Deutschland – Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden – Technisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium des Innern und für Heimat in Bonn

544131-2024 - Ergebnis
Deutschland – Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden – Technisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium des Innern und für Heimat in Bonn
OJ S 177/2024 11/09/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungEinrichtung des Öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTechnisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium des Innern und für Heimat in Bonn
BeschreibungEs werden Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Bundesministerium des Innern und für Heimat in Bonn ausgeschrieben.
Kennung des Verfahrensed3bdffc-bd7a-4f4b-b19a-8048873cdaf0
Interne KennungVOEK 007-24
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden, 50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste, 50532000 Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anl. B-01) 2. Leistungsverzeichnis in PDF- und GAEB-Format (Anl. B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anl. B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anl. B-04) (nur bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit) 5. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anl. B-05) 6. Preisgleitklausel Objektleiter und Haustechniker (Anl. C-04.01 u. C-04.02) 7. Angaben zum CAFM-System (Anl. C-08, Seite 1) 8. Zertifikat gem. ISO 27001 oder gleichwertig zum Nachweis der Informationssicherheit, Gleichwertigkeit muss benannt und nachgewiesen werden 9. Eigenes Konzept zur Leistungserbringung - Die Unterlagen die auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind, werden im späteren Verlauf aufgeführt. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. --- Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. ---- Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. ---- Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Sicherheitsüberprüfung: Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erfor-derlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotageschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind – unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an. Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen möglich. Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach § 9 SÜG die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü 2 Sabotageschutz vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Ü2 Sabotageschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. Verschwiegenheitsverpflichtung: Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß Anlage C-07 – Verschwiegenheitserklärung BVB - zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Diese Erklärung ist jährlich einzuholen. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Anfragen sind bis spätestens 06.06.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Technisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium des Innern und für Heimat in Bonn
Beschreibung: Mit dieser Ausschreibung und der projektbegleitenden Steuerung des Auftragnehmers (AN) über die gesamte Laufzeit des Vertrages soll für die ausgeschriebenen Leistungen des Betreibens, Bedienens und des Störungsmanagements der technischen Anlagen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ein qualitativ hochwertiges Gebäudemanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. --- Es ist eine uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes und der technischen Anlagen (365/366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes anzustreben. --- Die technischen Anlagen sind verteilt auf 12 Gebäude als Einzelbebauung, die zum Teil mit Laubengängen auf Erd- bzw. auf Höhe des 1./2. Obergeschosses miteinander verbunden sind. Das Haus 10 ist ein Kasino- und Kongresszentrum. Ebenso befinden sich auf dem Gelände eine große Tiefgarage (im Sinne Sonderbauverordnung NRW) mit vier Ebenen im Gebäude 5 und eine kleine Diensttiefgarage im Gebäude 6. --- Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung; Inspektion und Prüfung während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. -- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. --- Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und Stillstandsmanagement, ggf. die Gewährleistungsüberwachung, alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen, die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und die Entsorgung. -- Weitere Leistungen sind die der Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase mit der geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende, des Instandhaltungsmanagements und Bereitschaftsdienstes, der Objektleitung und Haustechnikleistungen. -- Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können Bau- oder Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert gehören. -- Der AN setzt für die Bereiche Bürokommunikation (Word, Excel, Outlook), Zeiterfassung der Mitarbeiter des AN, Instandhaltungsplanung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement eigenständig moderne EDV- bzw. CAFM-Systeme zur Weitergabe der benötigten Daten an die AG ein. Das CAFM-System des AN muss sowohl software- als auch hardwareseitig den ITSicherheitsanforderungen des BSI entsprechen. -- Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) sowie Wärme, Wasser und Elektroenergie für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung. -- Das eingesetzte Personal des AN einschließlich genehmigter Unterauftragnehmer muss grundsätzlich im Besitz einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung SÜ2 Sabotageschutz nach § 9 SÜG sein. --- Für die Ausführung der Leistungen werden u.a. 1 Objektleiter und 2 Haustechniker sowie deren Vertreter benötigt. Es ist eine Präsenzzeit des Objektleiters von 9:00 bis 12:00 Uhr immer dienstags und mittwochs und 3 Stunden in der Woche an einem variablen Tag nach vorheriger Absprache mit AG zu gewährleisten. --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden, 50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste, 50532000 Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2035. