5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung der Stufe 3 - Standardisierte Bewertung, hängt davon ab, wie viele Mitfälle der zweiten Stufe der Machbarkeitsstudie die Aussicht auf einen Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0 haben. Daher ist die Bearbeitung der dritten Stufe optional. Abgeschlossen werden soll die Stufe 3, sofern beauftragt, voraussichtlich im August 2026.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Weitere Optionen gemäß Leistungsbild.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Amtssprache ist Deutsch. Alle Unterlagen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Nicht übersetzte Unterlagen und Nachweise führen ggf. zum Punktabzug bzw. ggf. zum Ausschluss.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder vergleichbares). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein. Das Kriterium ist ein Ausschlusskriterium.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV - Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschrieben Leistung
Beschreibung: Eigenerklärung zum durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023) im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen: >= 500.000 € = 20 Punkte / < 500.000 € und >= 250.000 € = 10 Punkte / < 250.000 € und >= 100.000 € = 5 Punkte /< 100.000 € = Ausschluss. Mindestbedingung: Der durchschnittliche Netto-Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023) in dem Tätigkeitsbereich Umweltplanung muss >= 100.000 € betragen, bei geringerem Umsatz erfolgt der Ausschluss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV - Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. Das Kriterium ist ein Ausschlusskriterium.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV - Anzahl Beschäftigte:
Beschreibung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellter technischer Beschäftigter (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023) im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 8 Beschäftigte = 20 Punkte / < 8 und >= 4 Beschäftigte = 10 Punkte / < 4 Beschäftigte = Ausschluss. Mindestbedingung: Die Anzahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen muss >= 4 betragen, bei geringerer Anzahl erfolgt der Ausschluss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV - Referenzprojekte Unternehmen:
Beschreibung: Unternehmensreferenzprojekte Grundlagenermittlungen von Schienenverkehrsanlagen: Eigenerklärung zur Anzahl abgeschlossener Grundlagenermittlungen von Schienenverkehrsanlagen im EBO- und BO-Strab-Bereich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2019 bis zur Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags: - Je Referenzprojekt 10 Punkte, maximal 5 Referenzprojekte Bewertungsgrundlage: Bewertungsgrundlage sind die oben zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie die Eintragungen im nachfolgenden Tabellenblatt Anlage D.3.1 - Referenztabellen. Die Referenztabellen haben folgende Informationen zwingend zu enthalten: - die Projektbezeichnung, - den Leistungsgegenstand, - den Umfang der Leistungen, - den Auftraggeber mit Ansprechpartner inkl. aktueller telefonische Erreichbarkeit, - den Zeitraum, - den betreffenden Projektleiter und -stellvertreter sowie - die Auftragssumme. Die Referenzprojekte werden stichprobenartig überprüft. Der Bewerber hat für die Richtigkeit der Angaben zum Ansprechpartner und zur telefonischen Erreichbarkeit Sorge zu tragen. Fehlerhafte Angaben zum Ansprechpartner oder zur telefonischen Erreichbarkeit machen das jeweilige Referenzprojekt nicht prüfbar und führen zur Streichung des jeweiligen Referenzprojekts. Mindestbedingungen: - Die Leistungen der angegebenen Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2019 bis zur Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags abgeschlossen sein. - Der einzelne Netto-Mindestauftragswert der Referenzprojekte muss jeweils >= 15.000 € betragen. - Die Anzahl der abgeschlossenen Referenzprojekte im Zeitraum von 01.01.2019 bis zur Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags muss > 0 betragen, bei geringerer Anzahl erfolgt der Ausschluss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV - Referenzprojekte Unternehmen:
Beschreibung: Unternehmensreferenzprojekte Verkehrsmodelle zur Hochrechnung von Fahrgastwirkungen im ÖPNV in Anlehnung an GVFG-Verfahrensrichtlinie_ Eigenerklärung zur Anzahl erarbeiteter und abgeschlossener Verkehrsmodelle zur Hochrechnung von Fahrgastwirkungen im ÖPNV in Anlehnung an GVFG-Verfahrensrichtlinie mit Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2019 bis zur Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags: - Je Referenzprojekt 20 Punkte, maximal 5 Referenzprojekte Bewertungsgrundlage: Bewertungsgrundlage sind die oben zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie die Eintragungen im nachfolgenden Tabellenblatt Anlage D.3.1 - Referenztabellen. Die Referenztabellen haben folgende Informationen zwingend zu enthalten: - die Projektbezeichnung, - den Leistungsgegenstand, - den Umfang der Leistungen, - den