Deutschland – Stadtplanung – Stadtteilmanagement – Zukunftsquartier Altstadt

508188-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Stadtplanung – Stadtteilmanagement – Zukunftsquartier Altstadt
OJ S 164/2024 23/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Bergneustadt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStadtteilmanagement – Zukunftsquartier Altstadt
BeschreibungDie Auftraggeberin schreibt vorliegend die Durchführung des Stadtteilmanagements für den Bereich Altstadt und Stadtmitte in Bergneustadt europaweit aus. Das Stadtteilmanagement soll seine Arbeit in 2025 aufnehmen. 1.1. Gegenstand der Ausschreibung ist die Fortführung der Umsetzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für den Bereich des ISEK Altstadt und Stadtmitte. Das Entwicklungskonzept ist der Bevölkerung und den Akteuren vor Ort ein großes Anliegen. Sie begleiten das Vorhaben wohlwollend aber ebenso interessiert und kritisch. Die Stadt Bergneustadt hat 2018 ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Altstadt und die Stadtmitte erarbeiten lassen. Dies umfasst im Kern die Erneuerung der Altstadt und eine verbesserte Anbindung an die Innenstadt. Das ISEK wurde 2019 einstimmig vom Rat der Stadt beschlossen. Die wesentlichen städtebaulichen Zielsetzungen sind die Schaffung einer Atmosphäre, die das Wohnen und Leben in den historischen Strukturen auch für neue Bewohner und Zielgruppen interessant macht, die Anpassung der Wohnungen und Häuser an heutige Wohn- und Lebensstandards sowie Anpassung des Wohnumfelds und des öffentlichen Raums an heutige Anforderungen unter den Aspekten Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut im Wechselspiel zwischen Historie und Modernität. Darüber hinaus sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Bergneustädter Innenstadt und die Altstadt als gastronomischer und touristischer Anziehungspunkt gestärkt werden. Einen umfassenden Überblick bzw. Einblick in das Gebiet, die Strukturen und die bereits umgesetzten Maßnahmen geben das bereits angeführte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK), das auf der Internetseite des ISEK unter dem link https://stadtteilbuero-bergneustadt.de/downloads/ abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts (ISEK) Bergneustadt Altstadt und Stadtmitte beschriebenen und fortgeschriebenen Maßnahmen dienen als Grundlage für die weiteren Maßnahmen in den Stadtteilen. Im Schwerpunkt sind dies aktivierende Maßnahmen von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen sowie infrastrukturelle Maßnahmen, z. B. zur Aufwertung der Nahversorgungssituation, Aufgaben zur Verbesserung des Stadtteilimages und ehrenamtlicher Aktivitäten. Die Programmumsetzung ist bis 2029 angedacht. Für die Phase des Stadtteilerneuerungsprozesses soll ein Stadtteilmanagement bzw. die Projektarbeit „vor Ort“ durchgeführt werden, welche sowohl den baulich-planerischen als auch kommunikativen Bereich abdecken. Die Vergabestelle erwartet von ihrem Auftragnehmer Erfahrungen sowohl mit städtebaulichen und freiraumbezogenen Planungsvorhaben als auch mit sozial-integrativen Projekten sowie dem dazugehörigen Beteiligungsmanagement und den weiteren Aufgaben eines Stadtteilmanagements. 1.2. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören insbesondere: • Fortführung der begonnenen Projekte • Projektsteuerung • Mitarbeit bei der Umsetzung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts • Unterstützung der Projektleitung • Teilnahme an themenbezogenen Arbeitskreisen und Gremien, Moderation • Unterstützung bei der Durchführung von städtebaulichen Planungen • Betreuung von Fachplanern • Netzwerkarbeit, Aktivierung der Altstadtbewohner und Gewerbetreibenden • Regelmäßige Vor-Ort-Präsenz • Konzipieren, Organisieren und Durchführen von Beteiligungsverfahren • Leerstandsmanagement und Verbesserung der Angebotsstruktur • Unterstützung und Ausbau des bürgerlichen Engagements • Informations- und Kommunikationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit • Umsetzung des Bürger-Verfügungsfonds • Förderantragsmanagement • Mitwirkung an der Verfahrensevaluation Die Vor-Ort-Präsenz ist mit den Akteuren nach Bedarf abzustimmen. Es ist mind. eine weitere Person neben der Projektleitung als Mitarbeiter/-innen für die Projektarbeit zu benennen. Die Geschäftssprache zur Erfüllung des Auftrags ist Deutsch. 1.3. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. Optional werden von der Stadt Bergneustadt maximal vier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr bis 2029 vorgesehen. Das jährliche Volumen von max. 138.000.- € brutto ist über die Vertragslaufzeit gleichbleibend. Die Büroräumlichkeiten sowie die Einrichtung und Ausstattung für die in Bergneustadt vor Ort erforderlichen Arbeiten werden von der Stadt zur Verfügung gestellt.
