1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: LZPD; Beschaffung SAM-Tool einschließlich Implementierungs- und Unterstützungsleistungen - Angebotswettbewerb
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Beschaffung eines Software Asset Management Tools (SAM-Tool) einschließlich Implementierungs- und Unterstützungsleistungen für die Polizei NRW.
Kennung des Verfahrens: 72a1f9fa-121c-48bb-ad6a-b0c17839eb7a
Interne Kennung: 1001396037
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. 3. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Es ist daher durch den Auftragnehmer von jedem Teilnehmer an dem Vergabeverfahren eine entsprechende Einwilligung einzuholen und ihn über die Verarbeitung zu informieren. Weitere Informationen DSGVO zu entnehmen. 4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. In den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen sind ebenfalls von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212218 Entwicklung von Lizenzmanagementsoftware
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VH8SR Der Auftragnehmer hat bei dem Umgang mit den Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" ("VS-NfD") gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen ("VSA NRW") wie folgt vorzugehen: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bei Nichteinhaltung der Vorschriften der VSA NRW die vertraglichen und strafrechtlichen Konsequenzen (insb. der Hinweis auf § 353 b StGB) bekannt zu geben. Die Aushändigung des o.g. Merkblattes und die Belehrung zum Umgang mit Verschlusssachen ist vor dem Einsatz der namentlich zu benennenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Auftragnehmer schriftlich nachzuweisen. Alternativ kann die Belehrung zum Umgang mit Verschlusssachen, Aushändigung des o.g. Merkblattes und eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz durch die Auftraggeberin erfolgen. Der Auftragnehmer muss sich mit der o.g. Regelung und der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen (OSiP - Onlineverfahren) der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einverstanden erklären. Sind die für die Auftragserfüllung vorgesehenen Personen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sicherheitsüberprüft, ist das Vorliegen einer gültigen Sicherheitsüberprüfung durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der/des Geheim- bzw. Sicherheitsbeauftragten des Auftragnehmers vor der Aufnahme der Tätigkeit zu belegen. Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung mit anschließender Verpflichtung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für Mitarbeiter mit unbegleitetem personellem Zugang oder digitalem Zugriff auf die polizeiliche IT-Technik (Zentralkomponenten der polizeilichen Rechenzentren) ist auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz gem. § 11 Abs 1 Nr. 5 SÜG NRW oder vergleichbar nachzuweisen. Die o.g. Sicherheitsüberprüfungen müssen zu Beginn der Auftragsausführung erfolgt und nachgewiesen sein. Ist für den Auftragnehmer die eigenverantwortliche Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nicht möglich, erklärt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftragnehmer seine Bereitschaft zur Aufnahme in die Geheim-/Sabotageschutzbetreuung beim MWIKE NRW (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LZPD; Beschaffung SAM-Tool einschließlich Implementierungs- und Unterstützungsleistungen - Angebotswettbewerb
Beschreibung: Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ("LZPD NRW") unterstützt innerhalb der Polizei NRW die Polizeiarbeit vor Ort durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung. Das LZPD NRW ist insbesondere der zentrale Servicepartner für alle betrieblichen Belange der IT-Infrastruktur der Polizei NRW. Das LZPD NRW bietet als Landesoberbehörde den Kreispolizeibehörden mit seinen Abteilungen jegliche Form von Unterstützung. Bei dem LZPD ist auch das Zentrale Lizenzmanagement angesiedelt. Das Zentrale Lizenzmanagement hat die Aufgabe, die wirtschaftliche, rechts- und vertragskonforme Nutzung der eingesetzten Softwareassets innerhalb der Polizei NRW zu gewährleisten. Dies umfasst neben dem Corporate Network Polizei (CNPOL) auch zentral und dezentral betriebene Anwendungen und Plattformen für die Polizei NRW. Um die stetig steigenden Anforderungen an die Verwaltung von Softwareassets zu gewährleisten, benötigt das Lizenzmanagement ein dem Stand der Technik entsprechendes Werkzeug. Dieses muss zum einen die technische Infrastruktur der Polizei NRW transparent darstellen können, als auch die - für eine lizenzkonforme Darstellung - erforderlichen kaufmännischen Daten erfassen und in so genannten Lizenzbilanzen zusammenführen können. Dem Teildezernat 11.2 Lizenzmanagement des LZPD wurde die Aufgabenrate des IT- und Software Asset Management für den Bereich der Polizei NRW übertragen. Das SAM-Tool muss neben dem TD 11.2 Lizenzmanagement auch weitere Organisationseinheiten der Polizei NRW bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen. Es ist eine On-Premise-Lösung vorgesehen, die auf den Servern des LZPD zu hosten ist. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist Ende Juni/Anfang Juli 2024 zu rechnen. Mit der Leistungserbringung soll unmittelbar im Anschluss daran begonnen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass an dem Vergabeverfahren ein Bewerber teilnimmt, dessen Kooperationspartner bereits an der Erstellung der ersten Version der Leistungsbeschreibung mitgewirkt hat. Diese Leistungsbeschreibung wurde jedoch produktneutral erstellt. In der Folge wurde die Leistungsbeschreibung auftraggeberseitig mehrfach überarbeitet und auf die speziellen Anforderungen der einzelnen Fachbereiche angepasst. An diesen Überarbeitungen war der Kooperationspartner des Bewerbers nicht mehr beteiligt. Ferner wurden diesem Kooperationspartner keine polizeiinternen Dokumente übermittelt, die nunmehr im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung stehen. Um dennoch einen etwaigen Wissensvorsprung ausgleichen zu können, wird die Teilnahmeantragsfrist um 3 Tage und die Angebotsfrist um 7 Tage verlängert. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 1001396037
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212218 Entwicklung von Lizenzmanagementsoftware
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber sieht ein optionales Stundenkontingent von bis zu 44 Personentagen pro Jahr für technische und ggf. fachliche Unterstützung (SAM-Managed Services) vor. Es besteht auftraggeberseitig keine Abnahmeverpflichtung. Näheres zu Optionen regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag kann auftraggeberseitig zweimalig um jeweils maximal 2 Jahre verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der angebotenen Produkte / Lösungen / Dienstleistungen ("Bewertungs-Kriterien")
Beschreibung: Qualität der angebotenen Produkte / Lösungen / Dienstleistungen ("Bewertungs-Kriterien")
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien: - Preis und - Qualität der angebotenen Produkte / Lösungen / Dienstleistungen ("Bewertungs-Kriterien") Die Bewertung erfolgt nach UfAB VI in der erweiterten Richtwertmethode (siehe hierzu auch http://www.cio.bund.de).
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: USU GmbH
Offizielle Bezeichnung: USU GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: CX2265A265A
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 00787702-2023
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/07/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 12/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD)
Registrierungsnummer: DE119355962
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: +49 201922024014
Fax: +49 2019220110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: USU GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE199212878
Stadt: Möglingen
Postleitzahl: 71696
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71414867-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 716c1c1b-6262-4078-aaa5-b001c72d8e4a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/08/2024 15:01:39 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 511629-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 165/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2024