1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis, Amt für Abfallwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier
Beschreibung: Der Landkreis Enzkreis, der Landkreis Esslingen, der Landkreis Göppingen sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) schreiben die Übernahme und Verwertung von Altpapier aus.
Kennung des Verfahrens: 48d03c57-866c-4c0d-ba3e-29078ec40584
Interne Kennung: 2023_LK Enzkreis, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen, 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJH89Y Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfall gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Deutsches Recht
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Enzkreis
Beschreibung: siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die preisliche Angebotswertung wurden berücksichtigt: - das ermittelbare Entgelt (netto) und die ermittelbare Vergütung (netto) pro Jahr auf der Grundlage des angebotenen Entgeltes bzw. der angebotenen Vergütung pro Mengeneinheit sowie der Auswertungsmengen - die ggf. angebotenen Rabatte auf die Vergütung für den Fall des Zuschlags auf mehrere Lose (Loskombination) eines Bieters
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Esslingen
Beschreibung: siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die preisliche Angebotswertung wurden berücksichtigt: - das ermittelbare Entgelt (netto) und die ermittelbare Vergütung (netto) pro Jahr auf der Grundlage des angebotenen Entgeltes bzw. der angebotenen Vergütung pro Mengeneinheit sowie der Auswertungsmengen - die ggf. angebotenen Rabatte auf die Vergütung für den Fall des Zuschlags auf mehrere Lose (Loskombination) eines Bieters
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Göppingen
Beschreibung: siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die preisliche Angebotswertung wurden berücksichtigt: - das ermittelbare Entgelt (netto) und die ermittelbare Vergütung (netto) pro Jahr auf der Grundlage des angebotenen Entgeltes bzw. der angebotenen Vergütung pro Mengeneinheit sowie der Auswertungsmengen - die ggf. angebotenen Rabatte auf die Vergütung für den Fall des Zuschlags auf mehrere Lose (Loskombination) eines Bieters
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Ludwigsburg
Beschreibung: siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die preisliche Angebotswertung wurden berücksichtigt: - das ermittelbare Entgelt (netto) und die ermittelbare Vergütung (netto) pro Jahr auf der Grundlage des angebotenen Entgeltes bzw. der angebotenen Vergütung pro Mengeneinheit sowie der Auswertungsmengen - die ggf. angebotenen Rabatte auf die Vergütung für den Fall des Zuschlags auf mehrere Lose (Loskombination) eines Bieters
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/08/2034
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Offizielle Bezeichnung: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: keine Kennung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/08/2034
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 23/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Offizielle Bezeichnung: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: keine Kennung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/08/2034
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 23/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Offizielle Bezeichnung: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: keine Kennung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/08/2034
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 23/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: Vanni + Didicher Recycling GmbH
Offizielle Bezeichnung: Vanni + Didicher Recycling GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: keine Kennung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/08/2034
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 4
Datum des Vertragsabschlusses: 23/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Registrierungsnummer: 08116-A6022-68
Stadt: Plochingen
Postleitzahl: 73207
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 390248100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis, Amt für Abfallwirtschaft
Registrierungsnummer: 00008166
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7231 308 9357
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Registrierungsnummer: DE145469354
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7161 202 8888
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Registrierungsnummer: DE144993420
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7141 144 49 200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: +49 721 926-8730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE254164512
Stadt: Velten
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Telefon: 030 351829836
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 0DE254164512
Stadt: Velten
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Telefon: 030 351829836
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 00DE254164512
Stadt: Velten
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Telefon: 030 351829836
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Vanni + Didicher Recycling GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE246210569
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Telefon: 07231 154050
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0004
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 57ca9a52-22fb-4555-99d5-45daed4fabdd - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/08/2024 09:45:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 523061-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 170/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/09/2024