2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48220000 Internet- und Intranet-Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48331000 Projektmanagementsoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Gustav-Heinemann-Ufer 130 Köln
Stadt: 50968
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) M 5, 7 Mannheim
Stadt: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate oder vergleichbares Dokument. Die als „vergleichbar“ möglichen Nachweise sind in Abschnitt 4.2 der Ausschreibungsbedingungen näher erläutert.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden . Für Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stellt das BMWK die als Teil A – Anlage 1.2 – Eigenerklärung VO-2022-833 beigefügte Erklärung zur Verfügung. Diese ist durch Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft auszufüllen. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (siehe insb. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Zahlungsunfähigkeit: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, sind folgende Kennzahlen anzugeben: Umsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2022, 2021 Umsatz mit Atlassian-Lizenzprodukten in den Geschäftsjahren 2023, 2022, 2021 Anzahl Mitarbeitende in FTE in den Geschäftsjahren 2023, 2022, 2021 Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung unter den Ziffern 1.2 bis 1.4 der Anlage „Unternehmensdarstellung“ anzugeben. Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Zahlungsunfähigkeit: Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 2.000.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 500.000€, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: s. Teil B - Leistungsbeschreibung, 3. ff. Der Anbieter muss beim Hersteller Atlassian über einen Partnerstatus verfügen und dies im Rahmen seines Angebotes belegen. Im Bereich der „Service Engagements“ muss das Thema „License Management“ durch den Bieter erbracht werden (Ausschlusskriterium, FK 3.1.1) Darüber hinaus muss der Anbieter über einen Zugang zu allen produktrelevanten Informationen sowie die Möglichkeit des Downloads lizenzierter Produkte verfügen. Diese Möglichkeiten sind während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und im Bedarfsfall zum Nutzen der Bedarfsträger einzusetzen (Ausschlusskriterium, FK 3.1.2). Der Bieter nimmt Abrufe aus dem Vertrag per E-Mail von berechtigten Personen der Bedarfsträger entgegen und quittiert diese in geeigneter Form (Ausschlusskriterium, FK 3.2.1). Statusinformationen zur Bestellung bzw. zur Lieferung werden regelmäßig bereitgestellt. Der Bieter dokumentiert abgeschlossene Bestellungen in geeigneter Form, so dass der abrufbare Lizenzbestand jedes Bedarfsträgers stets aktuell ist (Ausschlusskriterium, FK 3.2.2). Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt typischerweise als Download bzw. mittels Bereitstellung des Lizenzschlüssels oder von Aktivierungsinformationen in elektronischer Form. Erfolgt die Lieferung von Artikeln aus diesem Vertrag gegenständlich und nicht per Download, so gelten die nachfolgenden Regelungen (Ausschlusskriterium, FK 3.2.3): Die Lieferung der bestellten Waren hat grundsätzlich frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Lieferungen ist ein Lieferschein mit detaillierten Informationen über die gelieferten Waren beizufügen. Dieser muss zur Wareneingangskontrolle mindestens Artikelnummer, Seriennummer und Produktname enthalten. Auf Anforderung der Bedarfsträger ist auf Lieferscheinen und auf Rechnungen eine individuelle Bestellinformation des Kunden wie Bestell-, Referenz- oder Vorgangsnummer auszuweisen. Die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und den Bedarfsträgern erfolgt in deutscher Sprache. Hierfür benennt der Auftragnehmer einen deutschsprachigen Ansprechpartner, einen deutschsprachigen Telefonkontakt (Benennung einer Hotline ist zulässig) und eine E-Mail-Adresse für Nachfragen im Hinblick auf die Vertragsabwicklung (Ausschlusskriterium, FK 3.4.1). Der Bieter stellt sicher, dass er innerhalb der üblichen Arbeitszeit von Montag bis Freitag (gesetzliche Feiertage am Standort des Bieters ausgenommen) zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar ist (Ausschlusskriterium, FK 3.4.2).