1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zollernalbkreis
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zollernalbkreis Linienbündel Hechingen: Vergabe von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen
Beschreibung: Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Linienbündel Hechingen mit den Linien a) Linie 305 Bisingen - Thanheim - Hechingen - Bechtoldsweiler - Bodels-hausen, b) Linie 307 Bisingen - Grosselfingen - Hechingen - Sickingen - Bodelshau-sen und c) Linie 309 Balingen - Engstlatt - Bisingen. Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden.
Kennung des Verfahrens: 6c728801-e2ed-4f01-8609-7a719c59f4f5
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Zollernalbkreis (DE143)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die vollständigen Ausschlussgründe stehen unter Ziffer 5.1.9
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Zollernalbkreis Linienbündel Hechingen: Vergabe von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen
Beschreibung: Mit der veröffentlichten Vorinformationen 2023/S 121-382064 wurde das wettbewerbliche Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV angekündigt. Der Zollernalbkreis ist ÖPNVAufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO 1370/2007. Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Linienbündel Hechingen mit den Linien a) Linie 305 Bisingen - Thanheim - Hechingen - Bechtoldsweiler - Bodelshausen, b) Linie 307 Bisingen - Grosselfingen - Hechingen - Sickingen - Bodelshausen und c) Linie 309 Balingen - Engstlatt - Bisingen. Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden. Zu Vertragsbeginn sind 9 Kraftomnibusse einzusetzen. Weitere Vorgaben bezüglich der Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: E82387433
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber kann im Rahmen von § 11 Verkehrsvertrag Leistungsanpassungen vornehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zollernalbkreis
Land, Gliederung (NUTS): Zollernalbkreis (DE143)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Linienbündel Hechingen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Der Bieter hat Angaben zur Struktur und zu den Kontaktdaten seines Unternehmens zu machen. Geben mehrere Unternehmer gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern ausgefüllte Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt wird. Des Weiteren muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft im Auftragsfall dargestellt sein. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 2) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform subreport unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist in Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens geregelt. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal „subreport“. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Es obliegt den Bietern, regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen und sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die auf der Online-Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Hinweis: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV
Beschreibung: 1) Allgemeine Vorbemerkungen: Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Eignung - wie unten aufgeführt - für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Es sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Abweichend hierzu sind die geforderten Referenzen bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen, die Bietergemeinschaft muss über die geforderten Referenzen verfügen. Auch die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung muss für jedes Angebot nur einmal vorgelegt werden. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird (Anlage VP). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung der Unternehmen stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 MiLoG auch für diese Unternehmen vorzulegen. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: – Eigenerklärung zu Berufs- oder Handelsregister: Die Bieter haben eine Erklärung, dass das Unternehmen in ein Berufs- oder Handels- bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in ein Vereinsregister eingetragen ist, abzugeben; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Auf Verlangen Einreichung einer formlosen Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt durch die Angabe von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte vergleichbare Verkehrsleistungen (Eigenerklärungen). Es ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen mit Kraftomnibussen (Betrieb von Linienverkehren nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder Tätigkeit als Unterauftragnehmer im Linienverkehr oder vergleichbare Tätigkeiten als Unterauftragnehmer oder Hauptunternehmer im nach PBefG genehmigten Verkehr) aus den letzten drei Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung durch den Bieter erforderlich. Im Fall einer Teilnahme als Bietergemeinschaft muss die geforderte Referenz nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorgelegt werden. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen. Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss mindestens folgende Angaben enthalten - Auftragnehmer der Referenz - Bezeichnung der Referenz – Auftraggeber – Angabe zum Betrieb (Linienverkehren nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder Tätigkeit als Unterauftragnehmer im Linienverkehr oder vergleichbare Tätigkeiten als Unterauftragnehmer oder Hauptunternehmer im nach PBefG genehmigten Verkehr) - Beschreibung des Auftrags – Leistungszeitraum - Auftragswert
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Angabe zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 2 PBZugV (Eigenerklärung) - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: - Personenschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 10 Mio. - Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 10 Mio. die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 20 Mio Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 4. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 31. Oktober 2020.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis (WP)
Beschreibung: Die maximale Anzahl von 100 WPK erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (WPmin), die minimale Anzahl von 0 WPK wird für jedes Angebot vergeben, dessen Wer-tungspreis das 1,5-Fache des niedrigsten Wertungspreises oder mehr beträgt.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Frist für Ersatzgestellung
Beschreibung: Die maximale Anzahl von 100 WPK erhalten Angebote mit einer Ersatzgestellungsfrist (FEmin) von 30,0 Minuten oder weniger, 0 WPK erhalten Angebote mit der mindestens eizuhaltenden Ersatzgestellungsfrist von 60,0 Minuten. Dazwischen erfolgt eine Lineare Interpolation und Rundung auf zwei Nachkommastellen.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept Personal
Beschreibung: Wertungspunkte Sehr gutes Konzept 100 Gutes Konzept 80 Befriedigendes Konzept 60 Ausreichendes Konzept 40 Mangelhaftes Konzept 20 Ungenügendes Konzept 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept Pünktlichkeit (KPK)
Beschreibung: Wertungspunkte Sehr gutes Konzept 100 Gutes Konzept 80 Befriedigendes Konzept 60 Ausreichendes Konzept 40 Mangelhaftes Konzept 20 Ungenügendes Konzept 0
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das Angebot mit den meisten Wertungspunkten insgesamt (WPK-ges) erteilt. Jedes Angebot erhält für jedes der gelisteten Zuschlagskriterien eine bestimmte Anzahl an Wertungspunkten WPK jeweils zwischen 0 und 100, die sich aus dem Bieterangebot ergibt. Wertungspreis Frist für Ersatzgestellung (FE) Umsetzungskonzept Personal (KP) Umsetzungskonzept Betriebsstörungen und Betriebsmanagement (KB) Umsetzungskonzept Pünktlichkeit (KPK) Es gilt: WPKges = 0,55 x WPKWP + 0,05 x WPKFE + 0,15 x WPKKP + 0,15 x WPKKB + 0,10 x WPKKPK
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/10/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zollernalbkreis
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zollernalbkreis
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Zollernalbkreis
Registrierungsnummer: t07433921433
Postanschrift: Richard-Strauß-Straße 5
Stadt: Balingen
Postleitzahl: 72336
Land, Gliederung (NUTS): Zollernalbkreis (DE143)
Land: Deutschland
Telefon: 07433921433
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Fax: 07219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 53b63714-7284-4c13-b30a-cb0ec6a3c558 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/08/2024 11:34:20 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 523822-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 170/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/09/2024