1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verhandlungsverfahren zur Beauftragung notärztlicher Leistungen im Rettungsdienst am neuen Notarztstandort Hennef ohne Teilnahmewettbewerb
Beschreibung: Der Rhein-Sieg-Kreis beabsichtigt, als Träger des öffentlichen Rettungsdienstes zur Erfüllung seines Sicherstellungsauftrages gemäß § 6 RettG NRW geeignete Krankenhäuser mit der notärztlichen Besetzung von einem Notarzteinsatzfahrzeug am neuen Notarztstandort Hennef und damit einem Teil der notärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Sieg-Kreis für die Dauer von fünf Jahren zzgl. einer fünfmaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr zu beauftragen. Leistungsausführungsbeginn ist der 01.09.2024. Der am 28.09.2023 beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan sieht die Neueinrichtung eines Vollzeit-Notarztstandortes in Hennef vor (täglich 24 Stunden). Er wird an den Rettungswachen-Standort Hennef Ost (Kleinfeldchen 1, 53773 Hennef) angegliedert. Die Auswahl des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters erfolgte im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung von zwei geeigneten Krankenhäusern, die im Rahmen der im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführten Markterkundung unter Beteiligung von zehn Krankenhäusern ihr Interesse an der Leistungserbringung und ihre Leistungsfähigkeit bekundet haben. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante Transparentbekanntmachung. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss mit dem Universitätsklinikum Bonn, Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn, wird frühestens nach zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Kennung des Verfahrens: 4c12e605-d133-4130-98b8-501d2d715592
Interne Kennung: 11.2 - 24-0273-38-VgV
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kleinfeldchen 1
Stadt: Hennef (Sieg)
Postleitzahl: 53773
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Rettungswachen-Standort Hennef Ost
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Der Auftrag zur Erbringung einer besonderen und anderen sozialen Dienstleistung im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB, §§ 64 ff. VgV wird im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil zum Zeitpunkt der Aufforderung der Angebotsabgabe der Auftrag aus tatsächlichen Gründen nur von einem äußerst eingeschränkten Teilnehmerkreis erbracht werden kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verhandlungsverfahren zur Beauftragung notärztlicher Leistungen im Rettungsdienst am neuen Notarztstandort Hennef ohne Teilnahmewettbewerb
Beschreibung: Der am 28.09.2023 beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan sieht die Neueinrichtung eines Vollzeit-Notarztstandortes in Hennef vor (täglich 24 Stunden). Er wird an den Rettungswachen-Standort Hennef Ost (Kleinfeldchen 1, 53773 Hennef) angegliedert.
Interne Kennung: 24-0273-38-VgV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach einer Dauer von 5 Jahren optional fünfmal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kleinfeldchen 1
Stadt: Hennef (Sieg)
Postleitzahl: 53773
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Rettungswachen-Standort Hennef-Ost
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Von einer Angabe der Auftragswerte sieht der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren ab, § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung des Auftragswerts außerdem eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten, § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen. Nach Ablauf der Frist kann dem Vertrag keine Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB mehr entgegengehalten werden.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Sonstige Begründung: Der Auftrag zur Erbringung einer besonderen u. anderen sozialen Dienstleistung i.S.v. § 130 Abs. 1 GWB, §§ 64 ff. VgV wird im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil zum Zeitpunkt der Aufforderung der Angebotsabgabe der Auftrag aus tatsächlichen Gründen nur von einem äußerst eingeschränkten Teilnehmerkreis erbracht werden kann, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung u. die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in §§ 6, 11 RettG NRW i.V.m. § 8 Abs. 1 KHGG kann ausschl. durch Akutkrankenhäuser aus dem regionalen Krankenhausversorgungsbereich Nr. 6, zu dem neben dem Rhein-Sieg-Kreis (RSK) auch der Kreis Euskirchen u. die Stadt Bonn gehören, sowie einem Akutkrankenhaus, das bereits in den Notarztdienst für den RSK eingebunden ist, vollständig sichergestellt werden. Nur die regionale Nähe gewährleistet eine jederzeit ordnungsgemäße Leistungserbringung; vernünftige Alternativen stehen insoweit nicht zur Verfügung. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markterkundung unter Beteiligung von 10 geeigneten Krankenhäusern durchgeführt, mit dem Ziel der Ermittlung geeigneter Vertragspartner, die eine kurzfristige Leistungserbringung ab dem 01.09.2024 uneingeschränkt gewährleisten können. Am Verhandlungsverfahren hat der Auftraggeber beide Krankenhäuser, die im Rahmen der Markterkundung ihre vollständige Leistungsfähigkeit u. ihr Interesse an der Leistungserbringung bekundet haben, beteiligt. Die Anforderungen an den geeigneten Teilnehmerkreis beruhen auf folgenden Erwägungen: Es besteht gemäß §§ 6,11 RettG NRW eine gesetzliche Verpflichtung zur regionalen Zusammenarbeit zwischen dem Träger des Rettungsdienstes u. geeigneten Krankenhäusern in Bezug auf die Mitwirkung von Ärztinnen u. Ärzten in der Notfallrettung. Bei der Sicherstellung der notärztlichen Versorgung handelt es sich um einen besonders kritischen Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge mit herausragender Bedeutung für Leib u. Leben der Bevölkerung. Nach § 8 Abs. 1 KHGG NRW sind die Krankenhäuser entsprechend ihrer Aufgabenstellung zur patientenorientierten Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst verpflichtet, wozu auch regionale Abstimmung gehört. Die regionale Nähe zwischen Krankenhaus u. Rettungsdienstbereich des Trägers des Rettungsdienstes ist auch aus Gründen der ordnungsgemäßen Leistungserbringung zwingend erforderlich. Nur so kann die vorhandene u. erforderliche Verzahnung des Notarztdienstes mit der Zusammenarbeit u. Wechselwirkung des Einsatzes der Krankenhäuser in der Notfallversorgung (Notfallaufnahmen) des RSK gewährleistet werden. Dies ist ausschließlich bei einer Zugehörigkeit zum Versorgungsgebiet 6 oder einer bereits vorhandenen Einbindung in den Notarztdienst in unmittelbar angrenzenden Bereichen sichergestellt. Ausschließlich regionale Akutkrankenhäuser können zudem eine jederzeitige u. beständige Einsatzfähigkeit des notärztlichen Personals u. somit die Einhaltung der Sicherstellungspflicht des RSK gewährleisten. Nur diese können bei ungeplanten Ausfällen (z.B. bei Krankheit) aufgrund der geringen Entfernung zu jedem Zeitpunkt rechtzeitig für Personalersatz sorgen u. auch den Spitzen-/Sonderbedarf rechtzeitig bedienen. Nur Akutkrankenhäuser verfügen über eine Intensivstation u. sind dazu in der Lage, ihren Ärztinnen u. Ärzten die erforderliche klinische Erfahrung in Notfällen (Aneignung u. Aufrechterhaltung sowie Anbindung an das klinische Arbeitsumfeld) zu vermitteln. Schließlich erfordert eine verlässliche u. dauerhafte Zusammenarbeit mit dem Rettungsfachpersonal u. der Leitstelle des RSK über die gesamte Vertragslaufzeit, dass der Notarztdienst von Notärztinnen u. Notärzten durchgeführt wird, die bei einem regionalen Akutkrankenhaus fest angestellt sind. Nur diese verfügen über die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Kenntnisse zum Rettungsdienstsystem u. den Versorgungsstandards, zur Krankenhausstruktur u. der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sowie zum Portfolio der medizintechnischen Geräte im RSK. Die Bedienung u. Aufbauten der Notarzteinsatzfahrzeuge unterscheiden sich z. T. erheblich. Für Notfälle u. deren Einsätze könnten sich daher unerwartete Schwierigkeiten ergeben, wenn z.B. ein notwendiges Umdenken bei den Bedienungen Zeit kostet u. die Versorgung des Patienten durch fehlende regionale Praxis fehleranfällig wird. Einheitliche Fortbildungen u. Handreichungen für den Notarztdienst können ausschl. durch den Einsatz von Notärztinnen u. Notärzten, die in einem regionalen Akutkrankenhaus angestellt sind, kurzfristig umgesetzt werden. Zudem gewährleistet ausschließlich ein regelmäßiger Einsatz derselben Ärztinnen u. Ärzte eine ordnungsgemäße Leistungserbringung auf gleichbleibenden Qualitätsniveau über die gesamte Laufzeit sowie den Erhalt der notwendigen Routine in der Zusammenarbeit mit den anderen Leistungserbringern u. dem Träger des Rettungsdienstes. Eine Umgestaltung der Gestellung von Notärztinnen u. Notärzten für den Betrieb des Notarztstandortes zwecks eines größeren Wettbewerbs kam vorliegend nicht in Betracht, weil dies die künstliche Auflösung der notwendigen Verknüpfung mit dem System der Notfallversorgung bedeuten würde. Dies würde der nicht nur auf regionaler sondern auch auf Bundesebene verfolgten Zielsetzung, die Zusammenarbeit von Rettungsdienst u. Krankenhäusern in der Notfallversorgung zu verbessern, widersprechen. Insoweit kommt dem Interesse an einer bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung im RSK bei Notfällen gegenüber dem Gebot größtmöglichen Wettbewerbs ein Vorrang zu. Vernünftige Alternativen gem. § 14 Abs. 6 VgV stehen insoweit nicht zu Verfügung. Hinzu kommt schließlich, dass der im gültigen Rettungsdienstbedarfsplan mit Beschluss vom 28.09.2023 festgestellte Mehrbedarf für einen Notarztstandort nunmehr äußerst kurzfristig zum 01.09.2024 umgesetzt werden muss. Ein Zuwarten oder die Verlängerung der Vorbereitungsfristen kommt mit Blick auf den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag des RSK nicht in Betracht.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Angebot:
Kennung des Angebots: TPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag-01
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Registrierungsnummer: 05382006006-31001-21
Abteilung: Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Stadt: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2241 13-2937
Fax: +49 2241 13-3165
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147-3055
Fax: +49 221 147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE811917555
Postanschrift: Venusberg - Campus 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 60d65af6-18b5-4aaf-99e8-cfea743ccd43 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 488123-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/08/2024