1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Wartung der Sicherheitsbeleuchtung auf mehreren Liegenschaften im Bundesland Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten und der Austausch von Akkus an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Bei der Inspektion, Wartung und Prüfung sind alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV (wobei eine DGUV V4-Prüfung nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung ist – diese wird separat beauftragt), die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die Wartung, Inspektion und Prüfung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Arbeitskarte 445 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Wartung und Inspektion einschließlich der Prüfung gemäß DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 50172 ist im Intervall: einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung der Beleuchtungsstärke gemäß DIN EN 1838 ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: 12b95287-d993-4724-9570-1bf777886fa1
Interne Kennung: VOEK 067-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Görlitz
Postleitzahl: 02828
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die zu vergebenden Leistungen sind in 3 Lose aufgeteilt. Der Umfang jedes einzelnen Loses ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Angebote können abgegeben werden für a) ein Los, b) mehrere Lose oder c) alle Lose. Zu beachten ist, dass auch bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere oder alle Lose jedes Los eigenständig angeboten und gesondert bezuschlagt wird. Die Abgabe eines Angebotes unter der Bedingung, den Zuschlag für mehrere oder alle Lose zu erhalten, ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. ----- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. ----- Nebenangebote werden nicht zugelassen. Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeun-terlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. ----- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote können ausschließlich elektronisch über die e Vergabe Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Für die Abgabe eines Angebots ist die Schaltfläche „Angebot abgeben“ zu verwenden. Eine Angebotsabgabe über die Schaltfläche „Vergabestelle kontaktieren“ ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Angebotsabgabe auf postalischem Weg, per E Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren. Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden: - elektronische Angebote in Textform: Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen) - elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen) - elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen). Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese wer-den über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfü-gung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig Client) für elektroni-sche Signaturen sowie die e VergabeApp (Crypto Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung A-nA Web und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA Web bzw. der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf http://www.evergabe-online.info bereit. Nach den Nutzungsbedingungen der e Vergabe Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein. Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr ----- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfra-gen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 26.09.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. ------ Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bieters zu Russland (siehe Ziffer 6 in der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" und Ziffer Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ der Vergabeunterlagen) ----- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. ----- Für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbe-sondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. ----- Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e Vergabe Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot zu die-sem Los automatisch aus der Wertung genommen, sodass pro Los immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet. ----- Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. ----- Die Leistungen sind durch die Auftragnehmerin mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit die Auftragnehmerin in ihrem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht. Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen. ----- Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Vorausset-zungen des § 47 Abs. 2 VgV verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe. ------ Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftrag-geberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. ----- Der Bieter ist bis 30.12.2024 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande. ------ Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: 1. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB: Erklärung, dass keine Person, die meinem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, i. S. d. § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. Insbesondere aufgrund folgender Straftaten: Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung und Menschenhandel. - mein Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und kein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. - mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. - sich mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - mein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nr. 1). - mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nr. 3). - mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Nr. 4). - für mein Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigten könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nr. 5). - mein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nr. 6). - mein Unternehmen bis zum heutigen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nr. 7). - mein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat (Nr. 8). - mein Unternehmen nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen (Nr. 9), b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte (Nr. 9), oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nr. 9). - keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorliegen, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. - keine Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegen, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. - keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. - keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vorliegen, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. - keine Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen, die nach § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden sind? 2. Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland Erklärungen, dass – mein Unternehmen nicht in Russland niedergelassen ist und ich – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitze; – an meinem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist. – mein Unternehmen nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit handelt. – ich für die Ausführung des Auftrags nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch nehme, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt. – ich nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch nehme, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. 3. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG: Erklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Wartung der Sicherheitsbeleuchtung (Zentralbatterieanlagen)
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten und der Austausch von Akkus an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Bei der Inspektion, Wartung und Prüfung sind alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV (wobei eine DGUV V4-Prüfung nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung ist – diese wird separat beauftragt), die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die Wartung, Inspektion und Prüfung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Arbeitskarte 445 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Wartung und Inspektion einschließlich der Prüfung gemäß DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 50172 ist im Intervall: einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung der Beleuchtungsstärke gemäß DIN EN 1838 ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: VOEK 067-24, Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate von der AG bzw. 9 Monate von der AN vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal zweimal verlängert werden und endet spätestens am 31.12.2030
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Löbau
Postleitzahl: 02708
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zittau
Postleitzahl: 02763
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01219
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bautzen - Budyšin
Postleitzahl: 02625
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Vor Leistungsbeginn ist vom Unternehmen eine Verschwiegenheitserklrung vorzulegen (siehe Anlage C-06 "Verschwiegenheitserklärung" der Vergabeunterlagen). --- Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (siehe Ziffer I.1. und 2. Anlage B-03 "Bieterauskunft und Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: - Angabe als Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer. - Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Rgistergericht, Nummer der Eintragung, Gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und 2. Angaben zu Umsätzen (siehe Ziffer III.6. und 7. Anlage B-03 "Bieterauskunft und Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Mit Erklärungen, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge. Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes des teilnehmenden Unternehmens aus dem Verfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen, 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen. (siehe Ziffer III.8. bis 13. Anlage B-03 "Bieterauskunft und Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt (für die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung: nur Fachpersonal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)) und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. zu 3. Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort , Jährlicher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart und zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. zu 4. in der Bieterauskunft sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. In der bereits mit Angebotsabgabe vorzulegenden Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) müssen Bietergemeinschaften ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter benennen. Sie müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft: Bereits mit dem Angebot sind vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) und etwaige Nachweise vorzulegen. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit Erklärungen nur zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug, 5. Wettbewerbsregister, 6. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind Art und Umfang der zu übertragenden Teilleistungen zu beschreiben. Ist eine Eignungsleihe vorgesehen, sind die Eignungskriterien anzugeben, zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind Sie als Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen). Sie haben ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes des teilnehmenden Unternehmens aus dem Verfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Kriterium: Preis 100 % Gewichtung. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/09/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird (nur bei Festpreisangebot). Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Un-ternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehe-nen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchfüh-rung des Vertrages zu bezeichnen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 5.1.12 „Bedingungen für die Einreichung“ gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Wartung der Sicherheitsbeleuchtung (Einzelbatterieanlagen Großraum Dresden)
