1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Projekt 664: Monitoring von Grenzkontrollprozessen basierend auf nationalen TR-03156 Fachlogdaten für Identitätsmanagementkomponenten mit EU-Systemen (MonIDM)
Beschreibung: Die EU hat mit der am 29.12.2017 in Kraft getretenen EES-Verordnung ((EU) 2017/2226) die Einführung des europäischen Entry-Exit-Systems (EES) beschlossen (aktuell geplantes Startdatum ist Q4/2024). Die Verordnung wird im nationalen Recht in Form der Gesetze zur Durchführung des Einreise-/ Ausreisesystems begleitet. Die Umsetzung des EES in Deutschland wird durch eine nationale Projektgruppe (NPG Smart Borders) behördenübergreifend gesteuert (BMI, BPOL, BVA, BKA, ITZ-Bund, BSI). Bereits im Jahr 2018 wurde durch diese nationale Projektgruppe der Aufbau einer systemübergreifenden nationalen EES-Prozessmonitoring-(PM)-Infrastruktur beschlossen, um die neuen hoheitlichen Identitätsmanagementprozesse mit EES zu bewerten, und diese gezielt hin auf Sicherheit und Effizienz zu analysieren und optimieren zu können und damit dem gesetzlichen Auftrag zum Monitoring der technischen Leistungsfähigkeit des EES zu erfüllen (Artikel 38, Absatz 4 EES-Verordnung). Die Konzeption und Ausgestaltung dieses nationalen EES-Monitorings wird durch BSI im Rahmen der Technischen Richtlinie BSI TR-03156 spezifiziert. In den zwei laufenden Projekten soll die nationale Detaillierung der Logdatenspezifikationen innerhalb dieser Richtlinie entsprechend der Entwicklung der EES-Integration vorangetrieben werden, um die Logdatenerzeugung gemäß BSI TR-03156 in den verschiedenen nationalen Systemen zu etablieren. Damit werden die entscheidenden Grundsteine für den Aufbau der EES-Prozessmonitoring-Infrastruktur gelegt. Gleichzeitig müssen aber auch die entsprechenden Analysekompetenzen geschaffen werden, um die anfallenden neuen Logdaten gemäß BSI TR-03156 sinnvoll und vollumfänglich auswerten zu können. Nur so kann der gesetzliche Auftrag zum EES-Monitoring erfüllt werden. Das BSI und das BVA betreiben eine Data Warehouse-Infrastruktur (Datenqualitätsinstanz DQI) für die fachliche Auswertung, Steuerung und Weiterentwicklung unter anderem der Grenzkontrollprozesse hinsichtlich Biometrie und Dokumentenprüfung auf Basis bereits definierter Logdaten. Notwendig ist zum einen der Ausbau dieser Data Warehouse-Landschaft für die neu spezifizierten Logdaten nach BSI TR-03156. Dieser wird aktuell in Hinblick auf Datenverarbeitung und –haltung bereits aus einem Referat des BSIs vorbereitet. Darüber hinaus müssen aber auch entsprechende Analysekompetenzen und -techniken neu geschaffen werden, um die neuartigen BSI TR-03156 Logdaten mit ihren prozessualen und verteilten Elementen sinnvoll zu analysieren, um die Verfügbarkeit, Effizienz, Qualität und Sicherheit der nationalen EES-Gesamtprozesse bewerten zu können. Folgerichtig muss daher die Datenanalyse auch die gesamten, verteilten Prozesse in den Blick nehmen. Aus methodischer und technischer Sicht erfordert dies die Verwendung von neuen Analyseverfahren, z.B. aus den Bereichen der automatisierten Prozessmodellierung, statistischer Anomaliedetektion, automatisierter Verifikation verteilter Systeme, etc., die bisher in der bestehenden Data Warehouse-Landschaft nicht zum Einsatz kommen.
