Deutschland – Entwicklung von branchenspezifischer Software – Spezifikationsupdate ePA 3.0.1

585372-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Entwicklung von branchenspezifischer Software – Spezifikationsupdate ePA 3.0.1
OJ S 190/2024 30/09/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBITMARCK Service GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSpezifikationsupdate ePA 3.0.1
BeschreibungGegenstand des Gesamtsystems ist eine von der gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") zugelassene elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA") entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F (nunmehr § 334 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i.V.m §§ 341 ff. SGB V.) und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Das Gesamtsystem besteht aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen. Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt (gesamt: "ursprüngliches Beschaffungsvorhaben"). Dieses ursprüngliche Beschaffungsvorhaben, in welchem der Auftragnehmer im Jahr 2019 bezuschlagt wurde, wird als ePA-Gesamtsystem an die Änderungen der Spezifikationsvorgaben durch die gematik angepasst und weiterentwickelt. Aus dem am 26.03.2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens haben sich wesentliche Änderungen für die Anforderungen an die ePA ergeben. Insbesondere ist eine Umstellung auf eine Widerspruchslösung (sog. „Opt-Out“) bei der Nutzung der ePA vorgesehen, welche von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 342 Abs.1 S.2 SGB V n.F. spätestens zum 15.01.2025 eingerichtet worden sein muss. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Einwilligungslösung (sog. „Opt-in“) dar. Ziel der neuen Reglung ist es, einer breiteren Nutzergruppe Zugriff auf die ePA zu gewähren, um eine besser informierte und umfassendere Versorgung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Änderungen hat die gematik die diesem Vertrag zugrundliegenden Spezifikationen der ePA angepasst. Im Einzelnen wurde die nächste ePA-Ausbaustufe „ePA 3.0 – ePA für Alle“ spezifiziert. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die gematik im März 2024 das Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 sowie den neuen Produkttypsteckbrief für den Basis Consumer (gemProdT_Basis-Consumer_PTV_1.7.1-1_V1.0.0” vom 04.03.2024) sowie im Juli 2024 den neuen Produkttypsteckbrief für den Signaturdienst ("gemProdT_SigD_PTV_1.3.2-0_V1.0.0“ vom 19.07.2024). Beschafft werden Dienstleistungen, um die ePA an die aktuell geltenden Spezifikationsvorgaben der gematik anzupassen. Überdies ist eine Weiterentwicklung des ePA-Systems auch aus technischer Sicht geboten. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklungen ist das für die Android-App gewählte APK-Format mit seinen im Vergleich zu anderen Formaten starken Limitierungen nicht länger geeignet und eine Umstellung auf das App Bundle Format notwendig. Bei den anstehenden Erweiterungen droht die App das Größenlimit zu überschreiten.
Kennung des Verfahrens2e97f606-2dea-46bd-80de-d5a7a453aef2
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Spezifikationsupdate ePA 3.0.1
Beschreibung: Gegenstand des Gesamtsystems ist eine von der gematik zugelassene ePA entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F (nunmehr § 334 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i.V.m §§ 341 ff. SGB V.) und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Das Gesamtsystem besteht aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen. Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt (gesamt: "ursprüngliches Beschaffungsvorhaben"). Dieses ursprüngliche Beschaffungsvorhaben, in welchem der Auftragnehmer im Jahr 2019 bezuschlagt wurde, wird als ePA-Gesamtsystem an die Änderungen der Spezifikationsvorgaben durch die gematik angepasst und weiterentwickelt. Aus dem am 26.03.2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens haben sich wesentliche Änderungen für die Anforderungen an die ePA ergeben. Insbesondere ist eine Umstellung auf eine Widerspruchslösung (sog. „Opt-Out“) bei der Nutzung der ePA vorgesehen, welche von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 342 Abs.1 S.2 SGB V n.F. spätestens zum 15.01.2025 eingerichtet worden sein muss. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Einwilligungslösung (sog. „Opt-in“) dar. Ziel der neuen Regelung ist es, einer breiteren Nutzergruppe Zugriff auf die ePA zu gewähren, um eine besser informierte und umfassendere Versorgung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Änderungen hat die gematik die diesem Vertrag zugrundliegenden Spezifikationen der ePA angepasst. Im Einzelnen wurde die nächste ePA-Ausbaustufe „ePA 3.0 – ePA für Alle“ spezifiziert. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die gematik im März 2024 das Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 sowie den neuen Produkttypsteckbrief für den Basis Consumer (gemProdT_Basis-Consumer_PTV_1.7.1-1_V1.0.0” vom 04.03.2024) sowie im Juli 2024 den neuen Produkttypsteckbrief für den Signaturdienst ("gemProdT_SigD_PTV_1.3.2-0_V1.0.0“ vom 19.07.2024). Beschafft werden Dienstleistungen, um die ePA an die aktuell geltenden Spezifikationsvorgaben der gematik anzupassen. Überdies ist eine Weiterentwicklung des ePA-Systems auch aus technischer Sicht geboten. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklungen ist das für die Android-App gewählte APK-Format mit seinen im Vergleich zu anderen Formaten starken Limitierungen nicht länger geeignet und eine Umstellung auf das App Bundle Format notwendig. Bei den anstehenden Erweiterungen droht die App das Größenlimit zu überschreiten.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §135 Abs. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBITMARCK Service GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBITMARCK Service GmbH
TED eSenderPublications Office of the European Union
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungResearch Industrial Systems Engineering Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsCON-001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung1,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum der Auswahl des Gewinners25/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses25/09/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBITMARCK Service GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung353002-2019
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001
Grund für die ÄnderungÄnderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
BeschreibungDer Vertragsgegenstand muss Spezifikationsvorgaben erfüllen. Die gematik hat nach Bezuschlagung im Juni 2019 die zwingend einzuhaltenden Spezifikationsvorgaben fortgeschrieben und im März 2024 das Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 sowie den neuen neue Produkttypsteckbrief für den Basis Consumer veröffentlicht; im Juli 2024 hat die gematik den neue Produkttypsteckbrief für den Signaturdienst veröffentlicht. Diese Anpassungsnotwendigkeiten erfordern weitere Dienstleistungen des systemverantwortlichen Auftragnehmers. Daher sind Anpassungen notwendig geworden. Die Änderungen der Spezifikationen liegen ausschließlich in der Sphäre der gematik und konnten vom Auftraggeber nicht beeinflusst/antizipiert werden. Daneben ist eine Weiterentwicklung des ePA-Systems auch aus technischer Sicht geboten. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklungen ist das für die Android-App gewählte APK-Format mit seinen im Vergleich zu anderen Formaten starken Limitierungen nicht länger geeignet. Bei den anstehenden Erweiterungen droht die App das Größenlimit zu überschreiten. Neue Features könnten dann nicht mehr integriert werden, was wiederum der Einhaltung der gematik Spezifikationen entgegenstünde. Die Notwendigkeit der Umstellung ist somit auf Erweiterungen des ePA-Systems zurückzuführen, die wiederum mittelbar durch die Anpassungen der gematik Spezifikationen als äußeren Umstand bedingt sind. Diese Umstände machen die mit dieser Auftragsänderung vereinbarten Leistungen in Bezug auf die Umstellung des App-Formats auch erforderlich. Denn nur bei einer Umstellung des Formats der Android-App von APK auf App Bundle Format kann die fortdauernde Anpassung der App an die Vorgaben der gematik gewährleistet werden. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten; der ursprgl. Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50% erhöht. Aufgrund der Änderung wird der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenBeschafft werden bislang vom Auftragnehmer nicht geschuldete Dienstleistungen, um die ePA an die aktuell geltenden Spezifikationsvorgaben der gematik anzupassen sowie Dienstleistungen zur Umstellung des Formats der Android-App von APK auf das App Bundle Format.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Service GmbH
Registrierungsnummer: HRB 16863
Postanschrift: Kruppstraße 64  
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Jan Byok, LL.M; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Telefon: +49 21120056224
Internetadresse: https://www.bitmarck.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Registrierungsnummer: t: +43 1 9049007
Stadt: Schwechat
Postleitzahl: 2320
Land, Gliederung (NUTS): Wiener Umland/Südteil (AT127)
Land: Österreich
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 1 5057473
Internetadresse: www.rise-world.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 94 99-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 55e74b0c-7c7f-45ba-9ba7-d772f36bbf62 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/09/2024 13:34:16 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 585372-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 190/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/09/2024

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