2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die ausgeschriebene Leistung muss nicht an einem bestimmten Ort erbracht werden. Die Kommunikation zwischen Auftragnehmer*in und Auftraggeberin erfolgt per E-Mail und Telefon. Einmal im Monat findet eine Redaktionssitzung in Bonn statt. Wünschenswert ist eine Teilnahme vor Ort. Es ist aber nicht zwingend erforderlich, sondern kann auch per Telefon-/Videokonferenz durchgeführt werden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXU9YYDY1L7X7YA0 Das Angebot ist auf Deutsch zu verfassen. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Im Angebot muss die Person benannt werden, die für die Leistungserbringung vorgesehen ist. Die ausgeschriebene Leistung ist in vier in Art und Umfang gleichwertige Lose aufgeteilt (Lose 1 bis 4), es sollen also insgesamt vier Rahmenverträge abgeschlossen werden. Da die Lose (bzw. die abzuschließenden Rahmenverträge) identisch sind, werden die Angebote in Bezug auf alle vier Lose eingereicht, ein Angebot kann aber jeweils nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Pro Los muss die Leistung von einer einzelnen Person erbracht werden. Das Stundenkontingent pro Los kann also nicht auf zwei (oder mehr) Personen aufgeteilt werden. Umgekehrt kann eine Person auch nur für ein Los eingesetzt werden (d.h. nicht für zwei oder mehr Lose). Dies ist zur Abdeckung von Urlaubs- und Krankheitszeiten notwendig. Demnach kann ein Einzelunternehmer nur für ein Los bezuschlagt werden. Verfügt ein Bieter über mehr als eine Person, die die geforderte Leistung erbringen kann, muss für jede Person, die für die Leistungserbringung eines Loses zum Einsatz kommen soll, ein vollständiges eigenes Angebot eingereicht werden. Jedes Angebot muss dann alle geforderten Unterlagen enthalten. Die verschiedenen Angebote des Bieters werden unabhängig voneinander und als vollkommen eigenständige Angebote bewertet. Pro Los können in den ersten beiden Vertragsjahren jeweils bis zu 96 Tage pro Jahr und ab dem dritten Vertragsjahr jeweils bis zu 72 Tage pro Jahr zur Erfüllung der Leistung abgerufen werden. Die Anzahl der pro Monat abgerufen Tage bestimmt sich durch den oben beschriebenen Bedarf der Auftraggeberin.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB