1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: LZPD; Beschaffung eines prozessorientierten Rechnungsbearbeitungssystems einschließlich Implementierung, Anpassung an die Systemarchitektur und verschiedener Unterstützungsdienstleistungen
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Beschaffung eines prozessorientierten Rechnungsbearbeitungssystems einschließlich Implementierung, Anpassung an die Systemarchitektur und verschiedener Unterstützungsdienstleistungen für die Polizei NRW.
Kennung des Verfahrens: 3567d7e7-2168-44a3-84ff-1e1c112cbc52
Interne Kennung: ZA 4.2/1001473818/Lut
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Der Auftrag kann aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität und dem rechtlichen Rahmen zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. 3. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. 4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. In den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern/Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen sind ebenfalls von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar. Nach Eingang und Prüfung der Angebote werden zeitnah mit den Bewerbern Termine zur Präsentation ihrer Angebote vereinbart. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann. Fortsetzung unter "zusätzliche Informationen".
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48443000 Buchhaltungssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DUPN 1. Der Auftragnehmer hat bei dem Umgang mit den Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" ("VS-NfD") gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen ("VSA NRW") wie folgt vorzugehen: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bei Nichteinhaltung der Vorschriften der VSA NRW die vertraglichen und strafrechtlichen Konsequenzen (insb. der Hinweis auf § 353 b StGB) bekannt zu geben. Die Aushändigung des o.g. Merkblattes und die Belehrung zum Umgang mit Verschlusssachen ist vor dem Einsatz der namentlich zu benennenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Auftragnehmer schriftlich nachzuweisen. Alternativ kann die Belehrung zum Umgang mit Verschlusssachen, Aushändigung des o.g. Merkblattes und eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz durch die Auftraggeberin erfolgen. Der Auftragnehmer muss sich mit der o.g. Regelung und der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen (OSiP - Onlineverfahren) der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einverstanden erklären. Sind die für die Auftragserfüllung vorgesehenen Personen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sicherheitsüberprüft, ist das Vorliegen einer gültigen Sicherheitsüberprüfung durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der/des Geheim- bzw. Sicherheitsbeauftragten des Auftragnehmers vor der Aufnahme der Tätigkeit zu belegen. Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung mit anschließender Verpflichtung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für Mitarbeiter mit unbegleitetem personellem Zugang oder digitalem Zugriff auf die polizeiliche IT-Technik (Zentralkomponenten der polizeilichen Rechenzentren) ist auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz gem. § 11 Abs 1 Nr. 5 SÜG NRW oder vergleichbar nachzuweisen. Die o.g. Sicherheitsüberprüfungen müssen zu Beginn der Auftragsausführung erfolgt und nachgewiesen sein. Ist für den Auftragnehmer die eigenverantwortliche Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nicht möglich, erklärt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftragnehmer seine Bereitschaft zur Aufnahme in die Geheim-/Sabotageschutzbetreuung beim MWIKE NRW (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen). 2. Der Auftraggeber wird im Anschluss an die Bietergespräche einen Demonstrations-Betrieb der Software der beiden Bestbieter in der Infrastruktur des LZPD durchführen. Die Höhe der Vergütung (Pauschale) hierfür wird im Preisblatt abgefragt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LZPD; Beschaffung eines prozessorientierten Rechnungsbearbeitungssystems einschließlich Implementierung, Anpassung an die Systemarchitektur und verschiedener Unterstützungsdienstleistungen
Beschreibung: Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ("LZPD NRW"; im Folgenden: "AG") unterstützt innerhalb der Polizei NRW die Polizeiarbeit vor Ort durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung. Eine bedeutende Rolle spielt dabei die IT. Das LZPD bietet dabei mehr als 100 zentrale polizeispezifische IT-Lösungen für alle Polizeibehörden. Dazu gehören auch Softwarelösungen. Bei dem LZPD ist auch das Projekt ORBIT (Optimierung der Rechnungsbearbeitung der Polizei NRW mit IT-Unterstützung) angesiedelt. Zielsetzung des Projekts ORBIT ist die Etablierung eines prozessorientierten Rechnungsbearbeitungssystems, welches in allen 50 Polizeibehörden für die ca. 2.500 Vorgänge täglich Anwendung finden und zur Verbesserung der Rechnungsbearbeitung in den Punkten Zeit, Kosten, Qualität und Benutzerfreundlichkeit führen wird. Dies soll durch eine vollständige Digitalisierung aller Bearbeitungsschritte und größtmögliche Automatisierung erreicht werden. Hierzu soll die Standard-Rechnungsbearbeitungssoftware des Auftragnehmers (AN) gemäß den Anforderungen des Auftraggebers (AG) angepasst werden (Customizing). Diese