1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Witten
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, "Neubau Otto-Schott-Gesamtschule" in Witten
Beschreibung: Am Standort der heutigen Otto-Schott-Realschule soll die dritte Gesamtschule Wittens entstehen: Die Otto-Schott-Gesamtschule. Der Neubau für die Otto-Schott-Gesamtschule soll auf dem Gelände der heutigen Otto-Schott-Realschule entstehen. Dabei besteht die Option, an die bestehende Sporthalle Am Viehmarkt anzubauen. Die Sporthalle Am Viehmarkt ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erhalten. Für die Baumaßnahme ist nach dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" (BNB) ein Gesamterfüllungsgrad größer 65% vorgegeben. Im Hinblick auf eine angestrebte Förderung soll großer Wert auf die Nachhaltigkeitsqualität, insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit im Bauprozess sowie über den gesamten Lebenszyklus hinweg, gelegt werden. Neben den BNB-Kriterien sind daher auch die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen (QNG) zu erfüllen. _______________________________________________________________________ Der Flächen- und Raumbedarf ist mit ca. 8.400 qm NUF und ca. 14.000 qm BGF vorgesehen. Die Schule werden ca. 880 Schülerinnen und Schüler besuchen. Zu beachten ist ein vorkalkulierter maximaler Kostenrahmen von 54 Mio. EUR brutto (KG 300 und 400 brutto) für den Neubau und 3,9 Mio EUR brutto für die Außenanlagen und Freiflächen (KG 500). Eine Kostenobergrenze wird erst im Anschluss an den Wettbewerb festgelegt. Die Wettbewerbsarbeiten sollen sich jedoch an dem Kostenrahmen orientieren. _______________________________________________________________________ Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsteam zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit 15 teilnehmenden Teams (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) vorgesehen. Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Teilnehmerin/ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst die 1. Preisträgerin/ der 1. Preisträger, wie in der Verfassererklärung benannt. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die Stadt Witten Verhandlungen mit allen Preisträgerinnen/Preisträgern vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträgerinnen/ Preisträger, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Dies erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien und einer gesicherten Finanzierung. Folgende Leistungen werden vergeben: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2. Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI 3. Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI: 4. Fachplanung Tragwerksplanung nach § 46 HOAI 5. Beratungsleistungen Bauphysik nach Anlage 1.2 HOAI 6. Verkehrsanlagen 7. Abbruchkonzept/Abbruchplanung einschließlich Schadstoffuntersuchung _______________________________________________________________________ Sofern die Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung nicht erfolgt, wird die Ausloberin durch eine anteilige weitere Beauftragung der Leistungsphase 5 gemäß HOAI sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt z.B. durch Regeldetails, Funktionalausschreibung und gestalterische Bau- und Qualitätskontrolle. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). _______________________________________________________________________ Es ist beabsichtigt, eine Generalplanungsvergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträgerinnen/ Preisträger des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams inklusive Fachplaner zusammenstellen und vorstellen müssen. _______________________________________________________________________ Die Ausloberin wird die Preisträgerinnen/Preisträger die weitere Bearbeitung in einem Generalplanungsauftrag stufenweise übertragen. Der Generalplanungsauftrag enthält mindestens die Leis- tungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI sowie Freianlagen § 39 HOAI Leistungsphasen 2 bis 5 (im Falle einer GU-Vergabe Leistungsphase 5 nur teilweise - Leitdetails und künstlerische Oberleitung) und analog weitere Objektplanungen und Fachplanungen wie Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist darüber hinaus vorgesehen, die Bauleistungen im Rahmen eines Generalunternehmensauftrags zu vergeben. Optional ist die gewerkeweise Vergabe nicht ausgeschlossen. _______________________________________________________________________ Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung eines/ einer Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig.
Kennung des Verfahrens: 0bc23cce-3e9c-4a62-a50f-8b607db61e1c
Interne Kennung: 24_1385
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Teams nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen/Architekten bzw. Innenarchitektinnen/Innenarchitekten der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten der Obkektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71420000 Landschaftsgestaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Witten
Postleitzahl: 58435
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5HVY6 Bereits ausgewählte Teilnehmer: 1. ACMS Architekten, Wuppertal mit KRAFT.RAUM, Düsseldorf 2. farwickgrote partner Architekten BDA Stadtplaner, Ahaus mit chora blau Landschaftsarchitektur bdla, Hannover 3. kleyer.koblitz.letzel.freivogel, Berlin mit bbz landschaftsarchitekten, Berlin 4. Kuckert Architekten, Münster mit WKM Landschaftsarchitekten, Düsseldorf 5. v-architekten gmbh, Köln mit clubL94 Landschaftsarchitekten, Köln _______________________________________________________________________ Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: Städtebauliche Qualität; Architektonische Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Funktionalität, Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Nutzerkomfort; Wirtschaftlichkeit; Ressourcen und Nachhaltigkeit _______________________________________________________________________ Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 390.000 Euro brutto zur Verfügung, welches als Preisgeld wie folgt verteilt wird: 1. Preis: 200.000 Euro; 2. Preis: 115.000 Euro; 3. Preis: 75.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. _______________________________________________________________________ Fachpreisgericht: Stefan Rommelfanger, Stadtbaurat Stadt Witten; Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen; Gert Lorber, Architekt, Köln; Matthias Funk, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf; Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung; Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen _______________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). _______________________________________________________________________ Es ist beabsichtigt, eine Generalplanungsvergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträgerinnen/ Preisträger des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams inklusive Fachplaner zusammenstellen und vorstellen müssen. _______________________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. _______________________________________________________________________ Versand der Auslobungsunterlagen: 28.10.2024; Preisgerichtsvorbesprechung und Einführungskolloquium: 04.11.2024; Abgabe der Planunterlagen: 14.01.2025; Abgabe der Modelle : 28.01.2025; Sitzung des Preisgerichts: 12.03.2025
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, "Neubau Otto-Schott-Gesamtschule" in Witten
Beschreibung: Der Auftrag beinhaltet die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone III gemäß § 35 HOAI) für die Leistungsphasen 1-5. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.
