2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen, 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird begrenzt. Die Mindestanzahl der zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber darstellt, beträgt: drei Bewerber Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Die Auswahl der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, richtet sich nach den folgenden objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien: Auswahlkriterium Nr. 1: Qualität der Referenzen Die Qualität der Referenz wird anhand des Musters aus Anlage ermittelt. Das Klinikum addiert die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus der Anlage. Die Vergabestelle legt dazu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. Es gilt folgende Formel: P = (Pni ./. Pmin) * 200 P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriteri-um Pmax= 200 Punkte Auswahlkriterium Nr. 2: Beschreibung der Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung hat Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, d.h. für die Leistungserbringung verfügbar hat. Die Bewertung der vom Bewerber eingereichten Unterlagen und Darstellungen durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungs- und Prognosespielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung. Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: 1. Punkte 0: Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend 2. Punkte 1: Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten; Ausstattung und Ausrüstung sind erheblich schlechter als in anderen Anträgen; insgesamt mangelhaft 3. Punkte 2: Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten; Ausstattung und Ausrüstung sind deutlich schlechter als in anderen Anträgen; insgesamt ausreichend 4. Punkte 3: Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können; Ausstattung und Ausrüstung lassen eine durchschnittliche Leistung erwarten; insgesamt befriedigend 5. Punkte 4: Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, Ausstattung und Ausrüstung lassen eine gute Leistung erwarten; insgesamt gut 6. Punkte 5: Gut strukturierte Angaben, Ausstattung und Ausrüstung lassen eine weit überdurchschnittliche, sehr gute Leistung erwarten; insgesamt sehr gut Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Zuschlagskriterium errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Wertungspunktzahl je Unterkriterium mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. Es gilt folgende Formel: P = (Pni ./. Pmin) * 50 P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= 50 Anträge, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Auswahlkriterium Nr. 3: Konzerngrundsätze zu den allgemeinen Menschenrechten Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Konzerngrundsätze zu den allgemeinen Menschenrechten das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, d.h. für die Leistungserbringung verfügbar hat. Die Bewertung der vom Bewerber eingereichten Unterlagen und Darstellungen durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungs- und Prognosespielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung. Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: 1. Punkte 0: Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend 2. Punkte 1: Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten; Ausstattung und Ausrüstung sind erheblich schlechter als in anderen Anträgen; insgesamt mangelhaft 3. Punkte 2: Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten; Ausstattung und Ausrüstung sind deutlich schlechter als in anderen Anträgen; insgesamt ausreichend 4. Punkte 3: Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können; Ausstattung und Ausrüstung lassen eine durchschnittliche Leistung erwarten; insgesamt befriedigend 5. Punkte 4: Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, Ausstattung und Ausrüstung lassen eine gute Leistung erwarten; insgesamt gut 6. Punkte 5: Gut strukturierte Angaben, Ausstattung und Ausrüstung lassen eine weit überdurchschnittliche, sehr gute Leistung erwarten; insgesamt sehr gut Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Zuschlagskriterium errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Wertungspunktzahl je Unterkriterium mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. Es gilt folgende Formel: P = (Pni ./. Pmin) * 50 P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= 50 Anträge, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Gesamtauswahlentscheidung Es werden die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den jeweils erzielten Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Der Teilnahmeantrag mit der pro Auswahlkriterium höchsten Punktzahl gemäß Anlage 1 erhält die volle, diesem Kriterium unter 6.3 zugewiesene Punktzahl. Die übrigen Teilnahmeanträge erhalten in Relation weniger Punkte (inverser Dreisatz). Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Benachrichtigung Teilnahmeanträge Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Konkurs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Korruption: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vergleichsverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Entrichtung von Steuern: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.