Deutschland – Gebäudereinigung – Verschiedene Sporthallen, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung inklusive 1mal jährliche Grundreinigung vom 01.03.2025 bis 28.02.2029 (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr, max. 28.02.31

529324-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Verschiedene Sporthallen, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung inklusive 1mal jährliche Grundreinigung vom 01.03.2025 bis 28.02.2029 (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr, max. 28.02.31
OJ S 172/2024 04/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKommunalbetriebe Bünde (AöR) - Gebäudemanagement
E-MailZVS@buende.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerschiedene Sporthallen, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung inklusive 1mal jährliche Grundreinigung vom 01.03.2025 bis 28.02.2029 (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr, max. 28.02.31
BeschreibungVerschiedene Sporthallen, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung inklusive 1mal jährliche Grundreinigung vom 01.03.2025 bis 28.02.2029 (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, max. bis zum 28.02.31), 2 Lose
Kennung des Verfahrensd7d6df85-ec55-4f5d-9da1-006ab95f1257
Interne Kennung24_53
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBünde
Postleitzahl32257
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPWYDMLBXE * Zuschlagslimitierung Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: 1 (Ausnahmen s. unten) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die angegebene Höchstzahl an Losen: Der Zuschlag wird je Los erteilt. Dabei wird das Los zuerst bezuschlagt, bei dem Punktabstand zwischen Erst- und Zweitplaziertem am größten ist. Danach dasjenige, mit dem zweithöchsten Punktabstand, usw.. Hierbei werden jedoch nur noch diejenigen Bieter betrachtet, auf deren Angebote noch ein Zuschlag erteilt werden könnte. Ist ein Angebot beispielsweise zwingend auszuschließen, bleibt dieses Angebot für die Zuschlagslimitierung unbeachtlich. Lose, für die nur ein Angebot eingegangen ist, werden als Lose mit maximalem Punktabstand gewertet, d. h. diese werden grds. als erstes bezuschlagt. Sollte aufgrund des o. g. Vorgehens für ein Los kein Angebot verbleiben, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, so wird der Zuschlag auf das entsprechend den bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die o. g. Zuschlagsbeschränkung gilt in diesen Fällen nicht. * Empfehlung zur Objektbesichtigung * Nebenangebote werden nicht zugelassen * Probereinigung (verifizierende Teststellung) * Flächenänderung * Tariflohn * Zuschlagslimitierung Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: 1 (Ausnahmen s. unten) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die angegebene Höchstzahl an Losen: Der Zuschlag wird je Los erteilt. Dabei wird das Los zuerst bezuschlagt, bei dem Punktabstand zwischen Erst- und Zweitplaziertem am größten ist. Danach dasjenige, mit dem zweithöchsten Punktabstand, usw.. Hierbei werden jedoch nur noch diejenigen Bieter betrachtet, auf deren Angebote noch ein Zuschlag erteilt werden könnte. Ist ein Angebot beispielsweise zwingend auszuschließen, bleibt dieses Angebot für die Zuschlagslimitierung unbeachtlich. Lose, für die nur ein Angebot eingegangen ist, werden als Lose mit maximalem Punktabstand gewertet, d. h. diese werden grds. als erstes bezuschlagt. Sollte aufgrund des o. g. Vorgehens für ein Los kein Angebot verbleiben, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, so wird der Zuschlag auf das entsprechend den bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die o. g. Zuschlagsbeschränkung gilt in diesen Fällen nicht. * Empfehlung zur Objektbesichtigung * Nebenangebote werden nicht zugelassen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten die Ausschlussgründe nach § 57 VGV und §§ 123-125 GWB, sowie zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022. Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Kartellerklärung (Nr. 6.1 des Angebotes) - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Anlage V6) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Anlage V7) - Erklärung, ob der Bieter nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt/verstoßen hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach §§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter sich verpflichtet, das eingesetzte Reinigungspersonal ausschließlich nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen des Gebäudereiniger-Handwerks zu bezahlen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende - Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde bzw. der Sozialversicherungsträger - Bestätigung einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes, einer Innung, eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsprüfers oder eines Notars über die Einhaltung der tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nach dem ArbEntG Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Darüber hinaus wird der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Ziff. 3.) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister - § 150 a Gewerbeordnung - beim Bundesamt für Justiz anfordern.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Gebäudeinnenreinigung Sporthalle Grundschule Bünde-Mitte, Sporthalle Grundschule Bustedt, Sporthalle Grundschule Hunnebrock, Sporthalle Grundschule Südlengern
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Sporthallen - Grundschule Bünde-Mitte, Grundschule Bustedt, Grundschule Hunnebrock, Grundschule Südlengern = 2.316,14 m² Los 2: Sporthallen - Grundschule Holsen, Grundschule Ennigloh, Grundschule Dünne = 1.891,68 m²
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sonderreinigungen (Regieleistungen) sind vom AN gegen gesonderte Vergütung durchzuführen (Näheres s. Leistungsbeschreibung und Vertrag).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 28.02.31
