1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Innenausbau von 52 Dienstfahrzeugen
Beschreibung: Die rnv beabsichtigt, den Auftragnehmer mit dem Innenausbau von 52 Servicefahrzeugen, welche dem Transport und der Aufbewahrung von Werkzeugen und Instandhaltungsmaterial dienen sollen, zu beauftragen. Der Innenausbau ist konform der StVZO durchzuführen und bei Bedarf als Umbau in den Fahrzeugpapieren einzutragen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um die Modelle Mercedes-Benz Citan, Mercedes-Benz Vito und Mercedes-Benz Sprinter. Die Fahrzeuge sollen jeweils unterschiedliche Nutzzwecke erfüllen und bedürfen insofern eines unterschiedlichen Innenausbaus. Den erforderlichen Innenausbau hat die Auftraggeberin je nach Nutzzweck der Fahrzeuge geclustert. Die Anforderungen an den Innenausbau ergeben sich entsprechend der Clusterzuordnung aus der Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: c754aba8-2dec-4702-959d-8849a84255ef
Interne Kennung: 242-24-E15
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Keine.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Keine.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Innenausbau von 52 Dienstfahrzeugen
Beschreibung: Die rnv beabsichtigt, den Auftragnehmer mit dem Innenausbau von 52 Servicefahrzeugen, welche dem Transport und der Aufbewahrung von Werkzeugen und Instandhaltungsmaterial dienen sollen, zu beauftragen. Der Innenausbau ist konform der StVZO durchzuführen und bei Bedarf als Umbau in den Fahrzeugpapieren einzutragen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um die Modelle Mercedes-Benz Citan, Mercedes-Benz Vito und Mercedes-Benz Sprinter. Die Fahrzeuge sollen jeweils unterschiedliche Nutzzwecke erfüllen und bedürfen insofern eines unterschiedlichen Innenausbaus. Den erforderlichen Innenausbau hat die Auftraggeberin je nach Nutzzweck der Fahrzeuge geclustert. Die Anforderungen an den Innenausbau ergeben sich entsprechend der Clusterzuordnung aus der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 242-24-E15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Keine.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Keine.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: Der Zuschlag kann auf ein Erstangebot ohne Eintritt in Verhandlungen erteilt werden. // Der erfolgreiche Bieter darf Teile der Leistung grundsätzlich auch von Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmern (nachfolgend: „Unterauftragnehmer“) ausführen lassen. Verantwortlicher Vertragspartner gegenüber der Auftraggeberin bleibt der erfolgreiche Bieter auch für die durch Unterauftragnehmer in seinem Auftrag durchgeführten Leistungen. Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall Teile der Leistung an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne dass sich der Bewerber zugleich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe), muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag noch keine Angaben zu den Unterauftragnehmern und zu dessen Leistungsumfang machen. Solche Angaben werden erst mit Angebotsabgabe und damit nur von den Bewerbern zu machen sein, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine Ausnahme davon bildet jedoch der Fall der Eignungsleihe. Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen (sog. „Eignungsleihe“, vgl. § 47 SektVO). Diese Möglichkeit besteht ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedie-nen. Findet eine Eignungsleihe statt, hat der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt Anlage TW3 – Eignungsleihe einzureichen. In diesem Formblatt hat der Bewerber anzugeben, in welchem Umfang er die Kapazitäten anderen Unternehmen für die Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien in Anspruch nimmt und diese Unternehmen zu benennen. Zudem muss der Bewerber im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel und Kapazitäten dieser anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO). Diesen nach § 47 Abs. 1 SektVO erfor-derlichen Nachweis erbringt der Bewerber, indem er mit dem Teilnahmeantrag eine entspre-chende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung ist das Formblatt TW5 – Verpflichtungserklärung ausgefüllt und von dem anderen Unternehmen unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der Nachweis ist auch auf andere gleich geeignete Weise möglich, die belegt, dass ihm die Mit-tel und Kapazitäten tatsächlich verbindlich zur Verfügung stehen. Ein gleich geeigneter Nachweis kann beispielsweise ein entsprechender Vertrag zwischen Bewerber und Drittem sein. Außerdem muss jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe auch das Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen in dem Umfang der Eignungsleihe durch den Dritten ausgefüllt und durch diesen auch unter-schrieben und eingescannt dem Teilnahmeantrag beizuliegen hat. Weiter verlangt der Auftraggeber, dass das andere Unternehmen mit Blick auf die wirtschaft-liche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe ge-meinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (§ 47 Abs. 3 SektVO). Eine entsprechende Erklärung findet sich ebenfalls im Formblatt TW5 – Verpflichtungserklä-rung. Sollte der Bewerber den Nachweis darüber, dass ihm die für den Auftrag erforderli-chen Mittel und Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen, anders als durch Einreichung des Formblatts TW5 – Verpflichtungserklärung erbringen, ist die Erklärung zur Haftungs-erklärung gleichwohl auszufüllen, von dem Dritten zu unterschreiben und eingescannt zu-sammen mit dem Teilnahmeantrag an die Auftraggeberin zu übermitteln. Schließlich muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerberge-meinschaft beruft, nachweisen, dass für ihn keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu hat der Bewerber das Formblatt TW7 – Ausschlussgründe Dritte durch jeden Dritten ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt dem Teilnahmeantrag beizu-fügen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen (Dritte), deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vor-liegen. Erfüllt der Dritte die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Hierfür