1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Münster GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Machbarkeitsstudie Tiefe Geothermie Münster - Los 3: Artenschutzrechtliche Prüfung
Beschreibung: Beginnend im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Münster eine Grüne Erzeugungsstrategie für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme entwickelt und bevorzugte erneuerbare Erzeugungstechnologien hierfür herausgearbeitet. Eine dieser Erzeugungstechnologien ist die Tiefe Geothermie, da vorliegende Informationen, insbesondere durch die Ergebnisse der 2D-Seismik des Landes NRW aus 2021, eine gewisse Höffigkeit und das Vorhandensein von mehreren Reservoiren zeigen. Die Stadtwerke Münster wurden in diesem Kontext ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Über die gute Vernetzung in die Branche und die relative Größe des Unternehmens kann das Vorhaben Vorbildcharakter für weitere Versorgungsunternehmen in NRW entwickeln. Die Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe, kurz Tiefe Geothermie, stellt eine fortschrittliche Möglichkeit dar, CO2-freie Wärme für die Versorgung von Kunden zu gewinnen. Ziel der Stadtwerke Münster ist es das „Greenfield“ Tiefe Geothermie im Münsterland erfolgreich zu erschließen. Münster verfügt über drei potenzielle Reservoire für die Nutzung von Tiefer Geothermie: die Oberkreide in etwa 1.000 m Tiefe und zwei paläozoische Reservoire in Tiefen von mehr als 4.500 m. Zur weiteren Abschätzung des Potenzials soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Hierzu ist ein Förderantrag über progress.NRW – Innovation gestellt worden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist die weitere Exploration der Tiefen Geothermie und Herbeiführung einer Entscheidung, ob und an welchem Standort eine erste Explorationsbohrung abgeteuft werden kann. Die genannten Reservoire werden auf Basis einer erweiterten Datenaufnahme und Auswertung im Rahmen einer durchzuführenden 3D-Seismik hinsichtlich des vorhandenen Potenzials exploriert. Diese aufgenommenen Daten fließen in die Entwicklung eines Bewertungsmodell zur Ermittlung von geothermischen Vorzugsstandorten ein. Dieser Modellansatz soll auf andere Standorte in NRW übertragen werden können. Darüber hinaus soll aus den gemachten Erfahrungen heraus ein „Best Practice“-Leitfaden erstellt werden, welcher die weitere Entwicklung der Tiefen Geothermie in NRW anstoßen und unterstützen soll.
Kennung des Verfahrens: dd5dfed0-9f51-48c9-bfe7-2176d0feb253
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71351200 Geologische und geophysikalische Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Diese Auftragsänderung wird in zwei Bekanntmachungen mit zwei verschiedenen, kumulativ vorliegenden, Begründungen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sowie § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB) veröffentlicht, da es aus technischen Gründen nicht möglich ist, mehr als einen Grund für die Auftragsänderung auszuwählen. Es handelt sich um dieselbe Auftragsänderung. Es wurde für diesen Auftrag bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung nur eine Änderung vorgenommen. Die Änderungssumme ist nur einmalig in der angegebenen Höhe angefallen (die Summen aus den Bekanntmachungen sind nicht addiert angefallen). Diese Bekanntmachung befasst sich mit der Begründung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB: "Erforderlichkeit zusätzlicher Leistungen".
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Machbarkeitsstudie Tiefe Geothermie Münster Los 3: Artenschutzrechtliche Prüfung
Beschreibung: Die Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Prüfung zur Durchführung einer 3D-Seismik ergibt sich aus dem § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Abs. 5 und 6 sowie § 45 Abs. 7 BNatSchG. Aufgrund dessen muss ermittelt werden, ob Tier- oder Pflanzenarten der besonders und streng geschützten Arten von dem Eingriff betroffen sind. Das Los 3 zur artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe I umfasst insbesondere: - Auswertung und Dokumentation von verfügbaren Daten (LINFOS, FIS, ggf. Daten der betroffenen Umweltämter oder von Naturschutzverbänden) über die Verbreitung artenschutzrechtlich (planungs-)relevanter Arten im Messgebiet; - die Erfassung von Lebensraumtypen des Messgebiets und der Randbereiche; - die Identifizierung potenzieller Konfliktarten(-gruppen) und Konfliktbereiche; - Ermittlung der vorhabenspezifischen Empfindlichkeit planungsrelevanter Arten; - eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNATSCHG; - Ermittlung der Wirkfaktoren des Vorhabens und mögliche Ermittlung von vorhabenintegrierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen; - Aussagen zur Notwendigkeit faunistischer Kartierungen und zur Notwendigkeit der Stufe II; - Abschlussbericht und -Präsentation des Ergebnisses sowie; - Übermittlung der erforderlichen GIS-Layer in einem üblichen Format
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Diese Auftragsänderung wird in zwei Bekanntmachungen mit zwei verschiedenen, kumulativ vorliegenden, Begründungen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sowie § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB) veröffentlicht, da es aus technischen Gründen nicht möglich ist, mehr als einen Grund für die Auftragsänderung auszuwählen. Es handelt sich um dieselbe Auftragsänderung. Es wurde für diesen Auftrag bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung nur eine Änderung vorgenommen. Die Änderungssumme ist nur einmalig in der angegebenen Höhe angefallen (die Summen aus den Bekanntmachungen sind nicht addiert angefallen). Diese Bekanntmachung befasst sich mit der Begründung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB: "Erforderlichkeit zusätzlicher Leistungen".
