2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreis Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLB9Y Das Verfahren wird gem. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV an dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet. Die diesbezüglichen Vorschriften der VgV gelten entsprechend. In dem vorliegenden Verfahren sollen drei bis fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des geforderten Eignungsnachweises "Eigenerklärung Punktereferenz - Anlage B.3 Formblatt Referenz". Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren. 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit [25 %] 1.1 Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit dem vorliegend ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind (60 %) 1.2 Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (40 %) Bepunktung für Ziff. 1.1 und 1.2: Die im Vergleich aller Teilnahmeanträge besten Umsätze (d) erhalten 10 Punkte. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Umsätze (e) werden durch Multiplikation der Maximalpunktzahl von 10 Punkten mit dem Verhältnis des schlechtesten Umsatzes (d) zu dem jeweils zu bewertenden Umsatz (f) nach folgender Formel berechnet: e = 10 x (d/f). 2. Technische Leistungsfähigkeit [75 %] 2.1 Referenzen über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte (min. 7.0000 Mg/a Kat 1 und Kat 2 Material), in den letzten drei Jahren vom 01.08.2021 bis 31.07.2024 Bepunktung für Ziff. 2.1: - 1,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 7.000 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 7.500 Mg/a - 2,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 7.500 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 8.000 Mg/a - 3,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 8.000 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 8.500 Mg/a - 4,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 8.500 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 9.000 Mg/a - 5,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit Kat 1. u. 2 > 9.000 Mg/a Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument "Anlage B.4 - Mindest- und Auswahlkriterien", das über die invorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über den Vergabemarktplatz heruntergeladen und eingesehen werden. Sollte das Vergabeververfahren nicht zum 01.01.2025 mit der Vergabe der Konzession beendet sein, wird der Kreis Borken den Leistungszeitraum nach hinten verlegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB