Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Änderungen zum Verkehrsvertrag Dortmund-Siegerland-Express vom 19.06.2023

501700-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Änderungen zum Verkehrsvertrag Dortmund-Siegerland-Express vom 19.06.2023
OJ S 162/2024 21/08/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVerkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
E-Mailzvs@vrr.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÄnderungen zum Verkehrsvertrag Dortmund-Siegerland-Express vom 19.06.2023
BeschreibungSeit dem 19.12.2019 werden die Leistungen für den Vertrieb des SPNV im Verbundgebiet des VRR durch einen zentralen Dienstleister erbracht. Parallel dazu hat die DB Regio AG auf Basis eines nunmehr ausgelaufenen Verkehrsvertrags zunächst weiterhin in geringfügigem Umfang Vertriebsleistungen erbracht, die nicht Gegenstand des Vertriebsdienstleistungsvertrags zwischen dem VRR und dem zentralen Vertriebsdienstleister sind und aus Auftraggeber- und Kundensicht eine notwendige Ergänzung des Vertriebsportfolios darstellen. Diese bestehen im Wesentlichen im Verkauf von VRR-Fahrausweisen über anderweitige Vereinbarungen durch die DB Regio AG vorgehaltene Vertriebsstrukturen. Aufgrund des Auslaufens des mit der DB Regio bestehenden Verkehrsvertrags sollen die Vertriebsleistungen der DB Regio AG im Rahmen des Verkehrsvertrages Dortmund-Siegerland-Expresses (RE 34) ab September 2024 als Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung geschlossen werden. Kein Bestandteil dieser Vereinbarung ist der Vertrieb des DeutschlandTickets.
Kennung des Verfahrensa4c8c638-938a-4d9f-b9b4-725de41aab6e
VerfahrensartSonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBeim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Dienstleistung erstreckt sich aber über mehrere Städte.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1) Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung keine wesentliche Auftragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB darstellt. Zudem sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB erfüllt. Es handelt es sich bei den zu beauftragenden Vertriebsleistungen im Rahmen des Verkehrsvertrages Dortmund-Siegerland-Expresses (RE 34) um zusätzliche Dienstleistungen, die erforderlich geworden sind und die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Aus den genannten Gründen ist die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens und ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig. Der Auftraggeber beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. 2) Im Formular wird auf den Tag der Entscheidung über den Vertragsschluss abgestellt. Die Entscheidung wurde am 01.03.2024 getroffen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschriftkeine
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Dortmund-Siegerland-Express vom 19.06.2023
Beschreibung: Im Rahmen des Verkehrsvertrages Dortmund-Siegerland-Expresses (RE 34) soll die DB Regio AG ab September 2024 in geringfügigem Umfang mit Vertriebsleistungen beauftragt werden, die nicht Gegenstand des Vertriebsdienstleistungsvertrags zwischen dem VRR und dem zentralen Vertriebsdienstleister sind und aus Auftraggeber- und Kundensicht eine notwendige Ergänzung des Vertriebsportfolios darstellen. Hierzu soll eine Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung zum genannten Verkehrsvertrag geschlossen werden. Gegenstand der der zusätzlich durch die DB Regio AG zu erbringenden Leistungen sind: der Vertrieb von VRR-Fahrausweisen über bestehende personenbediente Vertriebsstellen innerhalb des VRR, der Vertrieb von Semestertickets im VRR-Gebiet sowie der online-Vertrieb von VRR-Fahrausweisen über eine bereits existierende mobile Anwendung. Kein Bestandteil dieser Vereinbarung ist der Vertrieb des DeutschlandTickets.
Interne Kennung: Änderungsvereinbarung
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Dienstleistung erstreckt sich aber über mehrere Städte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung keine wesentliche Auftragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB darstellt. Zudem sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB erfüllt. Es handelt es sich bei den zu beauftragenden Vertriebsleistungen im Rahmen des Verkehrsvertrages Dortmund-Siegerland-Expresses (RE 34) um zusätzliche Dienstleistungen, die erforderlich geworden sind und die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Aus den genannten Gründen ist die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens und ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig. Der Auftraggeber beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. 2. Im Formular wird auf den Tag der Entscheidung über den Vertragsschluss abgestellt. Die Entscheidung wurde am 01.03.2024 getroffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften des § 38 VgV und der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDB Regio AG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot DB Regio AG
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsÄnderungsvereinbarung
Datum der Auswahl des Gewinners01/03/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05513-­39001-­32
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45879
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
E-Mail: zvs@vrr.de
Telefon: +49 209 15840
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Registrierungsnummer: DE 337702716 (Umsatzsteuer-ID)
Stadt: Unna
Postleitzahl: 59423
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2303 952630
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: keine Angabe
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 4112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-90009-96
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 171 5548894
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9d4bdce9-97b4-4080-a6eb-84363bad95a1  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 501700-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 162/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2024

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