1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Böblingen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Markterkundung / Interessenbekundung für die Beseitigung von Abfällen, die der Klasse 0 gemäß § 2 Nr. 6 der Deponieverordnung (DepV) zuzuordnen sind und für die Beseitigung von Abfällen - mit Ausnahme von Bodenaushub -, die der Klasse I gemäß § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen sind in einer Deponie.
Beschreibung: Der Landkreis Böblingen ist nach § 6 Abs. 1 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger i.S.v. § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG). Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Böblingen verpflichtet, die ihm als Abfälle zur Beseitigung überlassenen Abfälle unter Beachtung der sogenannten Abfallhierarchie nach § 6 Abs. 1 KrWG, insbesondere des Vorrangs der Verwertung, zu entsorgen (§ 20 Abs. 1 KrWG). Er ist verpflichtet, in seinem Abfallwirtschafts-konzept die Entsorgungssicherheit für mindestens 10 Jahre darzustellen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 LKreiWiG). Die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen (Eigenbetrieb) wahrgenommen. Zu den Abfällen zur Beseitigung, die dem Landkreis Böblingen als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden, gehören auch Abfälle, die einer Deponie der Klasse 0 gem. § 2 Nr. 6 DepV zu-zuordnen sind, und Abfälle, die einer Deponie der Klasse I gem. § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen sind. Ausgenommen von der Entsorgungs-pflicht des Landkreises Böblingen ist Bodenaushub, der Deponien der Klasse I nach § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen ist. Für diesen Bodenaus-hub ist der Verband Region Stuttgart öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 7 Abs. 1 LKreiWiG). Soweit die genannten Abfälle keiner Verwertung zugeführt werden können, sind sie in Deponien zu beseitigen. Nach dem Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle, haben sich Entsorgungspflichtige für Abfälle zur Beseitigung der Abfallentsorgungsanlagen in Baden-Württemberg zu bedienen. Aufgrund dieser Festlegung kommen nur Deponien in Baden-Württemberg in Betracht. Um die Transportvorgänge und Transportentfernungen gering zu halten, sollen sich die DK 0-/DK I-Deponien oder eine Deponie mit DK 0-/DK I-Abschnitten in einem Umkreis von max. 35 km, gemessen vom Landratsamt Böblingen, Parkstraße 16, 71034 Böblingen befinden. Interessenten haben folgende Anforderungen zu beachten: • Die Interessenten müssen spätestens zum 01.01.2027 über eine geeignete und zugelassene DK 0-/DK I-Deponie verfügen, auf der die genannten Abfälle abgelagert werden dürfen. Alternativ können Interessenten, falls die Deponie oder der betreffende Deponieabschnitt noch nicht zugelassen, insbesondere nicht planfestgestellt ist, in geeigneter Weise darlegen, dass die Zulassung beantragt ist sowie die für die Planung, Errichtung und den Betrieb der Deponie oder des Deponieabschnitts vorgesehenen Flächen dafür geeignet sind und für die Flächen keine Nutzungskonflikte bestehen; regionalplanerisch abgesicherte Flächen sind bevorzugt. • Interessenten können ihr Interesse auch dann bekunden, wenn sie nur entweder über eine DK 0-Deponie oder eine DK I-Deponie verfügen oder die Zulassung einer solchen entsprechend dem vorherigen Absatz in Aussicht steht. • Einzugsgebiet für eine DK 0-/DK I-Deponie ist das Entsorgungs-gebiet des Landkreises Böblingen. Aufgrund einer Bedarfsprognose, die der Landkreis Böblingen 2018 durch die Firma Prognos erstellen ließ, ist von einer jährlichen Ablagerungsmenge von 210.000 Mg DK 0- und DK I-Material auszugehen. Im Falle der Auftragsvergabe wird der Landkreis Böblingen keine Verpflichtung für eine jährliche Mindestablagerungsmenge oder eine Gesamtablagerungsmenge übernehmen. • Die DK 0-/DK I-Deponie muss Entsorgungssicherheit für mindestens 15 Jahre, also mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2041 ermöglichen. • Mit der Interessensbekundung ist auch in geeigneter Weise darzulegen, wie der Standort erschlossen ist; zu bevorzugen sind Standorte, die eine ausreichend leistungsfähige verkehrsmäßige Erschließung aufweisen. Die Deponie sollte über eine für Lkw-Sattelzüge befahrbare Zufahrt verfügen und möglichst ohne Orts-durchfahrt im unmittelbaren Umfeld der Deponie erreichbar sein. • Die Deponie muss außerdem über die erforderliche Infrastruktur verfügen. Dazu gehören unter anderem ein Annahmebereich mit geeichter Lkw-Waage, eine Einzäunung mit abschließbarer Toranlage, Wasser-, Abwasser-, Stromanschluss, befestigte Flächen und gegebenenfalls ein Bürogebäude. Das Deponiekonzept ist in geeigneter Weise darzustellen.
