1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur fachlichen Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Einleiterkatasters Abwasser (ELKA) bei den Unteren Wasserbehörden in NRW 2025 - 2028
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur "Fachlichen Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Einleiterkatasters Abwasser (ELKA) bei den Unteren Wasserbehörden (UWB) in NRW".
Kennung des Verfahrens: 958f3b5b-50de-4f1a-abb5-9c8820e6b73b
Interne Kennung: 57;1001519937;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48614000 Datenerfassungssystem, 80522000 Schulungsseminare
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1PV7UZ1D Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung zur fachlichen Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Einleiterkatasters Abwasser (ELKA) bei den Unteren Wasserbehörden in NRW 2025 - 2028
Beschreibung: Für die Einführung von ELKA bei den Unteren Wasserbehörden wurde eigens für die UWBs ein Service-Tool für die Arbeiten in ELKA mit einem vergleichbaren Umfang wie in AkoPro durch IT.NRW erstellt. Das für die Datenmigration (AkoPro => ELKA) notwendige Migrati-onswerkzeug wurde im September 2017 durch die Kommunal Agentur NRW fertiggestellt. Die UWBs, die ELKA direkt nutzen möchten, wurden seitdem sukzessive angeschlossen. Wie schon im Fall der fünf Oberen Wasserbehörden ist auch bei den Unteren Wasserbehörden eine fachliche Anwenderbetreuung beim Wechsel auf ELKA erforderlich. Zur Entwicklung und Einführung von ELKA benötigt auch IT.NRW eine enge fachliche Begleitung. Zur Einführung von ELKA bei den Unteren Wasserbehörden sind auf Abruf folgende Leistungen durch einen externen Dienstleister zu erbringen: I. Anwendersupport II. fachliche Begleitung der Fachanwender der UWBs bei der Einführung III. Schulungen IV. Datenbereinigung V. Datennacherfassung VI. Fortschreibung der Hilfe Des Weiteren fallen fortlaufende Arbeiten zu ELKA an: VII. Fachliche Begleitung bei der Funktionsprüfung von Schnittstellen VIII. Fachliche Begleitung bei der Funktionsprüfung von Migrationswerkzeugen IX. Fachliche Begleitung bei der Inbetriebnahme der Schnittstellen X. Unterstützung bei der Datenübertragung über die Schnittstellen XI. Fortführung des Präzisierungsdokuments XII. Aktualisierung des Handbuchs XIII. Weitere Schulungen bei Anwendern der Bezirksregierungen XIV. Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen.
Interne Kennung: 57;1001519937;EU
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48614000 Datenerfassungssystem, 80522000 Schulungsseminare
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag beginnt zum 01.01.2025 und läuft zunächst für zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum Ablauf von insgesamt 48 Monaten (31.12.2028), soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität 60 %
Beschreibung: Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein schriftliches Konzept, bestehend aus maximal 10 DIN-A4-Seiten (Schrifttype/-größe: Arial 12) einzureichen, wobei die Anzahl der vorgelegten Seiten keine Bewertung der Fachinhalte zulässt. In dem Konzept hat der Bieter nachvollziehbar darzulegen, in welcher Art und Weise er die Leistung Nr. 2.4 "Inbetriebnahme der ELKA-SST bei UWBs mit externer Software" (siehe Leistungsbeschreibung) zu erbringen beabsichtigen. Dabei ist insbesondere darauf einzugehen, auf welche fachlichen und ggf. technischen Besonderheiten in diesem Zusammenhang zu achten ist. Des Weiteren hat der Bieter alle Maßnahmen darzulegen, mit denen eine erfolgreiche Inbetriebnahme der ELKA SST sichergestellt wird. Hier wird die Plausibilität der vorgestellten Besonderheiten sowie die Vollständigkeit der Maßnahmen bewertet, die bei einer Inbetriebnahme einer SST bei einer UWB (evtl. auch vor Ort) durchzuführen sind. Die Bewertung erfolgt anhand eines Schulnotensystems. Das qualitativ bestbewertete Angebot erhält die volle Punktzahl (60 Punkte). Alle anderen Angebote werden, ins Verhältnis zur höchsten Punktzahl gesetzt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis 40%
Beschreibung: Im Leistungsverzeichnis ist jeweils ein Pauschalpreis (Einheitspreis) für einen abzurechnenden Stundensatz anzugeben. Dabei ist die Preisgestaltung des jeweiligen Stundensatzes so vorzunehmen, dass alle einzukalkulierenden Kosten gemäß Leistungsbeschreibung sowie alle anfallenden Nebenkosten enthalten sind. Der jeweils angegebene Pauschalpreis (Stundensatz) deckt alle Funktionalitäten und Be-standteile der angebotenen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung ab. Fahrtzeiten zu den einzelnen Standorten des Auftraggebers, genauso wie nach IT.NRW oder den Unteren Wasserbehörden zählen nicht zur Einsatzzeit und werden nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt jeweils aufwandsbezogen (tatsächlich erbrachte Stunden). Das günstigste Angebot erhält die volle Punktezahl (40 Punkte). Alle anderen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: geschäftliche Interesses
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/09/2034
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: Hochschule Ostwestalen-Lippe
Offizielle Bezeichnung: Hochschule Ostwestalen-Lippe
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/09/2034
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/09/2034
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Hochschule Ostwestalen-Lippe, 37671 Höxter
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung des Auftragswertes
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/09/2034
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Keine Veröffentlichung des Auftragswertes
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 02/09/2034
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Hochschule Ostwestalen-Lippe
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE125650309
Postanschrift: An der Wilhelmshöhe 44
Stadt: Höxter
Postleitzahl: 37671
Land, Gliederung (NUTS): Höxter (DEA44)
Land: Deutschland
Telefon: 05231-769691
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bffe2790-9519-43cf-a16f-2e55bda25845 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2024 11:52:39 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 531285-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/09/2024