Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Beschaffung einer Vollautomation im Zentrallabor des Universitätsklinikums Bonn

562657-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Beschaffung einer Vollautomation im Zentrallabor des Universitätsklinikums Bonn
OJ S 183/2024 19/09/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Bonn AöR
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung einer Vollautomation im Zentrallabor des Universitätsklinikums Bonn
BeschreibungZiel des Universitätsklinikums Bonn ist es, eine vollautomatisierte Geräteausstattung für die Labordiagnostik in der Krankenversorgung für die Bestimmung von verschiedenen Parametern mit einem höchstmöglichen Automationsgrad der Labordiagnostik auf qualitativ höchstem Niveau umzusetzen. Dabei soll eine möglichst geringe Personalbindung für die Prä- und Postanalytik sowie die Analytik selbst erreicht werden, und gleichzeitig sollen die verschiedenen, hierfür wesentlichen diagnostischen Disziplinen (Klinische Chemie, Immunologie sowie im optimalen Fall Möglichkeit der Anbindung der vorhandenen Hämatologiestraße XN 9000 von Sysmex sowie der beiden CN6000-Analyzer) soweit möglich in einem Gesamtkonzept vereinigt werden. Die Geräte/Systeme müssen den Ansprüchen eines universitären Maximalversorgers im Hinblick auf die Krankenversorgung und insbesondere hinsichtlich der Notfallversorgung gerecht werden. Es soll die Möglichkeit von Technologie-Upgrades im Rahmen des medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritts in Abstimmung zwischen den Vertragspartnern bestehen.
Kennung des Verfahrensa8b92ba5-7e9b-4b96-b99f-23d3061c559a
Interne Kennung2024_02_01
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Beschaffung einer Vollautomation im Zentrallabor des Universitätsklinikums Bonn
Beschreibung: Ziel des Universitätsklinikums Bonn ist es, eine vollautomatisierte Geräteausstattung für die Labordiagnostik in der Krankenversorgung für die Bestimmung von verschiedenen Parametern mit einem höchstmöglichen Automationsgrad der Labordiagnostik auf qualitativ höchstem Niveau umzusetzen. Dabei soll eine möglichst geringe Personalbindung für die Prä- und Postanalytik sowie die Analytik selbst erreicht werden, und gleichzeitig sollen die verschiedenen, hierfür wesentlichen diagnostischen Disziplinen (Klinische Chemie, Immunologie sowie im optimalen Fall Möglichkeit der Anbindung der vorhandenen Hämatologiestraße XN 9000 von Sysmex sowie der beiden CN6000-Analyzer) soweit möglich in einem Gesamtkonzept vereinigt werden. Die Geräte/Systeme müssen den Ansprüchen eines universitären Maximalversorgers im Hinblick auf die Krankenversorgung und insbesondere hinsichtlich der Notfallversorgung gerecht werden. Es soll die Möglichkeit von Technologie-Upgrades im Rahmen des medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritts in Abstimmung zwischen den Vertragspartnern bestehen.
Interne Kennung: 2024_02_01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetUniversitätsklinikum Bonn AöR
TED eSenderPublications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 940 116,20 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Für das Zentrallabor ist eine Erhöhung der Kapazität des cobas 8000-Analyzers notwendig. Zudem ist es nötig, die bestehenden Module der cobas 8000 und cobas 8100-Analyzer durch neue Module zu ersetzen. Dies ist auch dadurch notwendig, dass die bestehenden cobas 502-Analyzer spätestens zum 31.03.2027 und kurz später auch die cobas 702-Analyzer End of Service haben werden. In dieser gesamten Migrationsphase muss die Routine- und Notfallanalytik weiter reibungslos und störungsfrei 24/7 laufen können. Es stehen neben dem Hauptlabor, in dem sich die zurzeit betriebene cobas-Automation befindet, keine weiteren Räume/Laborflächen zur Verfügung, in denen Geräte aufgebaut oder betrieben werden können. Zusätzliche Module müssen auf den vorhandenen Flächen im Zentrallabor installiert werden. Bisher bestehen die analytischen Einheiten aus zwei leistungsstarken klinisch-chemischen cobas c702-Modulen, zwei weniger leistungsstarken klinisch-chemischen cobas c502-Modulen und drei immunologischen cobas e801-Modulen. Eine solche Migration ist nur mit den neuen Geräten von Fa. Roche realisierbar. An die vorhandene cobas-Automation können nur klinisch-chemische und immunologische Analyzer von Fa. Roche angeschlossen werden. Die Anlage an sich kann nicht außer Betrieb genommen werden, um an gleicher Stelle die Automation eines anderen Herstellers zu installieren, denn es muss kontinuierlich weiter die gesamte Patientenversorgung durch das Zentrallabor erfolgen. Zudem bietet kein anderer Hersteller Geräte mit allen benötigten Parametern und den spezifischen Anforderungen des Zentrallabors an die Assays an. Neben den eigentlichen Analysegeräten muss ein Probenarchiv in die neue Laborautomation integriert werden. Das cobas p501-Probenarchiv, in dem die Serum-/Plasma-/Urinproben für bis zu 7 Tage gekühlt für Nachforderungen asserviert werden, kann bei Funktions- oder IT-Störungen manuell geöffnet werden, um Proben wieder entnehmen zu