1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Projekt 664: Monitoring von Grenzkontrollprozessen basierend auf nationalen TR-03156 Fachlogdaten für Identitätsmanagementkomponenten mit EU-Systemen (MonIDM)
    
    
     Beschreibung: Die EU hat mit der am 29.12.2017 in Kraft getretenen EES-Verordnung ((EU) 2017/2226) die Einführung des europäischen Entry-Exit-Systems (EES) beschlossen (aktuell geplantes Startdatum ist Q4/2024). Die Verordnung wird im nationalen Recht in Form der Gesetze zur Durchführung des Einreise-/ Ausreisesystems begleitet. Die Umsetzung des EES in Deutschland wird durch eine nationale Projektgruppe (NPG Smart Borders) behördenübergreifend gesteuert (BMI, BPOL, BVA, BKA, ITZ-Bund, BSI). Bereits im Jahr 2018 wurde durch diese nationale Projektgruppe der Aufbau einer systemübergreifenden nationalen EES-Prozessmonitoring-(PM)-Infrastruktur beschlossen, um die neuen hoheitlichen Identitätsmanagementprozesse mit EES zu bewerten, und diese gezielt hin auf Sicherheit und Effizienz zu analysieren und optimieren zu können und damit dem gesetzlichen Auftrag zum Monitoring der technischen Leistungsfähigkeit des EES zu erfüllen (Artikel 38, Absatz 4 EES-Verordnung). Die Konzeption und Ausgestaltung dieses nationalen EES-Monitorings wird durch BSI im Rahmen der Technischen Richtlinie BSI TR-03156 spezifiziert. In den zwei laufenden Projekten soll die nationale Detaillierung der Logdatenspezifikationen innerhalb dieser Richtlinie entsprechend der Entwicklung der EES-Integration vorangetrieben werden, um die Logdatenerzeugung gemäß BSI TR-03156 in den verschiedenen nationalen Systemen zu etablieren. Damit werden die entscheidenden Grundsteine für den Aufbau der EES-Prozessmonitoring-Infrastruktur gelegt. Gleichzeitig müssen aber auch die entsprechenden Analysekompetenzen geschaffen werden, um die anfallenden neuen Logdaten gemäß BSI TR-03156 sinnvoll und vollumfänglich auswerten zu können. Nur so kann der gesetzliche Auftrag zum EES-Monitoring erfüllt werden. Das BSI und das BVA betreiben eine Data Warehouse-Infrastruktur (Datenqualitätsinstanz DQI) für die fachliche Auswertung, Steuerung und Weiterentwicklung unter anderem der Grenzkontrollprozesse hinsichtlich Biometrie und Dokumentenprüfung auf Basis bereits definierter Logdaten. Notwendig ist zum einen der Ausbau dieser Data Warehouse-Landschaft für die neu spezifizierten Logdaten nach BSI TR-03156. Dieser wird aktuell in Hinblick auf Datenverarbeitung und –haltung bereits aus einem Referat des BSIs vorbereitet. Darüber hinaus müssen aber auch entsprechende Analysekompetenzen und -techniken neu geschaffen werden, um die neuartigen BSI TR-03156 Logdaten mit ihren prozessualen und verteilten Elementen sinnvoll zu analysieren, um die Verfügbarkeit, Effizienz, Qualität und Sicherheit der nationalen EES-Gesamtprozesse bewerten zu können. Folgerichtig muss daher die Datenanalyse auch die gesamten, verteilten Prozesse in den Blick nehmen. Aus methodischer und technischer Sicht erfordert dies die Verwendung von neuen Analyseverfahren, z.B. aus den Bereichen der automatisierten Prozessmodellierung, statistischer Anomaliedetektion, automatisierter Verifikation verteilter Systeme, etc., die bisher in der bestehenden Data Warehouse-Landschaft nicht zum Einsatz kommen.
    