Softwarelösung muss den Anforderungen eines flexiblen Workflows gerecht werden und Controllingmöglichkeiten für verschiedene Benutzergruppen bieten. Es sind unter anderem die folgenden Leistungen durch den AN zu erbringen: - Durchführung der Implementierungsschritte (einschließlich Customizing), wie Proof of Concept (PoC), - softwareseitiger Aufbau von Integrations- und Schulungsumgebung (ausgenommen Betriebssystem und Datenbankserver), - PoC-Überführung in die Testumgebung und die Produktionsumgebung, - Unterstützung von Testaktivitäten, - Unterstützung von Schulung der Anwendenden und Dokumentation. Darüber hinaus soll sich der künftige AN an den folgenden Tätigkeiten mitwirken: - Erstellung und Abstimmung eines Konzepts zur Systemarchitektur, - Notwendige Anpassungen des Systems an die zu erarbeitende Systemarchitektur, - Erstellung einer technischen Einführungskonzeption, - Verbindliche Auslegung, Konfiguration und Dimensionierung der erforderlichen System-technik, - Installationsunterstützung der Anwendungskomponenten auf die Serversysteme zusammen mit den Verantwortlichen des Rechenzentrums (RZ) der Polizei NRW, - Kontinuierliche Anpassungen und Systemoptimierungen, - Angaben, zu den durch die Software bedingten Anforderungen an das Netzwerk, wie beispielsweise Bandbreite und Antwort-/Zeitverhalten inklusive der Beschreibung des Architekturkonzepts und der Kommunikationsbeziehungen sowie - Unterstützung für die Integration der Anwendung in die beim AG vorhandene Infrastruktur (Server- und Clientseitig). Nach der erfolgreichen Abnahme und Inbetriebsetzung der Software wird eine weitergehende Supportunterstützung erwartet. Sie umfasst den Support bei Problemen oder Störungen der Rechnungssoftware, das zur Verfügung stellen und ggf. Installationsunterstützung von Minor- und Major-Updates, Backup- und Recovery-Unterstützung in Problemfällen sowie die Umsetzung von Change Requests. Der AN hat - nach Vorgaben des AG - Schulungsunterlagen und eLearning Module via Moodle für ein Schulungssystem bereitzustellen. Der Leistungsgegenstand wird zudem erst abgenommen, wenn der Nachweis der Barrierefreiheit durch das erfolgreiche Bestehen des BITV-Tests mit dem Ergebnis "konform" gemäß den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) Level AA durch das Kompetenzzentrum barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW oder durch einen externen Testanbieter nachgewiesen wurde. Spätestens bei Vertragsunterzeichnung ist bereits das erfolgreiche Bestehen des BITV-Tests durch das KBIT oder eines vergleichbaren BITV-Tests durch einen externen Anbieter für die Standard-Rechnungsbearbeitungssoftware des AN nachzuweisen. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist Anfang April 2025 zu rechnen. Mit der Leistungserbringung soll unmittelbar im Anschluss daran begonnen werden. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: ZA 4.2/1001473818/Lut
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48443000 Buchhaltungssoftwarepaket
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Näheres zu Optionen regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der EVB-IT Systemvertrag verlängert sich hinsichtlich der Leistungen für den Systemservice bis zu drei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragslaufende gegenüber dem Auftragnehmer kündigt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden; 3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind; 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden; 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zu verwenden. Hierfür ist das beigefügte Formular IV zu verwenden;
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 1,5 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 2. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich "vergleichbare Projekte (d.h. prozessbasierte elektronische Rechnungsbearbeitung und Individualisierung von Standardsoftware)". Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindeststandards: Ein Mindestgesamtumsatz von 1,5 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 1. Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bewerbers, Geschäftsfelder, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen (Entwicklung, Marketing, Key Account, Support). Ferner wird eine Erklärung dazu gefordert, dass ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 auf Basis der BSI IT-Grundschutz-Standards eingesetzt wird. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 2. Es sind mindestens 2 unterschiedliche Referenzen einzureichen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen: (a.) Erbringung von Leistungen zur prozessbasierten elektronischen Rechnungsbearbeitung, (b.) Individualisierung von Standardsoftware, (c.) Programmierung von Schnittstellen auf Basis von SOAP und CMIS, (d.) in den letzten 5 Jahren seit Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung in diesem Verfahren erbracht und schlussabgerechnet. Die Referenzen sind inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII.1 "Unternehmens-Referenzen 1" zu verwenden. 