sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet, unter Angabe der zuständigen Behörde und sofern vorhanden des Aktenzeichens/der Betriebsnummer vorliegt. Falls Sie über den vorgenannten Sicherheitsbescheid nicht verfügen, erklären Sie bitte gemäß dem Dokument "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Bewerber/Bieter" Ihre Bereitschaft, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheids des BMWK oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden. Sie und die bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer haben sich unter Verwendung des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Unterauftragnehmer" zu verpflichten, während der gesamten Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung und bis zum Ende des letzten Instandhaltungsvertrages, der aus einer der beiden Rahmenvereinbarungen abgerufen wurde, sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf der jeweiligen Rahmenvereinbarungen und der abgeschlossenen Instandhaltungsverträge den Schutz aller in Ihrem Besitz befindlichen oder Ihnen zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften - insbesondere nach dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft des BMWK nebst seinen Anlagen - zu gewährleisten. Sie haben sich unter Verwendung des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Unterauftragnehmer" zu verpflichten, von Unterauftragnehmern, an die Sie im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergeben, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß den Nummern 1 und 2 des § 7 Abs. 2 S. 1 VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen. Werden die zuvor geforderten Angaben und Verpflichtungserklärungen nicht vorgelegt, oder können auch im weiteren Verfahren weder ein Sicherheitsbescheid vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder von entsprechenden Landesbehörden oder ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid einer nationalen Sicherheitsbehörde des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens des Bewerbers oder Bieters befindet ausgestellt noch Mitarbeiter zum Zugang ermächtigt werden, wird der Bewerber oder Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Hierbei kann insbes. im Falle ausländ. Einflusses auf das betreffende Unternehmen, wenn beispielsw. ausländische Kapitalbeteiligungen oder andere maßgebliche Einflussmöglichkeiten auf Verschlusssachen durch fremde Staatsangehörige bestehen, oder Gesellschafter/innen, Geschäftsführer/innen und Mitglieder von Aufsichtsgremien eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, das BMWK unter anderem eine Verschlusssachen-Ermächtigung und somit eine Erteilung eines Sicherheitsbescheids verweigern.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss - für Los 1 mindestens 10.000.000,00 EUR pro Jahr, und - für Los 2 mindestens 50.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte je Los, um das Sie sich bewerben, eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste (2 Listen, wenn Sie sich um beide Lose bewerben). Bewerben Sie sich um beide Lose, muss der Umsatz mindestens 60.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Unter dem Tätigkeitsbereich des Auftrages sind das Liefern und das Instandhalten von Einrichtungen zu verstehen, die automatisch Sprengstoff detektierende Prüfgeräte enthalten und gem. § 5 oder § 8 LuftSiG an Flughäfen eingesetzt werden. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit - für Los 1 mindestens 2 und - für Los 2 mindestens 4 geeigneten Referenzen (für beide Lose mindestens 6) in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: - Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist). - Als gleichwertig nach § 27 Abs. 5 VSVgV werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: -- Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum für Los 1 an mindestens 2 internationalen Verkehrsflughäfen aufsummiert mindestens 5 mit EDSCB C3 ausgerüstete Handgepäckkontrollspuren (Summe aus allen Referenzen), und für Los 2 an mindestens 4 internationalen Verkehrsflughäfen aufsummiert mindestens 10 mit EDSCB C3 ausgerüstete Handgepäckkontrollspuren (Summe aus allen Referenzen) geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben oder vorhandene Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB C3 nachgerüstet haben. Die Handgepäckkontrollspur muss in beiden Fällen jeweils mindestens bestehen aus --- einem Bereich, in welchem mehrere Passagiere parallel ihr Handgepäck in Gepäckwannen