Kennung des Verfahrens: ba568e4e-97a9-472e-b197-8a1d6da935c3
Interne Kennung: P664
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Projekt 664: Monitoring von Grenzkontrollprozessen basierend auf nationalen TR-03156 Fachlogdaten für Identitätsmanagementkomponenten mit EU-Systemen (MonIDM)
Beschreibung: Die EU hat mit der am 29.12.2017 in Kraft getretenen EES-Verordnung ((EU) 2017/2226) die Einführung des europäischen Entry-Exit-Systems (EES) beschlossen (aktuell geplantes Startdatum ist Q4/2024). Die Verordnung wird im nationalen Recht in Form der Gesetze zur Durchführung des Einreise-/ Ausreisesystems begleitet. Die Umsetzung des EES in Deutschland wird durch eine nationale Projektgruppe (NPG Smart Borders) behördenübergreifend gesteuert (BMI, BPOL, BVA, BKA, ITZ-Bund, BSI). Bereits im Jahr 2018 wurde durch diese nationale Projektgruppe der Aufbau einer systemübergreifenden nationalen EES-Prozessmonitoring-(PM)-Infrastruktur beschlossen, um die neuen hoheitlichen Identitätsmanagementprozesse mit EES zu bewerten, und diese gezielt hin auf Sicherheit und Effizienz zu analysieren und optimieren zu können und damit dem gesetzlichen Auftrag zum Monitoring der technischen Leistungsfähigkeit des EES zu erfüllen (Artikel 38, Absatz 4 EES-Verordnung). Die Konzeption und Ausgestaltung dieses nationalen EES-Monitorings wird durch BSI im Rahmen der Technischen Richtlinie BSI TR-03156 spezifiziert. In den zwei laufenden Projekten soll die nationale Detaillierung der Logdatenspezifikationen innerhalb dieser Richtlinie entsprechend der Entwicklung der EES-Integration vorangetrieben werden, um die Logdatenerzeugung gemäß BSI TR-03156 in den verschiedenen nationalen Systemen zu etablieren. Damit werden die entscheidenden Grundsteine für den Aufbau der EES-Prozessmonitoring-Infrastruktur gelegt. Gleichzeitig müssen aber auch die entsprechenden Analysekompetenzen geschaffen werden, um die anfallenden neuen Logdaten gemäß BSI TR-03156 sinnvoll und vollumfänglich auswerten zu können. Nur so kann der gesetzliche Auftrag zum EES-Monitoring erfüllt werden. Das BSI und das BVA betreiben eine Data Warehouse-Infrastruktur (Datenqualitätsinstanz DQI) für die fachliche Auswertung, Steuerung und Weiterentwicklung unter anderem der Grenzkontrollprozesse hinsichtlich Biometrie und Dokumentenprüfung auf Basis bereits definierter Logdaten. Notwendig ist zum einen der Ausbau dieser Data Warehouse-Landschaft für die neu spezifizierten Logdaten nach BSI TR-03156. Dieser wird aktuell in Hinblick auf Datenverarbeitung und –haltung bereits aus einem Referat des BSIs vorbereitet. Darüber hinaus müssen aber auch entsprechende Analysekompetenzen und -techniken neu geschaffen werden, um die neuartigen BSI TR-03156 Logdaten mit ihren prozessualen und verteilten Elementen sinnvoll zu analysieren, um die Verfügbarkeit, Effizienz, Qualität und Sicherheit der nationalen EES-Gesamtprozesse bewerten zu können. Folgerichtig muss daher die Datenanalyse auch die gesamten, verteilten Prozesse in den Blick nehmen. Aus methodischer und technischer Sicht erfordert dies die Verwendung von neuen Analyseverfahren, z.B. aus den Bereichen der automatisierten Prozessmodellierung, statistischer Anomaliedetektion, automatisierter Verifikation verteilter Systeme, etc., die bisher in der bestehenden Data Warehouse-Landschaft nicht zum Einsatz kommen.
Interne Kennung: P664
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: AP 6 und 7 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung der AP 6 und 7 ist abhängig vom Ergebnis des AP 5.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptsächlich beim Auftragnehmer
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterien 1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 2. Referenzen 3. Technische Ausrüstung weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/10/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/10/2024 14:05:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Postfach 200363
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t0222894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0292e202-a6c8-4cc1-8a87-f24547abc256 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 569152-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 185/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/09/2024