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 198  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/05/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen: 1.Start-Up-Phase: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist der 02.08.2024, spätester Beginn: 01.03.2025 2.Regelbetrieb: Beginn 01.06.2025 bis Vertragsende: 31.05.2030 (ggf. optionale Verlängerung bis 31.05.2035) 3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes ---- Start-Up-Phase: - Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG) - bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen sollen - für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehe Objektleiter und ein erfahrener Projektleiter agehören; Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.: - Kennenlernen der Liegenschaft, der technischen Anlagen und Systeme - Einweisung des Objekt- und Servicepersonals in die Liegenschaft und in die Hausordnung des Nutzers - Übernahme der technischen Anlagen und Systeme - Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung (LB) - Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung - Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind - detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme - Protokollieren der Übernahme - Einrichtung der Büro- und Lagerstätten - Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer - Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben - Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst - Unterstützen bei der Beweissicherung - Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter - Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen - Funktionsmessung - Betreuung der Wartungsverträge - kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems - Klärung zu Art und Umfang der Implementierung der Datensicherung des CAFM-Systems - Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen - Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens - Übernahme von Anlagen und technischen Systemen einschl. Funktionsprüfung - Dokumentation der Übernahme je technische Anlage - Übernahme und Verwaltung der Ersatz- und Verschleißteile sowie Komponenten und Baugruppen inkl. Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung. - Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen für die Durchführung der Leistungen des AN an den technischen Anlagen der Liegenschaft. - Vollständiger Aufbau der Dokumentation - Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - Erstellung von Nachunternehmerlisten Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. --- Regelbetrieb a) geforderte Leistungen: - Betreiben - Inspektion - Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen - DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) - Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche - Wartung - Instandsetzung - Optimieren - Störungsmanagement - ggf. Gewährleistungsüberwachung - Berichten - Dokumentieren - Energiemanagement - Stillstandsmanagement / Stillstandswartung - Entsorgung - Kommunikationsmanagement - EDV - Nutzung eines CAFM-Systems - Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst - Objektleitung - Haustechnikleistungen nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung - der jeweils gültigen Bestimmungen - der behördlichen Auflagen und Bestimmungen - der öffentlich-rechtlichen Anforderungen - den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik - den Herstellerangaben. b) Die geforderten Leistungen sind an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276: -300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion -330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz) -340 Innenwände (Innentüren und -fenster) -360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.) -410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen -420 Wärmeversorgungsanlagen -430 Lufttechnische Anlagen -440 Starkstromanlagen -450 Brandmeldeanlagen -460 Förderanlagen -480 Gebäudeautomation -530 Baukonstruktionen in Außenanlagen -540 Technische Anlagen in Außenanlagen sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen - VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung - TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung - TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes - alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen zu erbringen. Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz-/Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird. --- Vertragsauslaufphase Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden. Die Übergabe muss mindestens die folgenden Punkte umfassen: - Planung der gemeinsamen Begehung - Feststellung des Zustandes der Anlagen und Baugruppen - Feststellung und Dokumentation vorhandener Mängel - Feststellung und Dokumentation ggf. vorhandener Gewährleistungsansprüche der AG - Einweisung des neuen Bedienpersonals - ggf. Übergabe von Ersatzteilen - Erstellung eines Rückgabe- bzw. Übergabeprotokolls - Rückgabe von Zutrittskarten, Schlüsseln, Transpondern - Erlöschen von erteilten Vollmachten/Rechten --- Personal: Objektleitung: Die Objektleitung und seine Vertretung verfügen über folgende Fähigkeiten/Kenntnisse: - sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) - hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen - ausgeprägte service-orientierte Einstellung - Führungsqualität - Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14001 - Kenntnis aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien sowie in den Bereichen Umweltmanagement und Nachhaltigkeit - Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit - sehr gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik - gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software - kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung - die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (sog. Ü2 Sab.) bzw. - eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (sog. Ü2 Sab.). - Haustechniker Die Haustechniker und seine Vertretungen verfügen über folgende Kenntnisse/Fähigkeiten: - sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) - hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen - service-orientierte Einstellung - Führungsqualität - Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14001 - gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit - gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik - die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (sog. Ü2 Sab.) bzw. - eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (sog. Ü2 Sab.). --- Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis 60 Punkte bzw. 60 % Zuschlagskriterium Konzept (Qualität) 40 Punkte bzw. 40 %