können. Dies kann auch so dokumentiert werden, dass es nach Wiederinbetriebnahme nicht zu Funktionseinschränkungen wegen der manuell entnommenen Proben kommt. Kein auf dem Markt befindliches Kühlarchiv eines anderen Herstellers verfügt über diese wichtige Funktionalität. Bei allen anderen gibt es im Störungsfall keinerlei Möglichkeiten für einen Zugriff auf die Proben, so dass keine Nachforderungen von Laborparametern aus den entnommenen Blutproben mehr möglich sind, sondern bei den Patienten neue Blutproben entnommen werden müssen. Neben dem Aspekt der vermeidbaren Körperverletzung und den zusätzlichen Personal- und Sachkosten wäre ein solches Procedere nur bei stationären Patienten möglich. Alle ambulanten Patienten müssten erneut einbestellt werden, was noch sehr viel höhere Kosten und Unannehmlichkeiten für unsere Patienten verursachen würde. Da am UKB auch viele internationale Patienten behandelt werden, wäre dies auch gar nicht immer möglich. Daher ist diese Funktionalität nicht verzichtbar und macht es notwendig, weiterhin mit dem cobas p501 zu arbeiten. Zur Diagnostik des Myokardinfarkts werden in der Laboratoriumsmedizin prinzipiell zwei herzmuskelspezifische Parameter eingesetzt, die sich strukturell unterscheiden: hochsensitives Troponin T und hochsensitives Troponin I. Das hochsensitive Troponin T ist von Roche patentiert. Damit sind alle auf der Welt gemessenen Troponin T-Werte mit demselben Assay von Roche ermittelt und alle Troponin T-Werte, auch die, die bei Patienten im Verlauf in anderen Krankenhäusern oder Laboren gemessen werden, direkt miteinander vergleichbar. Das ist in der Verlaufsdiagnostik eines Patienten von unschätzbarem Wert. Speziell in Bonn wird in den anderen Krankenhäusern (Johanniter-Krankenhaus und Gemeinschaftskrankenhaus) ebenfalls mit dem Troponin T-Assay von Roche gearbeitet. Eine Umstellung vom Troponin T hs-Assay von Roche auf einen Troponin I-Assay eines anderen Herstellers würde für die Kliniker am UKB eine zeitnahe effektive Behandlung bei allen Patienten, die aus den Bonner Kliniken ins UKB zugewiesen werden nicht mehr möglich machen. Das Rule-out bei einem Myokardinfarkt basiert auf zwei Troponinwerten, die in Folge gemessen werden müssen. Die Kinetik des Anstiegs ist für die Beurteilung entscheidend und kann nur bewertet werden, wenn die beiden Werte mit dem genau gleichen Assay gemessen wurden. Im Bereich der Tumormarkerdiagnostik ist es nicht nur problematisch, dass die Mitbewerber gar nicht alle erforderlichen Tumormarker anbieten (Calcitonin, CYFRA-21-1, HE4, proGRP, NSE, S100 und SCC), sondern dass es im Bereich der Tumormarkerdiagnostik wie beim Troponin I keine Standardisierung der Assays gibt. In der Tumormarkerdiagnostik arbeitet jeder Hersteller generell mit eigenen Antikörpern und anderen eigenen Kalibratoren für die angebotenen Immunoassays. Daher sind die Ergebnisse unterschiedlich hoch und nicht miteinander vergleichbar bzw. auch nicht umrechenbar. Da die Messung von Tumormarkern nur in der Verlaufsdiagnostik einer onkologischen Erkrankung eingesetzt wird, ist es absolut notwendig, dass alle Messungen im Verlauf bei einem Patienten immer mit dem gleichen Assay durchgeführt werden. Aus diesem Grund muss ein Laborbefund immer eine Angabe über die verwendete Bestimmungsmethode enthalten. Tumormarkerwerte, die mit unterschiedlichen Testverfahren ermittelt wurden, können nicht miteinander verglichen werden und dadurch Ursache von fatalen Fehlinterpretationen sein, die eine Über- oder Untertherapie zur Folge haben können. Wenn es nötig wäre, einen Tumormarkerassay zu wechseln, müssten über einen Zeitraum von einem Jahr beide Messverfahren vorgehalten werden, alle Werte parallel mit beiden Assays gemessen und auf den Befunden ausgegeben werden. Die Umstellung der Tumormarkerassays auf einen anderen Hersteller ist am UKB aus allen diesen Gründen keine realisierbare Option.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRoche Diagnostics Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsFinales Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert der Ausschreibung1 940 116,20 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2024_02_01
Datum der Auswahl des Gewinners17/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetUniversitätsklinikum Bonn AöR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Postanschrift: Venusberg-Campus 1  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 287-10425
Internetadresse: www.ukbonn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Roche Diagnostics Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: HRB 708167
Postanschrift: Sandhofer Straße 116  
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68305
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 202d0fa3-393d-4c9e-8dc1-f0bfd232028d  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2024 11:36:27 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 562657-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 183/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/09/2024

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