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten und der Austausch von Akkus an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Bei der Inspektion, Wartung und Prüfung sind alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV (wobei eine DGUV V4-Prüfung nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung ist – diese wird separat beauftragt), die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die Wartung, Inspektion und Prüfung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Arbeitskarte 445 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Wartung und Inspektion einschließlich der Prüfung gemäß DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 50172 ist im Intervall: einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung der Beleuchtungsstärke gemäß DIN EN 1838 ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: VOEK 067-24, Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate von der AG bzw. 9 Monate von der AN vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal zweimal verlängert werden und endet spätestens am 31.12.2030
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01127
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01187
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01219
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01326
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Gottleuba-Berggießhübel
Postleitzahl: 01816
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kamenz - Kamjenc
Postleitzahl: 01917
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Vor Leistungsbeginn ist vom Unternehmen eine Verschwiegenheitserklrung vorzulegen (siehe Anlage C-06 "Verschwiegenheitserklärung" der Vergabeunterlagen). --- Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (siehe Ziffer I.1. und 2. Anlage B-03 "Bieterauskunft und Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: - Angabe als Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer. - Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Rgistergericht, Nummer der Eintragung, Gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und 2. Angaben zu Umsätzen (siehe Ziffer III.6. und 7. Anlage B-03 "Bieterauskunft und Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Mit Erklärungen, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge. Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes des teilnehmenden Unternehmens aus dem Verfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen, 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen. (siehe Ziffer III.8. bis 13. Anlage B-03 "Bieterauskunft und Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt (für die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung: nur Fachpersonal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)) und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. zu 3. Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort , Jährlicher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart und zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. zu 4. in der Bieterauskunft sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. In der bereits mit Angebotsabgabe vorzulegenden Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) müssen Bietergemeinschaften ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter benennen. Sie müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft: Bereits mit dem Angebot sind vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) und etwaige Nachweise vorzulegen. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit Erklärungen nur zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug, 5. Wettbewerbsregister, 6. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind Art und Umfang der zu übertragenden Teilleistungen zu beschreiben. Ist eine Eignungsleihe vorgesehen, sind die Eignungskriterien anzugeben, zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind Sie als Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen). Sie haben ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes des teilnehmenden Unternehmens aus dem Verfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Kriterium: Preis 100 % Gewichtung. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/09/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird (nur bei Festpreisangebot). Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchfüh-rung des Vertrages zu bezeichnen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 5.1.12 „Bedingungen für die Einreichung“ gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Wartung der Sicherheitsbeleuchtung (Einzelbatterieanlagen Großraum Lausitz)
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten und der Austausch von Akkus an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Bei der Inspektion, Wartung und Prüfung sind alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV (wobei eine DGUV V4-Prüfung nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung ist – diese wird separat beauftragt), die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die Wartung, Inspektion und Prüfung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Arbeitskarte 445 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Wartung und Inspektion einschließlich der Prüfung gemäß DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 50172 ist im Intervall: einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung der Beleuchtungsstärke gemäß DIN EN 1838 ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: VOEK 067-24, Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate von der AG bzw. 9 Monate von der AN vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal zweimal verlängert werden und endet spätestens am 31.12.2030
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bautzen - Budyšin
Postleitzahl: 02625
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Löbau
Postleitzahl: 02708
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ebersbach-Neugersdorf
Postleitzahl: 02730
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Görlitz
Postleitzahl: 02828
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neißeaue
Postleitzahl: 02829
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schleife
Postleitzahl: 02959
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Vor Leistungsbeginn ist vom Unternehmen eine Verschwiegenheitserklrung vorzulegen (siehe Anlage C-06 "Verschwiegenheitserklärung" der Vergabeunterlagen). --- Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (siehe Ziffer I.1. und 2. Anlage B-03 "Bieterauskunft und Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: - Angabe als Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer. - Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Rgistergericht, Nummer der Eintragung, Gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und 2. Angaben zu Umsätzen (siehe Ziffer III.6. und 7. Anlage B-03 "Bieterauskunft und Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Mit Erklärungen, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge. Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes des teilnehmenden Unternehmens aus dem Verfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen, 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen. (siehe Ziffer III.8. bis 13. Anlage B-03 "Bieterauskunft und Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt (für die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung: nur Fachpersonal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)) und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. zu 3. Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort , Jährlicher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart und zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. zu 4. in der Bieterauskunft sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. In der bereits mit Angebotsabgabe vorzulegenden Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) müssen Bietergemeinschaften ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter benennen. Sie müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft: Bereits mit dem Angebot sind vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) und etwaige Nachweise vorzulegen. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit Erklärungen nur zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug, 5. Wettbewerbsregister, 6. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind Art und Umfang der zu übertragenden Teilleistungen zu beschreiben. Ist eine Eignungsleihe vorgesehen, sind die Eignungskriterien anzugeben, zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind Sie als Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen). Sie haben ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes des teilnehmenden Unternehmens aus dem Verfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Kriterium: Preis 100 % Gewichtung. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/09/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird (nur bei Festpreisangebot). Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchfüh-rung des Vertrages zu bezeichnen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 5.1.12 „Bedingungen für die Einreichung“ gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 030 3181-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c4e0c51e-4da3-409f-be0e-2c5f6a3c4a48 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 503220-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 163/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/08/2024