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nach Vertragsablauf werden die genannten Leistungen grds. erneut ausgeschrieben. Veränderte Reinigungszeiten, -flächen, Loszuschnitte o.ä. vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nr. 3.2 des Angebotes) - Erklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei ausländischen Bietern des für sie zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) - Ggfs. Bietergemeinschaftserklärung (Nr. 6.1 des Angebotes, Anlage V5 "Bietergemeinschaftserklärung", Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V6) für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft) - Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s) und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8 "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.2"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe, Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.3 des Angebotes, Anlage V10 "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen gem. § 36 VGV"). - Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1_), die mit zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Anlage C6 "Formular Firmen- und Bieterprofil") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Name des/der Nachunternehmer und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V9.1 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Nachunternehmer", Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Nachweis: Bestätigung der Referenzgeber - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen wird einschl. Benennung des/der Unternehmen(s), dessen/deren Verpflichtungerklärung und Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8"Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.2"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe, Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Erklärung, ob der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich für die gesamte Vertragslaufzeit abschließen wird (Nr. 4 des Angebotes) Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.000.000 EUR Sachschäden (je Versicherungsfall) 500.000 EUR Vermögensschäden (je Versicherungsfall) 150.000 EUR Bearbeitungsschäden 50.000 EUR Schlüsselverlustschäden 250.000 EUR Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise der o.g. Berufs- und/oder Haftpflichtversicherung (spätestens zu Vertragsbeginn) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstige Nachweise und Erklärungen zum Angebot
BeschreibungSonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Allgemeine Angaben zum Unternehmen, zur Geschäftsführung, Umfang der Dienstleistungspalette sowie Erläuterungen zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Anlage C6 "Firmen- und Bieterprofil") - Angaben zur Unternehmensgröße (Nr. 3.3 des Angebotes) - Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Nr. 3.4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter die aufgeführten Bedingungen bei der Auftragserteilung anerkennt und das Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung und einschließlich sämtlicher Anlagen und unter Berücksichtigung der Vertragsunterlagen erstellt hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung und dem Reinigungsvertrag (einschl. Anlagen) genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden, insb. im Hinblick auf die sach- und fachgerechte Ausführung der Leistungen/ die Organisation der Leistungserbringung und damit verbundene Nebenpflichten/ Abrechnung der erbrachten Leistungen, mögliche Anpassungen des regelmäßigen Leistungsumfanges/ der Reinigungszeiten oder Durchführung notwendiger Sonderreinigungen, Auswahl / Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals, Anforderungen an Reinigungsmittel/ -material/ -maschinen und -geräte, Einhaltung des Datenschutzes oder den Einsatz von Nachunternehmern (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotes) - Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotes) - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutz-grundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden ist. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungserklärung einholen (Nr. 10 des Angebotes). - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Angaben zu Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung) - Erklärung, dass der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers die beigefügte Anlage V12 "Informationen zum Bieter (eForms)" vorlegen wird (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - schrifliche Stillschweigevereinbarung der Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind - polizeiliche(s) Führungszeugniss(e) der Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind - Liste des im jeweiligen Objekt beschäftigten Personals, einschl. Sozialversicherungsnachweis/ Versicherungsnummernnachweis bzw. Freistellungs-bescheinigung für geringfügig Beschäftigte - Benennung von Objektleitung und Vorarbeiter - Nachweis über durchgeführte Unterweisung zur GefStoffV, ArbSchG und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel und -maschinen/ -geräte durch Proben, Datenblätter, Sicherheitsanweisungen, technische Unterlagen, Prospektmaterial, amtliche Prüfzeugnisse o.