1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Münster
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bezugsvertrag Extron
Beschreibung: Es soll der beigefügte Bezugsvertrag zu Extron Komponenten und Dienstleistungen geschlossen werden. Der Kauf erfolgt in Einzelaufträgen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers (AG) entsprechen. Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben. Für den Vertragszeitraum kann der Auftraggeber keine Umsatzzusagen machen, es werden aber Höchstmengen definiert. Es dürfen ausschließlich für den europäischen Markt geeignete Originalprodukte angeboten werden. Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgeführt werden, wobei mind. 1 Mitarbeiter über die "Extron Control Professional Zertifizierung" verfügen muss, da bei einem technischen Ausfall der Medientechnik, in einem Hörsaal oder Seminarraum, der Lehrbetrieb unterbrochen ist und dieser kurzfristig wiederherzustellen ist. Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung von Vor-Ort-Leistungen die TAB der Medientechnik zu berücksichtigen.
Kennung des Verfahrens: af9c9199-c130-4c90-a344-e2b35d107c27
Interne Kennung: 2024_179_MS
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32321200 Audiovisuelle Geräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universität Münster Schlossplatz 2
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48149
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1PJMKW7F Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bezugsvertrag Extron
Beschreibung: Es soll der beigefügte Bezugsvertrag zu Extron Komponenten und Dienstleistungen gemäß der beigefügten Leistungsbeschreibung geschlossen werden. 1 Einleitung Aktuell sind ca. 460 Räume der UM mit medientechnischen Anlagen ausgestattet. In den nächsten Jahren sind teilweise Erneuerungen von Bestandsanlagen sowie Neuinstallationen in bisher medientechnisch noch nicht ausgestatteten Räumen geplant. Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgefü 2 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - Dieser Bezugsvertrag, - die zusätzlichen Vertragsbedingungen nach TVgG-NRW, -- die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes (Formular 512 EU) in der bei Ver-tragsabschluss geltenden Fassung, - die ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hard- und Software (EVB-IT-Kauf) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung und - die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung vom IT-Dienstleistungen (EVB-IT-Dienstleistung) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) sind ausgeschlossen. 3 Art und Umfang/Produktbeschreibung 3.1 Allgemein Über diesen Vertrag sollen Komponenten des Herstellers Extron gekauft werden. Der Kauf erfolgt in Einzelaufträgen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers (AG) entsprechen. Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben. Für den Vertragszeitraum kann der Auftraggeber keine Umsatzzusagen machen. Es werden aber Schätzwerte und Höchstmengen angegeben. 3.2 Projekte Für Projekte von besonderem Umfang oder Bedeutung können abweichend von den im Leistungsverzeichnis genannten Preisen besondere Projektpreise vereinbart werden. 4 Bezugsleistungen Die über diesen Vertrag bezogenen Waren müssen der aktuellen Hardwareversion entsprechen und als Original Extron Ware in Originalverpackung fabrikneu geliefert werden. Die Ware darf zuvor nicht im Besitz eines anderen Endkunden gewesen oder auf andere Weise verwendet worden sein. Im Rahmen dieses Vertrages werden keine Preise für einzelne Komponenten oder Produkte festgelegt. Es wird lediglich ein Rabattsatz auf alle Extron Produkte festgelegt. 4.1.1 Hardware-Ersatz Sämtliche Kosten für einen Tausch von defekter Hardware und für im Rahmen einer Fehlerana-lyse als fehlerhaft vermutete Hardware, einschließlich Transport- und Verpackungskosten so-wie das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den Lieferscheinen die Seriennummern der Geräte aus der Lieferung beizufügen. 5 Auftrags-, Liefer- und Rechnungsbedingungen 5.1 Währung Vertragswährung ist der Euro (EUR); alle Aufträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind in Euro zu erstellen. 5.2 Preisbildung Die Preisbildung erfolgt über die offizielle, Euro-basierende Preisliste des Herstellers für den deutschen Raum, auf die die für diesen Bezugsvertrag angebotenen Rabattsätze Anwendung finden. Die jeweils aktuelle Preisliste ist dem AG durch den AN elektronisch als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Wird durch den Hersteller eine neue Preisliste ausgegeben ist diese in-nerhalb von 10 Werktagen durch den AN an den AG zu übermitteln (elektronisch als PDF-Datei). Beim Erscheinen neuer Produkte, welche noch nicht in der aktuellen UVP-Preisliste aufgeführt sind, sind die entsprechenden UVP-Preise innerhalb von 10 Werktagen nach der Bekanntgabe durch den Hersteller vom AN an den AG elektronisch zu übermitteln. Die auf die Preise der UVP-Preisliste gewährten Rabatte gelten in diesem Fall automatisch auch für diese neuen Produkte. 