1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich DORA Plus
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich DORA Plus
Kennung des Verfahrens: 4ad9942f-f94e-4bbd-9312-abb6a32753fc
Interne Kennung: 662-0004312-00-101-79520
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Der Auftrag wird im Wege des beschleunigten offenen Verfahrens gemäß §§ 14 Abs. 1, 15 VgV vergeben. Die Einhaltung der (verkürzten) Frist gemäß § 15 Absatz 2 und Absatz 3 ist auf Grund des dringlichen Handlungsbedarfs der NRW.BANK aus der § 44 KWG-Prüfung durch die Bundesbank unmöglich.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72221000 Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DU83 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die nachstehenden Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben. 3. Mit jedem Angebot vorzulegende Unterlagen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied; bei Nachunternehmereinsatz für jeden Nachunternehmer) e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied; bei Nachunternehmereinsatz für jeden Nachunternehmer) f) Vordruck 04b Eigenerklärung Subventionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied; bei Nachunternehmereinsatz für jeden Nachunternehmer) g) Vordruck 04c Eigenerklärung Sanktionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied; bei Nachunternehmereinsatz für jeden Nachunternehmer) h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner k) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) l) Vordruck 08: Preisblatt m) Handelsregisterauszug (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) n) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften) o) Vordruck 09: Beratungskonzept p) Vordruck 10: Personalkonzept 4. a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bewerbers- / Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. d) Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Teilnahmeantrag bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich DORA Plus
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die fachliche Beratung, die aktive, fachliche Begleitung und die operative Mitwirkung der Auftragnehmerin im Kontext der Erfüllung der Vorgaben aus der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act) sowie einer durchgeführten § 44 KWG-Prüfung durch die Bundesbank einschließlich der Bearbeitung möglicher anschließender Restaktivitäten sowie Weiterentwicklungen in den Themenfeldern Auslagerungsmanagement, Informationsrisikomanagement sowie Berechtigungsmanagement. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.000 Personentage (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren), gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 300 Personentage - Senior Berater: 2.600 Personentage - Berater: 1.100 Personentage Davon sind jeweils 75 % vor Ort in den Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf zu erbringen. Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 4.800 Personentagen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden ohne erneutes Vergabeverfahren durch Abruf der NRW.BANK vergeben. Die NRW.BANK ist dazu berechtigt, pro Einzelabruf nach eigenem Ermessen zeitgleich die Leistungen von bis zu 12 Teammitgliedern der Auftragnehmerin in Anspruch zu nehmen und hierbei die benötigten Skill Level (Projektleiter, Senior, Erfahrene Berater) auszuwählen. Der erste Einzelabruf der NRW.BANK erfolgt unmittelbar mit Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung. Gegenstand dieses Abrufs ist sind die Beratung und Unterstützung bei den im DORA-Projekt der NRW.BANK erforderlichen Maßnahmen sowie bei Weiterentwicklungen in den Themenfeldern Auslagerungsmanagement, Informationsrisikomanagement und Berechtigungsmanagement. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Erteilung des Zuschlages in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
Interne Kennung: 662-0004312-00-101-79520
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72221000 Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung
Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: 1. Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 1.000.000 Euro betragen haben. 2. Umsatz im Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich Umsatz aus Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar] im Kontext der Erfüllung der Vorgaben aus der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act) sowie in den in den Themenfeldern Auslagerungsmanagement, Informationsrisikomanagement und Berechtigungsmanagement. Es müssen alle vier genannten Tätigkeitsfelder abgedeckt sein.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzangaben
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 08.08.2021 bis zum 07.08.2024 (Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Die NRW.BANK behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Bitte beachten Sie: (1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die nachfolgenden Mindestbedingungen zu Ziff. (1.) bis Ziff. (5.) an Ihre Referenzen sind kumulativ zu erfüllen. Mehrfachnennungen von Referenzen unter Ziff. (1.) bis Ziff. (5.) sind zulässig, nicht aber unter lediglich einer Ziffer. (1.) Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Beratungs- und Unterstützungsleistungen - für ein Institut im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar - im Kontext der Erfüllung der Vorgaben aus der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act) - für einen Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 08.08.2021 bis zum 07.08.2024 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende). (2.) Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Beratungs- und Unterstützungsleistungen - für ein Institut im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar - im Themenfelder Auslagerungsmanagement - für einen Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 08.08.2021 bis zum 07.08.2024 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende). (3.) Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Beratungs- und Unterstützungsleistungen - im Themenfeld Informationsrisikomanagement - für einen Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 08.08.2021 bis zum 07.08.2024 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende). (4.) Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Beratungs- und Unterstützungsleistungen - im Themenfeld Berechtigungsmanagement - für einen Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 08.08.2021 bis zum 07.08.2024 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende). (5.) Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Projektmanagement - einschließlich der Steuerung von Projektteams bestehend aus insgesamt mindestens 10 Personen, - Budget- und Zeitplanung sowie -überwachung sowie Projektfortschrittsmessung, - Berichterstattung und Frühwarnindikatoren für Projektrisiken und - Reflektion und Optimierung der Strategie zur Projektabwicklung - für einen Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 08.08.2021 bis zum 07.08.2024 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto(gesamt)preis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie: (1.) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. (2.) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. Es ist pro Skill Level (Projektleiter, Senior, Berater) nur ein Preis anzugeben, unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort bei der NRW.BANK oder remote erfolgt. (3.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (4.) Die angegebenen Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beratungsqualität
Beschreibung: Zur Beurteilung der Beratungsqualität ist ein Beratungskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordrucke 09 (Beratungskonzept) zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der Seitenvorgab werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Beratungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Beratungsqualität 30 % (= 30 Punkte) 1.1 Organisation 10 % (= 10 Punkte) 1.2 Umsetzung 10 % (= 10 Punkte) 1.3 Wissensmanagement 05 % (= 05 Punkte) 1.4. Qualitätssicherung 05 % (= 05 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 1.1 Organisation: Das auftragsspezifische Projektmanagement gewährleistet die Anpassung der Team- und Projektorganisation an ein sich dynamisch veränderndes Umfeld mit sich ändernden Anforderungen an die Bearbeitung und/oder sich ändernde rechtliche Bestimmungen. 1.2 Umsetzung: Die Umsetzung der Unterstützungs- und Beratungsleistungen ist - abgesehen der Beratungsmethodik - auch fachlich-konzeptionell auf die Herbeiführung bestmöglicher inhaltlicher Ergebnisse ausgerichtet ("Best Practise"). 1.3 Wissensmanagement: Alle Teammitglieder werden fortlaufend auftragsspezifisch fachlich begleitet, so dass sie stets in der Lage sind, die Auftragsausführung unter Berücksichtigung von Aktualisierungen, Änderungen oder Ergänzungen ordnungsgemäß durchzuführen. 1.4 Qualitätssicherung: Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sind fortlaufend Fehler, insbesondere systematische Bearbeitungsfehler, zu identifizieren, fachliche Schwächen und (mögliche) Probleme in organisatorischen Abläufen zu erkennen. Es ist proaktiv durch gezielte Maßnahmen gegenzusteuern, z.B. durch Verbesserung der Arbeitsbeschreibungen, der Abläufe, durch (Nach-)Schulungen und ggf. geeignete organisatorische oder personelle Maßnahmen. Ihre Antworten werden zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalqualität
Beschreibung: Zur Beurteilung der Personalqualität ist ein Personalkonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10 (Personalkonzept) zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der Seitenvorgab werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Personalkonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 2. Personalqualität 40 % (= 40 Punkte) 2.1 Erfahrung des Projektleiters: 10 % (= 10 Punkte) 2.2 Erfahrung der Seniors: 20 % (= 20 Punkte) 2.3 Erfahrung der Berater: 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 2.1 Erfahrung des übergeordneten Projektleiters: Der Projektleiter (exakt 1 Person) verfügt - über die Erfüllung der insoweit bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung und in der Anleitung von Teammitgliedern. Diese Erfahrung ist insbesondere auch anhand von persönlichen Referenzen und CV dokumentiert. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind dabei jeweils auch - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Projektgegenstand, die persönliche Rolle des Beraters im Rahmen des Projektgegenstandes, die konkreten Aufgaben des Beraters sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen. Dies kann, soweit erforderlich, anonymisiert erfolgen. 2.2 Erfahrung der Seniors: Alle Seniors (exakt 8 Personen) verfügen - über die Erfüllung der insoweit bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung. Diese Erfahrung ist insbesondere auch anhand von persönlichen Referenzen und CV dokumentiert. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind dabei jeweils auch - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Projektgegenstand, die persönliche Rolle des Beraters im Rahmen des Projektgegenstandes, die konkreten Aufgaben des Beraters sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen. Dies kann, soweit erforderlich, anonymisiert erfolgen. 2.3 Erfahrung der Berater: Alle (weiteren) Berater (exakt 2 Personen) verfügen - über die Erfüllung der insoweit bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung. Diese Erfahrung ist insbesondere auch anhand von persönlichen Referenzen und CV dokumentiert. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind dabei jeweils auch - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Projektgegenstand, die persönliche Rolle des Beraters im Rahmen des Projektgegenstandes, die konkreten Aufgaben des Beraters sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen. Dies kann, soweit erforderlich, anonymisiert erfolgen. Ihre Antworten werden zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NRW.BANK AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
Telefon: +49 21191741-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: acfd1e72-9f05-470f-8cd3-95f2d35700c2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/08/2024 19:00:43 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 482965-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 156/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/08/2024