1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Release-Wechsel des Vertriebshintergrundsystems von PT120 auf PTnova
Beschreibung: Das bestehende Vertriebshintergrundsystem der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG), vertreten durch das Release PT120, bedarf dringend einer Modernisierung, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden. Die DVG beabsichtigt daher, das Release PT120 auf das neue Release PTnova zu aktualisieren. PTnova stellt ein zentrales Kundenmanagementsystem für Verkehrsunternehmen dar. Sein modularer Aufbau ermöglicht die umfassende Unterstützung aller nachfolgend aufgeführten Vertriebswege und -prozesse. Darüber hinaus bietet es ein bedarfsgerechtes Beschwerde- und Kundenbeziehungsmanagement und gewährleistet die automatische Übertragung aller Verkaufsdaten in verdichteter Form an die SAP-Finanzbuchhaltung. PTnova erfüllt nicht nur die quantitativen und qualitativen Anforderungen eines zeitgemäßen Vertriebssystems, sondern ist auch vollständig kompatibel mit den technischen Anforderungen unserer aktuellen IT-Systemlandschaft. Es folgt aktiv der technologischen Entwicklung des SAP-Kernsystems und des Hauptbuchs. Zudem sind alle Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig integriert. Mit der geplanten Aktualisierung auf PTnova streben wir eine effiziente und zukunftssichere Vertriebslösung an, die den Ansprüchen unserer Kunden und den regulatorischen Vorgaben gleichermaßen gerecht wird. Der PTnova Lieferumfang umfasst die folgenden Funktionsbausteine (ggf. in weiteren Ausbaustufen) zur Abbildung aller Vertriebsprozesse und einer 360 Grad Sicht auf den Kunden: 1. Baseline – Basisfunktionen wie Tarifverwaltung, Fahrbereiche, Linien- und Haltestellenorganisation. 2. Vertragsmanagement – Abonnement. 3. Deliktverfolgung – erhöhtes Beförderungsentgelt und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten 4. Freier Verkauf – Abrechnung der Verkaufseinnahmen von eigenem Personal, Vertriebspartnern, Subunternehmern, Kundenzentren, Verkaufsgeräten und Endkunden. 5. Finanzen – Nebenbuchhaltungs-Funktionalitäten von PTnova für die Nutzung der Hauptbuchhaltung FI und der Debitoren im Nebenbuch sowie zusätzliche erweiterte Rechnungswesen-Funktionalitäten. 6. Materialverwaltung – Abbildung der Materialstammdaten und bestandsführenden Organisationsstrukturen (Werke, Lagerorte) sowie der Prozesse der Bestandsführung wie z. B. Wareneingang, Warenausgang, Warenbewegungen innerhalb der Organisation und mit externen Geschäftspartnern, Inventur. 7. CRM – Kontakt- und Beschwerdemanagement, Kundenservice. 8. iDMD - Integration von digitalen Mobilitätsdiensten. 9. eTicore- Aktualisierung des Sicherheitsmanagements von eTicket Deutschland. 10. Aktionslistenmanagement – Übertragung von Tickets via Aktionsliste an Terminals. 11. Einführung des PKM VRR – Produkt & Kontrollmodul zur besseren Übermittlung und Aktualisierung von Tarif-, Kontroll- & Verkaufsdaten. 12. Account-Based-Ticketing – Verkauf von Account basierenden Tickets aus Cloud-Lösungen.
Kennung des Verfahrens: 98884d9a-2492-497a-b7c4-ca086c353c8e
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Release-Wechsel des Vertriebshintergrundsystems von PT120 auf PTnova
Beschreibung: Release-Wechsel des Vertriebshintergrundsystems von PT120 auf PTnova
Interne Kennung: DVG-GT8ND
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
TED eSender: Publications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die Auftragsvergabe an die HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Amsinckstraße 34, 20097 Hamburg wird vergaberechtlich darauf gestützt , dass der Beschaffungsbedarf nur von einem Unternehmen erbracht werden kann, da die Rechte am Einsatz des Quellcodes allein beim Nutzungsrechteinhaber liegen. Der Beschaffungsbedarf ist auch Bestandteil der Daseinsvorsorge der Auftraggeber und unerlässlich für die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen der Auftraggeber. Der Vertragsschluss soll mit dem bereits in der Vergangenheit involvierten Unternehmen erfolgen, sodass keine Lücke in der Erbringung der Leistungen der Daseinsvorsorge erfolgt. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, da - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, - die Gründe tatsächlich vorhanden sind, - und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Die Installation von PTnova durch die HanseCom ist aufgrund von technischen und wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt. Ferner gab es keine Alternativen sowie ist mangelnder Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Ort: Köln Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Registrierungsnummer: DE811271613
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Bungertstraße 27
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 203 604 3760
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ebf797c7-d531-4cbf-a6a1-03fb0871a939 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2024 09:52:36 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 559243-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 182/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/09/2024