ablegen können und diese Gepäckwannen dann automatisiert zum EDSCB transportiert werden --- einem EDSCB, das mindestens den EU-Standard C3 erfüllt, --- einer automatisiert arbeitenden Trennung zwischen unverdächtigem und verdächtigem Gepäck, --- getrennten Zuförderstrecken für unverdächtiges Gepäck zur Gepäckrückgabe und für verdächtiges Gepäck hin zu Nachkontroll-Arbeitsplätzen, --- mindestens einem Nachkontrollplatz, an welchem die bisher vorliegenden Informationen zum verdächtigen Gepäckstück aufgerufen und von der Nachkontrolle verwendet werden können, --- einem Bereich, an dem mehrere Passgiere ihr Gepäck parallel aus den Wannen entnehmen können, --- einer weitestgehend automatisch arbeitenden Wannentransporteinrichtung, welche die leeren Wannen vom Ende der Handgepäckkontrollspur zurück zu deren Anfang befördert und dort den Passagieren zur Benutzung bereitstellt. -- Je Los muss mindestens eines der in den Referenzleistungen enthaltenen EDSCB C3 die Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. -- Je Los muss in mindestens einer Referenzleistung auch die Instandhaltung von mit EDSCB ausgestatteten Handgepäckkontrollspuren an einem internationalen Verkehrsflughafen enthalten sein. - Sofern in einem Auftrag die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme mit EDSCB-C3 ausgerüsteten Handgepäckkontrollspuren oder die Nachrüstung vorhandener Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB-C3 für mehrere Erfüllungsorte (z.B. internationaler Verkehrsflughafen A und B) erfolgte, stellen die jeweiligen Erfüllungsorte eigenständige Referenzprojekte dar. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass für jedes Referenzprojekt ein separater Vertrag geschlossen wurde. - Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. - Für die Referenzen ist der Vordruck "21" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage, sofern erforderlich, bitte mehrfach. - Es sind für das Los 1 nur 2 Referenzen und für das Los 2 nur 4 Referenzen (für beide Lose nur 6 Referenzen) gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Erfolgt die Bewerbung für beide Lose, kann jede der in der vorgenannten Liste enthaltenen Referenzleistungen nur für jeweils ein Los verwendet werden. Wurde eine auf dieser Liste enthaltene weitere Referenzleistung z.B. zur Vervollständigung der Referenzen für Los 2 verwendet, steht diese Referenzleistung für eine ggf. notwendige Vervollständigung der Referenzleistungen für Los 1 nicht mehr zur Verfügung. Die Priorität liegt hier immer auf der Vervollständigung der Referenzleistungen für das Los 2. Die Vervollständigung von Referenzleistungen für Los 1 erfolgt nur nachrangig, wenn eine auf der vorgenannten Liste enthaltene Referenzleistung für Los 2 nicht benötigt wird oder mit ihr die Eignungsvoraussetzungen für Los 2 nicht erreicht werden können. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 11/02/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/10/2024 11:30:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Von der Auftragnehmerin (AN) im Rahmen des Vergabeverfahrens unterzeichnete Verpflichtungserklärung "VS-NfD" und Verpflichtungserklärungen zum Schutz der Verschlusssachen "VS-Vertraulich" (VS-V) gemäß § 7 Abs. 2 VSVgV gelten während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge. Die Voraussetzungen für die Entgegennahme und die Verwahrung von VS-V-eingestuften Dokumenten sind für diese Zeiträume zu erfüllen. Die AN hat etwaige sich aus der Verpflichtungserklärung ergebende Pflichten auch im Hinblick auf die von ihr benannten Unterauftragnehmer oder beauftragte Drittunternehmen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass diese die Voraussetzungen an die Verschlusssache VS-V erfüllen. - Die AN hat die in der Anlage 2 des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft aufgeführten Regelungen der Geheimschutzklausel einzuhalten. Die Kosten für erforderliche Geheimschutzmaßnahmen sind von der AN zu tragen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Finanzielle Vereinbarung: Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: entfällt, Laufzeit max. 7 Jahre
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22899610-2710
Fax: +49 2289910610-2710
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6b94913b-db1b-4c08-9ee1-f72e7fff922b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/10/2024 10:35:22 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 620018-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2024