1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Projektbau GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 13TEI03849 ABS/NBS Karlsruhe - Basel PfA 9.0 Müllheim - Auggen
Beschreibung: Erstellung Inspektions- und Instandhaltungskonzepte für Bauwerke des PfA 9.0
Kennung des Verfahrens: 8f31da47-a271-4794-82bd-4b0958ae1fa7
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: ABS/NBS Karlsruhe - Basel PfA 9.0 Müllheim - Auggen
Beschreibung: Erstellung Inspektions- und Instandhaltungskonzepte für Bauwerke des PfA 9.0
Interne Kennung: 13TEI03849
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Projektbau GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 178 836,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Mailänder Ingenieur Consult GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 13TEI03849
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 178 836,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 13TEI03849 Mailänder Ingenieur Consult GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/09/2013
Datum des Vertragsabschlusses: 01/10/2013
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 339566-2013
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: AO112 Die DB Station&Service AG plant derzeit den Neubau des Empfangsgebäudes am BF Müllheim. Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 03. Juli 2020 besteht eine Pflicht zur Erstellung eines Wärmeschutznachweises, um den Energiebedarf und die Energieverluste des Gebäudes zu berechnen. Die letzte Novelle ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Durch das GEG werden Anforderungen an die wärmeschützende Gebäudehülle bzw. die Installation der haustechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Warmwasser, etc.) gestellt, die beim Planen und Bauen einzuhalten sind. Der Wärmeschutznachweis weist nach, dass das Gebäude so geplant ist, dass es den Vorgaben des GEG entspricht. Dies bezieht sich auf den Heizwärmebedarf für das Gebäude sowie auf die Wärmeverluste durch die Außenhülle. Für die Ausschreibungsunterlagen, die aktuell erstellt werden, ist der Nachweis zwingend erforderlich. Entsprechend werden zusätzliche Planungsleistungen für die Erstellung eines Wärmeschutznachweises gemäß den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) notwendig, die im Hauptvertrag aus dem Jahr 2013 sowie den bereits bestellten Nachträgen nicht vorgesehen waren. Der Baubeginn des Empfangsgebäudes am Bf Müllheim ist für das 1. Quartal 2025 vorgesehen. Der AN ist über den Hauptvertrag und den Nachtrag 22-14 (EG Müllheim) bereits mit den Planungsleistungen für die Lph. 3, 6 und 7 für das Empfangsgebäude in Müllheim beauftragt. Er hat die Ortskenntnis und die gesamte bisherige Planung durchgeführt. Er ist sofort arbeitsfähig. Der Mehraufwand durch einen neuen AN ist wirtschaftlich unverhältnismäßig. Für die Ausschreibungsunterlagen, die durch den AN aktuell erstellt werden, ist der Nachweis zwingend erforderlich. Der Wärmeschutznachweis ist auch als Bauvorlage ein Teil des Bauantrags. Ein weiterer AN würde erhebliche Schwierigkeiten in der Koordination der Leistungen bringen. Ein Wechsel des AN würde zudem deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, die Terminschiene könnte nicht mehr gehalten werden und könnte die Inbetriebnahme wäre stark gefährdet. AO 113 Gemäß Punkt 3.14 der Anlage 01.2 Objektplanung Ingenieurbauwerke des Hauptvertrages mit dem AN sind im Rahmen der beauftragten Leistungsphase 3 die Ablöseberechnungen gemäß "Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge der Erhaltungskosten für Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke -Ablösungsrichtlinien 1980” aufzustellen. Diese wurden bereits 2010 durch die Einführung der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV ersetzt. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 31.05.2021 wurde die ABBV zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz nochmals geändert. Die Änderungen sind am 01.07.2021 in Kraft getreten. Aufgrund des Ersetzens der Ablösungsrichtlinien durch die ABBV bzw. der Novellierung der ABBV ist nun als zusätzliche Leistung das Erstellen der finalen Ablöseberechnungen für nachfolgende Bauwerke gemäß aktueller ABBV erforderlich: B378 (Bauwerks NR. 617), EÜ Parkplatz-zufahrt (BW-Nr. 624a), EÜ Klemmbach (BW-Nr. 621a), EÜ K4946 (BW-Nr. 626), StrÜ Wirtschaftsweg (BW-Nr. 614a), EÜ Hügelheimer Runs und Fußweg (BW-Nr. 613) und EÜ Zinkener Weg (BW-Nr. 615). Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, da im Rahmen des Hauptvertrages lediglich im Rahmen der Lph. 3 die vorläufige Ablöseberechnung beauftragt war. Zusätzlich haben sich inzwischen die gesetzlichen Vorgaben (s.o.) geändert. Priorität hat zunächst die Erstellung der Ablöseberechnung für die B378, die am 11.12.2023 in Betrieb genommen wurde. Gemäß §2 ABBV ist innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme eines Bauwerks die endgültige Ablösungsberechnung durchzuführen und dem Kreuzungspartner zur Prüfung vorzulegen. Der Kreuzungspartner hat nach Vorlage der Ablösungsberechnung weitere sechs Monate Zeit zur Prüfung der Berechnung. Spätestens nach Ablauf dieser Frist ist der Ablösungsbetrag auszuzahlen. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Zinsanspruch. Da noch keine Kreuzungsvereinbarung für die B378 gezeichnet ist, ist der AG aktuell in Verhandlung mit dem RP, ob diese Zeitschiene in diesem Fall so anwendbar ist. Dennoch sollte der Entwurf für die Ablöseberechnung möglichst am 10.06.2024 ans Regierungspräsidium übergeben werden. Mit der Erstellung der vorläufigen Ablöseberechnung ist der AN bereits beauftragt. Der Mehraufwand durch einen neuen AN ist wirtschaftlich unverhältnismäßig. Da ein zweiter AN keinerlei Vorkenntnisse hätte und sich erst vollständig in die vorliegende Planung einarbeiten müsste, müsste dieser Einarbeitungsaufwand zusätzlich vergütet werden. Auch bei der Projektleitung würden dadurch erhebliche Mehraufwendungen entstehen (u.a. durch zusätzliche Besprechungen, etc.). Entsprechend würden durch den Wechsel des AN beträchtliche Synergieeffekte, die durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung entstehen, verloren gehen. Durch den Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. Im Falle einer Neuausschreibung der Leistungen müsste zudem der Einarbeitungsaufwand des neuen Planers zusätzlich vergütet werden. Die Beauftragung an Dritte wäre entsprechend mit Zusatzkosten verbunden gewesen. Darüber hinaus ist durch die Fristen gemäß §2 ABBV eine zügige Bearbeitung der Leistung erforderlich. Aktuell betrifft dies die B378, s.o. Wenn die Ablöseberechnung verspätet erstellt und fertiggestellt wird, sind Zusatzkosten in Form von 4% Zinsen jährlich für den AG die Folge.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: AO112 Erstellung Wärmeschutznachweis für Empfangsgebäude am BF Müllheim AO 113 AO 113 – Endgültige Ablöseberechnungen für mehrere Bauwerke im PfA 9.0
Abschnittskennung: CON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Projektbau GmbH
Registrierungsnummer: xx
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219385045
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Mailänder Ingenieur Consult GmbH
Registrierungsnummer: xxxx
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: xxx
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fb8aeda1-ea12-468e-ac3c-41155df09fa3 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 555538-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 180/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/09/2024