Kennung des Verfahrens: b353ea70-7b80-4f7f-a75b-84a72a6ff5d8
Interne Kennung: 2024 - AWB BB
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90530000 Betrieb einer Mülldeponie
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Markterkundung / Interessenbekundung
Beschreibung: Markterkundung/Interessenbekundung für die Beseitigung von Abfällen, die der Klasse 0 gemäß § 2 Nummer 6 der Deponieverordnung (DepV) zuzuordnen sind und für die Beseitigung von Abfällen - mit Ausnahme von Bodenaushub -, die der Klasse I gemäß § 2 Nummer 7 DepV zuzuordnen sind, in einer Deponie. Dieses Markterkundungsverfahren/diese Interessensbekundung ist kein Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben des 4. Teils des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) oder nach Maßgabe von § 31 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Be-reich (VergabeVwV) und der Unterschwellenvergabeordnung. Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt Vergabeverfahren durchgeführt werden. Es besteht kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf eine bestimmte Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung. Die Interessenten, die im Rahmen der Markterkundung einen Realisierungsvorschlag aufzeigen, sind nicht an diese Vorschläge gebunden. Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt oder bewirkt. Der Landkreis Böblingen ist nach § 6 Abs. 1 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger i.S.v. § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG). Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Böblingen verpflichtet, die ihm als Abfälle zur Beseitigung überlassenen Abfälle unter Beachtung der sogenannten Abfallhierarchie nach § 6 Abs. 1 KrWG, insbesondere des Vorrangs der Verwertung, zu entsorgen (§ 20 Abs. 1 KrWG). Er ist verpflichtet, in seinem Abfallwirtschafts-konzept die Entsorgungssicherheit für mindestens 10 Jahre darzustellen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 LKreiWiG). Die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen (Eigenbetrieb) wahrgenommen. Zu den Abfällen zur Beseitigung, die dem Landkreis Böblingen als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden, gehören auch Abfälle, die einer Deponie der Klasse 0 gem. § 2 Nr. 6 DepV zu-zuordnen sind, und Abfälle, die einer Deponie der Klasse I gem. § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen sind. Ausgenommen von der Entsorgungs-pflicht des Landkreises Böblingen ist Bodenaushub, der Deponien der Klasse I nach § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen ist. Für diesen Bodenaus-hub ist der Verband Region Stuttgart öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 7 Abs. 1 LKreiWiG). Soweit die genannten Abfälle keiner Verwertung zugeführt werden können, sind sie in Deponien zu beseitigen. Nach dem Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle, haben sich Entsorgungspflichtige für Abfälle zur Beseitigung der Abfallentsorgungsanlagen in Baden-Württemberg zu bedienen. Aufgrund dieser Festlegung kommen nur Deponien in Baden-Württemberg in Betracht. Um die Transportvorgänge und Transportentfernungen gering zu halten, sollen sich die DK 0-/DK I-Deponien oder eine Deponie mit DK 0-/DK I-Abschnitten in einem Umkreis von max. 35 km, gemessen vom Landratsamt Böblingen, Parkstraße 16, 71034 Böblingen befinden. Interessenten haben folgende Anforderungen zu beachten: • Die Interessenten müssen spätestens zum 01.01.2027 über eine geeignete und zugelassene DK 0-/DK I-Deponie verfügen, auf der die genannten Abfälle abgelagert werden dürfen. Alternativ können Interessenten, falls die Deponie oder der betreffende Deponieabschnitt noch nicht zugelassen, insbesondere nicht planfestgestellt ist, in geeigneter Weise darlegen, dass die Zulassung beantragt ist sowie die für die Planung, Errichtung und den Betrieb der Deponie oder des Deponieabschnitts vorgesehenen Flächen dafür geeignet sind und für die Flächen keine Nutzungskonflikte bestehen; regionalplanerisch abgesicherte Flächen sind bevorzugt. • Interessenten können ihr Interesse auch dann bekunden, wenn sie nur entweder über eine DK 0-Deponie oder eine DK I-Deponie verfügen oder die Zulassung einer solchen entsprechend dem vorherigen Absatz in Aussicht steht. • Einzugsgebiet für eine DK 0-/DK I-Deponie ist das Entsorgungs-gebiet des Landkreises Böblingen. Aufgrund einer Bedarfsprognose, die der Landkreis Böblingen 2018 durch die Firma Prognos erstellen ließ, ist von einer jährlichen Ablagerungsmenge von 210.000 Mg DK 0- und DK I-Material auszugehen. Im Falle der Auftragsvergabe wird der Landkreis Böblingen keine Verpflichtung für eine jährliche Mindestablagerungsmenge oder eine Gesamtablagerungsmenge übernehmen. • Die DK 0-/DK I-Deponie muss Entsorgungssicherheit für mindestens 15 Jahre, also mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2041 ermöglichen. • Mit der Interessensbekundung ist auch in geeigneter Weise darzulegen, wie der Standort erschlossen ist; zu bevorzugen sind Standorte, die eine ausreichend leistungsfähige verkehrsmäßige Erschließung aufweisen. Die Deponie sollte über eine für Lkw-Sattelzüge befahrbare Zufahrt verfügen und möglichst ohne Orts-durchfahrt im unmittelbaren Umfeld der Deponie erreichbar sein. • Die Deponie muss außerdem über die erforderliche Infrastruktur verfügen. Dazu gehören unter anderem ein Annahmebereich mit geeichter Lkw-Waage, eine Einzäunung mit abschließbarer Toranlage, Wasser-, Abwasser-, Stromanschluss, befestigte Flächen und gegebenenfalls ein Bürogebäude. Das Deponiekonzept ist in geeigneter Weise darzustellen.
Interne Kennung: 2024 - AWB BB
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
=
Haupteinstufung (cpv): 90530000 Betrieb einer Mülldeponie
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2041
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 07/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: alle
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landratsamt Böblingen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Böblingen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Böblingen
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Abteilung: Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Parkstr. 16
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb
Telefon: +49 7031 6631854
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 565ff1e4-1d8c-47e0-a40a-91267f67be74 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 10
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 524958-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 170/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/09/2024