1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Lieferleistungen für die digitale Ausstattung verschiedener Schulen des Erzbistums Köln
Beschreibung: Das Erzbistum Köln (nachfolgend auch „Auftraggeberin“ genannt) schreibt vorliegend Lieferleistungen und damit zusammenhängende Leistungen für die im Rahmen der Digitalisierung notwendig werdenden Aktualisierungen des Bestandes ihrer Schulen europaweit aus. In diesem Zusammenhang wird die Lieferung von 116 interaktiven Displays (Los 1) und 12 Monitoren (TV-Geräte) (Los 2) ausgeschrieben. Ziel des Erzbistum Köln ist es, die Schul-IT-Gerätestruktur weiter auszubauen, die die Basis für die bestehenden und zukünftigen Anforderungen an IT-Ausstattung und IT-Lösungen der Schulen bildet. Die IT-Systeme der von der Vergabe betroffenen Schulen des Erzbistums Köln werden von zentralen Administratoren verwaltet, die sich ggs. auch vertreten müssen. Dies ist in effizienter Form nur möglich, wenn die IT-Systemlandschaft hochgradig vereinheitlicht ist. Es ist dem Auftraggeber besonders wichtig, dass die interaktiven Displays die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und darüber hinaus die Vorgaben des kirchlichen Datenschutzes (KDG) einhalten können. In diesem Zusammenhang muss eine Einstellung und zentrale Verwaltung im MDM möglich sein, sodass auf dem Display gespeicherte Daten und in Apps beim Herunterfahren gelöscht werden. Die Vorgaben des kirchlichen Datenschutzes können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://www.kdsa-nord.de/Download/Hamburg/201712_KDG.pdf. Das Panelmanagement muss die Nutzung von Relution als Bestandteil von LogoDIDACT gewährleisten. Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung vom 17.05.2019 zwischen Bund und Länder (auch bekannt als „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“). Der Bund hat sich in dieser zur Bereitstellung von 5 Mrd. EUR an die Länder verpflichtet, um die Digitalisierung in den Schulen umzusetzen. Die konkrete Verteilung von Mitteln erfolgt auf Grundlage der einzelnen Länderprogramme. Für NRW wurde dies in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen für Maßnahmen an Schulen und in Regionen vom 11.09.2019 umgesetzt (auch bekannt als „DigitalPakt NRW“). Das Erzbistum Köln hat im Rahmen des DigitalPakt NRW Fördermittel für die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen beantragt und bereits verschiedene Projekte umgesetzt. Im Zuge der bald auslaufenden Förderung werden die hier gegenständigen Leistungen ausgeschrieben. Für das Los 1 ist die Lieferung und Montage von 101 interaktiven Displays mit Flügeln und 15 interaktiven Displays ohne Flügel für die Standorte Ursulinen-Realschule Köln, Marienberg-Gymnasium Neuss, Berufskolleg Neuss, Ursulinen-Gymnasium Köln, Tagesschule Dönberg Wuppertal, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule Stommeln Pulheim vorgesehen. Die Displays müssen darüber hinaus die im Leistungsverzeichnis (Anlage 11) aufgeführten Spezifikationen im Zusammenhang mit Zubehör, Bewegungssysteme usw. erfüllen. Daneben sollen auch die insgesamt 101 Altgeräte durch den Auftragnehmer entsorgt werden. Für das Los 2 ist die Lieferung und Montage von 9 Monitoren mit 86 Zoll und 3 Monitoren mit 75 Zoll für die Standorte Ursulinen-Realschule Bornheim-Hersel, Suitbertus-Gymnasium Düsseldorf, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und St. Ursula-Gymnasium Brühl vorgesehen. Weitere Einzelheiten können dem beigefügten Leistungsverzeichnis (Anlage 11) entnommen werden. Die hier ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Lose 1 und 2. ACHTUNG: Damit eine Förderung über den oben dargestellten Rahmen möglich ist, ist es für den Auftraggeber von äußerster Wichtigkeit, dass die Lieferung und Montage sowie die Abrechnung aller Displays bis spätestens zum 25.10.2024 erfolgt. Die vorgenannte Frist wird im Rahmen der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 09) als feste Vertragsfrist vereinbart. Der