1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Lippe GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Klinikum Lippe Biobank
Beschreibung: Es soll ein Biobank-System beschafft werden, das aus einer Kombination von Workbench und Einfrierlösung besteht.
Kennung des Verfahrens: e76d4e5d-2f74-4bc2-9159-3b809cfcd2fa
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines Biobank-Systems
Beschreibung: Es soll ein Biobank-System für das Labor der Klinikum Lippe GmbH beschafft werden.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Menge: 1 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 16/12/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber war gezwungen, als Verfahrensart ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) zu wählen: Der Beschaffungsbedarf kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Begründung: Nach der bisher ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 – VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 – VII – Verg 10/12, SatWaS/ MoWaS u. Beschluss vom 27.6.2012- VII-Verg 7/12, Fertigspritzen sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Es liegen objektiv schwerwiegende technische Gründe für die getroffene Wahl vor, zukünftig kein anderes Produkt zu nutzen: In der Medizinischen Fakultät der Universität Bielefeld soll das gleiche System eingesetzt werden. Um eine reibungslose Kooperation innerhalb der medizinischen Fakultät gewährleisten zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass gleichartige Systeme an den Standorten betrieben werden. Darüber hinaus ist das Askion „C-Line“ als Einziges auf dem Markt angebotene Biobanksystem in der Lage, sämtliche Anforderungen des Universitätsinstituts in dieser Kombination aus Workbench und Lagersystem zu erfüllen: Die Proben können sowohl als einzelnes Reagenzglas als auch auf der Mikrotiterplatte bei bis zu -130°C vollautomatisch von Robotern bewegt werden. Es ist außerdem ein Greifer- Wechselsystem integriert, sodass bis zu fünf verschiedene Verschlussdesigns innerhalb des tiefkalten Arbeitsraumes mit diesem Roboter manipuliert werden können. Die Lagerung der Proben ist bei unter -150°C in der Stickstoff Gasphase möglich. Das gesamte System ist stickstoffbasiert, dies hat den Vorteil, dass keine Kompressoren verbaut sind, die gegebenenfalls gewartet oder getauscht werden müssten. Es handelt sich darüber hinaus um ein geschlossenes System, sodass der Anwender keinen direkten Kontakt mit dem flüssigen Stickstoff hat und auch keine Inhalation des tiefkalten Gases erfolgen kann. Weiterer Vorteil dieser Konstruktionsweise ist die Verhinderung eines Feuchtigkeitseintrages in das System, der zur Eisbildung innerhalb, insbesondere an den Proben, führen würde. Es besteht eine direkte, mechanische und permanente Verbindung zwischen Handlings- und Lagerbereich mit permanenter, durchgehender Kühlkette. Dies ermöglicht ein Maximum an Probenqualität und Sicherheit sowohl im Regelbetrieb als auch uns insbesondere im Falle einer Havarie, da die Proben zu keinem Zeitpunkt einem Risiko von Erwärmung über -130°C hinaus ausgesetzt sind. Das Lagersystem ist modular und kann einzeln betrieben werden, es kann mit einem Schienensystem erweitert und damit vergrößert werden, sodass auch die Lagerung der Proben an verschiedenen Orten stattfinden kann. Das Transferieren der Proben findet bei unter -100°C statt. Mehrere Elemente des Systems HS200 unterliegen dem Patentschutz: Die Vorrichtung zur Einstellung tiefkalter Temperaturen, hier wurde das Patent erteilt in 12/2016, es ist gültig bis zum 02.01.2031. Die Kryospeichereinrichtung und das Kryolagersystem, bzw. der spezielle Aufbau aus Haube und Tank unterliegt zurzeit noch bis Februar 2031 dem Schutz. Das modulare Zustellsystem, erteilt vom Europäischen Patentamt in 07/2014, gültig bis 22.05.2033. Die Greifvorrichtung zum Ergreifen und Absetzen von Objekten entlang mindestens einer Bewegungsachse, 08.01.2015 bis 08.11.2033. Der SBS Rack Greifer, erteilt am 12.05.2016, gültig bis 18.06.2035. Die Vorrichtung zur Einstellung tiefkalter Temperaturen und auch die Greifvorrichtung zum Ergreifen und Absetzen von Objekten („CP Greifer“) sind ebenfalls patentrechtlich geschützt. Der Hersteller vertreibt das Produkt exklusiv, sodass eine Ausschreibung auch unter diesem Gesichtspunkt keinen Wettbewerb zwischen verschiedenen Vertreibern des Produktes schaffen würde.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
TED eSender: Publications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Siehe hierzu die Begründung in "5.1.6 Allgemeine Informationen"
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Offizielle Bezeichnung: Askion Vertriebs GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 705057
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Rang in der Liste der Gewinner: 1,00
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Campus Klinikum Lippe-Biobank
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/09/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Klinikum Lippe GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Lippe GmbH
Postanschrift: Röntgenstraße 18
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
Telefon: +495231724008
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Askion Vertriebs GmbH
Registrierungsnummer: DE239751010
Postanschrift: Gewerbepark Keplerstraße 17-19
Stadt: Gera
Postleitzahl: 07549
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3b7c5208-c117-4a1e-ac7a-9c88d0346b7f - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2024 15:07:03 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 567995-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 184/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/09/2024