Deutschland – Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen – Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen „Ausschreibungspaket“ ASP02: Bau und TGA

520627-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen – Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen „Ausschreibungspaket“ ASP02: Bau und TGA
OJ S 169/2024 30/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRBB Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mailkontakt@zvkbb.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRBB KSVA Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mailkontakt@zvkbb.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErrichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen „Ausschreibungspaket“ ASP02: Bau und TGA
BeschreibungErrichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen „Ausschreibungspaket“ ASP02: Bau und TGA
Kennung des Verfahrens8e95f3c4-6089-4fe6-bf3b-eb5c18dd2183
Interne Kennung80738-21
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45252000 Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Böblingen (DE112)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Wenn das Verfahren abgebrochen oder nicht erfolgreich ist, wird es neu gestartet
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB oder § 129b StGB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB oder § 129b StGB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB.
BetrugsbekämpfungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 StGB oder § 264 StGB.
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB oder § 299a StGB oder § 299b StGB oder § 108e StGB oder §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB oder Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a oder §§ 232b bis 233a StGB.
KonkursDer Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögens des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung , zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen „Ausschreibungspaket“ ASP02: Bau und TGA
Beschreibung: Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen „Ausschreibungspaket“ ASP02: Bau und TGA
Interne Kennung: 80738-21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45252000 Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungEigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 6e EU VOB/A vorliegen (Mindestkriterium)
BeschreibungEigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 6e EU VOB/A vorliegen (Mindestkriterium)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, § 6a EU Nr. 1 VOB/A
BeschreibungNachweis – nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Bewerber, die nicht dem deutschen Recht unterliegen, haben einen gleichwertigen Nachweis zu erbringen (Mindestkriterium)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung(1) § 6a EU Nr. 2 Buchst. a VOB/A: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (bspw. durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – eines in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers. Mindestdeckungssummen: 10 Mio. EUR für Personenschäden sowie 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss nachweislich mindestens für die Dauer der vorgesehenen Vertragslaufzeit bestehen, also bspw. unbefristet oder sich automatisch verlängernd abgeschlossen sein. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Der Bewerber hat eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Mindestdeckungssummen erhöht wird (Mindestkriterium). Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat jeder Partner der Bewerbergemeinschaft den entsprechenden Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu führen; (2) § 6a EU Nr. 2 Buchst. b VOB/A: Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unter-nehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Mindestkriterium). Sollte der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 im Rahmen der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden können, genügt (zunächst) eine Schätzung (ggf. mit Bestätigung des Wirtschaftsprüfers), wobei der Jahresabschluss im Laufe des Vergabeverfahrens nachgereicht werden muss; (3) § 6a EU Nr. 2 Buchst. c VOB/A: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Bewerber muss für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich in Höhe von 10 Millionen Euro netto nachweisen (Mindestkriterium).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung(1) § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A: Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Erfüllung der folgenden Referenzanforderung nachweisen muss: (a) Abgeschlossenes Projekt als Generalunternehmer für Bautechnik und Technische Gebäudeausstattung im konstruktiven Ingenieurbau oder Kraftwerksbau; (b) Durchführung von Leistungen gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1-4 Objektplanung (ab LPH 5), Ingenieurbauwerke (ab LPH 5), Teil 4 Abschnitt 1-2 Tragwerksplanung (ab LPH 4) und Technische Ausrüstung (ab LPH 5); (c) ein Bauprojekt aus dem Bereich Industriebau für allgemeine Kraftwerksanlagen, Klärschlamm-, Hausmüll-, Ersatzbrennstoff-, Biomassekraftwerke oder vergleichbare Anlagen, Fertigstellung vor max. 10 Jahren, mit mindestens 50.000 m³ umbauten Raum; Die vorgenannten Referenzanforderungen müssen nicht zwingend durch ein einziges Referenzprojekt nachgewiesen werden. Vielmehr kann die Erfüllung der Anforderungen auch durch mehrere Referenzprojekte nachgewiesenen werden, die jeweils nur einzelne der vorgegebenen Referenzanforderungen erfüllen. Jedoch muss bei einer Gesamtbetrachtung aller benannten Referenzprojekte, jede der Referenzanforderungen mindestens einmal erfüllt sein. (Mindestkriterium). Im Falle einer Bietergemeinschaft können diese Referenzanforderungen auch von einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. (2) § 6a EU Nr. 3 Buchst. g VOB/A: Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2021, 2022 und 2023 jahresdurchschnittlich im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach technischen und kaufmännischen Arbeitskräften (Mindestkriterium); (3) § 6a EU Nr. 3 Buchst. i VOB/A: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschließlich zu beauftragender Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten gem. § 8 EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A (Mindestkriterium). Der Bewerber ist verpflichtet, bei der Vergabe von Unteraufträgen nach § 5 EU Abs. 2 Sätze 1 bis 3 VOB/A zu verfahren.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität des Projektteams (1) im Hinblick auf Berufserfahrung und fachspezifische Stärken und Darstellung der Aufgaben (Projektorganigramm); (2) Darstellung der Koordination und des Einsatzes der Projektteammitglieder innerhalb der Leistungsphase. Gewichtung des Zuschlagskriteriums "Qualität des Projektteams": 10%.

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Vergleichbarkeit persönlicher Referenzprojekte der Mitglieder des Projektteams Gewichtung des Zuschlagskriteriums: 10%

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektumsetzung und Terminplanung (1) Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektumsetzung; (2) Darstellung einer groben Rahmenterminplanung mit wichtigen Meilensteinen. Gewichtung des Zuschlagskriteriums "Projektumsetzung und Terminplanung": 10%.

Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Gewichtung: 70%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av232ab3-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: RBB Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Musberger Sträßle 11  
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7031 2118 103
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Musberger Sträßle 11  
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7031 2118 103
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 51e6fbf6-5ffc-45e0-be10-cf2f996cdf74 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/2024 22:57:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 520627-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 169/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/08/2024

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Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
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Ringsheim
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