Interne Kennung: 24_1385
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71420000 Landschaftsgestaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Witten
Postleitzahl: 58435
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: Städtebauliche Qualität; Architektonische Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Funktionalität, Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Nutzerkomfort; Wirtschaftlichkeit; Ressourcen und Nachhaltigkeit _______________________________________________________________________ Fachpreisgericht: Stefan Rommelfanger, Stadtbaurat Stadt Witten; Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen; Gert Lorber, Architekt, Köln; Matthias Funk, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf; Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung; Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen _______________________________________________________________________ Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 390.000 Euro brutto zur Verfügung, welches als Preisgeld wie folgt verteilt wird: 1. Preis: 200.000 Euro; 2. Preis: 115.000 Euro; 3. Preis: 75.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. _______________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). _______________________________________________________________________ Es ist beabsichtigt, eine Generalplanungsvergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträgerinnen/ Preisträger des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams inklusive Fachplaner zusammenstellen und vorstellen müssen. _______________________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. _______________________________________________________________________ Versand der Auslobungsunterlagen: 28.10.2024; Preisgerichtsvorbesprechung und Einführungskolloquium: 04.11.2024; Abgabe der Planunterlagen: 21.01.2025; Abgabe der Modelle : 04.02.2025; Sitzung des Preisgerichts: 12.03.2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterien zur Teilnahme am Wettbewerb
Beschreibung: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen teilnehmenden Teams werden weitere 10 teilnehmende Teams durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Die Bildung von Planungsteams von Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgeschrieben. _______________________________________________________________________ Alle teilnehmenden Büros haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung. Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, befugt sind. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekt*innen notwendig. _______________________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. _______________________________________________________________ Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. _______________________________________________________________ Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. _______________________________________________________________ Die teilnehmenden Büros müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Teilnahmekriterien erfüllen: _______________________________________________________________ (1a) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" u./o. "Innenarchitekt*in" und (1b) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweise) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des Teilnehmenden (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Arbeiten führt. (3) Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmer*innen, sofern sich die/der Bietende der Eignungsleihe bedient. (4) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (5) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (6) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023. (7) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (8) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (10) Nachweis von folgenden Referenzen: Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. (10 a) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 31.08.2014), min. 7.000 m² BGF, min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. (10 b) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren, min. Honorarzone III, min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. (10 c) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren, min. 5.000 m² Freifläche, min. Leistungsphasen 2-3 und 5 nach § 39 HOAI. (10 d) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren , min. Honorarzone III, min. Leistungsphasen 2-3 und 5 nach § 39 HOAI. _______________________________________________________________________ Aus allen Bewerbungen werden zehn Teilnehmende und zehn Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. _______________________________________________________________________ Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 10
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wettbewerbsergebnis
BeschreibungInsgesamt werden 1.000 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 500 Punkte; 2. Preis: 350 Punkte; 3. Preis: 200 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese in abgestufter Rangfolge je 150 Punkte weniger für das Wettbewerbsergebnis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt
BeschreibungMethoden Terminsicherheit / Einschätzung Zeitbedarf Methoden der Kostensicherheit Organisation Qualitäts-, Planungs- und Bauüberwachung Projektorganisation / interne Struktur und Verantwortlichkeiten, Schnittstellen mit Fachplanern Erläuterung sonstiger inhaltlicher Schwerpunkte, die bei dieser Bauaufgabe gesehen werden
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Qualifikation Projektleitungen
BeschreibungDauer der Berufserfahrung als (stellvertetende/r) Projektleiterin/Projektleiter Persönliche Qualifikation/ Erfahrung mit vergleichbaren Projekten
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Baukosten
BeschreibungQualität und Höhe der Kostenprognose
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarforderung
BeschreibungHonorarrahmen netto (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Nebenkosten)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachzufordern.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: post welters + partner mbB Architektur und Stadtplanung BDA/SRL
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Witten
Registrierungsnummer: 059540036036-31001-59
Stadt: Witten
Postleitzahl: 58452
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2302 581 - 4431
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: post welters + partner mbB Architektur und Stadtplanung BDA/SRL
Registrierungsnummer: DE269207041
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 23147734860
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: -
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Die Abgabefrist der Wettbewerbsarbeiten wird um eine Woche verlängert auf folgende Termine: Abgabe der Planunterlagen: 21.01.2025; Abgabe der Modelle : 04.02.2025
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9ecb3fff-1f72-490c-b76d-a40f18b78f2c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 23
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/09/2024 11:51:47 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 568973-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 185/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/09/2024