1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rastatt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Sinzheim
Beschreibung: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Sinzheim des Landkreises Rastatt
Kennung des Verfahrens: dce2225b-eeba-44a1-9f2f-13433edc3612
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Sinzheim des Landkreises Rastatt
Beschreibung: Mit den veröffentlichten Vorinformationen 2023/S 018-050020 und 2023/S 171-538348 wurde das wettbewerbliche Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV angekündigt. Der Landkreis Rastatt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO1370/2007 mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden die Busverkehrsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Rastatt für das Buslinienbündel Sinzheim mit den Buslinien 290 (Sinzheim - Winden - Kartung - Hügelsheim), 291 (Sinzheim - Kartung - Winden), 292 (Baden¬Baden - Sinzheim - Müllhofen - Weitenung - Leiberstung - Halberstung - Schiftung) und der ALT-Linie 293 (Schiftung - Leiberstung - Halberstung - Sinzheim (- Vormberg - Winden - Baden-Oos)). Auf den Linien 290, 291 und 292 sind Standardlinienbusse im Einsatz (mind. 75 Sitz- und Stehplätze). Insgesamt werden 4 Fahrzeuge benötigt (Montag - Freitag an Schultagen). Spätestens ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 (also ab dem zweiten Betriebsjahr) sind im Buslinienverkehr immer mindestens zwei Standardlinienbusse mit einer Kapazität zur Beförderung von mindestens 75 Personen einzusetzen, die die Anforderungen an emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge gem. § 2 Nr. 6 i.V.m. Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG (nachfolgend auch „emissionsfreie Busse“) erfüllen. Der Leistungsumfang der Buslinien beträgt insgesamt ca. 3.500 Jahresfahrplanstunden. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu Veränderungen im Leistungsangebot (maximal +/- 5%) kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Die KVV-Linie 293 ist eine reine ALT-Leistung. Auch die ALT-Linie ist Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Für das erste Betriebsjahr errechnen sich 145.420 angebotene Fahrplankilometer (= maximale Besetzt-km) für den ALT-Verkehr. Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2024/3.1/Verkehrsleistungen öffentlicher Personennahverkehr im Linienbündel Sinzheim/28
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zugunsten des Aufgabenträgers besteht eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption um 24 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/12/2030
Laufzeit: 72 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Greift die Verlängerungsoption, endet die Ausführungsfrist zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2032 (voraussichtlich in der Nacht vom 11. Dezember auf den 12. Dezember 2032 mit Betriebsende). Macht der Aufgabenträger von der Verlängerungsoption Gebrauch, so teilt er dies dem Unternehmer spätestens bis zum 31. Dezember 2029 schriftlich mit.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Der Bieter hat in einem Nachweis PL1 Angaben zur Struktur und zu den Kontaktdaten seines Unternehmens zu machen. Geben mehrere Unternehmer gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern ausgefüllte Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt wird. Des Weiteren muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft im Auftragsfall dargestellt sein. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Nachweis PL7). 2) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform subreport unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist Donnerstag, der 11. April 2024, 14:00 Uhr. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal „subreport“. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. 3) Die - zwingend über die Vergabeplattform einzureichenden - Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Weitere Informationen können unter http://www.subreport.de/evergabe-faq.html nachgelesen werden. 4) Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Die Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen werden Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotsabgabe zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: Die Eintragung „Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen“ erfolgt unter dieser Ziffer 5.1.7 programmseitig automatisch. Es wird kein Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen abgefragt. Vielmehr werden die Umweltauswirkungen im Rahmen des Zuschlagkriteriums "Umweltauswirkungen" berücksichtigt. Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltauswirkungen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rastatt
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008882
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Stadt: Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7222 381-1134
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8025070f-9188-40aa-a511-4ef9fefe2593 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/08/2024 08:03:28 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 525733-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 170/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/09/2024