Auftraggeber mit Ansprechpartner inkl. aktueller telefonische Erreichbarkeit, - den Zeitraum, - den betreffenden Projektleiter und -stellvertreter sowie - die Auftragssumme. Die Referenzprojekte werden stichprobenartig überprüft. Der Bewerber hat für die Richtigkeit der Angaben zum Ansprechpartner und zur telefonischen Erreichbarkeit Sorge zu tragen. Fehlerhafte Angaben zum Ansprechpartner oder zur telefonischen Erreichbarkeit machen das jeweilige Referenzprojekt nicht prüfbar und führen zur Streichung des jeweiligen Referenzprojekts. Mindestbedingungen: - Die Leistungen der angegebenen Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2019 bis zur Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags abgeschlossen sein. - Der einzelne Netto-Mindestauftragswert der Referenzprojekte muss jeweils >= 15.000 € betragen. - Die Anzahl der abgeschlossenen Referenzprojekte im Zeitraum von 01.01.2019 bis zur Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags muss > 0 betragen, bei geringerer Anzahl erfolgt der Ausschluss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV - Referenzprojekte Unternehmen:
Beschreibung: Unternehmensreferenzprojekte Verkehrliche Machbarkeitsstudien und Nutzen- Kosten-Untersuchungen für ÖPNV-Maßnahmen in der Metropolregion Stuttgart / Einzugsgebiet des Verbands Region Stuttgart Eigenerklärung zur Anzahl durchgeführter und abgeschlossener verkehrlicher Machbarkeitsstudien für ÖPNV-Maßnahmen in der Metropolregion Stuttgart / Einzugsgebiet des Verbands Region Stuttgart mit Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2019 bis zur Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags: - Je Referenzprojekt 10 Punkt, maximal 10 Referenzprojekte Bewertungsgrundlage: Bewertungsgrundlage sind die oben zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie die Eintragungen im nachfolgenden Tabellenblatt Anlage D.3.1 - Referenztabellen. Die Referenztabellen haben folgende Informationen zwingend zu enthalten: - die Projektbezeichnung, - den Leistungsgegenstand, - den Umfang der Leistungen, - den Auftraggeber mit Ansprechpartner inkl. aktueller telefonische Erreichbarkeit, - den Zeitraum, - den betreffenden Projektleiter und -stellvertreter sowie - die Auftragssumme. Die Referenzprojekte werden stichprobenartig überprüft. Der Bewerber hat für die Richtigkeit der Angaben zum Ansprechpartner und zur telefonischen Erreichbarkeit Sorge zu tragen. Fehlerhafte Angaben zum Ansprechpartner oder zur telefonischen Erreichbarkeit machen das jeweilige Referenzprojekt nicht prüfbar und führen zur Streichung des jeweiligen Referenzprojekts. Mindestbedingungen: - Die Leistungen der angegebenen Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2019 bis zur Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags abgeschlossen sein. - Der einzelne Netto-Mindestauftragswert der Referenzprojekte muss jeweils >= 15.000 € betragen. - Die Anzahl der abgeschlossenen Referenzprojekte im Zeitraum von 01.01.2019 bis zur Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags muss > 0 betragen, bei geringerer Anzahl erfolgt der Ausschluss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personelle Projektorganisation
Beschreibung: - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind vorzustellen (Organigramm). - Wie ist dieses Team innerhalb des Unternehmens verankert? - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung der Projektverantwortlichen
Beschreibung: Die vorgesehenen Projektverantwortlichen (Projektleiter und Stellvertreter) haben jeweils anhand eines eigenen vergleichbaren Referenzprojektes (Schienenverkehr / ÖPNV) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projekteinschätzung und Herangehensweise
Beschreibung: - Es ist eine kurze Einschätzung und Herangehensweise an das konkrete Projekt und zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben. - Der vom Bieter eigens zu erstellende und mit dem Angebot einzureichende Terminplan für die Bearbeitung der Leistungen ist vorzustellen und zu erläutern. ‐ Einschätzung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und Risiken / Herausforderungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert. Der Zuschlagswert Honorar errechnet sich gemäß folgender Formel: Z-Honorar = 5*P-Bestangebot/P-Angebot
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Ab 30.000 € Auftragswert: Abfrage über Eintragung in Wettbewerbsregister.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/10/2024 15:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Teilnahmeantrag eingetragenen Angaben gewertet werden. Die geforderten Referenzdatenblätter dienen lediglich der Plausibilisierung. Zusätzlich gelieferte bzw. nicht geforderte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die 3 - 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Falle der Zuschlagserteilung wird die Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. In der Angebotsunterlage sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
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