Deutschland – Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen – Rahmenvereinbarung über die Abrechnung von Beihilfeleistungen und Abwicklung des AMNOG-Verfahrens

529276-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen – Rahmenvereinbarung über die Abrechnung von Beihilfeleistungen und Abwicklung des AMNOG-Verfahrens
OJ S 172/2024 04/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über die Abrechnung von Beihilfeleistungen und Abwicklung des AMNOG-Verfahrens
BeschreibungUnter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) soll mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Abrechnung der Beihilfeleistungen sowie die Abwicklung des AMNOG-Verfahrens abgeschlossen werden. Der zukünftige Dienstleister hat eine Migration der vom bisherigen Dienstleister zur Verfügung stellenden Datensätze inklusive Historie vor Leistungsbeginn sicherzustellen. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Bearbeitung der Beihilfeanträge und Erstellung der Bescheide nach den Bestimmungen des jeweiligen Beihilferechts laut Tabelle 6 (Kap. 5.2.1) - Rechtsgrundlage der Beihilfeabrechnung: • Entgegennahme sowie Prüfung der Anträge und Belege auf Beihilfen im Krankheits- und Geburtsfall sowie Dokumentation des Eingangs und Ermittlung der Beihilfeleistung inklusive Bescheiderteilung und Versand sowie Auszahlung inklusive Rechnungsstellung. • Fortlaufende Dokumentation der Antragsbearbeitung und der Abrechnung. • Speicherung der Stammdaten des Auftraggebers für die Laufzeit des Vertrages bis zur darauffolgenden turnusmäßigen jährlichen Datenlöschung des Auftragnehmers. • Die Archivierung der Abrechnungsdaten des Beihilfevorgangs und des eingereichten Beihilfeantrags mit Leistungsabrechnung über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum. • Führen der Korrespondenz inklusive Auskunftserteilung an Beihilfeberechtigte. • Erstbearbeitung von Widersprüchen. • Kontinuierliche Qualitätssicherung durch Stichprobenprüfung der Beihilfeabrechnung durch die Beihilferevision des Auftragnehmers. • Bereitstellung statistischer Auswertungen (z.B. Höhe der Beihilfeleistungen, Anzahl der Beihilfeanträge, usw.). Aus dieser Rahmenvereinbarung werden folgende Anstalten bezugsberechtigt sein: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ARTE Deutschland TV GmbH, Bayerischer Rundfunk (BR), Deutsche Welle (DW), Deutschlandradio, Hessischer Rundfunk (HR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung mindestens 50% beträgt. Zudem können die GSEA (Gemeinschaftseinrichtungen der ARD) z.B. ARD.de aus dem Rahmenvertrag beziehen.
Kennung des Verfahrens7bd80439-5d75-4f78-b274-23bc7b3ac942
Interne KennungEU-A/P 08/2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75310000 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDer Leistungsort liegt grundsätzlich beim Auftragnehmer.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 500 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung6 400 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionWeitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §123 und § 124 GWB sind Anlage 1 der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung über die Abrechnung von Beihilfeleistungen und Abwicklung des AMNOG-Verfahrens
Beschreibung: Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) soll mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Abrechnung der Beihilfeleistungen sowie die Abwicklung des AMNOG-Verfahrens abgeschlossen werden. Der zukünftige Dienstleister hat eine Migration der vom bisherigen Dienstleister zur Verfügung stellenden Datensätze inklusive Historie vor Leistungsbeginn sicherzustellen. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Bearbeitung der Beihilfeanträge und Erstellung der Bescheide nach den Bestimmungen des jeweiligen Beihilferechts laut Tabelle 6 (Kap. 5.2.1) - Rechtsgrundlage der Beihilfeabrechnung: • Entgegennahme sowie Prüfung der Anträge und Belege auf Beihilfen im Krankheits- und Geburtsfall sowie Dokumentation des Eingangs und Ermittlung der Beihilfeleistung inklusive Bescheiderteilung und Versand sowie Auszahlung inklusive Rechnungsstellung. • Fortlaufende Dokumentation der Antragsbearbeitung und der Abrechnung. • Speicherung der Stammdaten des Auftraggebers für die Laufzeit des Vertrages bis zur darauffolgenden turnusmäßigen jährlichen Datenlöschung des Auftragnehmers. • Die Archivierung der Abrechnungsdaten des Beihilfevorgangs und des eingereichten Beihilfeantrags mit Leistungsabrechnung über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum. • Führen der Korrespondenz inklusive Auskunftserteilung an Beihilfeberechtigte. • Erstbearbeitung von Widersprüchen. • Kontinuierliche Qualitätssicherung durch Stichprobenprüfung der Beihilfeabrechnung durch die Beihilferevision des Auftragnehmers. • Bereitstellung statistischer Auswertungen (z.B. Höhe der Beihilfeleistungen, Anzahl der Beihilfeanträge, usw.). Aus dieser Rahmenvereinbarung werden folgende Anstalten bezugsberechtigt sein: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ARTE Deutschland TV GmbH, Bayerischer Rundfunk (BR), Deutsche Welle (DW), Deutschlandradio, Hessischer Rundfunk (HR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung mindestens 50% beträgt. Zudem können die GSEA (Gemeinschaftseinrichtungen der ARD) z.B. ARD.de aus dem Rahmenvertrag beziehen.
Interne Kennung: EU-A/P 08/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75310000 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerungsoption um 24 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Leistungsort liegt grundsätzlich beim Auftragnehmer.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2025
Enddatum der Laufzeit31/03/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung6 400 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB
BeschreibungZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben (siehe Anlage 1) ausgefüllt einzureichen. (A1)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungA2: Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung
BeschreibungNachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungA3.1: Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
BeschreibungNachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungsschein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: • 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €. • 100.000 € pauschal für Vermögensschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €. oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden (siehe Anlage 1). Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungA3.2: Darstellung der Umsatzentwicklung
BeschreibungDarstellung der Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1). Bewertung der Umsatzentwicklung nach folgendem Bewertungsschema (max. 10 Punkte): Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fal-lend. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleichbleibend. Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungA3.3: Nachweis der Bonität
BeschreibungNachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister (siehe Abbildung 1). Bewertung der Bonität nach folgendem Bewertungsschema (max. 20 Punkte): Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Risikoklasse II Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Risikoklasse I

