5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtgebiet Duisburg
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Auftragnehmerin (AN) muss über eine Erstbehandlungsanlage/Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Umkreis (Luftlinie), liegt. Anlagen bzw. Übergabestellen mit einer größeren Luftlinienentfernung werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Entfernung (Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg der AG, zur Erstbehandlungsanlage/Übergabestelle der AN. Zur Bestimmung der entsprechenden Entfernungen wird das Tool https://www.luftlinie.org/ verwendet.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (Ausschlusskriterium) Der Bieter hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durchschnittlich mindestens folgenden jährlichen Gesamtumsatz erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Für Los 1 (Kultushafen): 180.000,00 Euro (netto), für Los 2 (Grüner Ring Mitte): 125.000,00 Euro (netto), für Los 3 (Grüner Ring Süd): 125.000,00 Euro (netto), und für Los 4 (RheinPark): 250.000,00 Euro (netto). Auf die Anforderung eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes für den Fall der Zuschlagserteilung auf eine gleichzeitig auszuführende Gruppe von Losen (vgl. § 45 Abs. 3 S. 2 VgV) wird verzichtet. Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe". -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" (Ausschlusskriterium) Der Bieter hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durchschnittlich mindestens folgenden Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Für Los 1 (Kultushafen): 90.000,00 Euro (netto), für Los 2 (Grüner Ring Mitte): 60.000,00 Euro (netto), für Los 3 (Grüner Ring Süd): 60.000,00 Euro (netto), und für Los 4 (RheinPark): 120.000,00 Euro (netto). Als Leistungen im "Tätigkeitsbereich des Auftrags" sind dabei Leistungen nach der Baustellenverordnung (AHO Heft 15) - SiGeKo zu verstehen. Auf die Anforderung eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes für den Fall der Zuschlagserteilung auf eine gleichzeitig auszuführende Gruppe von Losen (vgl. § 45 Abs. 3 S. 2 VgV) wird verzichtet. Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entspre-chender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe". -> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3 - Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Ausschlusskriterium) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 3,00 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. -> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11, 12 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV). Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auftrag erhalten soll. Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber*innen im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidugen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat die Bieterin auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art die Bieterin wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. - b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB) -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 13 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversiche-rungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV). c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsen-degesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist -> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV). Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auftrag erhalten soll.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter hat entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Ausschlusskriterium) Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss. -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5 - Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6 - Erklärung zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inklusive beruflicher Befähigung Nachweis der verantwortlichen Person(en), die die Leistungen als Führungskraft insbesondere technisch leiten und steuern, inklusive beruflicher Befähigung (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV). Mindestanforderungen: - Es sind mindestens ein/e verantwortlicher/e Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator/in (SiGeKo) sowie mindestens ein Vertreter zu benennen. - Für diese ist die Erlangung der Qualifikation nach RAB 30 Pkt. 4.1 - 4.3 in Planung und Ausführung von Baumaßnahmen der Stufe 2 erforderlich. - Die benannten SiGeKo müssen mindestens 2 Jahre nachweisbare Berufserfahrung als SiGeKo nach Erlangung der Qualifikation nach RAB 30 Pkt. 4.1 - 4.3 haben. -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. entsprechen-den Nachweisen (Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen, insb. Nachweise über Kenntnisse gem. RAB 30, Pkt. 4.1 bis 4.3) - Referenzen von vergleichbaren Leistungen Der Bieter hat mindestens 2 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge (der letzten 3 Jahre) mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben zu bennen, die nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs 1, 75 Ab. 5 S. 2 VgV). -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8. - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Der Bieter hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV): Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0. Die verwendete Software muss geeignet sein, um neben der eigentlichen digitalen EDV- gestützten Projektbearbeitung (z. B. Textverarbeitung, Darstellung/CAD, Berechnung, AVA) einen daten- und formatverlustfreien Austausch mit dem Auftraggeber zu ermöglichen und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen digital (auf USB-Stick oder DVD-/CD-ROM) zumindest in folgenden Datei-Formaten zur Verfügung zu stellen: - in der Version 2016: xls, doc, ppt, mpp, pmf, shp, prj, - in der Version 2016 pdf, dxf, dwg, - sonstige: gaeb 90/gaeb XML3.0, jpg, bmp, txt -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9 einschl. Anlage/n
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Nachweise zur Eignung werden nachgefordert. Für die Zuschlagskriterien allerdings nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der AG behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der AG gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg - Stabsstelle IGA
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
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