1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Enzkreis
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Behälterbeschaffung und -verwertung (neu)
Beschreibung: Der Landkreis Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) schreiben die Beschaffung neuer Abfallbehälter und Verwertung defekter Behälter in einem Vergabeverfahren aus.
Kennung des Verfahrens: 7f3d2d2e-8c3f-430b-a979-64040b870b65
Interne Kennung: 2024_LK EK_AVL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJH7AR Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem jeweiligen Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Bereitstellung von Musterbehältern: Für die Lose 1 bis 5 und 7 bis 12 haben die Bieter zur Prüfung der Qualität und Funktionalität ihrer Produkte je angebotenen Behältertyp innerhalb einer Woche auf Anforderung der Koordinierungsstelle während der Phase der Angebotsprüfung und -wertung einen Musterbehälter einschließlich Unterlagen bzw. Angaben mit Herstellerinformationen (Ersatzteilliste, Ersatzteilpreisliste), Anleitungen für Montage, Instandhaltung, Instandsetzung und Maßzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Wird der gleiche Behältertyp für beide vergabegegenständlichen Lose angeboten, genügt es einen Musterbehälter zur Verfügung zu stellen. Die Musterbehälter sind mit Bieter-Kennzeichen, Ausschreibungsdaten und Los-Nr. kenntlich zu machen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Koordinierungsstelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Lieferung von MGB 60 l für den Landkreis Enzkreis
Beschreibung: Lieferung von MGB 60 l für den Landkreis Enzkreis
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Lieferung von MGB 120 l für den Landkreis Enzkreis
Beschreibung: Lieferung von MGB 120 l für den Landkreis Enzkreis
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Lieferung von MGB 240 l für den Landkreis Enzkreis
Beschreibung: Lieferung von MGB 240 l für den Landkreis Enzkreis
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4: Lieferung von MGB 660 l für den Landkreis Enzkreis
Beschreibung: Lieferung von MGB 660 l für den Landkreis Enzkreis
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5: Lieferung von MGB 1.100 l für den Landkreis Enzkreis
Beschreibung: Lieferung von MGB 1.100 l für den Landkreis Enzkreis
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6: Verwertung defekter Abfallbehälter für den Landkreis Enzkreis
Beschreibung: Verwertung defekter Abfallbehälter für den Landkreis Enzkreis
Interne Kennung: Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7: Lieferung von MGB 60 l für den Landkreis Ludwigsburg
Beschreibung: Lieferung von MGB 60 l für den Landkreis Ludwigsburg
Interne Kennung: Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8: Lieferung von MGB 120 l für den Landkreis Ludwigsburg
Beschreibung: Lieferung von MGB 120 l für den Landkreis Ludwigsburg
Interne Kennung: Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9: Lieferung von MGB 240 l für den Landkreis Ludwigsburg
Beschreibung: Lieferung von MGB 240 l für den Landkreis Ludwigsburg
Interne Kennung: Los 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 10: Lieferung von MGB 660 l für den Landkreis Ludwigsburg
Beschreibung: Lieferung von MGB 660 l für den Landkreis Ludwigsburg
Interne Kennung: Los 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 11: Lieferung von MGB 1.100 l für den Landkreis Ludwigsburg
Beschreibung: Lieferung von MGB 1.100 l für den Landkreis Ludwigsburg
Interne Kennung: Los 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 12: Verwertung defekter Abfallbehälter für den Landkreis Ludwigsburg
Beschreibung: Verwertung defekter Abfallbehälter für den Landkreis Ludwigsburg
Interne Kennung: Los 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.250 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 30 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 40 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 4: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 50 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 5: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 6: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 10 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 7: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 150 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 8: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 4.000 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 9: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 300 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 10: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 660 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 11: - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l aus Kunststoff) mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Lieferung von neuen Transpondern mit einer Leistungsmenge von mindestens 80 Stück in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Los 12: - Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Behältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 125 Mg in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 12 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Rangfolge: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Koordinierungsstelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Registrierungsnummer: DE 144 993 420
Postanschrift: Hindenburgstrasse 30
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49714114449200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Enzkreis
Registrierungsnummer: DE144190080
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
Telefon: +4972313080
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: t:07219268730
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b06fedf5-52a2-4c2b-b121-ec43951d7f4f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2024 18:54:33 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 488862-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 158/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/08/2024