ä. (lt. Leistungsbeschreibung/Reinigungsvertrag) - Nachweis der Machbarkeit des Angebots durch eine verifizierende Teststellung (Probereinigung) - Informationen zum Bieter (eForms) (Anlage V12"Informationen zum Bieter (eForms)") - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 60 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Für alle höheren, geprüften Angebotspreise gilt: das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis wird durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 60 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 60 : Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 30 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten. Für alle höheren, geprüften Leistungswerte gilt: das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert wird durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 30 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 30 : Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten innerhalb eines Loses erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3. Angebotspreis Grundreinigung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Für alle höheren, geprüften Angebotspreise gilt: das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis wird durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 10 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 10 : Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/10/2024 10:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweise richtet sich nach § 56 der Vergabeordnung (VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/10/2024 11:00:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 09.10.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 70 Tage = Bindefrist ende am 18.12.2024, 23:59 Uhr.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSind der/dem/den - Leistungsbeschreibung, - Vertrag Gebäudereinigung, - BVB, - ZVB, - VOL/B, - Regelungen zur Umsetzung von Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, - TVgG-NRW zu entnehmen. Insbesondere über - Vertragsstrafen, u.a. wegen Gewährleistung bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung (s. Nr. 8, Vertrag, Nr. 4 BVB) - Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder andere tarifliche Vereinbarungen (s. Nr. 16, Vertrag) - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 12, Vertrag, Nr. 5 und 7 BVB) - Der Auftraggeber liefert kaltes und warmes Wasser, Strom (s. Nr. 11, Vertrag) - Anpassung Leistungspflicht und Durchführung Sonderreinigung (Nr. 2 Vertrag, Nr. 1.2.1 Leistungsbeschreibung) - Auswahl/Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals (Nr. 3 Vertrag, Nr. 8 BVB)
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft. Nur bei Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Bewerber und das/die benannten Unternehmen haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Vergabe- und Submissionsstelle der Stadt Bünde
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Gebäudeinnenreinigung Sporthalle Grundschule Holsen, Sporthalle Grundschule Ennigloh, Sporthalle Grundschule Dünne
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Sporthallen - Grundschule Bünde-Mitte, Grundschule Bustedt, Grundschule Hunnebrock, Grundschule Südlengern = 2.316,14 m² Los 2: Sporthallen - Grundschule Holsen, Grundschule Ennigloh, Grundschule Dünne = 1.891,68 m²
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sonderreinigungen (Regieleistungen) sind vom AN gegen gesonderte Vergütung durchzuführen (Näheres s. Leistungsbeschreibung und Vertrag).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 28.02.31
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nach Vertragsablauf werden die genannten Leistungen grds. erneut ausgeschrieben. Veränderte Reinigungszeiten, -flächen, Loszuschnitte o.ä. vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nr. 3.2 des Angebotes) - Erklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei ausländischen Bietern des für sie zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) - Ggfs. Bietergemeinschaftserklärung (Nr. 6.1 des Angebotes, Anlage V5 "Bietergemeinschaftserklärung", Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V6) für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft) - Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s) und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8 "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.2"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe, Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.3 des Angebotes, Anlage V10 "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen gem. § 36 VGV"). - Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1_), die mit zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Anlage C6 "Formular Firmen- und Bieterprofil") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Name des/der Nachunternehmer und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V9.1 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Nachunternehmer", Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Nachweis: Bestätigung der Referenzgeber - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen wird einschl. Benennung des/der Unternehmen(s), dessen/deren Verpflichtungerklärung und Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8"Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.2"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe, Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Erklärung, ob der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich für die gesamte Vertragslaufzeit abschließen wird (Nr. 4 des Angebotes) Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.000.000 EUR Sachschäden (je Versicherungsfall) 500.000 EUR Vermögensschäden (je Versicherungsfall) 150.000 EUR Bearbeitungsschäden 50.000 EUR Schlüsselverlustschäden 250.000 EUR Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise der o.g. Berufs- und/oder Haftpflichtversicherung (spätestens zu Vertragsbeginn) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstige Nachweise und Erklärungen zum Angebot
BeschreibungSonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Allgemeine Angaben zum Unternehmen, zur Geschäftsführung, Umfang der Dienstleistungspalette sowie Erläuterungen zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Anlage C6 "Firmen- und Bieterprofil") - Angaben zur Unternehmensgröße (Nr. 3.3 des Angebotes) - Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Nr. 3.4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter die aufgeführten Bedingungen bei der Auftragserteilung anerkennt und das Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung und einschließlich sämtlicher Anlagen und unter Berücksichtigung der Vertragsunterlagen erstellt hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung und dem Reinigungsvertrag (einschl. Anlagen) genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden, insb. im Hinblick auf die sach- und fachgerechte Ausführung der Leistungen/ die Organisation der Leistungserbringung und damit verbundene Nebenpflichten/ Abrechnung der erbrachten Leistungen, mögliche Anpassungen des regelmäßigen Leistungsumfanges/ der Reinigungszeiten oder Durchführung notwendiger Sonderreinigungen, Auswahl / Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals, Anforderungen an Reinigungsmittel/ -material/ -maschinen und -geräte, Einhaltung des Datenschutzes oder den Einsatz von Nachunternehmern (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotes) - Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotes) - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutz-grundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden ist. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungserklärung einholen (Nr. 10 des Angebotes). - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Angaben zu Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung) - Erklärung, dass der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers die beigefügte Anlage V12 "Informationen zum Bieter (eForms)" vorlegen wird (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - schrifliche Stillschweigevereinbarung der Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind - polizeiliche(s) Führungszeugniss(e) der Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind - Liste des im jeweiligen Objekt beschäftigten Personals, einschl. Sozialversicherungsnachweis/ Versicherungsnummernnachweis bzw. Freistellungs-bescheinigung für geringfügig Beschäftigte - Benennung von Objektleitung und Vorarbeiter - Nachweis über durchgeführte Unterweisung zur GefStoffV, ArbSchG und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel und -maschinen/ -geräte durch Proben, Datenblätter, Sicherheitsanweisungen, technische Unterlagen, Prospektmaterial, amtliche Prüfzeugnisse o.ä. (lt. Leistungsbeschreibung/Reinigungsvertrag) - Nachweis der Machbarkeit des Angebots durch eine verifizierende Teststellung (Probereinigung) - Informationen zum Bieter (eForms) (Anlage V12"Informationen zum Bieter (eForms)") - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 60 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Für alle höheren, geprüften Angebotspreise gilt: das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis wird durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 60 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 60 : Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 30 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten. Für alle höheren, geprüften Leistungswerte gilt: das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert wird durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 30 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 30 : Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten innerhalb eines Loses erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3. Angebotspreis Grundreinigung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Für alle höheren, geprüften Angebotspreise gilt: das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis wird durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 10 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 10 : Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/10/2024 10:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweise richtet sich nach § 56 der Vergabeordnung (VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/10/2024 11:00:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 09.10.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 70 Tage = Bindefrist ende am 18.12.2024, 23:59 Uhr.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSind der/dem/den - Leistungsbeschreibung, - Vertrag Gebäudereinigung, - BVB, - ZVB, - VOL/B, - Regelungen zur Umsetzung von Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, - TVgG-NRW zu entnehmen. Insbesondere über - Vertragsstrafen, u.a. wegen Gewährleistung bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung (s. Nr. 8, Vertrag, Nr. 4 BVB) - Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder andere tarifliche Vereinbarungen (s. Nr. 16, Vertrag) - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 12, Vertrag, Nr. 5 und 7 BVB) - Der Auftraggeber liefert kaltes und warmes Wasser, Strom (s. Nr. 11, Vertrag) - Anpassung Leistungspflicht und Durchführung Sonderreinigung (Nr. 2 Vertrag, Nr. 1.2.1 Leistungsbeschreibung) - Auswahl/Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals (Nr. 3 Vertrag, Nr. 8 BVB)
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft. Nur bei Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Bewerber und das/die benannten Unternehmen haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Vergabe- und Submissionsstelle der Stadt Bünde
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kommunalbetriebe Bünde (AöR) - Gebäudemanagement
Registrierungsnummer: 057580004004-39001-50
Postanschrift: Am Brunnen 17  
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail: ZVS@buende.de
Telefon: +49 5223161-334
Fax: +49 5223161-6351
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle der Stadt Bünde
Registrierungsnummer: 057580004004-31001-91
Postanschrift: Bahnhofstraße 13+15  
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
E-Mail: ZVS@buende.de
Telefon: +49 5223161-334
Fax: +49 5223161-6351
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-4115307
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0e7868e-408b-48f7-bce6-0b67a8737379 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2024 11:20:18 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 529324-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/09/2024

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