5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34139100 Fahrgestelle mit Führerhaus
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche Informationen: Los 1: noch zu benennender Aufbauhersteller innerhalb Europas Los 2: Aufbauhersteller (Los 1) Los 3: Aufbauhersteller (Los 1) Los 4: Aufbauhersteller (Los 1)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Ergänzende Angaben zu den Ausführungsfristen: * Beginn: schnellstmöglich Ende: Los 1: schnellstmöglich - spätestens 26 Monate nach Auftragsvergabe Los 2: schnellstmöglich, in Absprache mit Los 1 Fahrgestell-/Aufbauhersteller Los 3: schnellstmöglich, in Absprache mit Los 1 Fahrgestell-/Aufbauhersteller Los 4: schnellstmöglich, in Absprache mit Los 1 Fahrgestell-/Aufbauhersteller * Nebenangebote werden nicht zugelassen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nr. 3.2 des Angebotes) - Erklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei ausländischen Bietern des für sie zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen wird einschl. Benennung des/der Unternehmen(s), dessen/deren Verpflichtungerklärung und Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe, Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) - Ggfs. Bietergemeinschaftserklärung (Nr. 6.1 des Angebotes, Anlage "Bietergemeinschaftserklärung", Eigenerklärung zu Ausschlussgründen für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft) - Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s) und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe, Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.3 des Angebotes, Anlage "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen gem. § 36 VGV"). - Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1_) in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Los 1, Anlage "Referenzliste") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Name des/der Nachunternehmer und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Nachunternehmer", Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Nachweis: Bestätigung der Referenzgeber - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstige Nachweise und Erklärungen zum Angebot
Beschreibung: Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotes) - Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotes) - Detaillierte Fahrzeugbeschreibung - Zu Los 1: * Erläuterung folgender Positionen: 1.1 Motor 1.2 Kupplung und Getriebe 1.3 Achsen und Aufhängung 1.7 Fahrerkabine-außen 1.8 Fahrerhaus-innen 2.1 Aufbau, allgemein 2.1.14 Pneumatisch ausfahrbarer Teleskoplichtmast 2.2 Fahrerraum 2.2.4 Digitales Bediendisplay 2.3 Mannschaftsraum 2.3.4 Fußboden im Mannschaftsraum 2.3.5 Trittstufen Mannschaftsraum 2.3.6 Zusätzliches Staufach mit Klappe 2.4 Dachbeladung 2.5 Feuerlöschkreiselpumpe/Löschmittelbehälter 2.5.12 Digitales Bediendisplay 2.6.12 Dachblende mit LED-Umfeldbeleuchtung * Beschreibung und Bebilderung oder technische Zeichnungen zu Pos. 2.2.4, 2.3.6 und 2.5.12 * Ausführliche Zeichnungen mit Maßangaben und Bilder zu Pos. 2.3.4 * Detaillierte Beschreibung zu Pos. 2.3.5 und 2.6.12 * Angaben Vertragswerkstatt und Kundendienststandort * Energiebilanz * Angaben zum Garantiezeitraum * Angaben zur Lieferzeit (ab Auftragsdatum) * Angabe zu verwendeten Produkten, u.a. lt. Einzelpositionen 1.1.1 (KW) 2.3.1 (mm) 2.5.10 (Liter) 1.1.2 (Nm) 2.3.3 (mm) 2.6.13 (Ausführung) 1.3.1 (mm) 2.3.16 (KW) 2.6.22 (Typ) 1.4.1 (Typ) 2.3.18 (Typ) 2.7.1-2.7.5 (Typ) 1.4.2 (Typ) 2.10.1 (Gesamthöhe in m, Gesamtlänge in m) 1.5.1 (kg) 2.10.7 (kVA) 1.9.1 (Ah) 2.10.8 (m³/h, kW) 1.9.3 (A) 2.10.9 (Typ) * kundenbezogener Beladeplan zu Pos. 2.9.1 Zu Los 2: * - Angaben zum Garantiezeitraum - Angaben zur Lieferzeit (ab Auftragsdatum) - Angaben zu verwendeten Produkten, u.a. lt. Einzelpositionen 3.20 (mind./l/Min., max.l/Min.) 3.21 (mind./l/Min., max.l/Min.) 3.24 (mind./l/Min., max.l/Min.) 3.45 (Lumen) 3.59 (Typ) 3.74 (Typ) 3.94 (Liter/Min.) Zu Los 3: * Angaben zum Garantiezeitraum * Angaben zur Lieferzeit (ab Auftragsdatum) Zu Los 4: * Angaben zum Garantiezeitraum * Angaben zur Lieferzeit (ab Auftragsdatum) - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutz-grundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden ist. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungserklärung einholen (Nr. 10 des Angebotes). - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter (einschl. Farbmuster), wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist oder Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte u. Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile durch amtliche Prüfzeugnisse (lt. Leistungsbeschreibung) - Ggfs. Nachweis der Gleichwertigkeit von Produkten (sofern gleichwertige Produkte zugelassen wurden) durch bebildertes Informationsmaterial, technische Beschreibung. - ggfs. Nachweis zu Garantieleistungen, die über die gesetzlichen Garantieleistungen hinausgehen (Lose 1-4) - ggfs. Aufstellung über ergänzende Bemerkungen und bereits im Angebotspreis enthaltene Zusatzleistungen (Lose 1-4) - Information zum Bieter (eForms): Nationale Identifikationsnummer, Größe des Wirtschaftsteilnehmers, Nationalität des Eigentümers für den Bieter und alle Mietglieder der Bietergemeinschaft Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile durch amtliche Prüfzeugnisse (lt. Leistungsbeschreibung) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nettopreis
Beschreibung: 100 % Nettopreis je Los 1-4
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/10/2024 10:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweise richtet sich nach § 56 der Vergabeordnung (VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/10/2024 11:00:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 22.10.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 70 Tage = Bindefrist ende am 31.12.2024, 23:59 Uhr.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sind der/dem/den - Leistungsbeschreibung, - BVB, - ZVB, - VOL/B, - Regelungen zur Umsetzung von Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, - TVgG-NRW zu entnehmen. Insbesondere über - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 5 und 7 BVB)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft. Nur bei Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Bewerber und das/die benannten Unternehmen haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bünde -Feuerwehr-
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