Auftragnehmer muss diese Fristen im Angebotsschreiben (Anlage 02) an der vorgesehenen Stelle zusichern. Achtung: Fehlt die Zusicherung der Einhaltung der Lieferfristen so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen! Der Auftraggeber behält sich bei nicht fristgerechter Lieferung, Montage und Abrechnung vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz für die entgangene Förderung zu verlangen. Der Auftragnehmer muss vor Lieferung der interaktiven Displays und Monitore in einem Vor-Ort-Termin in den verschiedenen Schuldstandorten die Montagepositionen mit dem Auftraggeber abstimmen. Die Verpackung der angelieferten Geräte ist kostenfrei durch den Lieferanten zu entsorgen. Das Angebot muss auch eine 5-jährige Herstellergarantie für die interaktiven Displays umfassen, die die optional auf 8 Jahre verlängert werden kann. Für die Monitore (TV-Geräte) muss eine 3-jährige Herstellergarantie gewährleistet werden. Sollten dem Auftraggeber ihm nicht geläufige interaktive Displays angeboten werden, so muss für diese Fälle optional ein Schulungsangebot für die Lehrkräfte gemäß den Bedingungen im Leistungsverzeichnis (Anlage 11) angeboten werden. Darüber hinaus muss die Garantie Vor-Ort-Service durch DiBt-zertifizierte Techniker oder einen vergleichbar ausgebildeten Techniker und eine Service-Hotline beinhalten. Siehe für die Einzelheiten insgesamt die vertraglichen Regelungen in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 09).
Kennung des Verfahrens: bfdd9e67-8a78-45a3-8f28-6fcb74867f98
Interne Kennung: 2024-EBK-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen müssen an den unterschiedlichen Schulstanorten erbracht werden: Standorte für Los 1: Ursulinen-Realschule Köln, Marienberg-Gymnasium Neuss, Berufskolleg Neuss, Ursulinen-Gymnasium Köln, Tagesschule Dönberg Wuppertal, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule Stommeln Pulheim Standorte für Los 2: Ursulinen-Realschule Bornheim-Hersel, Suitbertus-Gymnasium Düsseldorf, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und St. Ursula-Gymnasium Brühl
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Zum Nachweis zur allgemeinen Eignung müssen die Bieter die folgenden Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Eigenerklärung zur Eignung (Formular). • Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der: o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, o alle Mitglieder aufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfach-bewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferleistungen
Beschreibung: Für das Los 1 ist die Lieferung und Montage von 101 interaktiven Displays mit Flügeln und 15 interaktiven Displays ohne Flügel für die Standorte Ursulinen-Realschule Köln, Marienberg-Gymnasium Neuss, Berufskolleg Neuss, Ursulinen-Gymnasium Köln, Tagesschule Dönberg Wuppertal, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule Stommeln Pulheim vorgesehen. Die Displays müssen darüber hinaus die im Leistungsverzeichnis (Anlage 11) aufgeführten Spezifikationen im Zusammenhang mit Zubehör, Bewegungssysteme usw. erfüllen. Daneben sollen auch die insgesamt 101 Altgeräte durch den Auftragnehmer entsorgt werden. ACHTUNG: Damit eine Förderung über den oben dargestellten Rahmen möglich ist, ist es für den Auftraggeber von äußerster Wichtigkeit, dass die Lieferung und Montage sowie die Abrechnung aller Displays bis spätestens zum 25.10.2024 erfolgt. Die vorgenannte Frist wird im Rahmen der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 09) als feste Vertragsfrist vereinbart. Der Auftragnehmer muss diese Fristen im Angebotsschreiben (Anlage 02) an der vorgesehenen Stelle zusichern. Achtung: Fehlt die Zusicherung der Einhaltung der Lieferfristen so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen! Der Auftraggeber behält sich bei nicht fristgerechter Lieferung, Montage und Abrechnung vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz für die entgangene Förderung zu verlangen.
Interne Kennung: Los 1 interaktive Displays
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung für Los 1 muss an verschiedenen Standorten erbracht werden: Ursulinen-Realschule Köln, Marienberg-Gymnasium Neuss, Berufskolleg Neuss, Ursulinen-Gymnasium Köln, Tagesschule Dönberg Wuppertal, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule Stommeln Pulheim
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): • Einen Mindestumsatz für die vergangenen drei Jahre in Höhe von jeweils mindestens o 1.000.000,00 EUR für das Los 1 mit Lieferleistungen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). • Den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 €. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung) • Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mind. 2 (zwei) vergleichbaren Referenzprojekten für Lieferleistungen für das Los 1 Für das Los 1 (zwei) vergleichbare Referenzen. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn o das Projekt in Bezug auf Lieferleistungen die Lieferung von interaktiven Displays und deren Montage in Schulen oder Verwaltungsgebäuden zum Gegenstand hatte (Inhalte der Leistung) Und o das Projektvolumen in Bezug auf die Kosten mindestens EUR 500.000,00 netto umfasst (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2019 und 2024 ausgeführt wurde (Zeitraum des Projekts). - WICHTIGE ERLÄUTERUNGEN - Bieter, die nur auf ein Los bieten wollen, müssen nur vergleichbare Referenzen für dieses Los einreichen. Ein Bieter der z.B. nur für Los 2 ein Angebot abgeben möchte, muss nur eine Referenz in Bezug auf die Lieferleistung von Monitoren (TV-Geräten) mit einem Projektvolumen von mind. 40.000,00 EUR im Jahr 2019 – 2024 nachweisen. Ein Bieter der Angebote auf beide Lose abgeben möchte, muss die jeweils für dieses Los geltenden Vorgaben für die Referenzen erfüllen. Ein Bieter, der für Los 1 und Los 2 ein Angebot abgeben möchte, muss die Referenzen für Los 1 und für Los 2 vorlegen. Bitte verwenden Sie sowohl für Einzel- als auch Mehrfachbewerbungen die Anlage 04a bis 04b für die entsprechenden Lose. b. Angaben über das für die Reparatur und Wartung vorgesehene Personal (mind. 2 Techniker) und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation in Bezug auf die DiBt-Zertifizierung oder vergleichbarer Zertifizierungen (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird allein auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt allein anhand des günstigsten, angebotenen Preises für die Lieferung, Montage und Entsorgung je Los. Dementsprechend ist für die Zuschlagserteilung nicht die Gesamtsumme aus den Losen 1 und 2 ausschlaggebend, sondern angebotene Preis je Los. Bietet ein Bieter für beide Lose den jeweils günstigsten Preis an, so erhält er den Zuschlag für beide Lose.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren freiwillig – ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht – durch. Das Erzbistum Köln ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und unterfällt dem europäischen Vergaberecht auch nicht aufgrund von Vorgaben des Fördermittelgebers. Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen An-spruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines dem-gemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag wäre statthaftes Rechtsmittel, wenn - was nicht der Fall ist - das Kartellvergaberecht einschlägig wäre. Ein solcher ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln 50606 Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die Angebote bearbeitet: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Lieferleistung
Beschreibung: Für das Los 2 ist die Lieferung und Montage von 9 Monitoren mit 86 Zoll und 3 Monitoren mit 75 Zoll für die Standorte Ursulinen-Realschule Bornheim-Hersel, Suitbertus-Gymnasium Düsseldorf, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und St. Ursula-Gymnasium Brühl vorgesehen. ACHTUNG: Damit eine Förderung über den oben dargestellten Rahmen möglich ist, ist es für den Auftraggeber von äußerster Wichtigkeit, dass die Lieferung und Montage sowie die Abrechnung aller Displays bis spätestens zum 25.10.2024 erfolgt. Die vorgenannte Frist wird im Rahmen der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 09) als feste Vertragsfrist vereinbart. Der Auftragnehmer muss diese Fristen im Angebotsschreiben (Anlage 02) an der vorgesehenen Stelle zusichern. Achtung: Fehlt die Zusicherung der Einhaltung der Lieferfristen so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen! Der Auftraggeber behält sich bei nicht fristgerechter Lieferung, Montage und Abrechnung vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz für die entgangene Förderung zu verlangen.
