Deutschland – Bauarbeiten – Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für den Neubau Haus A, 1. Bauabschnitt

553784-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für den Neubau Haus A, 1. Bauabschnitt
OJ S 180/2024 16/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKlinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für den Neubau Haus A, 1. Bauabschnitt
BeschreibungDer Auftraggeber plant den Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neu-bau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der Häuser A, B und E. Gegenstand des Auftrags ist Planung und Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neubau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der Häuser A, B und E im Wege eines sog. Partnering-Modells mit Pre-Construction- und ggfls. daran anschließender Construction-Phase.
Kennung des Verfahrens7b779b73-cf92-49c9-8ae6-0bed55044659
Interne KennungVB-315
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStuttgart
Postleitzahl70174
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBeschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. der o.g. Ziff. 2.3 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: 1) Projektvolumen Referenz zu b) a. Projektvolumen der Referenz zwischen brutto EUR 60 Mio. und bis 90 Mio. 1 Punkt b. Projektvolumen der Referenz zwischen über brutto EUR 90 Mio. und bis 120 Mio. 2 Punkte c. Projektvolumen der Referenz über brutto EUR 120 Mio. 3 Punkte Es wird die beste Referenz gewertet. Bei diesem Kriterium können also maximal 3 Punkte erzielt werden. 2) Komplexität der Referenz zu c) a. Bei dem in Ziff. 2.3 unter c) genannten technisch komplexen Projekt handelt es sich um ein Projekt mit einer hohen Energieeffizienz im Bereich der technischen Gebäudeausstattung 2 Punkte b. Bei dem in Ziff. 2.3 unter c) genannten technisch komplexen Projekt handelt es sich um ein Projekt in Innenstadtlage mit herausfordernder Baulogistik, das mit der Situation des ausgeschriebenen Projekts vergleichbar ist 2 Punkte Es werden max. zwei Referenzen gewertet. Bei diesem Kriterium können also maximal 4 Punkte erzielt werden. 3) Komplexität a. Eine Referenz erfüllt zwei der in Ziff. 2.3 unter b) bis d) genannten Kriterien 2 Punkte b. Eine Referenz erfüllt drei der in Ziff. 2.3 unter b) bis d) genannten Kriterien 3 Punkte Es wird die beste Referenz gewertet. Bei diesem Kriterium können also maximal 3 Punkte erzielt werden. 4) Erfahrung Partnering a. Der Bieter kann zwei Referenzen gem. der in Ziff. 2.3 unter d) genannten Kriterien vorweisen 2 Punkte b. Der Bieter kann drei Referenzen gem. der in Ziff. 2.3 unter d) genannten Kriterien vorweisen 3 Punkte Bei diesem Kriterium können maximal 3 Punkte erzielt werden. Insgesamt können max. 13 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleich stand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, geht der Auftraggeber wie folgt vor: Entscheidend ist zunächst die bessere Punktzahl des Kriterium 1) Projektvolumen Referenz zu b). Sollte dann immer noch Punktegleichstand vorliegen wieder der Bieter besser bewertet, der beim Kriterium 3) Komplexität mehr Punkte hat. Sollte auch dann noch Gleichstand bestehen wird der Bieter besser bewertet, der im Kriterium 4) Partnering besser bewertet wird. Sollte schließlich auch dann noch Gleichstand bestehen, wird der Bieter besser bewertet, der im Kriterium 1) Projektvolumen Referenz zu 1) die aktuellere Referenz vorlegen kann. 4. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Ergeben sich für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sich spätestens zu der oben im Zeitplan unter I.12 „Voraussichtlicher Zeitplan“ genannten Frist zur Stellung von Bewerberfragen über das E-Vergabe-Portal zu registrieren (falls noch nicht geschehen) und über das E-Vergabe-Portal seine Bewerberfrage(n) unter Bezugnahme auf dieses Vergabeverfahren zu stellen und auf die Unklarheiten bzw. Fehler hinzuweisen. Anfragen außerhalb des E-Vergabe-Portals werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bewerbers besteht. 5. Ergänzende Hinweise Der Auftraggeber kann Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, der/die nach dem Ergebnis dieser Prüfung die Anforderungen an die Eignung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
BetrugsbekämpfungDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Entrichtung von SteuernDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
ZahlungsunfähigkeitDer Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für den Neubau Haus ABE, 1. Bauabschnitt
Beschreibung: Der Auftraggeber plant den Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neu-bau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der Häuser A, B und E. Gegenstand des Auftrags ist Planung und Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neubau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der Häuser A, B und E im Wege eines sog. Partnering-Modells mit Pre-Construction- und ggfls. daran anschließender Construction-Phase. --- Information zu den Fristen (Teilnahmeantrag): Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14.10.1024 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14 Uhr
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der ausgewählte Baupartner wird in einem ersten Schritt (sog. Pre-Construction-Phase) die Baubarkeit der vorliegenden Planung untersuchen und die Planung unter verschiedenen Gesichtspunkten (bspw. Wirtschaftlichkeit, Realisierungszeitraum, Bau- und Verkehrslogistik) gemeinsam mit dem seitens des Auftraggebers bereits beauftragten Architekten und den Fachplaner optimieren („Value Engineering“). Der Baupartner hat bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zu erreichenden Zielpreis für die Erbringung der Planungs- und Bauleistungen für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme anzubieten. Dieser Zielpreis ist fortwährend im Rahmen der Pre-Construction-Phase zu berücksichtigen („Design-to-cost“). Zum Ende der partnerschaftlichen Pre-Construction-Phase erfolgt seitens des Baupartners die Abgabe des Endpreisangebots für die nächste Auftragsstufe, die vor allem die bauliche Umsetzung des Projekts umfasst. Dieses Angebot bildet die Basis für die Entscheidung des Auftraggebers über die Beauftragung der zweiten Phase (sog. Construction-Phase). Der Baupartner wird, wenn sich während der Pre-Construction-Phase keine grundsätzlichen Vorbehalte ergeben, die einer Projektrealisierung entgegenstehen, mit der Ausführungsplanung sowie der Umsetzung der Bauleistung (Construction-Phase) im Rahmen eines GMP-Vertrags beauftragt. Es ist ein Auftragsversprechen zugunsten des Baupartners unter bestimmten Umständen, insbesondere bei Einhaltung des Zielpreises im Rahmen des Endpreisangebots, beabsichtigt. Wird die Construction-Phase nicht beauftragt, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen auf Basis des für die Pre-Construction-Phase angebotenen Vergütung honoriert.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungGeforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
