Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Feuerwehr Heimerzheim - Tragwerksplanung

556395-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Feuerwehr Heimerzheim - Tragwerksplanung
OJ S 181/2024 17/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Swisttal
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFeuerwehr Heimerzheim - Tragwerksplanung
BeschreibungDie Gemeinde plant einen Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Heimerzheim am bestehenden Standort, der Schützenstraße 28. Durch die Katastrophe wurden die bereits sanierungsbedürftige Fahrzeughalle sowie der angrenzende Sozialtrakt stark beschädigt. Die Gebäude wurden bis in eine Höhe von etwa zwei Metern überflutet. Für den geplanten Ersatzneubau wird auch die Leistung der Tragwerksplanung erforderlich.
Kennung des Verfahrens0111b855-0079-47e4-84db-f9e867865830
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Betrugsbekämpfung§ 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Konkurs§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Fachplanung Tragwerksplanung
Beschreibung: Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkrege- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an städtebaulicher Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Die Gemeinde plant einen Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Heimerzheim am bestehenden Standort, der Schützenstraße 28. Durch die Katastrophe wurden die bereits sanierungsbedürftige Fahrzeughalle sowie der angrenzende Sozialtrakt stark beschädigt. Die Gebäude wurden bis in eine Höhe von etwa zwei Metern überflutet. Für den geplanten Ersatzneubau wird auch die Leistung der Tragwerksplanung erforderlich.
Interne Kennung: HWSB21_SWI_M1-10_V023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungAllgemeine Anforderungen zur Eignung
BeschreibungFür die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Verlangen z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium, - Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
BeschreibungDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 11.3 - VgV des Dokuments 11-VgV auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungErklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto)
BeschreibungJährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 190.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Die Einreichung einer Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungEigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung
BeschreibungErforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Der AG behält sich vor, vor die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen ist eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAngabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
BeschreibungEs sind mindestens 3 technische Fachkräfte anzugeben. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungGeeignete Referenzen des Bieters
BeschreibungBei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung zwei Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils Folgendes: • Nachweis von mindestens vier Referenzleistungen Tragwerksplanung o Tragwerksplanung gemäß § 49 ff iVm. Anlage 14 HOAI 2021, o alle Grundleistungen, o mit der Honorarzone III, o Leistungsphasen 2 bis 6, o Bauvolumen Kostengruppe 300 min. 2.600.000 Euro, o Abschluss der Leistungsphase 6 innerhalb der letzten fünf Jahre sowie • Nachweis von mindestens zwei Referenzleistungen BIM o Tragwerksplanung gemäß § 49 ff iVm. Anlage 14 HOAI 2021, o alle Grundleistungen, o mit der Honorarzone III, o Leistungsphasen 2 bis 6, o Bauvolumen Kostengruppe 300 min. 2.600.000 Euro, o BIM Level 1, o Abschluss der Leistungsphase 6 innerhalb der letzten fünf Jahre oder seit eineinhalb Jahren laufend Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das gilt nicht, soweit hinsichtlich der BIM-Referenzen zugelassen ist, dass noch laufende Referenzen die Anforderungen erfüllen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11.9-VgV) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. (Deckblatt und Referenzbeschreibung)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAngabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt
BeschreibungErforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungEigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
BeschreibungErforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungEigenerklärung zu drittstaatlichen Subventionen
BeschreibungErforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
BeschreibungErforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen des Projektleiters (Gewichtungsfaktor 45)
Beschreibung: Bei dem Kriterium „Persönliche Referenzen des Projektleiters“ geht es darum, durch die persönlichen Referenzen nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person bereits Leistungen der Tragwerksplanung mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen selbst erbracht hat: • Tragwerksplanung gemäß § 49 ff iVm. Anlage 14 HOAI 2021, • alle Grundleistungen, • mit der Honorarzone III, • Leistungsphasen 2 bis 6, • Bauvolumen Kostengruppe 300 min. 2.600.000 Euro, • Abschluss der Leistungsphase 6 innerhalb der letzten fünf Jahre sowie • Min. in stellvertretender Position erbracht Hinsichtlich der nachzuweisenden Referenzen gilt als Mindestanforderungen, dass mindestens zwei Referenzen neben den oberhalb dargestellten Anforderungen zusätzlich folgende Anforderung erfüllen müssen: • BIM Level 1 Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Vorlage einer persönlichen Referenz, die das vorgenannten Kriterien erfüllt, eine Mindestanforderung darstellt. Wird keine Referenz vorgelegt, welche den Anforderungen genügt, erfolgt der automatische Ausschluss des Angebotes, unabhängig von der im Übrigen vorgelegten Anzahl an Referenzen. (Deckblatt und Referenzbeschreibung)

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen des stellvertretenden Projektleiters (Gewichtungsfaktor 25)
Beschreibung: Bei dem Kriterium „Persönliche Referenzen des stellvertretenden Projektleiters“ geht es darum, durch die persönlichen Referenzen nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person bereits Leistungen der Tragwerksplanung mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen selbst erbracht hat: • Tragwerksplanung gemäß § 49 ff iVm. Anlage 14 HOAI 2021, • alle Grundleistungen, • mit der Honorarzone III, • Leistungsphasen 2 bis 6, • Bauvolumen Kostengruppe 300 min. 2.600.000 Euro, • Abschluss der Leistungsphase 6 innerhalb der letzten fünf Jahre sowie • Min. in stellvertretender Position erbracht Hinsichtlich der nachzuweisenden Referenzen gilt als Mindestanforderungen, dass mindestens eine Referenzen neben den oberhalb dargestellten Anforderungen zusätzlich folgende Anforderung erfül-len müssen: • BIM Level 1 Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Vorlage einer persönlichen Referenz, die das vorgenannten Kri-terien erfüllt, eine Mindestanforderung darstellt. Wird keine Referenz vorgelegt, welche den Anforderungen genügt, erfolgt der automatische Ausschluss des Angebotes, unabhängig von der im Übrigen vorgelegten Anzahl an Referenzen. (Deckblatt und Referenzbeschreibung)

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (Gewichtungsfaktor 30)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18428159
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18428159
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Swisttal
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005061
Postanschrift: Rathausstr. 115  
Stadt: Swisttal
Postleitzahl: 53913
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 02255-3090
Internetadresse: https://www.swisttal.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE812110859
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 0221-1473045
Fax: 0221-1472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5a465b9c-d04c-44a2-a6ba-9e010f6c884f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/09/2024 23:20:04 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 556395-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/09/2024

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