1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DE125416650
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Herne; Übertragung Betrieb städtischer Lehrschwimmbecken
Beschreibung: Die Stadt Herne, Fachbereich 26 Gebäudemanagement, betreibt derzeit sechs an städtischen Schulen verorteten Lehrschwimmbecken. Es handelt sich hierbei um die folgenden Standorte: • GS Michaelschule • GS Görres Straße • GS Börsinghauser Straße • Hans-Tilkowski-Schule • GS Pantrings Hof • Otto-Hahn-Gymnasium Derzeit werden die Lehrschwimmbecken durch städtische Hausmeister und Hausmeisterinnen betreut. Die Betreuung umfasst u.A. den Schließdienst, den Umgang mit Schwimmbadchemie und -technik, die Wasserbeprobung und die Beauftragung von Reparaturen bzw. der Beseitigung baulicher Mängel, sowohl am Gebäude, als auch an der Schwimmbadtechnik. Die Aufgabe soll an die Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) übertragen werden. Alleingesellschafterin der HBG ist die Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH). Bei der VVH hält die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) 99 % und die Stadt Herne 1 % der Geschäftsanteile. Bei ewmr handelt es sich um einen horizontalen Zusammenschluss der Städte Bochum, Herne und Witten. Nach dem Konsortialvertrag (dort § 5 Abs. 1) und dem Gesellschaftsvertrag (dort § 10 Abs. 1 und 9) von ewmr haben die beteiligten Städte volle Eigenständigkeit über jeweils stadtbezogene Vorhaben.
Kennung des Verfahrens: de642168-1efb-4e8d-a5dd-984686c52f30
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein vergabefreies Inhouse-Geschäft nach § 108 Abs. 1, 3 S. 2 GWB. Nach § 108 Abs. 1 GWB ist die vergaberechtsfreie Beauftragung einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts durch einen öffentlichen Auftraggeber möglich, wenn (1) der öffentliche Auftraggeber über die juristische Person eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt, (2) mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von dem öffentlichen Auftraggeber oder von einer anderen juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde, und (3) an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht, mit Ausnahme nicht beherrschender Formen der privaten Kapitalbeteiligung und Formen der privaten Kapitalbeteiligung ohne Sperrminorität, die durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben sind und die keinen maßgeblichen Einfluss auf die kontrollierte juristische Person vermitteln. Die Stadt Herne ist öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 GWB, die HBG ist nach § 1 GmbHG juristische Person. Mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person dienen der Ausführung von Aufgaben, mit denen sie von dem öffentlichen Auftraggeber betraut wurde. Die Stadt Herne übt über HBG eine ähnliche Kontrolle wie über ihre eigene Dienststelle aus (Kontrollkriterium). HBG wird zwar nicht unmittelbar von der Stadt Herne selbst kontrolliert. Es gilt aber § 108 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Kontrolle auch durch eine andere juristische Person ausgeübt werden kann, die von dem öffentlichen Auftraggeber auf gleiche Weise kontrolliert wird. Die dafür notwendige Kontrolle auf jeder Stufe der gesellschaftsrechtlichen Beziehung ist gegeben. Eine solche besteht zu dem Herner Unternehmen des emwr-Konzerns (Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH) und somit auch zu VVH (Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne). Mehr als 80 % der Tätigkeit dienen der betrauten Aufgabe (sog. Tätigkeitskriterium). HBG wurde zum Zweck des Betriebs von Bädern gegründet. Dies ist im Gesellschaftsvertrag auch ausdrücklich festgelegt. Diese Aufgabe soll nunmehr auch für die städtischen Lehrschwimmbecken übernommen werden. Der Anteil der Tätigkeiten von HBG wird zu mehr als 80 % für die Stadt Herne erbracht. Heran-zuziehen ist nach § 108 Abs. 7 S. 2 GWB der prozentuale Anteil der für den öffentlichen Auftrag-geber erbrachten Leistungen der letzten drei Jahre vor der beabsichtigten Auftragsvergabe. Ein-zubeziehen sind alle Tätigkeiten, die von der zuvor beschriebenen Betrauung umfasst sind. Es besteht auch keine private Kapitalbeteiligung. Sämtliche Anteile von HBG sind im Besitz der Holdinggesellschaft der Stadt Herne (VVH).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Stadt Herne; Übertragung Betrieb städtischer Lehrschwimmbecken
Beschreibung: Siehe „Beschreibung“ unter „Bedingung für die Einreichung eines Angebots“.
Interne Kennung: STA023.0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit durch eine der Parteien schriftlich gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die vertragsgegenständlichen Lehrschwimmbecken sind: • GS Michaelschule • GS Görres Straße • GS Börsinghauser Straße • Hans-Tilkowski-Schule • GS Pantrings Hof • Otto-Hahn-Gymnasium
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2024
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Vergabeverstöße sind nach § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union gel-tend zu machen. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungs-verfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Ent-scheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: DE125416650
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: DE125416650
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DE125416650
Registrierungsnummer: DE125416650
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44653
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201 9220 24014
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +492514113514
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6eeb279e-3832-473c-8015-c483460c458f - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 568301-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 185/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/09/2024