setzt die Auftraggeberin dem Bewerber eine angemessene Frist. Die Auf-traggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Dritten auch dann zu verlangen, wenn in dessen Person ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt (vgl. § 47 Abs. 2 SektVO). // Die Auftraggeberin weist gemäß § 5 Abs. 1 LTMG darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben. Entsprechende Erklärungen sind erst mit dem Erstangebot einzureichen. // Wenn Bewerbergemeinschaften gebildet werden, ist zusätzlich der Vordruck TW2 - Bewer-bergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Dort sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der späteren Bieter- sowie Arbeitsgemeinschaft zu bezeich-nen. Es ist ein uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durch-führung des Vertrages anzugeben. Dieser ausgewählte Vertreter dient der Auftraggeberin für sämtliche Mitglieder als Ansprechpartner. Im Teilnahmeantrag ist Adresse und Telefonnum-mer eines Ansprechpartners aus diesem Unternehmen anzugeben. Zusätzlich zu dem Vordruck TW 2 - Vordruck Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mit-glied der Bewerbergemeinschaft der Vordruck TW 3 - Vordruck Mitglied Bewerbergemeinschaft auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Angebot abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gegenüber der Auftraggeberin gesamt-schuldnerisch. Der unterschriebene Vordruck Ausschlussgründe Dritte (Anlage TW7 – Ausschluss-gründe Dritte) ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen. Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bewerber“ oder „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bewerber- und Bietergemeinschaften. Wenn Erklärungen oder Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen sind, wird darauf explizit hingewiesen. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften muss vor Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen. Eine nachträgliche Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft, insb. nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, ist nicht zulässig.// Nach Abschluss der Eignungsprüfung wählt die Auftraggeberin diejenigen nicht ausgeschlossenen und grundsätzlich geeigneten Bewerber aus, die sie zur Abgabe eines Erstangebots und zur Verhandlung auffordert. Die Auftraggeberin hat festgelegt, dass sie maximal drei (3) Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase auswählen wird. Die Auswahlentscheidung erfolgt dabei nach dem Grad der Erfüllung der Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die Auswahlentscheidung ergeht also konkret auf Grundlage der Referenzen. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden also diejenigen drei Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung des Auftraggebers auf der Grundlage der angegebenen Referenzen die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Auftrags bieten. Gewertet werden maximal fünf Referenzen des Bewerbers aus dem Teilnahmeantrag. Die Matrix für die Auswahlentscheidung findet sich im Dokument "Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Bewerbungsbedingungen".
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Beschreibung: Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Sollten Ausschlussgründe vorliegen sind etwaige ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen auf einer gesonderten Unterlage dazustellen und mit dem Angebot einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in das Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzuse-hen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bie-ter auf dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen zu machen. // Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen außerdem Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen. // Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: a) für Personenschäden: 3 Mio. EUR. b) für Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio. Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Hinweis: Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Da-bei ist zu unterscheiden: (a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert die Auftraggeberin vorzulegen. (b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über die beschriebe-ne Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die be-stehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit der geforderten Mindestdeckungs-summe abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt die Auftraggeberin die Angabe von mindestens zwei Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Referenzen müssen sich auf den Innenausbau von Dienstfahrzeugen beziehen. Mindestens eine Referenz muss sich dabei auf den Innenausbau von mindestens 12 Fahrzeugen beziehen, wobei es sich hierbei nicht um den Ausbau desselben Modelles handeln muss. Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind auf dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 70 %. Maßgeblich für die Wertung ist der im Preisblatt errechnete Nettovertragspreis.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Lieferzeit findet mit einem Anteil von 30 % Eingang in die Angebotswertung.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmens-bezogene sowie leistungsbezogene Unterlagen gemäß § 51 SektVO nachzufordern. Die Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Es besteht kein Anspruch der Bewer-ber und Bieter auf eine Nachforderung.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine.
Finanzielle Vereinbarung: Keine.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen. gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung. erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE 213122348
Postanschrift: Möhlstr. 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 06214654444
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 48dc873a-d657-45b1-8137-0c1a9c1f6535 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/08/2024 23:28:49 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 525183-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 170/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/09/2024