5.3 Sonstige Bedingungen Aufträge zu diesem Vertrag werden ausschließlich schriftlich erteilt. Die Abwicklung erfolgt über Einzelaufträge, für die keine Gebühren oder Mindermengenaufschläge erhoben werden können. Aufträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind in Euro zu erstellen. Die Aufträge sind binnen 5 Werktagen nach Auftragseingang schriftlich unter Angabe der Auftragsnummer des Auftraggebers, des Auftragseingangsdatums, sowie des voraussichtlichen Lieferdatums zu bestätigen. Rechnungsstellungen werden erst nach vollständiger Lieferung eines Auftrages wirksam. Als Rechnungsdatum gilt das Datum der Rechnung, frühestens jedoch der Tag der mängelfreien vollständigen Lieferung. Die Ware ist frei Verwendungsstelle auf Risiko des Auftragnehmers in bestimmungsgemäßen Verpackungen zu liefern. Der Auftragnehmer hat den Lieferscheinen die Seriennummern der Geräte aus der Lieferung beizufügen. Das Zahlungsziel für Rechnungen ist 30 Tage, besondere Rabatte sowie Skonto für frühere Zahlungen können gesondert angeboten werden. Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgeführt werden, wobei mind. 1 Mitarbeiter über die "Extron Control Professional Zertifizierung" verfügen muss, da bei einem technischen Ausfall der Medientechnik, in einem Hörsaal oder Seminarraum, der Lehrbetrieb unterbrochen ist und dieser kurzfristig wiederherzustellen ist. Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung von Vor-Ort-Leistungen die TAB der Medientechnik zu berücksichtigen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Parteien Münster.
Interne Kennung: 2024_179_MS
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32321200 Audiovisuelle Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universität Münster Schlossplatz 2
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48149
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 24 Monaten. Der Vertrag kann zweimalig für 12 Monate im beiderseitigen Einverständnis verlängert werden. Er verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 521 / 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe mit Angebot einreichen. 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 mit Angebot einreichen. Nachweis über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Mit dem Angebot mittels Dritterklärung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis über mind. 1 Mitarbeiter mit der aktuell (2024) gültigen Zertifizierung "Extron Control Professional"und Erklärung, dass diese für den Vertragszeitraum erhalten bleibt. Erklärung zur Einhaltung der TAB AVM (Nr. 3 und 4)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/11/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird nur ein fehlender Versicherungs-/Haftpflichtnachweis nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/11/2024 11:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 531 / 531 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung. Mit dem Angebot, mittels Eigenerklärung. 533a EU 533b EU Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge / Eignungsleihe. Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung. 534a EU 534b EU Erklärung Bieter Eignungsleihe. Mit dem Angebot, mittels Eigenerklärung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Münster
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Universität Münster
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Münster
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Münster
Registrierungsnummer: DE126118759
Postanschrift: Schlossplatz 2
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48149
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
Telefon: +49 251830
Fax: +49 2518322052
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Universität Münster
Registrierungsnummer: DE126118759
Postanschrift: Schlossplatz 2
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48149
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
Telefon: +49 251830
Fax: +49 2518322052
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Universität Münster
Registrierungsnummer: DE126118759
Postanschrift: Schlossplatz 2
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48149
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
Telefon: +49 251830
Fax: +49 2518322052
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48128
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Universität Münster
Registrierungsnummer: DE126118759
Postanschrift: Schlossplatz 2
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48149
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
Telefon: +49 251830
Fax: +49 2518322052
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3c42fe32-5e4c-4d6e-bcf9-c321c3582f07 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2024 15:01:20 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 605316-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/10/2024