Interne Kennung: Los 2 Monitore (TV-Geräte)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung für Los 2 muss an unterschiedlichen Standorten erbracht werden: Ursulinen-Realschule Bornheim-Hersel, Suitbertus-Gymnasium Düsseldorf, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und St. Ursula-Gymnasium Brühl vorgesehen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): • Einen Mindestumsatz für die vergangenen drei Jahre in Höhe von jeweils mindestens o 80.000,00 EUR für das Los 2 mit Lieferleistungen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). • Den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 €. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung) • Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mind. 1 (einem) vergleichbaren Referenzprojekt für Lieferleistungen für das Los 2 Für das Los 2 (eine) vergleichbare Referenzen. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn o Für das Los 2 mind. 1 (eine) vergleichbare Referenzen. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn o das Projekt in Bezug auf Lieferleistungen die Lieferung von Monitoren (TV-Geräten) und deren Montage in Schulen oder Verwaltungsgebäuden zum Gegenstand hatte (Inhalte der Leistung) UND o das Projektvolumen in Bezug auf die Kosten mindestens EUR 40.000,00 netto umfasst (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2019 und 2024 ausgeführt wurde (Zeitraum des Projekts). - WICHTIGE ERLÄUTERUNGEN - Bieter, die nur auf ein Los bieten wollen, müssen nur vergleichbare Referenzen für dieses Los einreichen. Ein Bieter der z.B. nur für Los 2 ein Angebot abgeben möchte, muss nur eine Referenz in Bezug auf die Lieferleistung von Monitoren (TV-Geräten) mit einem Projektvolumen von mind. 40.000,00 EUR im Jahr 2019 – 2024 nachweisen. Ein Bieter der Angebote auf beide Lose abgeben möchte, muss die jeweils für dieses Los geltenden Vorgaben für die Referenzen erfüllen. Ein Bieter, der für Los 1 und Los 2 ein Angebot abgeben möchte, muss die Referenzen für Los 1 und für Los 2 vorlegen. Bitte verwenden Sie sowohl für Einzel- als auch Mehrfachbewerbungen die Anlage 04a bis 04b für die entsprechenden Lose. b. Angaben über das für die Reparatur und Wartung vorgesehene Personal (mind. 2 Techniker) und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation in Bezug auf die DiBt-Zertifizierung oder vergleichbarer Zertifizierungen (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird allein auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt allein anhand des günstigsten, angebotenen Preises für die Lieferung, Montage und Entsorgung je Los. Dementsprechend ist für die Zuschlagserteilung nicht die Gesamtsumme aus den Losen 1 und 2 ausschlaggebend, sondern angebotene Preis je Los. Bietet ein Bieter für beide Lose den jeweils günstigsten Preis an, so erhält er den Zuschlag für beide Lose.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren freiwillig – ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht – durch. Das Erzbistum Köln ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und unterfällt dem europäischen Vergaberecht auch nicht aufgrund von Vorgaben des Fördermittelgebers. Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen An-spruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines dem-gemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag wäre statthaftes Rechtsmittel, wenn - was nicht der Fall ist - das Kartellvergaberecht einschlägig wäre. Ein solcher ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln 50606 Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln 50606 Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die Angebote bearbeitet: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Registrierungsnummer: DE 122 777 469
Postanschrift: Marzellenstr. 32
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50668
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 022116421280
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln 50606 Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 02211473045
Fax: 02211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85de3c22-b8fc-48ac-ba98-60370892c7b8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/08/2024 11:54:43 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 495348-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2024