    
     Kennung des Verfahrens: ba568e4e-97a9-472e-b197-8a1d6da935c3
    
    
     Interne Kennung: P664
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0000
    
    
     Titel: Projekt 664: Monitoring von Grenzkontrollprozessen basierend auf nationalen TR-03156 Fachlogdaten für Identitätsmanagementkomponenten mit EU-Systemen (MonIDM)
    
    
     Beschreibung: Die EU hat mit der am 29.12.2017 in Kraft getretenen EES-Verordnung ((EU) 2017/2226) die Einführung des europäischen Entry-Exit-Systems (EES) beschlossen (aktuell geplantes Startdatum ist Q4/2024). Die Verordnung wird im nationalen Recht in Form der Gesetze zur Durchführung des Einreise-/ Ausreisesystems begleitet. Die Umsetzung des EES in Deutschland wird durch eine nationale Projektgruppe (NPG Smart Borders) behördenübergreifend gesteuert (BMI, BPOL, BVA, BKA, ITZ-Bund, BSI). Bereits im Jahr 2018 wurde durch diese nationale Projektgruppe der Aufbau einer systemübergreifenden nationalen EES-Prozessmonitoring-(PM)-Infrastruktur beschlossen, um die neuen hoheitlichen Identitätsmanagementprozesse mit EES zu bewerten, und diese gezielt hin auf Sicherheit und Effizienz zu analysieren und optimieren zu können und damit dem gesetzlichen Auftrag zum Monitoring der technischen Leistungsfähigkeit des EES zu erfüllen (Artikel 38, Absatz 4 EES-Verordnung). Die Konzeption und Ausgestaltung dieses nationalen EES-Monitorings wird durch BSI im Rahmen der Technischen Richtlinie BSI TR-03156 spezifiziert. In den zwei laufenden Projekten soll die nationale Detaillierung der Logdatenspezifikationen innerhalb dieser Richtlinie entsprechend der Entwicklung der EES-Integration vorangetrieben werden, um die Logdatenerzeugung gemäß BSI TR-03156 in den verschiedenen nationalen Systemen zu etablieren. Damit werden die entscheidenden Grundsteine für den Aufbau der EES-Prozessmonitoring-Infrastruktur gelegt. Gleichzeitig müssen aber auch die entsprechenden Analysekompetenzen geschaffen werden, um die anfallenden neuen Logdaten gemäß BSI TR-03156 sinnvoll und vollumfänglich auswerten zu können. Nur so kann der gesetzliche Auftrag zum EES-Monitoring erfüllt werden. Das BSI und das BVA betreiben eine Data Warehouse-Infrastruktur (Datenqualitätsinstanz DQI) für die fachliche Auswertung, Steuerung und Weiterentwicklung unter anderem der Grenzkontrollprozesse hinsichtlich Biometrie und Dokumentenprüfung auf Basis bereits definierter Logdaten. Notwendig ist zum einen der Ausbau dieser Data Warehouse-Landschaft für die neu spezifizierten Logdaten nach BSI TR-03156. Dieser wird aktuell in Hinblick auf Datenverarbeitung und –haltung bereits aus einem Referat des BSIs vorbereitet. Darüber hinaus müssen aber auch entsprechende Analysekompetenzen und -techniken neu geschaffen werden, um die neuartigen BSI TR-03156 Logdaten mit ihren prozessualen und verteilten Elementen sinnvoll zu analysieren, um die Verfügbarkeit, Effizienz, Qualität und Sicherheit der nationalen EES-Gesamtprozesse bewerten zu können. Folgerichtig muss daher die Datenanalyse auch die gesamten, verteilten Prozesse in den Blick nehmen. Aus methodischer und technischer Sicht erfordert dies die Verwendung von neuen Analyseverfahren, z.B. aus den Bereichen der automatisierten Prozessmodellierung, statistischer Anomaliedetektion, automatisierter Verifikation verteilter Systeme, etc., die bisher in der bestehenden Data Warehouse-Landschaft nicht zum Einsatz kommen.
    
    
     Interne Kennung: P664
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: AP 6 und 7 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung der AP 6 und 7 ist abhängig vom Ergebnis des AP 5.
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Hauptsächlich beim Auftragnehmer
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
     
     
      Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eignungskriterien 1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 2. Referenzen 3. Technische Ausrüstung weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Beschreibung: Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Beschreibung: Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 28/10/2024 14:00:00 (UTC+1)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 28/10/2024 14:05:00 (UTC+1)
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
    
    
     Registrierungsnummer: 991-07335-68
    
    
     Postanschrift: Postfach 200363  
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53133
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 000
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    
    
     Registrierungsnummer: t0222894990
    
    
     Postanschrift: Villemombler Str. 76  
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53123
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 228 94990
    
    
     Fax: +49 228 9499400
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0292e202-a6c8-4cc1-8a87-f24547abc256 - 01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 569152-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 185/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 23/09/2024