3. Es ist mindestens 1 Referenz einzureichen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen muss: (a.) Erbringung von Leistungen zur prozessbasierten elektronischen Rechnungsbearbeitung, (b.) Individualisierung von Standardsoftware, (c.) Programmierung von Schnittstellen auf Basis von SOAP und CMIS, (d.) Bearbeitungsumfang von mindestens 1.000 Vorgängen täglich bei einem Auftraggeber (e.) in den letzten 5 Jahren seit Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung in diesem Verfahren erbracht und schlussabgerechnet. Die Referenz ist inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII.2 "Unternehmens-Referenzen 2" zu verwenden. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 2. Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 S. 1 VgV): Es können maximal 50 Wertungspunkte erreicht werden. Die Bewertung und Auswahl erfolgt auf Basis folgender objektiver Kriterien: 2.1 . "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" [Gewichtung: 30 %], Umsatz (netto) (Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) im Bereich "vergleichbare Projekte (d.h. prozessbasierte elektronische Rechnungsbearbeitung und Individualisierung von Standardsoftware)", vgl. Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit", dort Ziff. 2.1.1 Für dieses Kriterium gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel für vergleichbare Projekte 1,3 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel für vergleichbare Projekte 1,1 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel für vergleichbare Projekte 0,9 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel für vergleichbare Projekte 0,7 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 1 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel für vergleichbare Projekte 0,5 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. 2.1.2 Die erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert. Ein Bewerber kann somit maximal 15 Punkte für dieses Kriterium erhalten. 2.2. "Technische Leistungsfähigkeit" [Gewichtung: 70 %], davon Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens, die - zusätzlich zu den unter Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit", Ziff. 2 bzw. 3 aufgeführten Mindestanforderungen - die folgenden Anforderungen erfüllen: (a.) Erbringung dieser Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber oder eine Behörde und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, (b.) Realisierung einer SAP-Schnittstelle, (c.) Bearbeitung von mindestens 2.000 Vorgängen täglich mit diesem Tool, (d.) Nutzung durch mindestens 500 Anwendende, (e.) Erstellung einer Schulungskonzeption in Form von eLearning-Modulen. 2.2.1 Grundlage der Wertung sind dabei die drei eingereichten Referenzen. Die entsprechenden Informationen sind auf den Formularen VIII.1 Unternehmens-Referenzen 1 und VIII.2 Unternehmens-Referenzen 2 anzugeben. Pro erfüllter Anforderung wird maximal ein Punkt vergeben. 2.2.2 Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die Referenzen vorlegen, die gemeinsam alle 5 genannten Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass nicht alle Anforderungen bei einem der drei Referenzkunden erbracht worden sein müssen. Jede Anforderung wird nur einmal gezählt, d.h. auch wenn z.B. bei zwei Referenzen eine SAP-Schnittstelle realisiert wurde (Anforderung (b.)), erhält der Bewerber hierfür nur 1 Punkt. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die Referenzen vorlegen, die gemeinsam 4 der genannten Anforderungen erfüllen. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die Referenzen vorlegen, die gemeinsam 3 der genannten Anforderungen erfüllen. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die Referenzen vorlegen, die gemeinsam 2 der genannten Anforderungen erfüllen. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten diejenigen Bewerber, die Referenzen vorlegen, die gemeinsam 1 der genannten Anforderungen erfüllen. 2.2.3 Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung von 7 multipliziert, woraus sich die erzielte Punktzahl ergibt. Ein Bewerber kann somit maximal 35 Punkte erreichen. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand des Rangs 5 qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode
Gewichtung (Punkte, genau): 49
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode
Gewichtung (Punkte, genau): 51
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das einzusetzende Personal des Auftragnehmers wird im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" ("VS-NfD") gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen ("VSA NRW") erhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie die von ihm in die Erfüllung eingeschalteten Dritten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über den Umgang mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD zu belehren. Ihnen ist die Anlage V zur VSA - Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD - (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Anlage V zur VSA Bund - Behandlung von VS-NfD) auszuhändigen und zu erläutern. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt "zusätzliche Informationen".
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Registrierungsnummer: DE119355962
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201 922024014
Fax: +49 201 9220 110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96193903-c0c5-4bf9-b376-938ae861c360 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2024 18:40:16 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 489585-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 158/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/08/2024