2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert Mindestens drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterien Max. Punkte Umsatz 100 Anzahl der vergleichbaren Referenzen 100 Qualität der vergleichbaren Referenzen 650 Mitarbeiter 150 Max Gesamtpunkte 1000 1. Auswahlkriterium 1: Umsatz Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen anhand nach-folgender Tabelle: Umsatzes in Mio. Euro Netto Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung Weniger als 1 = Ausschluss Mehr als 1 Weniger als 1,5 10 Punkte Mehr als 1,5 Weniger als 2 20 Punkte Mehr als 2 Weniger als 2,5 30 Punkte Mehr als 2,5 Weniger als 3 40 Punkte Mehr als 3 Weniger als 4 50 Punkte Mehr als 4 Weniger als 5 60 Punkte Mehr als 5 Weniger als 6 70 Punkte Mehr als 6 Weniger als 8 80 Punkte Mehr als 8 Weniger als 10 90 Punkte Mehr als 10 100 Punkte Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2_F2.1. 2. Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: ≥ 3 10 Punkte ≥ 4 20 Punkte ≥ 5 30 Punkte ≥ 6 40 Punkte ≥ 7 50 Punkte ≥ 8 60 Punkte ≥ 9 70 Punkte ≥ 10 80 Punkte ≥ 11 90 Punkte ≥ 12 100 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2_F5. 3. Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2_F5. Der Bewerber muss mit den für die Beurteilung maßgeblichen 5 Referenzen in der Summe eine Mindestpunktzahl von 10 Punkten erzielen. Eine niedrigere Punktzahl führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages im weiteren Verfahren (Mindestanforderung). Die Vergabestelle wertet max. 5 Referenzen für den Ausschreibungsgegenstand in einem Krankenhaus vergleichbarer Struktur zum Kreiskrankenhaus Emmendingen jeweils qualitativ wie folgt aus: 10 Pkt. Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung 8 Pkt. Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung 6 Pkt. Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung 4 Pkt. Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung 2 Pkt. In weiten Teilen mängelbehaftet Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung 0 Pkt. Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung Es wird insbesondere die Vergleichbarkeit aller eingereichten Referenzen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bewertet, wobei sich die Vergleichbarkeit wie folgt ergibt: Vergleichbar bedeutet u.a.: • Die Umsetzung der KHZG Muss-Kriterien für die ausgeschriebenen Fördertatbestände der eingereichten Referenzen entspricht den Anforderungen des Kreiskrankenhauses Emmendingen • Die grundsätzlichen Anforderungen des KHZG an die Interoperabilität, den Datenschutz und die Datensicherheit werden durch die eingereichte Referenz er-füllt • Die eingereichte Referenz ist von der Struktur der Organisation (z.B. Anzahl Betten, Fachabteilungen, fachabteilungsspezifische Dokumentationsanforderungen etc.) vergleichbar zur Struktur des Kreiskrankenhauses Emmendingen • Die Implementierung der Lösung erfolgte in der eingereichten Referenzlösung im Rahmen eines Best-Practice Ansatzes durch den Auftragnehmer, so dass ein beratendes und prozessoptimierendes Vorgehen des Auftragnehmers in der Projektdurchführung nachvollziehbar ist Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Die erreichten Punktzahlen für die eingereichten Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält die Höchstpunktzahl für dieses Kriterium. Alle weiteren erhalten im Verhältnis weniger. 4. Auswahlkriterium 4: Mitarbeiter Gewertet werden die Mitarbeiterzahlen des Bewerbers. Gesamtmitarbeiteranzahl: Anzahl Mitarbeiter Anzahl Mitarbeiter Wertung Weniger als 50 = Ausschluss Mehr als 50 Weniger als 55 1 Punkt Mehr als 55 Weniger als 60 2 Punkte Mehr als 60 Weniger als 65 3 Punkte Mehr als 65 Weniger als 70 4 Punkte Mehr als 70 Weniger als 75 5 Punkte Mehr als 75 Weniger als 80 6 Punkte Mehr als 80 Weniger als 85 7 Punkte Mehr als 85 Weniger als 90 8 Punkte Mehr als 90 Weniger als 100 9 Punkte Mehr als 100 10 Punkte Support/Service (User-Helpdesk): Anzahl Mitarbeiter Anzahl Mitarbeiter Wertung Weniger als 10 = 1 Punkt Mehr als 10 Weniger als 15 2 Punkte Mehr als 15 Weniger als 20 3 Punkte Mehr als 20 Weniger als 25 4 Punkte Mehr als 25 Weniger als 30 5 Punkte Mehr als 30 Weniger als 35 6 Punkte Mehr als 35 Weniger als 40 7 Punkte Mehr als 40 Weniger als 45 8 Punkte Mehr als 45 Weniger als 50 9 Punkte Mehr als 50 10 Punkte Software-Entwicklung: Anzahl Mitarbeiter Anzahl Mitarbeiter Wertung Weniger als 10 = 1 Punkt Mehr als 10 Weniger als 15 2 Punkte Mehr als 15 Weniger als 20 3 Punkte Mehr als 20 Weniger als 25 4 Punkte Mehr als 25 Weniger als 30 5 Punkte Mehr als 30 Weniger als 35 6 Punkte Mehr als 35 Weniger als 40 7 Punkte Mehr als 40 Weniger als 45 8 Punkte Mehr als 45 Weniger als 50 9 Punkte Mehr als 50 10 Punkte Projektmanagement /Consulting: Anzahl Mitarbeiter Anzahl Mitarbeiter Wertung Weniger als 10 = 1 Punkt Mehr als 10 Weniger als 15 2 Punkte Mehr als 15 Weniger als 20 3 Punkte Mehr als 20 Weniger als 25 4 Punkte Mehr als 25 Weniger als 30 5 Punkte Mehr als 30 Weniger als 35 6 Punkte Mehr als 35 Weniger als 40 7 Punkte Mehr als 40 Weniger als 45 8 Punkte Mehr als 45 Weniger als 50 9 Punkte Mehr als 50 10 Punkte Die Angabe der Mitarbeiter erfolgt über Anlage 2_F2.5. Die jeweils erreichte Punktzahl in den einzelnen Kriterien wird zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält die maximal zu erreichende Punktzahl im Kriterium in Höhe von 150 Punkten. Alle weiteren erhalten im Verhältnis weniger. 5. Gesamtauswahlentscheidung Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Konkurs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Korruption: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vergleichsverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Entrichtung von Steuern: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.-
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.