5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92200000 Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die in der Leistungsbeschreibung enthaltene Aufzählung der benötigten Verbindungen/Strecken (TV-Übertragung) hat den Stand 13.08.24, und ist ggf. nicht vollständig bzw. kann sich ggf. auch ändern. Ergänzende Verbindungen werden im Preisblatt als Zusatzverbindung abgefragt und sind vom Auftragnehmer entsprechend zu bepreisen. Im Übrigen können – neben und über ergänzende Verbindungen hinaus - Änderungen in der Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für jede Art von Ergänzungen und Änderungen ist ein Change Request Verfahren (CR) sowie Regelungen zu Mehrbedarf als auch zusätzlichen Leistungen vorgesehen. Enthalten sind sowohl Regelungen zum CR-Prozess als auch Regelungen zu den Kosten, insbesondere Mehr- und Minderleistungen, unter Bezug auf das Preisblatt und die dort vereinbarten Preise. Losgelöst von der Signalübermittlung der Sendesignale werden Internetverbindungen an verschiedenen Standorten in der Region der Wettkämpfe benötigt. Dies können z.B. Trainingsstätten sein, wo es der Bereitstellung von Internet für Athleten und Delegationen bedarf oder RR25 bezogene Veranstaltungen im Rahmen eines Kulturprogramms. Ebenso müssen ggf. einzeln buchbare VPN-Verbindungen zur Verfügung gestellt werden, um die Sicherheit einzelner Dienste wie beispielsweise Akkreditierung gewährleisten zu können. Zu diesem Zwecke müssen Preise im Preisblatt genannt werden, um auch kurzfristig im Jahr 2025 für den Zeitraum von einem Monat bedarfsgerechte Internetverbindungen abrufen zu können.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 31/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2025
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eine Handelsregisterauskunft (sofern einschlägig) holt der Auftraggeber (über das Gemeinsame Registerportal der Länder – www.handelsregister.de) für in Deutschland ansässige Unternehmen selbst ein. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen legen entweder einen Auszug des für sie zuständigen Berufs- oder Handelsregisters nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, vor oder weisen auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nach (auf § 44 Abs. 1 VgV wird verwiesen). Es ist desweiteren anzugeben, dass keine eintragungspflichtigen Sachverhalte vorliegen, die noch nicht im für den Bieter zuständigen Register (Beruf-/oder Handelsregister) eingetragen sind. (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)"
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz
Beschreibung: Der Bieter bestätigt, dass der Jahresumsatz seines Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 1.500.000 Euro betrug (Mindestanforderung). Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern / Eignungsleihe werden die Werte für die Ermittlung, ob die Mindestanforderung erreicht wurde, addiert. (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“ und Angabe der Umsatzzahlen)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter verpflichtet sich, für Personen-, Sach-, Vermögens-, Obhut- und Bearbeitungsschäden im Falle des Zuschlags eine Betriebshaftpflichtversicherung auf seine Kosten abzuschließen, während der gesamten Vertragsdauer aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung – in jedem Fall aber vor Zuschlagserteilung – nachzuweisen. Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssumme (mindestens): • EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres • EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Deckungserweiterungen (mindestens): • EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen • EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken • EUR 1.000.000,00 für Schlüsselverlust zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Vermögensschadenhaftpflicht (integriert in der Betriebshaftpflicht bzw. separater Vertrag): • Deckungssumme (mindestens): • EUR 1.000.000,00 für echte Vermögensschäden einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Bauteile oder Maschinen, die dem AG seitens des AN überlassen werden, hat der AN gegen Verlust, Diebstahl oder Totalschaden auf seine Kosten selbständig zu versichern. Der Nachweis dieser Versicherungen ist jährlich zu erbringen. Der Bieter verpflichtet sich ferner, dem Auftraggeber spätestens vor Zuschlagserteilung eine Bestätigung seines Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass der Versicherer den Auftraggeber bei Erlöschen des Versicherungsschutzes unmittelbar und unverzüglich benachrichtigt. (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Um seine Eignung nachweisen zu können, muss der Bieter mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbare Referenzprojekte benennen, deren Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag zur Berechnung der 5-Jahres-Frist: Ablauf der Angebotsfrist). Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender Kriterien beurteilt: Es werden nur Referenzen als vergleichbar angesehen, deren Leistungen im Rahmen einer internationalen Sport-Veranstaltung (Einzel- oder Multisport) erbracht worden sind. Eine Sport-Veranstaltung gilt als international, wenn zum einen der Kreis der teilnehmenden Sportler aus mindestens drei verschiedenen Nationen stammt und zum anderen die Fernsehbilder in mindestens drei verschiedene Länder übertragen worden sind. Als internationale Sport-Veranstaltungen gelten insbesondere die folgenden Veranstaltungen: Olympische Spiele, European Championships, Youth Olympic Games, Pan-American Games, Asian Games, European Games, Commonwealth Games, African Games, Summer Universiade, Mediterranean Games, UEFA Fußball-Europameisterschaften, FIFA Fußball-Weltmeisterschaften, IAAF Athletics World Championships, FIG Turn Weltmeisterschaften, Special Olympic World Games, FISU Summer World University Games. Der Bieter kann auch Referenzen über andere internationale Sportveranstaltungen vorlegen, sofern diese hinsichtlich Größe und Bedeutung für die jeweiligen Sportarten mit den oben genannten Veranstaltungen vergleichbar sind. Für den Nachweis ist die Vorlage „Eigenerklärung_zu_Referenzen_RR25_(4.2.11)“ je Referenz zu verwenden. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Personalverfügbarkeit unmittelbar vor und während der Veranstaltung
Beschreibung: Der Bieter kann sicherstellen, dass insbesondere auch unmittelbar vor und während der Veranstaltung – insbesondere im Juli 2025 – ausreichend Personal zur Verfügung steht, um die Leistungen entsprechend den Anforderungen der Vertragsunterlagen i. S. v. § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV zu erbringen. Für den Nachweis ist die Vorlage „Eigenerklärung_zu_Sonstigen_Anforderungen_Leistungsfähigkeit_RR25_(4.2.12)“ zu verwenden. Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Glasfaserstrecken und eigene PoP Standorte
Beschreibung: Der Bieter muss nachweislich mindestens 75% der Glasfaser Strecken zur Anbindung der Wettkampfstätten mit dem IBC (Standort: Messe Essen Halle 3) aus eigenem Bestandsstrecken abdecken können. Eigene Points of Presence (PoP) in den Städten Essen, Duisburg und Berlin sind notwendige Bestandteile der vom Bieter bereit zu stellenden Infrastruktur. Für den Nachweis ist die Vorlage „Eigenerklärung_zu_Sonstigen_Anforderungen_Leistungsfähigkeit_RR25_(4.2.12)“ zu verwenden. Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Inhaberschaft von „Wegerechten“ nach § 125 TKG
Beschreibung: Der Bieter ist Inhaber von „Wegerechten“ nach §125 Telekommunikationsgesetz (TKG) an den notwendigerweise als Festinstallation zu erschließenden Veranstaltungsorten (ETUF Essen und Lohrheidestadion Bochum). Das erlaubt z.B. entlang von öffentlichen Wegen (z.B. Gehwegen) Glasfaser zu bauen. Für den Nachweis ist die Vorlage „Eigenerklärung_zu_Sonstigen_Anforderungen_Leistungsfähigkeit_RR25_(4.2.12)“ zu verwenden. Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/09/2024 13:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)