Beschreibung: Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (ohne Bedarfspositionen) laut Leistungsverzeichnis festgelegt. Konzept: Grundlage für die Konzeption (das Konzept) sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen. --- Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl (maximal 100 Punkte) ergibt sich aus der Addition der Punktzahl für das schriftliche Konzept (maximal 40 Punkte) und der Punktzahl für den Preis (maximal 60 Punkte). Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, dass im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei weiterer Gleichheit behält sich die Vergabestelle einen Losentscheid vor. --- 1. Wertungskriterium Preis: Zum Zweck der Wertung wird die im Leistungsverzeichnis angegebene Summe als Grundlage des Kriteriums Preis verwendet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Die anderen Angebote werden in absteigender Bepunktung jeweils im Verhältnis zum günstigsten Angebot gewertet, indem der niedrigste geprüfte Preis durch den Preis des jeweiligen Angebotes dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 60 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird. --
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept: Grundlage für die Konzeption (das Konzept) sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen
Beschreibung: 2. Wertungskriterium Konzept: Die Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung mit einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen. Das Gesamtkonzept ist auf maximal 6 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anlagen, wie z. B. Material- und Werkzeuglisten) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5). - Folgende Teilkonzepte sind Bestandteil des Gesamtkonzepts und sind entsprechend zu erläutern. - Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (Gewichtung 20 %) - Störungsmanagement (Gewichtung 10 %) - Qualitätsmanagement (Gewichtung 5 %) - Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase (Gewichtung 5 %) - Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 6 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein. - Die Konzepte werden Bestandteil des Vertrages. - 2.1. Konzept des Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagements Dieses Konzept soll Erläuterungen zu folgenden Punkten beinhalten: - Steuerung des Wartungs-, Inspektions- und Prüfungsprozesses Abbildung der Prozesse zur Wartung/ Prüfung und Inspektion; Eigenleistungsquote der Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen; Musterwartungs- und Prüfplan - Darstellung der Verfahrensweise bzgl. Dokumentation bei der Integration einer neuen techn. Anlage; - Vorbeugenden Instandhaltung Erläuterung eines Materialmanagements (u. a. Vorhaltung von Ersatzteilen/ Verschleißteilen), Schwachstellenanalyse - 2.2. Konzept des Störungsmanagements Dieses Konzept soll Erläuterungen zu folgenden Punkten beinhalten: - Fehlersuche, Ursachenfeststellung, Feststellung der Schadenshöhe und Dokumentation des Schadens - Wie werden die geforderten Reaktionszeiten sichergestellt? - Prozesserläuterung und -abbildung unter Einbeziehung der Reaktionszeiten - das Vorgehen für den nachfolgend aufgeführten Havariefall: Stromausfall - 2.3. Konzept des Qualitätsmanagements Dieses Konzept soll Erläuterungen zu folgenden Punkten beinhalten: - Angaben zum CAFM-System Art und Weise des Zugriffs durch den Auftraggeber auf welche Daten und Bericht; Qualitätsmesssystem (Inhalt und Beschreibung); Zeitdauer der bereits erfolgten Anwendung; Art und Weise der Protokollübergabe - Vorgehen zur Verbesserung des Anlagenbestandes Erhebung und Darstellung von Verbräuchen, Nachhaltigkeitsaspekte Analyse und Verbesserungsverfahren; Methoden/ Wirtschaftlichkeitsberechnungen Kommunikation mit dem AG/ Nutzer vor Ort Umgang mit Kritik/ Problemen/ Beanstandungen Weiterbildung des Personals - 2.4. Konzept zur Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase Dieses Konzept soll Erläuterungen zu folgenden Punkten beinhalten: - Organisation und Ablauf seitens des Bieters, Darstellung und Erläuterung des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs der Start-Up-Phase und der Vertragsauslauf- und Übergangsphase - Personaleinsatz während der Start-Up-Phase und der Vertragsauslauf- und Übergangsphase - Die Teilkonzeptwertung fließt entsprechend ihres Anteils an der prozentualen Gesamtgewichtung in das Ergebnis der Konzeptbewertung insgesamt (40 %) ein. Im Wertungskriterium schriftliches Konzept sind maximal 40 Punkte erreichbar. Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Teilkonzept. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Teilgewichtungsprozentsatz multipliziert und durch 10 dividiert. Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Teilkonzepte werden abschließend addiert. -- Der der Wertung der Teilkonzepte zugrundeliegende Bewertungsschlüssel ist der Anlage A-03-Wertung-Zuschlagskriterien zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleEinrichtung des Öffentlichen Rechts
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltEinrichtung des Öffentlichen Rechts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEinrichtung des Öffentlichen Rechts
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge4 500 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Name der AusschreibungsseiteWISAG Gebäudetechnik Nord-West GmbH & Co. KG
Leiter des BietersWISAG Gebäudetechnik Nord-West GmbH & Co.KG
Offizielle BezeichnungWISAG Gebäudetechnik Nord-West GmbH & Co.KG
Angebot
Kennung des AngebotsVOEK 007-24
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 007-24
Datum der Auswahl des Gewinners22/08/2024
Datum des Vertragsabschlusses23/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEinrichtung des Öffentlichen Rechts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Einrichtung des Öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: 0204
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: WISAG Gebäudetechnik Nord-West GmbH & Co.KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE246976994
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
E-Mail: info@wisag.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungWISAG Gebäudetechnik Nord-West GmbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 553d8223-d8c0-4299-99c1-97ceb22648ab - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 544131-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 177/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/09/2024

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