2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45211000 Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schleimweg
Stadt: Weinheim
Postleitzahl: 69469
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Eignungskriterien, Nachweise Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen. 2. Nachunternehmer Bewerber haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Liste der Nachunternehmerleistungen ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. 3. Eignungsleihe Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). 4. Bewerbergemeinschaften Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften entsprechend § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 VOB/A eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Eine mehrfache, parallele Teilnahme eines Unternehmens am Vergabeverfahren (insbesondere als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist unzulässig. Dies führt zum Ausschluss aller Teilnahmeanträge, an denen das mehrfach auftretende Unternehmen beteiligt ist. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. 5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 3b EU Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 VOB/A mindestens drei und maximal fünf Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, mehr als fünf beträgt, erfolgt eine Rangbildung der Teilnahmeanträge anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien. In diesem Fall werden nur die fünf bestplatzierten Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Im Falle mehrerer Bewerber auf Rang fünf entscheidet das Los. Die Rangbildung erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärungen der Bewerber zu den Referenzleistungen (Anlage C01). Reicht ein Bewerber mehr als die drei geforderten vergleichbaren Referenzleistungen ein, werden nur die ersten drei vergleichbaren Referenzleistungen gemäß der vom Bewerber selbst vergebenen Nummerierung für die Rangbildung berücksichtigt. Jede der drei zu berücksichtigenden Referenzleistungen wird anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien mit einer Punktzahl bewertet: 1 Die Referenzleistung betrifft ein Vorhaben, das für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt wird = 30 Punkte 2 Die Leistungen des Bewerbers in der Referenzleistung umfassen neben der Errichtung des Gebäudes auch die Errichtung der Erschließung und der Außenanlagen = 30 Punkte 3 Die Referenzleistung betrifft ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers = 30 Punkte Je Referenzleistung können so maximal 90 Punkte erreicht werden. Die Bewertungspunktzahl ergibt sich dann aus dem einfachen Durchschnitt der Punktzahlen aller drei gewerteten Referenzleistungen eines Bewerbers. Es erfolgt ggf. eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen. Die Bewertungspunktzahl ist Grundlage für die Rangbildung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Konkurs: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Korruption: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Vergleichsverfahren: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Betrugsbekämpfung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Entrichtung von Steuern: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.