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungA3.4: Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl
BeschreibungDarstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl (A3.4) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1). Bewertung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl nach folgendem Bewertungsschema (max. 10 Punkte): Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell fallend. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell gleichbleibend. Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell steigend.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungA4: 3 Referenzen von vergleichbaren Institutionen für die Abrechnung von Beihilfedienstleistungen in den letzten fünf Jahren
Beschreibung3 Referenzen von vergleichbaren Institutionen für die Abrechnung von Beihilfedienstleistungen in den letzten fünf Jahren. Eine Referenz muss die Abwicklung des AMNOG-Verfahrens beinhalten (A4). Dabei sind folgende Angaben zu machen (siehe Anlage 1): • Benennung der Institution • Ansprechpartner der Institution • Laufzeit des Vertrages • Angabe des Beihilferechts • Anzahl der Beihilfeberechtigten • Fallanzahl pro Jahr • Bearbeitungszeit Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichen-den Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der oben geforderten Punkte (Angabe des Beihilferechts, Anzahl der Beihilfeberechtigten, Fallanzahl, Bearbeitungszeit) in Art und Größenordnung bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistung nahekommen. Auch hier werden die Referenzen in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz mit der auszuschreibenden Leistung. Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 20 Wertungspunkte erreichen können (in Summe max. 60 Punkte). Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = die Referenz kommt in keinem oder nur in einem der vorgegebenen Punkte dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = die Referenz kommt in zwei oder drei der vorgegebenen Punkte dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = die Referenz kommt in allen vorgegebenen Punkten dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungHinweis bei Einbeziehung weiterer Unternehmen
BeschreibungBei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: http://www.swr.de/ausschreibungen. In Kap. 3.4.6 sind die Voraussetzungen für die Anforderung der sensiblen zugangsbeschränkten Unterlagen geregelt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Abteilung: Einkauf Allgemein / Produktion
Postanschrift: Neckarstr. 230  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.swr.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 22953e71-aacb-43bf-bb6e-319d194e25ce - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 529276-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/09/2024

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