Kennung des Verfahrens07fde508-b9eb-42b0-8c41-49fb3299fd5b
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Oberbergischer Kreis (DEA2A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen5. Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten: 5.1 Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“), • mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird), • mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), • mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“), • mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und • mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. 5.2 Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden. 5.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend. 5.4 Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes. Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Stadt Bergneustadt Adresse: Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt Deutschland Tel.: 02261/ 404-0 E-Mail: info@bergneustadt.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Name: Michael Morfidis Adresse: Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt Deutschland Tel.: 02261/ 404-410 E-Mail: michael.morfidis@bergneustadt.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist. 7. Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen: Mit dem Teilnahmeantrag müssen folgende Vordrucke und Unterlagen eingereicht werden (Teilnahmeantragsbestandteile), ansonsten ist nicht ausgeschlossen, dass der Teilnahmeantrag allein aufgrund der Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss: • Vordruck – Ziffer 2: Teilnahmeantragsschreiben • Präqualifikationsnachweis (kein Vordruck), oder (alternativ) EEE (kein Vordruck), kein allgemeiner Hinweis auf Eignung oder (alternativ) Vordruck – Ziffer 3: „Eigenerklärung zur Eignung“ • Vordruck – Ziffer 4: „Checkliste Leistungsfähigkeit“ mit geforderten Nachweisen • Vordruck – Ziffer 5: „Referenzen“ mit Ansprechpartnern • nur bei Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft: Vordruck – Ziffer 6: „Bewerbergemeinschaftserklärung“ • nur für den Fall von Nachunternehmereinsatz: Vordruck – Ziffer 7: „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“. Teilnahmeanträgen wird gerne entgegengesehen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 17 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionZum Nachweis zur allgemeinen Eignung müssen die Bieter die folgenden Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Eigenerklärung zur Eignung (Formular). • Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der: o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, o alle Mitglieder aufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfach-bewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Stadtteilmanagement – Zukunftsquartier Altstadt
Beschreibung: Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören insbesondere: • Fortführung der begonnenen Projekte • Projektsteuerung • Mitarbeit bei der Umsetzung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts • Unterstützung der Projektleitung • Teilnahme an themenbezogenen Arbeitskreisen und Gremien, Moderation • Unterstützung bei der Durchführung von städtebaulichen Planungen • Betreuung von Fachplanern • Netzwerkarbeit, Aktivierung der Altstadtbewohner und Gewerbetreibenden • Regelmäßige Vor-Ort-Präsenz • Konzipieren, Organisieren und Durchführen von Beteiligungsverfahren • Leerstandsmanagement und Verbesserung der Angebotsstruktur • Unterstützung und Ausbau des bürgerlichen Engagements • Informations- und Kommunikationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit • Umsetzung des Bürger-Verfügungsfonds • Förderantragsmanagement • Mitwirkung an der Verfahrensevaluation Die Vor-Ort-Präsenz ist mit den Akteuren nach Bedarf abzustimmen. Es ist mind. eine weitere Person neben der Projektleitung als Mitarbeiter/-innen für die Projektarbeit zu benennen. Die Geschäftssprache zur Erfüllung des Auftrags ist Deutsch. 1.3. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. Optional werden von der Stadt Bergneustadt maximal vier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr bis 2029 vorgesehen. Das jährliche Volumen von max. 138.000.- € brutto ist über die Vertragslaufzeit gleichbleibend. Die Büroräumlichkeiten sowie die Einrichtung und Ausstattung für die in Bergneustadt vor Ort erforderlichen Arbeiten werden von der Stadt zur Verfügung gestellt.
