Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Verwendung geeigneter Böden für die Rekultivierungsschicht der Deponie Geldern-Pont

506747-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Verwendung geeigneter Böden für die Rekultivierungsschicht der Deponie Geldern-Pont
OJ S 164/2024 23/08/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiersverband
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerwendung geeigneter Böden für die Rekultivierungsschicht der Deponie Geldern-Pont
BeschreibungLagerung, Übernahme und Verwendung von ca. 100.000 m3 Boden aus der Gewässerumgestaltungsmaßnahme Meykesbos/Geldern-Pont für die Verwendung der Böden als Rekultivierungsschicht der Deponie Geldern-Pont.
Kennung des Verfahrensdbe6905d-7d36-4f60-b3cc-1d5be8415b37
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtGeldern
Postleitzahl47608
Land, Gliederung (NUTS)Kleve (DEA1B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Der Niersverband möchte eine interöffentliche Kooperation nach § 108 Abs. 6 GWB mit der Kreis-Kleve-Abfallwirtschaft GmbH eingehen und kooperieren mit dem gemeinsamen Ziel für die Rekultivierungsschicht der Deponie Geldern-Pont geeignete Böden aus einer Gewässerumgestaltungsmaßnahme zu verwenden.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Verwendung geeigneter Böden für die Rekultivierungsschicht der Deponie Geldern-Pont
Beschreibung: Lagerung, Übernahme und Verwendung von ca. 100.000 m3 Boden aus der Gewässerumgestaltungsmaßnahme Meykesbos/Geldern-Pont für die Verwendung der Böden als Rekultivierungsschicht der Deponie Geldern-Pont.
Interne Kennung: Verwendung geeigneter Böden für die Rekultivierungsschicht der Deponie Geldern-Pont
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Geldern
Postleitzahl: 47608
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit5 Jahre
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie Parteien wollen mit dem gemeinsamen Ziel kooperieren aus der Gewässerumgestaltungsmaßnahme Meykesbos geeignete Böden für die Rekultivierungsschicht der Deponie Geldern-Pont zu verwenden. Für das Schutzgut Boden ist es erstrebenswert, dass insbesondere die Oberböden ihre natürliche Funktion weiter erfüllen können und in unmittelbarer Umgebung wieder als solche Verwendung finden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 S. 1 GWB tritt diese Unwirksamkeit allerdings nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetNiersverband
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors („intern“), Auftragsvergabe an verbundene Unternehmen oder Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder innerhalb eines Gemeinschaftsunternehmens
Sonstige Begründung: Die Vergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da ein Fall der öffentlichen Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB zwischen dem Niersverband und der Kreis-Kleve-Abfallwirtschaft GmbH (KKA) vorliegt, auf welche das Vergaberecht keine Anwendung findet. 1. Der Niersverband und die KKA sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 GWB und beabsichtigen den Abschluss eines Vertrages (§ 108 Abs. 6 Hs. 1 GWB). 2. Der Vertrag begründet eine Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Auftraggebern, um sicherzustellen, dass die von ihnen zu erbringenden öffentlichen Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden (§ 108 Abs. 6 Hs. 2 Nr. 1 GWB). Der Niersverband ist ein sondergesetzlicher Wasserverband. Ihm obliegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 9 Niersverbandsgesetz (NiersVG) u.a. die Aufgaben, ausgebaute oberirdische Gewässer in einen naturnahen Zustand zurückzubauen und die bei Durchführung der Verbandsaufgaben anfallenden Abfälle zu entsorgen. Er führt angrenzend an den Planungsraum der Deponie Geldern-Pont das Projekt „Meykesbos/Geldern-Pont“ zur naturnahen Gewässer- und Auengestaltung der Niers durch. Dabei werden große Bodenmassen ausgehoben. Die Kreis-Kleve-Abfallwirtschaft GmbH (KKA) hat als Inhouse-Gesellschaft abfallwirtschaftliche Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Kreis Kleve übernommen und ist im Rahmen dieser Aufgaben für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Geldern-Pont verantwortlich. Für die im Rahmen der Stilllegung der Deponie anfallende Oberflächenabdichtung benötigt sie Füll- und Rekultivierungsböden. Die Parteien beabsichtigen den Abschluss eines Kooperationsvertrages über eine öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung. Ihr gemeinsames Ziel ist es dabei, für die Rekultivierungsschicht der Deponie Geldern-Pont geeignete Böden aus der Gewässerumgestaltungsmaßnahme „Meykesbos/Geldern-Pont“ bereitzustellen, die im Rahmen der Oberflächenabdichtung des Deponiekörpers der Deponie Geldern-Pont verwendet werden. Die KKA erlangt damit die für die Stilllegung der Deponie benötigten Böden; zugunsten des Niersverbandes wird deren ordnungsgemäße Entsorgung durch stoffliche Verwertung sichergestellt. Beide Parteien stellen mit dem Vertrag also sicher, dass die von ihnen obliegenden Aufgaben der Abfallentsorgung ordnungsgemäß, ressourcenschonend und möglichst effizient erfüllt werden. 3. Die Durchführung der Zusammenarbeit wird dabei ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt; kommerzielle Interessen werden nicht verfolgt. 4. Der Niersverband und die KKA erbringen auf dem Markt jeweils weniger als 20 Prozent der Tätigkeiten, die durch die Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 Hs. 2 Nr. 1 GWB erfasst sind (§ 108 Abs. 6 Hs. 2 Nr. 3 GWB).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Niersverband
Registrierungsnummer: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10  
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Koordinationsstelle VergabeAW
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.niersverband.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: UST-IdNr:DE812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
Telefon: +49 221 147-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kreis-Kleve-Abfallwirtschaft GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: UstID DE157200997
Stadt: Uedem
Postleitzahl: 47589
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland
E-Mail: info@kkagmbh.de
Telefon: +490282590340
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungKreis Kleve Kreis-Kleve-Abfallwirtschaft GmbH
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: adc59e32-2c54-4320-b367-93d5cbc0c971  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 506747-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 164/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/08/2024

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