1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bauvermessung für die Gleiserneuerung Frankenthaler Straße in Ludwigshafen
Beschreibung: Bauvermessung gemäß HOAI 2021 Anlage 1, Absatz 1.4.7, Leistungsphase 1, 2 und 3 für die Bereiche der Gleiserneuerung in der Frankenthaler Straße
Kennung des Verfahrens: 131f5e8e-8590-4eac-b7bb-95fe67e9e533
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung, 71353200 Vermessungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz5 GWB nach.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Bauvermessung für die Gleiserneuerung Frankenthaler Straße in Ludwigshafen
Beschreibung: Bauvermessung gemäß HOAI 2021 Anlage 1, Absatz 1.4.7,Leistungsphase 1, 2 und 3 für die Bereiche der Gleiserneuerung in der FrankenthalerStraße
Interne Kennung: 023-24-EK7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung, 71353200 Vermessungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Proteam GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NA1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 2 074,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NA1
Datum des Vertragsabschlusses: 21/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 170454-2024
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Aus zeitlichen und damit einhergehenden wirtschaftlichen Gründen wurde eine zusätzliche Dienstleistung angefordert, welche nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen war. Bei der Leistung handelt es sich in diesem Fall um die Bauvermessung für die Herstellung des Gleiswechsels am Hans-Warsch-Platz, welche unmittelbar mit der Gleiserneuerung in der Frankenthaler Straße im Zusammenhang steht. Die Herstellung des Gleiswechsels an dem Umbauwochenende unmittelbar vor Beginn der Gleisbaumaßnahme in der Frankenthaler Straße war zwingend erforderlich, damit das Konzept für den Schienenersatzverkehr für die Maßnahme in der Frankenthaler Straße funktioniert. Ursprünglich sollte die Bauvermessung, wie bereits zuvor auch die planerische Vermessung, intern durchgeführt werden. Aufgrund von fehlenden Kapazitäten musste kurzfristig eine externe Lösung gefunden werden. Daher wurde die Fa. ProTeam mit der Vermessung beauftragt, da diese auch mit der Vermessung in der Frankenthaler Str. bereits beauftragt wurde. Im Falle eines Auftragnehmerwechsels hätte eben jener Wechsel zum Verschieben des Umbauwochenendes, (um die Dauer des Vergabeverfahrens für den neuen AN) aufgrund der fehlenden Vermessungsdaten geführt. Das wiederum hätte erhöhte Kosten für den Schienenersatzverkehr (zusätzlich ca. 35T€ pro Woche) nach sich gezogen, da eine Wendefahrt ohne Gleiswechsel am Hans-Warsch-Platz nicht möglich gewesen wäre. Der Charakter des Auftrags bleibt zu unverändert (Vermessungsleistung).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Zusätzliche Vermessungsleistung
Abschnittskennung: CON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +496214651730
Fax: +496214653111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Proteam GmbH
Registrierungsnummer: DE2767303756
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67071
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Telefon: +49 621 65730580
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: bb3ba38c-330d-44de-b3a1-18eaea0b6776
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cf31493b-804f-4317-a3a2-a71bc0b51d81 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 570656-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 185/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/09/2024