5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sonderreinigungen (Regieleistungen) sind vom AN gegen gesonderte Vergütung durchzuführen (Näheres s. Leistungsbeschreibung und Vertrag).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 28.02.31
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nach Vertragsablauf werden die genannten Leistungen grds. erneut ausgeschrieben. Veränderte Reinigungszeiten, -flächen, Loszuschnitte o.ä. vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nr. 3.2 des Angebotes) - Erklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei ausländischen Bietern des für sie zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) - Ggfs. Bietergemeinschaftserklärung (Nr. 6.1 des Angebotes, Anlage V5 "Bietergemeinschaftserklärung", Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V6) für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft) - Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s) und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8 "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.2"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe, Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.3 des Angebotes, Anlage V10 "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen gem. § 36 VGV"). - Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1_), die mit zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Anlage C6 "Formular Firmen- und Bieterprofil") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Name des/der Nachunternehmer und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V9.1 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Nachunternehmer", Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Nachweis: Bestätigung der Referenzgeber - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen wird einschl. Benennung des/der Unternehmen(s), dessen/deren Verpflichtungerklärung und Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8"Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.2"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe, Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Erklärung, ob der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich für die gesamte Vertragslaufzeit abschließen wird (Nr. 4 des Angebotes) Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.000.000 EUR Sachschäden (je Versicherungsfall) 500.000 EUR Vermögensschäden (je Versicherungsfall) 150.000 EUR Bearbeitungsschäden 50.000 EUR Schlüsselverlustschäden 250.000 EUR Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise der o.g. Berufs- und/oder Haftpflichtversicherung (spätestens zu Vertragsbeginn) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstige Nachweise und Erklärungen zum Angebot
Beschreibung: Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Allgemeine Angaben zum Unternehmen, zur Geschäftsführung, Umfang der Dienstleistungspalette sowie Erläuterungen zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Anlage C6 "Firmen- und Bieterprofil") - Angaben zur Unternehmensgröße (Nr. 3.3 des Angebotes) - Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Nr. 3.4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter die aufgeführten Bedingungen bei der Auftragserteilung anerkennt und das Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung und einschließlich sämtlicher Anlagen und unter Berücksichtigung der Vertragsunterlagen erstellt hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung und dem Reinigungsvertrag (einschl. Anlagen) genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden, insb. im Hinblick auf die sach- und fachgerechte Ausführung der Leistungen/ die Organisation der Leistungserbringung und damit verbundene Nebenpflichten/ Abrechnung der erbrachten Leistungen, mögliche Anpassungen des regelmäßigen Leistungsumfanges/ der Reinigungszeiten oder Durchführung notwendiger Sonderreinigungen, Auswahl / Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals, Anforderungen an Reinigungsmittel/ -material/ -maschinen und -geräte, Einhaltung des Datenschutzes oder den Einsatz von Nachunternehmern (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotes) - Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotes) - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutz-grundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden ist. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungserklärung einholen (Nr. 10 des Angebotes). - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Angaben zu Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung) - Erklärung, dass der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers die beigefügte Anlage V12 "Informationen zum Bieter (eForms)" vorlegen wird (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - schrifliche Stillschweigevereinbarung der Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind - polizeiliche(s) Führungszeugniss(e) der Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind - Liste des im jeweiligen Objekt beschäftigten Personals, einschl. Sozialversicherungsnachweis/ Versicherungsnummernnachweis bzw. Freistellungs-bescheinigung für geringfügig Beschäftigte - Benennung von Objektleitung und Vorarbeiter - Nachweis über durchgeführte Unterweisung zur GefStoffV, ArbSchG und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel und -maschinen/ -geräte durch Proben, Datenblätter, Sicherheitsanweisungen, technische Unterlagen, Prospektmaterial, amtliche Prüfzeugnisse o.ä. (lt. Leistungsbeschreibung/Reinigungsvertrag) - Nachweis der Machbarkeit des Angebots durch eine verifizierende Teststellung (Probereinigung) - Informationen zum Bieter (eForms) (Anlage V12"Informationen zum Bieter (eForms)") - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 60 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Für alle höheren, geprüften Angebotspreise gilt: das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis wird durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 60 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 60 : Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 30 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten. Für alle höheren, geprüften Leistungswerte gilt: das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert wird durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 30 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 30 : Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten innerhalb eines Loses erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3. Angebotspreis Grundreinigung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Für alle höheren, geprüften Angebotspreise gilt: das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis wird durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 10 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 10 : Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/10/2024 10:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweise richtet sich nach § 56 der Vergabeordnung (VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/10/2024 11:00:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 09.10.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 70 Tage = Bindefrist ende am 18.12.2024, 23:59 Uhr.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sind der/dem/den - Leistungsbeschreibung, - Vertrag Gebäudereinigung, - BVB, - ZVB, - VOL/B, - Regelungen zur Umsetzung von Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, - TVgG-NRW zu entnehmen. Insbesondere über - Vertragsstrafen, u.a. wegen Gewährleistung bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung (s. Nr. 8, Vertrag, Nr. 4 BVB) - Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder andere tarifliche Vereinbarungen (s. Nr. 16, Vertrag) - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 12, Vertrag, Nr. 5 und 7 BVB) - Der Auftraggeber liefert kaltes und warmes Wasser, Strom (s. Nr. 11, Vertrag) - Anpassung Leistungspflicht und Durchführung Sonderreinigung (Nr. 2 Vertrag, Nr. 1.2.1 Leistungsbeschreibung) - Auswahl/Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals (Nr. 3 Vertrag, Nr. 8 BVB)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft. Nur bei Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Bewerber und das/die benannten Unternehmen haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle der Stadt Bünde
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