Interne Kennung: E23347652
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Maximal vier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr bis zum Ende des Jahres 2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Maximal vier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr bis zum Ende des Jahres 2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: • Mindestjahresumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 220.000,00 €. Bitte geben Sie zusätzlich an, wie hoch der jährliche Umsatz aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags – hier Projektmanagement und City/Quartiersmanagement – ausfällt. • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Vermögens- und Sachschäden in Höhe von mindestens 250.000,00 € (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken). • Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: • Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene verantwortliche Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise). • Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzprojekten für die Projektleitung bezogen auf die Person der hier vorgesehenen verantwortlichen Projektleitung. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn folgende Kriterien in Summe erfüllt sind: o Gegenstand: Stadtteilmanagement o Funktion des Bearbeiters: Projektleitung o Begleitungsdauer: mind. 3 Jahre o Bearbeitungszeitraum: zwischen 2014 und 2024 • Vorlage von mindestens vier (4) vergleichbaren Referenzprojekten für die Gesamtprojektleitung bezogen auf das Büro des Bewerbers. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn folgende Kriterien in Summe erfüllt sind: o Gegenstand: Stadtteilmanagement o Funktion des Büros: Gesamtprojektleitung o Begleitungsdauer: mind. 3 Jahre o Bearbeitungszeitraum: zwischen 2014 und 2024 Klarstellung: Die personenbezogenen Referenzen müssen ggf. nicht im Rahmen des derzeitigen Tätigkeitsfeldes/bei dem derzeitigen Arbeitgeber erbracht worden sein, der vorliegend ein Angebot abgibt. Die bürobezogenen Referenzen müssen durch den hier anbietenden Bewerber oder ein ARGE-Mitglied bzw. verpflichteten Nachunternehmer erbracht worden sein. Die personenbezogene Referenz zur Projektleitung kann mit einer der bürobezogenen Referenzen zur Gesamtprojektleitung identisch sein. Es erfolgt dann jeweils eine Einzelbewertung der Referenz in der entsprechenden Kategorie. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) bzw. deren Referenzen zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren
Beschreibung: Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen. Diese werden bewertet anhand der für den jeweiligen Referenztyp (Projektleitung (personenbezogen), Gesamtprojektleitung (bürobezogen)) nachstehend aufgeführten spezifischen Kriterien. Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem insgesamt mindestens sechs (bzw. bei Doppelverwendung einer personen- und bürobezogenen Referenz vier) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Je mehr ein Referenzprojekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. 3.3.2 Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.1) gewertet. Zunächst werden die mindestens geforderten sechs (bzw. vier, s.o. 3.3.1) vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als sechs Referenzen eingereicht werden, wobei jeweils inkl. der Mindestreferenzen • im Bereich der personenbezogenen Projektleitung maximal vier vergleichbare Referenzen • im Bereich der bürobezogenen Gesamtprojektleitung maximal sechs vergleichbare Referenzen gewertet werden. So soll auch jungen Büros der Zugang zum Wettbewerb ermöglicht werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“: a) vergleichbares Referenzprojekt Projektleitung (Person) 1 (max. 16 Pkt.) - obligatorisch; erbrachte Leistungen: > Stadtteilmanagement (max. 4 Pkt.); > Umsetzung des ISEK erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Umsetzung in historischen Strukturen (Altstadt) erfüllt (3Pkte.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Regelmäßige Vor-Ort-Präsenz ca. 1 x pro Woche (max. 1 Pkt.) erfüllt (3Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Förderantrags- und Umsetzungsmanagement (max. 3 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Aktivierung der Bewohnerschaft/Akteure/Eigentümer (max. 1Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Aktivierung von Eigentümern und Begleitung von Sanierungsvorhaben im privaten Bestand (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Begleitung von Arbeitskreisen im Zielbereich (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Organisation von Veranstaltungen und Maßnahmen zur Information und Beteiligung (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Projektkommunikation/Öffentlichkeitsarbeit (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Steuerung, Berichterstattung und Präsentation in politischen Gremien (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Mitwirkung an einer Verfahrensevaluation (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Kommunikation mit übergeordneten Behörden (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); b) vergleichbares Referenzprojekt Projektleitung (Person) 2 (max. 16 Pkt.) - obligatorisch: s.o. a); c) vergleichbares Referenzprojekt Projektleitung (Person) 3 (max. 16 Pkt.) – optional: s.o. a); d) vergleichbares Referenzprojekt Projektleitung (Person) 4 (max. 16 Pkt.) – optional: s.o. a); e) vergleichbares Referenzprojekt Gesamtprojektleitung (Büro) 1 (max. 16 Pkt.) - obligatorisch; erbrachte Leistungen: > Stadtteilmanagement (max. 4 Pkt.); > Umsetzung des ISEK erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Umsetzung in historischen Strukturen erfüllt (3Pkte.