BeschreibungGeforderte Mindeststandards zur Berufsausübung: 1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen. Er hat außerdem Eigenerklärungen zu Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Detaillierte Angaben zu den Verfahrensstufen und den jeweiligen Anforderungen/Bedingungen sind diesem Verfahrensleitfaden (Abschnitt II.) zu entnehmen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; b) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des Auf-enthG, § 19 des MiLoG, § 21 des SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen. d) Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohn-gesetz – LTMG) eingehalten werden. Mindestanforderung: Der Gesamtjahresumsatz (vgl. oben Ziff. 3)) netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt über EUR 120,0 Mio. liegen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte (ab der Ebene Projektleitung/Oberbauleitung/Fachbauleitung) des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. b) Angabe eines abgeschlossenen Referenzobjekts über kombinierte Planungs- und Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Klinikgebäudes, eines Gebäudes aus dem Gesundheitswesen mit ähnlich komplexen Anforderungen, einem Forschungs- oder Laborgebäude oder einem sonstigen Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen mit Kosten von mind. EUR 60 Mio. brutto. Erforderlich für die Berücksichtigung der Referenz ist, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft keine Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt wurde. Die Fertigstellung muss in den letzten 7 Jahren erfolgt sein (d.h. nach dem 01.10.2017). c) Angabe mind. eines abgeschlossenen Referenzobjekts über kombinierte Planungs- und Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Gebäudes (Hochbau) mit Kosten von mind. EUR 120 Mio. brutto. Die Fertigstellung muss in den letzten 7 Jahren erfolgt sein (d.h. nach dem 01.10.2017). Das Referenzobjekt soll außerdem folgende Anforderungen erfüllen: i. Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um ein technisch komplexes Projekt mit einer hohen Energieeffizienz im Bereich der technischen Gebäudeausstattung. ii. Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um ein Projekt in Innenstadtlage mit herausfordernder Baulogistik, das mit der Situation des ausgeschriebenen Projekts vergleichbar ist. d) Angabe eines abgeschlossenen Referenzobjekts für den schlüsselfertigen Neubau eines Gebäudes (Hochbau), dem ein zweistufiger Partnering-Vertrag zugrunde lag. Die Fertigstellung muss in den letzten 7 Jahren erfolgt sein (d.h. nach dem 01.10.2017). Das Referenzobjekt soll außerdem sämtliche folgende Anforderungen erfüllen: i. Das Projekt muss sich aus einer Pre-Construction- und einer Construction-Phase zusammensetzen, bei der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft also vor der Bauausführung (Construction-Phase) frühzeitig in die Planung einbezogen war und beispielsweise Leistungen der Beratung des Auftraggebers, der Prüfung und Optimierung der Planung, der Kostenvalidierung oder der Bauvorbereitung erbracht hat (Pre-Construction-Phase). ii. Bei dem Projekt muss jedenfalls für die Construction-Phase eine „Garantierte Maximalpreis-Vergütung“ (GMP-Vertrag) vereinbart gewesen sein. iii. Bei dem Projekt muss jedenfalls für die Construction-Phase die Vergütungsermittlung über ein cost plus fee-Modell im open-book-Verfahren stattgefunden haben. Die Kriterien der Ziff. b) bis d) können auch mit einer Referenz nachgewiesen werden. Für jede Referenz ist das Formblatt B_04_Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen (max. 2 Seiten pro Projekt) angefügt werden. Die Vorlage von mehr als insgesamt sechs vergleichbaren Referenzen ist nicht erwünscht.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: - Termin- und Baulogistikkonzept // 25 (Gewichtung in %) - Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals // 10 (Gewichtung in %) - Konzepte zu Strukturierung und Herangehensweise // 10 (Gewichtung in %) - Bewertung von Workshops // 5 (Gewichtung in %)

Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: - Zielpreis // 25 (Gewichtung in %) - Vergütung in der Pre-Construction-Phase // 5 (Gewichtung in %) - Zuschläge // 10 (Gewichtung in %) - Bonusverteilung // 10 (Gewichtung in %)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/38782
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 25/10/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/01/2025 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss173 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
BeschaffungsdienstleisterKlinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Registrierungsnummer: +49 71127832414
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 0711 278 32414
Fax: 0711 278 32119
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Registrierungsnummer: 071127832414
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 278 32414
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: +49 721 9260
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 9260
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 60897eba-cafb-4030-b435-211a97550536 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/09/2024 13:19:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 553784-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 180/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/09/2024

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Beuren (bei Nürtingen)
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