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrags hinsichtlich der Unwirksamkeit der Auftragsänderung beträgt 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Änderungsbekanntmachung (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Münster GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadtwerke Münster GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Höke Landschaftsarchitektur | Umweltplanung GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 6 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag 1
Datum des Vertragsabschlusses: 03/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadtwerke Münster GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 289413-2024
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Eine Änderung des öffentlichen Auftrags ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Nach den ersten Arbeitsergebnissen zum Fachbeitrag Artenschutzrechtlichen Prüfung und den ersten Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster wurde die Notwendigkeit einer weitergehenden Prüfung und Begutachtung von Natur- und Vogelschutzgebieten festgestellt, welche durch die seismischen Messungen betroffen sein werden. Diese weitergehende Prüfung war bisher kein Gegenstand der Ausschreibung und der Planungen für das Projekt. Die Beauftragung eines „neuen“ Auftragnehmers wäre zwar grundsätzlich möglich, im Ergebnis aber unwirtschaftlich, da ein neuer Auftragnehmer sich erst in den Auftrag einarbeiten müsste und dies zu einem erheblichen Zeitverlust oder beträchtlichen Zusatzkosten für die Stadtwerke Münster führen würde. 1. Wirtschaftliche Unmöglichkeit: Die wirtschaftliche Unmöglichkeit eines Auftragnehmerwechsels ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Zeitverlust, der durch ein neues Vergabeverfahren und die Auftragsvorbereitung eines in Betracht kommenden Drittunternehmers eintreten würde, aus zwingenden terminlichen oder ablaufbezogenen Gründen beim ursprünglichen Auftragnehmer und/oder beim Auftraggeber nicht verkraftet werden könnte, vielmehr zum Scheitern des Auftragsprojekts führen würde (vgl. Jaeger, in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Auflage 2022, § 132 GWB, Rn. 35 m. w. Nachw). So liegt der Fall hier. Auf Grundlage der Ergebnisse aus den Gutachten muss der Naturschutzbeirat, welcher über landschaftsrechtliche Befreiungen entscheidet, beteiligt werden. Der Beirat tagt vor geplantem Messbeginn nur noch an den Terminen 15. Mai 2024 und 18. September 2024. Sollten die Ergebnisse erst zum zweiten Termin vorliegen, was bei einer erneuten europaweiten Ausschreibung der Fall wäre, können etwaige nachgeforderte Unterlagen nicht mehr vor Messstart der Seismik beigebracht werden. Als Folge würde hierdurch das Projekt der 3D-Seismik nicht die notwendige Datenqualität liefern oder müsste sogar komplett verschoben werden. Dies würde erhebliche Verzögerungen im Gesamtkontext des geförderten Projekts der Machbarkeitsstudie zur geothermischen Explorationsbohrung sowie wirtschaftliche Konsequenzen und einen enormen Mehraufwand für die Stadtwerke Münster bedeuten. Hieraus gefolgert, muss mit diesen Gutachten äußerst zeitnah begonnen werden und die Unterlagen bereits in den ersten Termin des Naturschutzbeirats eingebracht werden. 2. Erhebliche Schwierigkeiten/ Beträchtliche Zusatzkosten: Der Auftragnehmerwechsel muss zudem mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden sein, § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. b GWB. Erforderlich ist insofern, dass die Erbringung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen (vgl. Ziekow, in: Ziekow/ Völlink, Vergaberecht, 5. Auflage 2024, § 132 GWB, Rn. 49). Um das Projekt der 3D-Seismik erfolgreich durchzuführen, müssen dem Naturschutzbeirat folglich schnellstmöglich die Ergebnisse der Gutachten vorgelegt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Projekt nicht die notwendige Datenqualität liefern würde oder sogar komplett verschoben werden müsste. Insbesondere im Hinblick auf die nahenden Tagungstermine des Naturschutzbeirates ist somit ein Nachtrag geboten. Andernfalls würden erhebliche Verzögerungen im Gesamtkontext des geförderten Projekts der Machbarkeitsstudie zur geothermischen Explorationsbohrung sowie wirtschaftliche Konsequenzen und ein enormer Mehraufwand für die Stadtwerke Münster entstehen. 3. Ergebnis: Aus diesen Gründen ist die nachträgliche Beauftragung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig. Die Wertgrenze für Zusatzleistungen gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB gilt gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht für Aufträge von Sektorenauftraggebern, wie hier vorliegend.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Nachtrag zur weitergehenden Prüfung und Begutachtung von Natur- und Vogelschutzgebieten, welche durch die seismischen Messungen betroffen sein werden.
Abschnittskennung: CON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Münster GmbH
Registrierungsnummer: Reg-Nr.: Amtsgericht Münster, HRB 343
Postanschrift: Hafenplatz 1
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48155
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 694 2647
Fax: +49 251 6941111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Höke Landschaftsarchitektur | Umweltplanung GbR
Registrierungsnummer: USt-ID: DE358704689
Postanschrift: Engelbert-Kaempfer-Str. 8
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33605
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Telefon: +495215574420
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: t:02514111604
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0251 4111604
Fax: +49251 4112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6d266c20-1f08-456b-b5f8-249c4ff12c75 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 503049-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 163/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/08/2024