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Regelmäßige Vor-Ort-Präsenz ca. 1x die Woche (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Förderantrags- und Umsetzungsmanagement (max. 3 Pkt.) erfüllt (3Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Aktivierung der Bewohnerschaft/Akteure/Eigentümer (max. 1Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Aktivierung von Eigentümern und Begleitung von Sanierungsvorhaben im privaten Bestand (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Begleitung von Arbeitskreisen im Zielbereich (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Organisation von Veranstaltungen und Maßnahmen zur Information und Beteiligung (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Projektkommunikation/Öffentlichkeitsarbeit (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Steuerung, Berichterstattung und Präsentation in politischen Gremien (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Mitwirkung an einer Verfahrensevaluation (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); > Kommunikation mit übergeordneten Behörden (max. 1 Pkt.) erfüllt (1Pkt.)/nicht erfüllt (0 Pkt.); f) vergleichb. Referenzprojekt Gesamtprojektleitung (Büro) 2 (max. 16 Pkt.) - obligatorisch: s.o. e); g) vergleichb. Referenzprojekt Gesamtprojektleitung (Büro) 3 (max. 16 Pkt.) – obligatorisch: s.o. e); h) vergleichb. Referenzprojekt Gesamtprojektleitung (Büro) 4 (max. 16 Pkt.) – obligatorisch: s.o. e); i) vergleichb. Referenzprojekt Gesamtprojektleitung (Büro) 5 (max. 16 Pkt.) – optional: s.o. e); j) vergleichb. Referenzprojekt Gesamtprojektleitung (Büro) 6 (max. 16 Pkt.) - optional: s.o. e);
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 160
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %). Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 30 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 30 Punkte. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht, erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept der Projektidee mit 30%. Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt angehen wollen. Gewertet werden das Konzept der Projektidee (Untergewichtung 30 %), das Konzept der Projektplanung und -abwicklung (Untergewichtung 30 %) und der Gesamteindruck der Präsentation (Untergewichtung 10 %).
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept zur Projektplanung und -abwicklung mit 30%. Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt angehen wollen. Gewertet werden das Konzept der Projektidee (Untergewichtung 30 %), das Konzept der Projektplanung und -abwicklung (Untergewichtung 30 %) und der Gesamteindruck der Präsentation (Untergewichtung 10 %).
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gesamteindruck der Präsentation mit 10%. Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt angehen wollen. Gewertet werden das Konzept der Projektidee (Untergewichtung 30 %), das Konzept der Projektplanung und -abwicklung (Untergewichtung 30 %) und der Gesamteindruck der Präsentation (Untergewichtung 10 %).
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E23347652
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E23347652
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung innerhalb einer Frist von 6 Tagen gem. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin: 6.1 Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bergneustadt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadt Bergneustadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Bergneustadt
Organisation, die Angebote bearbeitetStadt Bergneustadt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bergneustadt
Registrierungsnummer: 053740004004-31001-73
Postanschrift: Kölner Str. 256  
Stadt: Bergneustadt
Postleitzahl: 51702
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
Telefon: 02261404316
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln · 50606 Köln  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 02211473045
Fax: 02211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0df11362-8ea1-4108-a53a-56898ffe700c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/2024 17:54:17 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 508188-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 164/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/08/2024

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Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
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